Vor- und Nachteile einer Adoption

Diskutiere Vor- und Nachteile einer Adoption im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Dann hast Du nicht genau genug gelesen...
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mipooh

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Dann hast Du nicht genau genug gelesen...
 
dragon580913

dragon580913

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Wülfrath
Irgendwo in diesem Threat, habe ich gelesen, dass die Adoption Voraussetzung dafür ist, das Kind nach Deutschland zu holen. War bisher anderer Meinung! Weiß jemand mehr!
 
phimax

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vor'm Monitor
Nein, ein Kind muß nicht adoptiert werden, es kommt imho über die 'Familieenzusammenführung' einen entsprechenden Aufenthaltsstaus bzw. -titel. Allerdings ist das Nachzugsalter beschränkt. Wie alt das Kind höchstens sein darf, steht hier auch irgendwo.
 
P

peppi

Gast
dragon580913" said:
Irgendwo in diesem Threat, habe ich gelesen, dass die Adoption Voraussetzung dafür ist, das Kind nach Deutschland zu holen. War bisher anderer Meinung! Weiß jemand mehr!
Da ist richtig. Denn das Jugendamt bzw. Amtsgericht möchten das Kind bzw. sein Umfeld kennenlernen.
 
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Tramaico

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Ausschlaggebend ist, wer das gesetzliche Sorgerecht fuer das Kind hat und wenn dieses nachweisbar bei einer in Deutschland lebenden Person (auch Auslaender mit Aufenthaltstitel) liegt, dann sollte ein Visum zur Familienzusammenfuehrung durchsetzbar sein. :wink:
 
jeen

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dragon580913" said:
Irgendwo in diesem Threat, habe ich gelesen, dass die Adoption Voraussetzung dafür ist, das Kind nach Deutschland zu holen. War bisher anderer Meinung! Weiß jemand mehr!
Hallo dragon580913,
das ist definitiv nicht richtig. Meine thailändische Stieftochter hat auch ohne Adoption einen Aufenthaltstitel bekommen und lebt seit einigen Monaten in D.

Grundlagen:
Sie ist noch nicht über 15 Jahre alt.
Der leibliche Vater ist gestorben.
Die Mutter ist meine Ehefrau und lebt auch hier in D.

Der Aufenthaltstitel der Tochter geht allerdings zeitlich nicht über den der Mutter hinaus.

Es gab zwar seitens des AA eine Rückfrage bezüglich einer Bescheinigung der Sorgeberechtigung, da wir so eine Bescheinigung jedoch nicht haben, hatte ich in einem Brief an das AA die Familiäre Situation nochmals dargestellt. Das hatte dann (zusammen natürlich mit den vorher schon eingereichten Sterbeurkunde) ausgereicht.

Jens
 
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schauschun

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ruhrpott/pty
so, habe mir gerade mal diesen ganzen adoptions-thread durchgezogen.
hier wird ja nicht nur juristisch einiges durcheinander gebracht, sondern auch noch mit falschen wertvorstellungen argumentiert.

jeen" said:
Der gleiche Familienname war bei uns der "Anstoß" (seitens der mutter) zum geplanten Vorhaben. .....Die Adoption ist für das Kind also eine sehr wichtige Bestätigung, daß Sie ein vollwertiges Mitglied der Familie ist. Der Nachname ist mir persönlich egal. Ist so oder so jetzt auch meine Tochter.
Jens
fuer den gleichen familiennamen braucht es keine adoption - der kann auch relativ einfach geaendert werden.
dann wiedersprichst du dir selber: zunaechst schreibst du, dass die adoption fuer das kind wichtig ist, im naechsten satz: ist so oder so meine tochter.

wenn das kind nicht bereits jugendlich oder heranwachsend ist, ist es dem kind voellig unverstaendlich was eine adoption ist - es sei denn, es ist ihm eingeredet worden.
ansonsten ist es wie du schreibst - entweder es "fuehlt" dich als vater oder nicht. eine adoption aendert an diesem gefuehl nichts, bzw. fuehrt ein solches gefuehl nicht herbei (das musst du dir erarbeiten) - genauso wie eine hochzeitsurkunde keine liebe herbeifuehrt...


jeen" said:
Für mich ein wichtiger Punkt ist die Absicherung des Kindes, falls der Mutter was zustoßen würde. Woran ich eigendlich garnicht denken mag! Der Grund für Ihre Aufenthaltsgenehmigung würde wegfallen. Es besteht die Gefahr, daß Sie zu den Großeltern nach TH abgeschoben wird.
Jens
na, noch leben wir in einem rechts- und sozialstaat. wenn das kind hier nicht gerade erst seit einer woche lebt UND du dich mit haenden und fuessen gegen seinen weiteren aufenthalt wehrst, dann ist nix mit abschiebung.
(fuer die familienzusammenfuehrung musst du/deine frau wenn berufstaetig ja auch eine verpflichtungserklaerung unterschreiben und es erhaelt dann einen dementsprechenden aufenthaltstitel. darueberhinaus wird hier von d aus kein minderjaehriges kind allein in ein flugzeug gesetzt !!

weiterhin kannst du/ihr ja auch eine zivilrechtliche vereinbarung treffen (notariell beurkundet), dass du in gleichen teilen mit deiner frau das sorgerecht fuer dein stiefkind uebernimmst, sowie fuer den todesfall sie dir das sorgerecht uebertraegt. falls noch halbgeschwister in der/deiner familie sind, tritt darueberhinaus auch noch das grundgesetzlich geschuetzte recht der familie ein !

Liggi1" said:
Bei einer Adoption sollte man sich vor Augen halten, das man sein Leben lang auch dem Kind gegenüber UNTERHALTSVERPFLICHTET ist !
Deutsche kann das Kind auch ohne Adoption nach mehreren Jahren werden.
liggi trifft den nagel auf den kopf - durch die adoption bindet sich ein gering- oder normalvediener einen schier unloeslichen brocken ans bein.

eine unterhaltsverpflichtung, die UNNOETIG ist.
wenn deine frau wirklich einmal sterben sollte, wird jedes jugendamt der welt froh sein, wenn du dich als pflegevater anbietest. mit dem unterschied, dass du dann noch pflegegeld fuer das kind erhaelst.
in nrw sind dies aktuell
Pflegegeld ab Januar 2007 am Beispiel von NRW (andere Länder sind nur unerheblich anders)

* bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 630,- Euro
* bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 693,- Euro
das kindergeld wird von diesem pflegegeld wieder in abzug gebracht, aber
Neben dem monatlichen Pflegegeld können einmalige Beihilfen oder Zuschüsse insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegefamilie, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Pflegekindes gewährt werden.
du siehst also, eine adoption hat erheblichen finanziellen nachteil! spar dir lieber die unterhaltsleistungen und lege diese dann in z.b. einen spar- oder ausbilduzngssparvertrag fuer das kind an !

staatsbuergerschaft kann das kind dann immer noch beantragen ! und was das "erben" anbelangt. keiner verbietet dir dein erbe so zu verteilen wie du es moechtest (wenn wir einmal die pflichtanteile aussen vor lassen).

phimax" said:
Stell´ dir weiterhin vor, deiner Frau stößt etwas zu...
...m.W. hättest du keinerlei Rechte an dem/ihrem Kind, oder?
na ja, phimax, oben ja schon eindeutig erklaert. wenn du es mittels notariell abgesicherten vertraegen machst, wird selbst weiteren familienangehoerigen wie tanten, etc. kein familiengericht denen die kinder zusprechen. vorausgesetzt das kind wird bei dem stiefvater optimal betreut und -je nach alter des kindes- auf rueckfrage vor gericht wuerde es auch den wunsch nach weiterem verbleib beim stiefvater befuerworten.
stichwort aus dem familienrecht waere hier das sog. kontinuitaetsprinzip !

Sammy33" said:
Zu wem soll dann das Adoptiv-Kind gehen, bei einer Trennung?? :gruebel:
Beim Adoptiv-Vater wird es wohl nicht bleiben, nach einer Trennung.
warum sollte es nach einer trennung nicht beim adoptiv-vater bleiben wollen ? wenn die beziehung zwischen den beiden o.k. ist, kein einzelfall das ein stiefkind sich fuer den stiefvater entscheidet. leider kann das stiefkind selber erst ab einem gewissen alter (je nach einzelfall vom richter festgelegt, definitiv aber nicht unterhalb von 10 jahren)ueber seinen "nachehelichen" aufenthaltsort mitbestimmen - im zweifel entscheidet darueber ein familiengericht !

Leipziger" said:
Ich hatte nur die "Nachteile" einer Adoption angesprochen , konnte hier aber noch keinen "Vorteil" heraus lesen den eine Adoption hätte gegenüber einem leiblichen bzw. "normalen Stiefkind" !

Also bleibt sachlich und bringt hier mal einen "Vorteil" , oder gibt es doch keinen ?
hallo leipziger, es gaebe bei der adoption einen minimalen vorteil fuer das kind.
im falle einer trennung der eheleute (nicht tod der frau, siehe oben) haette weder der stiefvater noch das stiefkind (bzw. erst ab jugendlichem alter des kindes) eine juristische moeglichkeit ueber ein familiengericht eine bestimmung des aufenthaltsortes vornehmen zu lassen.
falls die frau dies guetlich an den mann uebertragen wuerde, koennte das kind allerdings auch beim vater bleiben. der stiefvater koennte aber bei einem kleinen kind (je nach richter bis 10,11,12, 13 oder 14 jahren) erst gar keinen antrag beim familiengericht einreichen, selbst mit einer notariellen sorgerechtsvereinbarung waere dies bei einem kleinkind fast ausgeschlossen.

weitere vorteile gaebe es aber nicht, ausser diesem !

Micha L" said:
Ein Beweggrund könnte auch der Wunsch nach einer engeren emotionale Bindung sein.
In Asien ist das Verhältnis zu Stiefkindern oft wie im deutschen Märchen.
na ja, Micha L:
wir gehen ja davon aus, dass der fragesteller sich hier in d-land aufhaelt. und was wie wo ablaeuft sind eh nur pauschalisierungen. genauso wie es hier eltern gibt, welche sich einen "feuchten dreck" um ihre (stief-) kinder kuemmern, gibt es auch in asien mehr als grossherzige menschenm die sich hervorragend um ihre (stief-)kinder kuemmern. eine familie ist mir seit jahren bekannt, und dort ist es fast so, dass sich die stiefmutter besser um das stiefkind kuemmert als um ihr eigenes, gemeinsames neues kind (man muss doch mit dem "armen" kind mehr liebe und verstaendnis entgegenbringen ....
 
Micha L

Micha L

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Hallo schauschun,

natürlich ist das nicht immer so, aber noch weit verbreitet.
Deshalb kann die Adoption emotionale Hindernisse (auch zur Frau) einreißen.
Anders gesagt: Eine Frau, deren Kind aus erster Ehe keine Anerkennung findet, fühlt sich sicherlich weniger zum neuen Partner hingezogen.

Gruß

Micha
 
V

Volker M. aus HH.

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Moin moin,

ich möchte noch einen anderen Aspekt einbringen. Bisher wurde immer aus der Richtung "Leben in Deutschland" argumentiert.
Lebt die Familie in Thailand sieht das doch wohl anders aus ?

Gruss Volker
 
jeen

jeen

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Hallo schauschun,
schauschun" said:
hier wird ja nicht nur juristisch einiges durcheinander gebracht, sondern auch noch mit falschen wertvorstellungen argumentiert.
"Wertvorstellungen" sind etwas individuelles. Wer kann da für sich in Anspruch nehmen, nur seine Wertvorstellungen seien die Richtigen?

schauschun" said:
dann wiedersprichst du dir selber: zunaechst schreibst du, dass die adoption fuer das kind wichtig ist, im naechsten satz: ist so oder so meine tochter.
Ich widersprach mir nicht selber. Aus meiner Sicht ändert sich durch die Adoption eigendlich nichts in meiner Beziehung zu meiner Tochter. Aber ich hatte unter anderem angemerkt, welche Gefühle meiner (Stief-)Tochter für eine Adopiton sprechen. (Es ging dabei nicht um Ihre Gefühle mir gegenüber, sondern Ihr Selbstwertgefühl betreffend.) Ich wollte die Situation also von zwei verschiedenen Standpunkten betrachtet schildern.

schauschun" said:
wenn das kind nicht bereits jugendlich oder heranwachsend ist, ist es dem kind voellig unverstaendlich was eine adoption ist
Das Kind ist 12 Jahre alt und versteht die Bedeutung einer Adoption schon einigermassen einzuschätzen.

schauschun" said:
na, noch leben wir in einem rechts- und sozialstaat. wenn das kind hier nicht gerade erst seit einer woche lebt UND du dich mit haenden und fuessen gegen seinen weiteren aufenthalt wehrst, dann ist nix mit abschiebung.
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage, wenn alle leiblichen Verwandten ausser einer jüngeren Halbschwester im Ausland leben?

schauschun" said:
weiterhin kannst du/ihr ja auch eine zivilrechtliche vereinbarung treffen (notariell beurkundet), dass du in gleichen teilen mit deiner frau das sorgerecht fuer dein stiefkind uebernimmst, sowie fuer den todesfall sie dir das sorgerecht uebertraegt.
Ist also vom Aufwand her ähnlich wie eine Adoption, wenn man von den gleichen Voraussetzungen ausgeht, wie sie von @peppi im Ursprungsthread beschrieben wurden.

schauschun" said:
wenn deine frau wirklich einmal sterben sollte, wird jedes jugendamt der welt froh sein, wenn du dich als pflegevater anbietest.
Und Du bist sicher, daß ein Deutsches Jugendamt einem alleinstehenden Witwer einen weiblichen Teenager zur Pflege geben würde? :nixweiss: Ich habe da zumindest Zweifel.

schauschun" said:
... mit dem unterschied, dass du dann noch pflegegeld fuer das kind erhaelst.
in nrw sind dies aktuell
Pflegegeld ab Januar 2007 am Beispiel von NRW (andere Länder sind nur unerheblich anders)

* bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 630,- Euro
* bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 693,- Euro
Wenn es mit der Pflege klappen würde, wäre das ein gutes Argument. Das würde dann in meinem Fall noch für die nächsten zwei Jahre zutreffen. Gibt es nach dem vollendeten 14. Lebensjahr kein Pflegegeld mehr?

Gerade weil ich ich Dir bis jetzt fast nur widersprochen habe, möchte ich dir noch für deinen ausfürlichen und informativen Beitrag danken. Es gibt bei diesem Thema viele Punkte, die von allen Seiten beleuchtet werden sollten.

Jens
 
Thema:

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