W
wasabi
Gast
Hallo Zusammen,
meine Liebste und ich brauchen einen Rat.
Wir möchten gegen Ende Oktober in D Heiraten. Wir waren mehrfach auf dem Standesamt in D.
Jedesmal reichten die Dokumente nicht aus. Hier war ein Wort falsch,
dort musste doch noch etwas übersetzt werden.
Zur Vorgeschichte: Meine Liebste aus TH hat mehrere Jahre in Spanien gearbeitet und war dort auch kurz verheiratet.
Im Moment hat sie noch einen Aufenthaltstitel in ES bis Ende Dezember. Sie könnte eine neue ID Karte in ES bekommen,
aber der Aufwand dafür macht wenig Sinn da sie hier in D mit mir leben will.
Das Problem: Nach der Heirat (hoffentlich) Ende Oktober wird Sie den Visumsantrag für Familiennachzug in der Deutschen Botschaft in Madrid stellen.
Die schicken das Ganze dann weiter zum hiesigen AA. Das wird uns dann einladen um über den Antrag zu entscheiden.
Habt Ihr eine Ahnung wie lange das dauert? Es könnte sein dass die Aufenthaltserlaubnis in Spanien abläuft aber noch kein
Visum für D da ist (was ich stark vermute). Da wird eine Hochzeitsreise nach TH über Weihnachten schwierig.
Denn wenn wir z.B. im Januar zurückfliegen ist der Aufenthaltstitel in ES abgelaufen und bestimmt noch kein Visum für D da.
Somit könnten wir Probleme bei der Wiedereinreise am Flughafen in D bekommen.
Kann das AA eine Vorabbewilligung nach der Heirat ausstellen - ab welchem Zeitpunkt im Visaprozeß würde das gehen?
Kann man nach erfolgtem Visumantrag selber mit dem AA Kontakt aufnehmen um eine Vorabbewilligung zu erhalten oder bremsen einen die Behörden auch damit aus? Bisher habe ich eher ernüchternde Erfahrungen mit deutschen Behörden.
Schon mal vielen Dank für Eure Antworten!
meine Liebste und ich brauchen einen Rat.
Wir möchten gegen Ende Oktober in D Heiraten. Wir waren mehrfach auf dem Standesamt in D.
Jedesmal reichten die Dokumente nicht aus. Hier war ein Wort falsch,
dort musste doch noch etwas übersetzt werden.
Zur Vorgeschichte: Meine Liebste aus TH hat mehrere Jahre in Spanien gearbeitet und war dort auch kurz verheiratet.
Im Moment hat sie noch einen Aufenthaltstitel in ES bis Ende Dezember. Sie könnte eine neue ID Karte in ES bekommen,
aber der Aufwand dafür macht wenig Sinn da sie hier in D mit mir leben will.
Das Problem: Nach der Heirat (hoffentlich) Ende Oktober wird Sie den Visumsantrag für Familiennachzug in der Deutschen Botschaft in Madrid stellen.
Die schicken das Ganze dann weiter zum hiesigen AA. Das wird uns dann einladen um über den Antrag zu entscheiden.
Habt Ihr eine Ahnung wie lange das dauert? Es könnte sein dass die Aufenthaltserlaubnis in Spanien abläuft aber noch kein
Visum für D da ist (was ich stark vermute). Da wird eine Hochzeitsreise nach TH über Weihnachten schwierig.
Denn wenn wir z.B. im Januar zurückfliegen ist der Aufenthaltstitel in ES abgelaufen und bestimmt noch kein Visum für D da.
Somit könnten wir Probleme bei der Wiedereinreise am Flughafen in D bekommen.
Kann das AA eine Vorabbewilligung nach der Heirat ausstellen - ab welchem Zeitpunkt im Visaprozeß würde das gehen?
Kann man nach erfolgtem Visumantrag selber mit dem AA Kontakt aufnehmen um eine Vorabbewilligung zu erhalten oder bremsen einen die Behörden auch damit aus? Bisher habe ich eher ernüchternde Erfahrungen mit deutschen Behörden.
Schon mal vielen Dank für Eure Antworten!
