Vorabbewilligung AA in D?

Diskutiere Vorabbewilligung AA in D? im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo Zusammen, meine Liebste und ich brauchen einen Rat. Wir möchten gegen Ende Oktober in D Heiraten. Wir waren mehrfach auf dem Standesamt in...
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wasabi

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Hallo Zusammen,

meine Liebste und ich brauchen einen Rat.
Wir möchten gegen Ende Oktober in D Heiraten. Wir waren mehrfach auf dem Standesamt in D.
Jedesmal reichten die Dokumente nicht aus. Hier war ein Wort falsch,
dort musste doch noch etwas übersetzt werden.

Zur Vorgeschichte: Meine Liebste aus TH hat mehrere Jahre in Spanien gearbeitet und war dort auch kurz verheiratet.
Im Moment hat sie noch einen Aufenthaltstitel in ES bis Ende Dezember. Sie könnte eine neue ID Karte in ES bekommen,
aber der Aufwand dafür macht wenig Sinn da sie hier in D mit mir leben will.

Das Problem: Nach der Heirat (hoffentlich) Ende Oktober wird Sie den Visumsantrag für Familiennachzug in der Deutschen Botschaft in Madrid stellen.
Die schicken das Ganze dann weiter zum hiesigen AA. Das wird uns dann einladen um über den Antrag zu entscheiden.
Habt Ihr eine Ahnung wie lange das dauert? Es könnte sein dass die Aufenthaltserlaubnis in Spanien abläuft aber noch kein
Visum für D da ist (was ich stark vermute). Da wird eine Hochzeitsreise nach TH über Weihnachten schwierig.
Denn wenn wir z.B. im Januar zurückfliegen ist der Aufenthaltstitel in ES abgelaufen und bestimmt noch kein Visum für D da.
Somit könnten wir Probleme bei der Wiedereinreise am Flughafen in D bekommen.
Kann das AA eine Vorabbewilligung nach der Heirat ausstellen - ab welchem Zeitpunkt im Visaprozeß würde das gehen?
Kann man nach erfolgtem Visumantrag selber mit dem AA Kontakt aufnehmen um eine Vorabbewilligung zu erhalten oder bremsen einen die Behörden auch damit aus? Bisher habe ich eher ernüchternde Erfahrungen mit deutschen Behörden.

Schon mal vielen Dank für Eure Antworten!
 
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Joe70

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Hi

Ja so was geht oder ich glaube es ging. Ich/Sie bekam damals auch eine Vorabbewillung von meinem AA. (ländliche Provinz hier in D)
War schon nett damals. Innerhalb von zwei Tage hatte meine Frau hier Visum zur FZ nach Deutschland. (Heirat in Thailand)
Das war aber vor über 8 Jahren. Sie bekam damals auch gleich eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre. Jetzt no Way. Höchstens erstmal 1 Jahr.
Ja das waren Zeiten.

Mfg
Joe70
 
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Tramaico

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Wenn Sie einen Aufenthaltstitel fuer Spanien, also einem EU-Land hat, dann muss sie sicherlich in Spanien bei der Deutschen Botschaft keinen Visumantrag fuer Deutschland zur Familienzusammenfuehrung stellen. Wesentlich wird sein, dass die Eheschliessung vor Ablauf des spanischen Aufenthaltstitels erfolgt, wobei diesbezueglich die Thematik beim deuschen Standesamt und dem uebergeordneten Oberlandesgericht liegt.

Vorsprache muesste dann mit deuscher Heiratsurkunde, A1-Sprachzertifikat und spanischem Aufenthaltstitel bei der zustaendigen deutschen Auslaenderbehoerde erfolgen.

Eine Einreise von Spanien nach Deutschland kann ja anhand des spanischen Aufenthaltstitels visumfrei erfolgen.
 
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wasabi

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Wenn Sie einen Aufenthaltstitel fuer Spanien, also einem EU-Land hat, dann muss sie sicherlich in Spanien bei der Deutschen Botschaft keinen Visumantrag fuer Deutschland zur Familienzusammenfuehrung stellen. Wesentlich wird sein, dass die Eheschliessung vor Ablauf des spanischen Aufenthaltstitels erfolgt, wobei diesbezueglich die Thematik beim deuschen Standesamt und dem uebergeordneten Oberlandesgericht liegt.

Vorsprache muesste dann mit deuscher Heiratsurkunde, A1-Sprachzertifikat und spanischem Aufenthaltstitel bei der zustaendigen deutschen Auslaenderbehoerde erfolgen.

Eine Einreise von Spanien nach Deutschland kann ja anhand des spanischen Aufenthaltstitels visumfrei erfolgen.
Ja, das haben wir auch gedacht. Wir waren vor 3 Wochen mit ihrer alten Spanischen ID Karte im AA um nachzufragen wie der Weg wäre den wir nach der Heirat beschreiten sollen. Die haben kurz auf die Karte geschaut und gesagt: Sie kann nach der Heirat gleich wieder ausreisen.
Wirklich nett! Das war nämlich eine Karte die man als Nicht-EU Bürgerin für 5J in ES bekommt wenn man einen Spanier heiratet.
Die Karte ist nicht unabhängig von diesem Status. Eine solche Karte wird hier nicht anerkannt. Im Moment hat sie ein "Autorizacion de Regreso" bis Ende des Jahres in Spanien, da besagte Karte gerade abgelaufen ist. Ob wir auch in diesem Fall das FNV in Madrid stellen müssen ist nicht ganz klar. Aber die Standardantwort ist immer: Der Visumantrag muss aus dem Land erfolgen in dem sie ein Aufenthaltsrecht hat. Die von Dir beschriebene Vorgehensweise gilt m.E. nur bei Personen die generell visumfrei nach D einreisen können, z.B. Bürger der USA. Es gibt eine Liste vom Auswärtigen Amt welche Nationalitäten generell visafrei einreisen können. Diese Personengruppe kann direkt zum AA gehen. Die anderen - also auch Thai - müssen den Visumsantrag aus TH stellen oder aus dem EU-Land in dem sie ein Aufenthaltsrecht haben (das haben sie ja nicht in D!).
 
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wasabi

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Das Standesamt prüft "nur" die Ehefähigkeit. Meine Liebste kann z.B. wie derzeit als Tourist aus ES hierhin kommen und heiraten. Ob sie sich nachher hier aufhalten und arbeiten kann interessiert das Standesamt nicht. Dafür die AA zuständig.
 
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Tramaico

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Hm, kann sie denn mit ihrem Autorizacion de Regreso visumfrei nach Deutschland einreisen und wichtiger noch, auf dieser Basis die Ehe schliessen?

Ansonsten muesste sie ja eigentlich ein Visum zum Zwecke der Eheschliessung in Deutschland beantragen und nicht visumfrei nach Deutschland enreisen, die Ehe dort schliessen und dann ein Visum nach in Deutschland geschlossener Ehe zum Zweck der Familienzusammenfuehrung beantragen.

Kann da also nicht ganz folgen, speziell auch nicht welche Reisefreiheit innerhalb Europas mit dieser "Autorizacion de Regreso" besteht. Ist dieser Status an die eheliche Gemeinsacht mit einem Spanier geknuepft, dann wuerde sie sich ja bereits illegal in Spanien aufhalten und koennte somit dann auch nicht legal nach Deutschland einreisen um die Ehe dort zu schliessen.

Irgendwie kann ich der Problematik nicht ganz folgen und es waere auch nicht unbedingt das erste Mal, dass sich eine Auslaenderbehoerde durch signifikante Ahnungslosigkeit ausgezeichnet hat. Was da manchmal von sich gegeben wird, waere in der Tat haarstraeubend, meine, wenn ich nicht Buddhist waere.

Hat Deine Verlobte gegebenenfalls zur Zeit lediglich einen Status in Spanien inne, der mit einer deutschen Fiktionsbescheinigung vergleichbar waere, also keine Aufenthaltsgenehmigung sondern lediglich eine Duldung um eine Abschiebung zu verhindern?

Sagen wir es so, wer legal in Deutschland eine Ehe schliessen darf, der sollte auch in der Lage sein anschliessend auf Basis deutscher Ehemann eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung beantragen zu koennen. A1-Zertifikat vorausgesetzt.

Hatte vor vielen Jahren mal die Situation, dass eine Thailaenderin mit einem Schengenvisum legal in Deutschland geheiratet hat. Es konnte glaubhaft gemacht werden, dass bei Einreise noch die Intention zu Eheschliessung bestand sondern sich dieser Entschluss erst waehrend des Aufenthaltes in Deutschland entwickelte. Somit verlaengerte die zustaendige Auslaenderbehoerde den Aufenthalt von sich aus um zwei oder drei Monate, damit die notwendigen Dokumente zur Eheschliessung beschafft werden konnten. Auch die Botschaft in Bangkok spielte bezueglich der Legalisationen mit, nachdem sie erfuhr, dass die Angelegenheit durch die Auslaenderbehoerde abgesegnet war. Besagte Thailaenderin schloss die Ehe und beantragte anschliessend die deutsche Aufenthaltserlaubnis. Sie musste nicht ausreisen und unter geaenderten Visumstatus wieder ausreisen. Es geht also einiges oder ging zumindest noch vor einigen Jahren als der Irrsinn in der Premiumwelt noch nicht ganz so massiv war. Zwischenzeitlich geht es ja ziemlich drunter und drueber und da kann dann auch schon mal in einer Auslaenderbehoerde sehr leicht voellig der Ueberblick verloren werden.

Wuerde mich an Eurer Stelle nicht so leicht geschlagen geben und einfach die Aussage der Auslaenderbehoerde so einfach hinnehmen. Wie gesagt habe ich schon selbst im Laufe der Jahre die Erfahrung gemacht, dass da manchmal eine Menge Blech und noch nicht mal rostfrei von sich gegeben wird.

Gretchenfrage ist sicherlich, haelt sich Deine Verlobte derzeit LEGAL im EU-Raum auf. Ist sie illegal dort, sicherlich schlechte Karten, ist sie legal dort weil ES ihr dies gestattet, dann sollten sich hieraus durchaus Ansatzpunkte ergeben um eine Visumbeantragung in Spanien herumzukommen.
 
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Tramaico

Gast
Das Standesamt prüft "nur" die Ehefähigkeit. Meine Liebste kann z.B. wie derzeit als Tourist aus ES hierhin kommen und heiraten. Ob sie sich nachher hier aufhalten und arbeiten kann interessiert das Standesamt nicht. Dafür die AA zuständig.
Nun ja, als Tourist darf man eigentlich nicht in Deutschland heiraten sondern wir haetten dann ja die gleiche Situation wie beim Schengenvisum.

In Sachen EU spielt natuerlich die Thematik "Freizuegigkeit" auch noch eine gewisse Rolle und es stellt sich die Frage warum die Spanier einen Aufenthalt gewaehren obwohl die Ehe mit dem Spanier schon seit laengerem nicht mehr existent ist. Arbeitet Deine Verlobte in Spanien, geht also einer eigenstaendigen Lebenfuehrung nach und hat man ihr dadurch eine Aufenthaltsverlaengerung gewaehrt oder wird sie lediglich geduldet obwohl sie eigentlich das Land verlassen muesste?
 
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wasabi

Gast
Hm, kann sie denn mit ihrem Autorizacion de Regreso visumfrei nach Deutschland einreisen und wichtiger noch, auf dieser Basis die Ehe schliessen?

Ja, kann sie. Wenn eine Thai in einem anderen EU Land eine Aufenthaltserlaubnis mit ID Card oder eine "Autorizacion de Regreso" hat kann Sie ohne Probleme nach D reisen und heiraten sofern alle Papiere vorliegen. Ihr Status in D ist dann Tourist. Sie kann 3M bleiben - ohne Visum offiziell nicht länger!

/Ansonsten muesste sie ja eigentlich ein Visum zum Zwecke der Eheschliessung in Deutschland beantragen und nicht visumfrei nach Deutschland enreisen, die Ehe dort schliessen und dann ein Visum nach in Deutschland geschlossener Ehe zum Zweck der Familienzusammenfuehrung beantragen. /

Sie kann Visumfrei einreisen da sie schon im Schengenraum ist. Damit hat sie aber nicht automatisch nach einer Heirat eine Aufenthaltserlaubnis in D. Die muss per Visum nach der Heirat beantragt werden. Lt. AA geht das nur bei der deutschen Botschaft
in ES, d.h. in dem EU-Land in dem sie sich aufhalten darf.

/Kann da also nicht ganz folgen, speziell auch nicht welche Reisefreiheit innerhalb Europas mit dieser "Autorizacion de Regreso" besteht. /

Es bedeutet genau: Sie darf sich zum Zwecke des Aufenthalts und Arbeit(!) in ES aufhalten & darf ein- und ausreisen.
Sie könnte also auch nach TH reisen und zurück. Das Ganze gibt es auch mit _nur_ Aufenthalts und Arbeit(!)erlaubnis.
Dann aber ohne Ausreise. Das heisst dann aber anders.

/Ist dieser Status an die eheliche Gemeinsacht mit einem Spanier geknuepft, dann wuerde sie sich ja bereits illegal in Spanien aufhalten und koennte somit dann auch nicht legal nach Deutschland einreisen um die Ehe dort zu schliessen. /

Nein. Das ist unabhängig von der Ehe mit einem Spanier. Die wurde vor Jahren geschieden. Damals wurden aber die eheabhängigen ID Cards mit einer Gültigkeitsdauer von 5J versehen. Die sind nun rum.

/Irgendwie kann ich der Problematik nicht ganz folgen und es waere auch nicht unbedingt das erste Mal, dass sich eine Auslaenderbehoerde durch signifikante Ahnungslosigkeit ausgezeichnet hat. Was da manchmal von sich gegeben wird, waere in der Tat haarstraeubend, meine, wenn ich nicht Buddhist waere. /

Ein Anwalt für Ausländerrecht hat uns bestätigt dass das Visum in Madrid zu benantragen ist.

/Hat Deine Verlobte gegebenenfalls zur Zeit lediglich einen Status in Spanien inne, der mit einer deutschen Fiktionsbescheinigung vergleichbar waere, also keine Aufenthaltsgenehmigung sondern lediglich eine Duldung um eine Abschiebung zu verhindern?/

Ich glaube das kann man nicht vergleichen. Sie hat Job und Aufenthaltsrecht in ES bis Ihre neue ID Card (dann vom ehemaligen spanischen Eheparter unabhängig) in Spanien fertig ist.

/Sagen wir es so, wer legal in Deutschland eine Ehe schliessen darf, der sollte auch in der Lage sein anschliessend auf Basis deutscher Ehemann eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung beantragen zu koennen. A1-Zertifikat vorausgesetzt. /

A1 haben wir schon. Die reguläre Aufenthaltsgenehmigung nach einem FNV sollte kein Problem sein. Die Frage ist eher nur ob eine Vorabbewilligung in Frage kommt und wie man die am besten bekommt.

/Hatte vor vielen Jahren mal die Situation, dass eine Thailaenderin mit einem Schengenvisum legal in Deutschland geheiratet hat. Es konnte glaubhaft gemacht werden, dass bei Einreise noch die Intention zu Eheschliessung bestand sondern sich dieser Entschluss erst waehrend des Aufenthaltes in Deutschland entwickelte. Somit verlaengerte die zustaendige Auslaenderbehoerde den Aufenthalt von sich aus um zwei oder drei Monate, damit die notwendigen Dokumente zur Eheschliessung beschafft werden konnten. Auch die Botschaft in Bangkok spielte bezueglich der Legalisationen mit, nachdem sie erfuhr, dass die Angelegenheit durch die Auslaenderbehoerde abgesegnet war. Besagte Thailaenderin schloss die Ehe und beantragte anschliessend die deutsche Aufenthaltserlaubnis. Sie musste nicht ausreisen und unter geaenderten Visumstatus wieder ausreisen. /

Wenn z.B. das Visum oder eine Vorabbewilligung in D nicht vor Ende Dez erteilt wird müsste sie wieder nach ES weil das das Autorizacion de Regreso nur bis Ende Dez gilt. Dann müsste sie in ES auf die Erteilung der neuen ID Card (vorr. im Januar) warten. Bis zur Erteilung der ID Card gilt wieder die einfache Aufenthaltserlaubnis aber ohne Reisefreiheit in der EU. Mit der ID Card kann sie zwar danach wieder in der EU reisen, aber das bringt uns einem Aufenthaltsstatus in D nicht näher.
Die ID Card in ES wird dann für 5J ausgestellt. Wenn die Vorabbewilligung vor Ende Dez. ausgesprochen wird
muss sie nicht wieder nach ES und wir können auch auf "Hochzeitsreise". Den Visumsantrag können wir per Post verschicken.
Eigentlich brauchen wir die ID Card aus ES gar nicht. Aber ohne den Antrag auf eine neue Karte wäre die Alte jetzt einfach ausgelaufen und sie würde sich in der Tat illegal in der EU aufhalten.

er EU da sie dann weder Es geht also einiges oder ging zumindest noch vor einigen Jahren als der Irrsinn in der Premiumwelt noch nicht ganz so massiv war. Zwischenzeitlich geht es ja ziemlich drunter und drueber und da kann dann auch schon mal in einer Auslaenderbehoerde sehr leicht voellig der Ueberblick verloren werden.

Wuerde mich an Eurer Stelle nicht so leicht geschlagen geben und einfach die Aussage der Auslaenderbehoerde so einfach hinnehmen. Wie gesagt habe ich schon selbst im Laufe der Jahre die Erfahrung gemacht, dass da manchmal eine Menge Blech und noch nicht mal rostfrei von sich gegeben wird.

Gretchenfrage ist sicherlich, haelt sich Deine Verlobte derzeit LEGAL im EU-Raum auf. Ist sie illegal dort, sicherlich schlechte Karten, ist sie legal dort weil ES ihr dies gestattet, dann sollten sich hieraus durchaus Ansatzpunkte ergeben um eine Visumbeantragung in Spanien herumzukommen.
DAS hat die deutsche Botschaft in BKK bei der Legalisation von Dokumenten auch schon gefragt. Wir haben den Punkt bereits geklärt - sonst würde evtl. das hiesige OLG die Heiratserlaubnis verweigern. Sie hat einen legalen Status in ES (Aufenthaltsgenehmigung) und
mit der Autorizacion de Regreso kann sie auch aus- und einreisen. Der Fall ist wohl etwas schwierig und kommt nicht so häufig vor.
Die meisten Thai kommen wohl direkt aus TH und waren auch in keinem anderen EU Land bereits 1x verheiratet.
 
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wasabi

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Wenn wir alle Papiere haben dürfen wir in D heiraten. Meine Verlobte arbeitet seit mehr als 3J in ES und hat dort Steuern- und Sozialabgaben entrichtet.
Ich denke das weder die Behörden in ES noch die deutschen im Moment ein Problem haben. Wir fallen mit unserem Heiratswunsch aber genau in die Phase in der sie auf die Erteilung der neuen ID Card in ES wartet und in D nur "Tourist" ist. Sie müsste bis Ende Dez wieder zurück nach ES um dort auf die Erteilung der neuen Karte im Januar zu warten. Mit einer Vorabbewilligung in D könnten wir das vermeiden. Sind alles nur unnötige Hin- und Herflugkosten da sie sowieso nicht mehr in ES arbeiten will (Zumindest auf absehbare Zeit nicht).
 
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JT29

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Das Heiraten ist ja nicht das Problem, dass kann man in DE immer, wenn die standesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Problem ist ja das Aufenthaltsrecht.

Hier macht mich aber der Begriff "Autorizacion de Regreso" stutzig. Übersetzt ist das ja eher die Erlaubnis zur Rückkehr und da diese in E auch 10€ kostet, kommt mir das eher so vor, wie das Papier bei uns, dass die AB ausstellt, wenn man mehr als 6 Monate das Land verlassen will. Wenn es so ein Papier tatsächlich ist, sagt das erstmal nichts über den Aufenthaltsstatus aus, lediglich dass da mal was war oder ist und man zurückkehren darf.

Bleibt dann die Frage, wo ist die "Tarjeta de Residencia" oder wie das Ding heute heisst? Also der gültige spanische Aufenthaltstitel?
 
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wasabi

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Das Heiraten ist ja nicht das Problem, dass kann man in DE immer, wenn die standesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Problem ist ja das Aufenthaltsrecht.

In der Tat!

Hier macht mich aber der Begriff "Autorizacion de Regreso" stutzig. Übersetzt ist das ja eher die Erlaubnis zur Rückkehr und da diese in E auch 10€ kostet, kommt mir das eher so vor, wie das Papier bei uns, dass die AB ausstellt, wenn man mehr als 6 Monate das Land verlassen will. Wenn es so ein Papier tatsächlich ist, sagt das erstmal nichts über den Aufenthaltsstatus aus, lediglich dass da mal was war oder ist und man zurückkehren darf.

Bleibt dann die Frage, wo ist die "Tarjeta de Residencia" oder wie das Ding heute heisst? Also der gültige spanische Aufenthaltstitel?
Der ist vorhanden. Aber ohne das Autorizacion de Regreso darf man zwar ausreisen, aber nicht mehr einreisen (zumindest wenn man kontrolliert werden würde hätte man/frau ein Problem!
 
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wasabi

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http://www.spanien.diplo.de/Vertret...schland/0-visa-einreise-nach-deutschland.html

Reisepass und Autorizacion de Regreso reichen aus um ein FNV zu stellen.
Beim FNV sind folgende Papiere notwendig:
http://www.spanien.diplo.de/contentblob/3378010/Daten/2166346/visumfzfehegatte.pdf

Wenn wir jedoch mind 2M in D auf die Visumerteilung warten fällt die Hochzeitsreise erst mal ins Wasser, ausserdem könnte es ein Gap zwischen Ende Dez (wo sie eigentlich wieder nach ES müsste um auf die Erteilung der neuen IS Card zu warten) und der Ausstellung des Visa für D geben. In unserem Bekanntenkreis haben FNV (Nachzug aus BKK) mindestens 6 Monate gedauert obwohl alle Papiere vorlagen. Daher die Frage nach der Vorabbewilligung.
 
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franky_23

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Sie hat einen AT für Spanien. Warum heiratet ihr nicht schnellstmöglichst in DK, vorausgesetzt der Titel in Spanien ist schengenfähig.

Dann geht ihr zur Deutschen ALB und stellt den Antrag auf eine AE. Dieser Antrag tut bis zum Entscheid eine Fiktionswirkung auslösen. Selbst wenn Fiktionswirkung der falsche Ausdruck wäre, so doch eine Aufenthaltsgenehmigung. Der spanische Titel sollte auch einen 3 monatigen Aufenthalt im Schengenraum erlauben.

Die AE kann in D gestellt werden, da

§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet
einholen oder verlängern lassen, wenn

...
6. er einen von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel besitzt und auf Grund dieses
Aufenthaltstitels berechtigt ist, sich im Bundesgebiet aufzuhalten, sofern die Voraussetzungen eines
Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind; § 41 Abs. 3 findet Anwendung oder

Da wasabi ja schon mit der spanischen Botschaft verlinkt hat, so darf die Frau ja jederzeit nach D einreisen und hält sich legal in D auf.
 
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franky_23

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Wasabi, das ist ein ganz anderer Fall, da kommen Personen mit einem deutschen Schengenvisum nach D und heiratet in DK. Lies dir mal die Urteile durch, da wird häufig darauf abgestellt, dass gerade die Fälle der AufenthV nicht davon betroffen sind. Da unterstellt man, dass man unter Falschangabe nach D gelangte, somit das Visum sich erschlichen hat.

In ihrer niemand nach D Strategie können sie nichts gegen eine Heirat in DK machen und wenn z.B. ein Schengenvisum von einem anderen Land ausgestellt ist. Auch da greift die AufenthV.
 
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Tramaico

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Warum in DK heiraten und nicht in D und dann uf der Basis wie in #13 beschrieben einen Aufenthaltstitel beantragen? Da eine Eheschliessung derzeit fuer Ende Oktober angestrebt wird, scheint das Prozedre bezueglich Feststellung der Ehefaehigkeit weitgehenst abgeschlossen zu sein.

Empfehlung: Heiratet erst einmal so schnell wie moeglich in Deutschland um ueberhaupt erst einmal eine Rechtsgrundlage zu schaffen und wenn die deutsche Heiratsurkunde vorliegt, dann sehen wir weiter. Derzeit wird sich bereits mit dem Dach befasst obwohl noch nicht einmal ein Keller vorhanden ist.

Noch einmal die Frage ob ein A1-Zertifikat vorhanden ist und zwar eines, das nicht aelter als 2 Jahre zurueckdatiert.
 
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franky_23

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Da hast du recht, wenn in D die Eheschließung möglich ist, dann natürlich in D heiraten. Wenn deutsche Standesämter rumzicken, dann der Einfachheit halber nach DK

Da gibt es aber mittlerweile Entscheidungen von VerwG, dass dies kein Ausweisungsgrund sein kann. Außerdem kann sie sich wegen des gültigen AT´s ja jederzeit in eine Sprachschule begeben und dort am Sprachunterricht teilnehmen. Solange gibt es im schlechtesten Fall eine Fiktionsbescheinigung.
 
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wasabi

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Hallo Tramaico, der bestandene A1 Test ist wenige Monate alt. Meines Wissens gilt jetzt eine Grenze von 1J.
Das trifft auch Paare die schon länger verheiratet sind und die Partnerin noch in TH lebt. Da muss dann erst ein A1 Test her.
Zu Deiner Empfehlung: Das sehen wir genauso!
 
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Tramaico

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Okay, sacht wenn Ihr unter der Haube seid und dann sehen wir weiter. :rolleyes:
 
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franky_23

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Wasabi, auch die Grenze mit 1 Jahr ist relativ. Das Zeugnis gilt auch weiterhin. Die Behörde muss sich bei einem mehr als 1 Jahr alten Zeugnis nur vergewissern, dass die Kenntnisse noch vorhanden sind, z.B. in einem kurzen Gespräch.

Wenn die ALB erklären sollte, ihr sollt das natioanle Visum in Spanien beantragen, dann würde ich mich nicht drauf einlassen, bestenfalls mit Vorabzustimmung.
 
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Vorabbewilligung AA in D?

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