M
mipooh
Senior Member
- Joined
- Jun 1, 2005
- Messages
- 6,148
- Reaction score
- 3
Dann hast Du nicht genau genug gelesen...
Maximalalter 15 Jahre.phimax" said:Wie alt das Kind höchstens sein darf, steht hier auch irgendwo.

Da ist richtig. Denn das Jugendamt bzw. Amtsgericht möchten das Kind bzw. sein Umfeld kennenlernen.dragon580913" said:Irgendwo in diesem Threat, habe ich gelesen, dass die Adoption Voraussetzung dafür ist, das Kind nach Deutschland zu holen. War bisher anderer Meinung! Weiß jemand mehr!

Hallo dragon580913,dragon580913" said:Irgendwo in diesem Threat, habe ich gelesen, dass die Adoption Voraussetzung dafür ist, das Kind nach Deutschland zu holen. War bisher anderer Meinung! Weiß jemand mehr!
fuer den gleichen familiennamen braucht es keine adoption - der kann auch relativ einfach geaendert werden.jeen" said:Der gleiche Familienname war bei uns der "Anstoß" (seitens der mutter) zum geplanten Vorhaben. .....Die Adoption ist für das Kind also eine sehr wichtige Bestätigung, daß Sie ein vollwertiges Mitglied der Familie ist. Der Nachname ist mir persönlich egal. Ist so oder so jetzt auch meine Tochter.
Jens
na, noch leben wir in einem rechts- und sozialstaat. wenn das kind hier nicht gerade erst seit einer woche lebt UND du dich mit haenden und fuessen gegen seinen weiteren aufenthalt wehrst, dann ist nix mit abschiebung.jeen" said:Für mich ein wichtiger Punkt ist die Absicherung des Kindes, falls der Mutter was zustoßen würde. Woran ich eigendlich garnicht denken mag! Der Grund für Ihre Aufenthaltsgenehmigung würde wegfallen. Es besteht die Gefahr, daß Sie zu den Großeltern nach TH abgeschoben wird.
Jens
liggi trifft den nagel auf den kopf - durch die adoption bindet sich ein gering- oder normalvediener einen schier unloeslichen brocken ans bein.Liggi1" said:Bei einer Adoption sollte man sich vor Augen halten, das man sein Leben lang auch dem Kind gegenüber UNTERHALTSVERPFLICHTET ist !
Deutsche kann das Kind auch ohne Adoption nach mehreren Jahren werden.
das kindergeld wird von diesem pflegegeld wieder in abzug gebracht, aberPflegegeld ab Januar 2007 am Beispiel von NRW (andere Länder sind nur unerheblich anders)
* bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 630,- Euro
* bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 693,- Euro
du siehst also, eine adoption hat erheblichen finanziellen nachteil! spar dir lieber die unterhaltsleistungen und lege diese dann in z.b. einen spar- oder ausbilduzngssparvertrag fuer das kind an !Neben dem monatlichen Pflegegeld können einmalige Beihilfen oder Zuschüsse insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegefamilie, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Pflegekindes gewährt werden.
na ja, phimax, oben ja schon eindeutig erklaert. wenn du es mittels notariell abgesicherten vertraegen machst, wird selbst weiteren familienangehoerigen wie tanten, etc. kein familiengericht denen die kinder zusprechen. vorausgesetzt das kind wird bei dem stiefvater optimal betreut und -je nach alter des kindes- auf rueckfrage vor gericht wuerde es auch den wunsch nach weiterem verbleib beim stiefvater befuerworten.phimax" said:Stell´ dir weiterhin vor, deiner Frau stößt etwas zu...
...m.W. hättest du keinerlei Rechte an dem/ihrem Kind, oder?
warum sollte es nach einer trennung nicht beim adoptiv-vater bleiben wollen ? wenn die beziehung zwischen den beiden o.k. ist, kein einzelfall das ein stiefkind sich fuer den stiefvater entscheidet. leider kann das stiefkind selber erst ab einem gewissen alter (je nach einzelfall vom richter festgelegt, definitiv aber nicht unterhalb von 10 jahren)ueber seinen "nachehelichen" aufenthaltsort mitbestimmen - im zweifel entscheidet darueber ein familiengericht !Sammy33" said:Zu wem soll dann das Adoptiv-Kind gehen, bei einer Trennung??![]()
Beim Adoptiv-Vater wird es wohl nicht bleiben, nach einer Trennung.
hallo leipziger, es gaebe bei der adoption einen minimalen vorteil fuer das kind.Leipziger" said:Ich hatte nur die "Nachteile" einer Adoption angesprochen , konnte hier aber noch keinen "Vorteil" heraus lesen den eine Adoption hätte gegenüber einem leiblichen bzw. "normalen Stiefkind" !
Also bleibt sachlich und bringt hier mal einen "Vorteil" , oder gibt es doch keinen ?
na ja, Micha L:Micha L" said:Ein Beweggrund könnte auch der Wunsch nach einer engeren emotionale Bindung sein.
In Asien ist das Verhältnis zu Stiefkindern oft wie im deutschen Märchen.
"Wertvorstellungen" sind etwas individuelles. Wer kann da für sich in Anspruch nehmen, nur seine Wertvorstellungen seien die Richtigen?schauschun" said:hier wird ja nicht nur juristisch einiges durcheinander gebracht, sondern auch noch mit falschen wertvorstellungen argumentiert.
Ich widersprach mir nicht selber. Aus meiner Sicht ändert sich durch die Adoption eigendlich nichts in meiner Beziehung zu meiner Tochter. Aber ich hatte unter anderem angemerkt, welche Gefühle meiner (Stief-)Tochter für eine Adopiton sprechen. (Es ging dabei nicht um Ihre Gefühle mir gegenüber, sondern Ihr Selbstwertgefühl betreffend.) Ich wollte die Situation also von zwei verschiedenen Standpunkten betrachtet schildern.schauschun" said:dann wiedersprichst du dir selber: zunaechst schreibst du, dass die adoption fuer das kind wichtig ist, im naechsten satz: ist so oder so meine tochter.
Das Kind ist 12 Jahre alt und versteht die Bedeutung einer Adoption schon einigermassen einzuschätzen.schauschun" said:wenn das kind nicht bereits jugendlich oder heranwachsend ist, ist es dem kind voellig unverstaendlich was eine adoption ist
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage, wenn alle leiblichen Verwandten ausser einer jüngeren Halbschwester im Ausland leben?schauschun" said:na, noch leben wir in einem rechts- und sozialstaat. wenn das kind hier nicht gerade erst seit einer woche lebt UND du dich mit haenden und fuessen gegen seinen weiteren aufenthalt wehrst, dann ist nix mit abschiebung.
Ist also vom Aufwand her ähnlich wie eine Adoption, wenn man von den gleichen Voraussetzungen ausgeht, wie sie von @peppi im Ursprungsthread beschrieben wurden.schauschun" said:weiterhin kannst du/ihr ja auch eine zivilrechtliche vereinbarung treffen (notariell beurkundet), dass du in gleichen teilen mit deiner frau das sorgerecht fuer dein stiefkind uebernimmst, sowie fuer den todesfall sie dir das sorgerecht uebertraegt.
Und Du bist sicher, daß ein Deutsches Jugendamt einem alleinstehenden Witwer einen weiblichen Teenager zur Pflege geben würde?schauschun" said:wenn deine frau wirklich einmal sterben sollte, wird jedes jugendamt der welt froh sein, wenn du dich als pflegevater anbietest.
Ich habe da zumindest Zweifel. Wenn es mit der Pflege klappen würde, wäre das ein gutes Argument. Das würde dann in meinem Fall noch für die nächsten zwei Jahre zutreffen. Gibt es nach dem vollendeten 14. Lebensjahr kein Pflegegeld mehr?schauschun" said:... mit dem unterschied, dass du dann noch pflegegeld fuer das kind erhaelst.
in nrw sind dies aktuellPflegegeld ab Januar 2007 am Beispiel von NRW (andere Länder sind nur unerheblich anders)
* bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 630,- Euro
* bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 693,- Euro