W
waanjai
Gast
Aus bestehenden posts, die hier im Unterforum verstreut auf das gleiche Thema eingingen, habe ich den folgenden Text erstellt, der nach Diskussion hier (und ggfs. Revision) in die KB eingestellt werden soll:
Thema: [highlight=yellow:91a570b216]Heiraten in D oder Th - Merkblätter für die ersten Schritte[/highlight:91a570b216]
Alle Vorbereitungen für eine deutsch-thailändische Eheschließung führen früher oder später zur Deutschen Botschaft in Bangkok.
Auf deren Website gibt es ein Merkblatt zum Thema Eheschließungen. Dieses sollte für jeden ernsthaft Interessierten die Einstiegslektüre sein.
Wo immer auch die Eheschließung geplant ist - ob in D oder in Th - in jedem Fall wird es darauf hinauslaufen, dass man ein sog. Nationales Visum (Visum über 90 Tage) beantragen muß, welches in Wirklichkeit ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ist. Über den deshalb auch nicht die Deutsche Botschaft, sondern die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland entscheidet. Im Falle einer geplanten Heirat in D heißt dies auch "Heiratsvisum" und im Falle einer Heirat in Thailand heißt dies auch "Familienzusammenführungsvisum". Jedes Mal der gleiche Vordruck.
Diesen Vordruck gibt es hier: Antrag auf Visum über 90 Tage.
Da der Antragsteller für dieses Visum über 90 Tage ja die/der thailändische Partner(in) ist, ist das ebenfalls existierende Merkblatt Merkblatt Visum ueber 90 Tage in Thai sehr hilfreich für die Kommunikation anläßlich des Ausfüllens des Antrages.
Das deutschprachige Merkblatt der Deutschen Botschaft ist inzwischen noch weiter konkretisiert, mit Checklisten versehen und insbesondere mit einer Liste der häufig benötigten Fachworte in Deutsch und Thai ergänzt worden. Kein Wunder, dass es sich deshalb insbesondere bei der Bestimmung und Suche der benötigten Dokumente als sehr hilfreich erwiesen hat. Dieses Merkblatt als auch eine Reihe von weiteren wichtigen Vordrucken gibt es hier. Der direkte Link zum Merkblatt "Eheschließung zwischen Deutschen und Thailändern" ist hier.
Zur besseren Verständigung über die Inhalte des deutschsprachigen Merkblattes zwischen den Verlobten gibt es schließlich auch ein Merkblatt zur Thematik in thailändischer Sprache.
Wie beim Eiskunstlaufen, so gibt es auch bei einer geplanten dtsch-thailändischen Eheschließung einen "Pflichtteil". Dieser ist hier beschrieben worden und sollte vorher gründlich durchgelesen werden, bevor man mit Zusatzfragen - die immer abhängig vom Einzelfall sein werden - hier aktiv wird.
Thema: [highlight=yellow:91a570b216]Heiraten in D oder Th - Merkblätter für die ersten Schritte[/highlight:91a570b216]
Alle Vorbereitungen für eine deutsch-thailändische Eheschließung führen früher oder später zur Deutschen Botschaft in Bangkok.
Auf deren Website gibt es ein Merkblatt zum Thema Eheschließungen. Dieses sollte für jeden ernsthaft Interessierten die Einstiegslektüre sein.
Wo immer auch die Eheschließung geplant ist - ob in D oder in Th - in jedem Fall wird es darauf hinauslaufen, dass man ein sog. Nationales Visum (Visum über 90 Tage) beantragen muß, welches in Wirklichkeit ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ist. Über den deshalb auch nicht die Deutsche Botschaft, sondern die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland entscheidet. Im Falle einer geplanten Heirat in D heißt dies auch "Heiratsvisum" und im Falle einer Heirat in Thailand heißt dies auch "Familienzusammenführungsvisum". Jedes Mal der gleiche Vordruck.
Diesen Vordruck gibt es hier: Antrag auf Visum über 90 Tage.
Da der Antragsteller für dieses Visum über 90 Tage ja die/der thailändische Partner(in) ist, ist das ebenfalls existierende Merkblatt Merkblatt Visum ueber 90 Tage in Thai sehr hilfreich für die Kommunikation anläßlich des Ausfüllens des Antrages.
Das deutschprachige Merkblatt der Deutschen Botschaft ist inzwischen noch weiter konkretisiert, mit Checklisten versehen und insbesondere mit einer Liste der häufig benötigten Fachworte in Deutsch und Thai ergänzt worden. Kein Wunder, dass es sich deshalb insbesondere bei der Bestimmung und Suche der benötigten Dokumente als sehr hilfreich erwiesen hat. Dieses Merkblatt als auch eine Reihe von weiteren wichtigen Vordrucken gibt es hier. Der direkte Link zum Merkblatt "Eheschließung zwischen Deutschen und Thailändern" ist hier.
Zur besseren Verständigung über die Inhalte des deutschsprachigen Merkblattes zwischen den Verlobten gibt es schließlich auch ein Merkblatt zur Thematik in thailändischer Sprache.
Wie beim Eiskunstlaufen, so gibt es auch bei einer geplanten dtsch-thailändischen Eheschließung einen "Pflichtteil". Dieser ist hier beschrieben worden und sollte vorher gründlich durchgelesen werden, bevor man mit Zusatzfragen - die immer abhängig vom Einzelfall sein werden - hier aktiv wird.