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Vorbestraft--kein Jahresvisum

Diskutiere Vorbestraft--kein Jahresvisum im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Liebe Forumgemeinde Ich habe an die Experten hier mal eine Frage.Beim Antrag auf ein Jahresvisum wird ein Auszug aus dem Strafregister verlangt...
S

singhafreund

Gast
Liebe Forumgemeinde

Ich habe an die Experten hier mal eine Frage.Beim Antrag auf ein Jahresvisum wird ein Auszug aus dem Strafregister verlangt. Eni Freund von mir hat mir erklärt, falls man nur die kleinste Vorstrafe hat,besteht keine Möglichkeit überhaupt ein Jahresvisum zu erhalten.Hat jemand von Euch diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht? :wink:
 
K

Kali

Gast
singhafreund" schrieb:
...Beim Antrag auf ein Jahresvisum wird ein Auszug aus dem Strafregister verlangt. ...
Aus dem thai. oder dem deutschen ?

Also, alle Vorbestraften mal melden....
 
Nokgeo

Nokgeo

Gesperrt
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@ Singhafreund,

du schriebst << Hat jemand von Euch diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht? <<

Mein Tip,

im Net nachlesen --was - wann -- verjährt.

Was im Bundeszentralregister steht, wird ja nach vorgegeben
Zeiten gelöscht. Ob da mit dem Jahresvisa was dran ist ,weiss
ich nicht, nur manche mache sich ja Sorgen, wo schon längst gelöscht wurde...deshalb mal der Hinweis. gruss.
 
K

Kali

Gast
Bundeszentralregistergesetz --- hier kann nachgelesen werden, was wann verjährt.

Als Info: Jugendstrafen werden - so sie noch nicht gelöscht sind - nur an Bundes- und Landesbehörden sowie Gerichte und Staatsanwaltschaften weitergegeben.

Dann gibt es noch Strafen, die zwar noch noch eingetragen sind, über die allerdings nur beschränkt Auskunft gegeben wird.

Mein Tipp:
Bei der Beantragung eines Führungszeugnisses angeben, dass es für private Zwecke sein soll, ist auf jeden Fall einen Versuch wert.
 
F

Frank_Heise

Gast
singhafreund" schrieb:
Beim Antrag auf ein Jahresvisum wird ein Auszug aus dem Strafregister verlangt.
Ich habe vor in zwei Monaten ein Jahresvisum zu beantragen. Zu diesem Zweck habe ich bei der Immigration nachgefragt was für Unterlagen dazu benötigt werden. Von einem Auszug aus dem Strafregister oder Polizeilichesführungszeugnis war nichts auf der Liste. Mir ist auch niemand bekannt bei dem dies schon einmal verlangt wurde. Vielleicht sind das ja wieder ganz neue Visabestimmungen. :nixweiss:
 
Micha-Dom

Micha-Dom

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ähm ... Basel gehört doch zur Schweiz, oder bin ich da auf dem Holzweg? :???:
Wenn es so ist, wirst du Schwitzer benötigen, um dein Problem zu lösen können.

Ansonsten habe ich noch nicht gehört, dass man ein Führungszeugnis vorlegen muss. :O

:undweg:
 
S

singhafreund

Gast
@frank_heise
Beim Thailändischen Generalkonsulat in Basel wird ein Auszug aus dem Strafregister beim Antrag auf ein Jahresvisum verlangt.
Vielleicht habt ihr in Deutschland dieses Problem ja nicht. :heul:
Allerdings ist es ja auch unter normalen Umständen sehr schwer solch ein Visum zu bekommen.Z.b wird pro Jahr für die Schweiz gerade mal 100 Bewilligungen erteilt.Und so wie ich die Thais kenne haben Leute mit prall gefüllten Brieftaschen sicher einen Vorteil. :rofl:
 
alhash

alhash

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@singhafreund,

"Allerdings ist es ja auch unter normalen Umständen sehr schwer solch ein Visum zu bekommen.Z.b wird pro Jahr für die Schweiz gerade mal 100 Bewilligungen erteilt."

Verwechselt Du da nicht etwas??? Ich bin der Meinung, daß die von Dir angesprochene Visaart mit dem Jahresvisa nichts zu tun hat.

Gruß
AlHash
 
R

Ruedi

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@Singhafreund
Ich denke Du verwechseltst da die Visaarten .

In Basel musst Du ein 3 Monate Non Imm O verlangen .
Das Du problemlos mit :
-Thai-verheiratet
-Bankbuch in TH mit > 400´000 B
-Aelter 50
erhalten solltest .

Mit dieser
-Aufenthaltserlaubniss ,
-Bankbuch ,
-Heiratsurkunde (in Bangkok registriert , falls nicht reg. gilst Du als unverh. , dann sind 800´000B auf dem Konto erforderlich) ,
gehst Du 2 Wochen vor Ablauf zur örtlichen Immigration und machst eine Verlängerung auf 1 Jahr .
(+ neuerdings ein Gesundheitszeugniss , das man hier in jeder Klinik ab 50B erhalten kann)
Innert 30 Min hast Du dann Deine Verlängerung .

Bevor das Visa abgelaufen ist , gehst Du dann wieder zur Immigration und lässt es Dir um ein weiteres Jahr verlängern . Dies ohne Ausreise .

Ich lebe hier seit 6 Jahren so , mit einem Non O aus Basel . No problem . Es wurde nie ein Leumundszeugniss verlangt .

Gruss Ruedi
 
F

Frank_Heise

Gast
singhafreund" schrieb:
@frank_heise
Beim Thailändischen Generalkonsulat in Basel wird ein Auszug aus dem Strafregister beim Antrag auf ein Jahresvisum verlangt.
Vielleicht habt ihr in Deutschland dieses Problem ja nicht.
Ein Jahresvisum kann man nur bei der Immigration in Thailand beantragen. Was du meinst ist wohl ein Non-Immigrant B oder O Visa mit multiple entry. Wie da die Bestimmungen in der Schweiz sind weiß ich nicht.
 
S

singhafreund

Gast
@ Ruedi
Vielen Dank für Deine Infos.Damit kann ich was anfangen.Bin seit 11 Jahren mit einer Thai verheiratet,allerdings in Bangkok nicht registriert. :bravo:
In welcher Gegend von Thailand lebst Du?
Möchte mich auch bei allen anderen für ihre Ratschläge bedanken.Es ist immer wieder erfreulich wie einem in diesem Forum geholfen wird. :super:
 
E.Phinarak

E.Phinarak

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Hat das Thailändische Generalkonsulat etwa schlechte Erfahrungen gemacht? Gibt´s so viele böse Buben in der Schweiz? Sollen ja viele Leute mit sehr viel Satang in die Schweiz abgewandert sein damit das Satang noch viel Nachwuchs bekommt.
Nicht jeder der Mercedes fährt sich von redlich Arbeit nährt. :lol:
 
C

Chak2

Gast
Von was für einer Straftat sprechen wir hier denn?
Nicht dass wir (ich zumindest) dich deshalb verurteilen würden, wir sind nur sehr neugierig hier. ;-D
 
U

Uwe

Gast
@Kali

Geloescht oder nicht, macht wenig Unterschied. Gab es keine Eintraege, ist der Hungeradler auf dem Papier. Gab es mal Eintraege (nun geloescht), so fehlt der Hungeradler. Man kann also immer sehen, ob da mal was war oder nicht.

Gruss von Uwe
 
P

PETSCH

Gast
bestimmt sowas wie ein Säuferbalken (früher) im
Führerschein ;-D
 
K

Kali

Gast
Uwe" schrieb:
...Geloescht oder nicht, macht wenig Unterschied. Gab es keine Eintraege, ist der Hungeradler auf dem Papier. Gab es mal Eintraege (nun geloescht), so fehlt der Hungeradler. Man kann also immer sehen, ob da mal was war oder nicht.
Interessant zu wissen, war mir zwar neu, doch da ich ja ein potentiell berufliches Interesse daran habe, werde ich ma über meine Firma eine offizielle Anfrage an das Bundeszentralregister starten.

Werde Euch natürlich auf dem Laufenden halten :wink:
 
S

singhafreund

Gast
@chak2
Du fragst mich um was für eine Straftat es sich handelt.Nun ich habe ein Verfahren am Hals wegen herunterladen von Software (Kaaza) Darum unbedingt diese Seite meiden.... :wink:
 
Thema:

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