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Raptor
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Hallo
Ich hätte da mal die eine oder andere Frage bzgl. Gerichtsbarkeit in Thailand.
Sind meine Informationen richtig, dass wenn ich (Expat in Pattaya) jetzt vor Gericht gehe, dass das Urteil des Richters bzgl. der Schuldfrage darüber entscheidet wer die Gerichtskosten und die Kosten der jeweiligen Anwälte zu tragen hat?
Es geht um eine eigentlich banale Angelegenheit, einen Verkehrsunfall mit Zweirädern. Die Schuldfrage ist laut Thai-Polizei eindeutig geklärt. Eine Thai hatte mir mit ihrem Motorrad die Vorfahrt genommen und hat für den (eigentlich sehr geringen) Schaden zu zahlen. Ein von mir gemachtes Tatortfoto lies keine Zweifel offen bzgl. Schuldfrage.
Die Thai sagte bei der 2 Tage späteren Anhörung bei der Polzei sie hätte kein Geld. Auf meinen ironischen Einwand (wie sie sich dann ein italienisches Motorrad leisten kann) behauptete sie rotzfrech das wäre nicht ihr Motorrad...
SIM-Karte hat sie bereits gewechselt, ist weder von mir noch der Polizei erreichbar.
Habe jetzt mit meinen wiederholten Besuchen bei der Polizei erreicht dass endlich die Halterermittlung gemacht wurde. Sie ist laut Polizei die Besitzerin!
Und wie es aussieht hat sie gar keinen Führenschein, sondern den ihrer eilig herbei gerufenen Freundin bei der Polizei vorgelegt am Unfalltag, zwecks Protokoll.
Ich möchte diese rotzfreche Person, mit einer genau so rotzfrechen Mutter, die um ein Haar aus der Polizeistation geworfen worden wäre, wenn sie nicht irgendwann ihren Mund gehalten hätte, nicht so einfach (ohne für die Unfallkosten aufzukommen) davon kommen lassen.
Allerdings hinterher auch nicht auf den Kosten eines Rechststreites vor Gericht - die dann um ein vielfaches höher wären als die Schadenssumme - sitzen bleiben...
Ich hätte da mal die eine oder andere Frage bzgl. Gerichtsbarkeit in Thailand.
Sind meine Informationen richtig, dass wenn ich (Expat in Pattaya) jetzt vor Gericht gehe, dass das Urteil des Richters bzgl. der Schuldfrage darüber entscheidet wer die Gerichtskosten und die Kosten der jeweiligen Anwälte zu tragen hat?
Es geht um eine eigentlich banale Angelegenheit, einen Verkehrsunfall mit Zweirädern. Die Schuldfrage ist laut Thai-Polizei eindeutig geklärt. Eine Thai hatte mir mit ihrem Motorrad die Vorfahrt genommen und hat für den (eigentlich sehr geringen) Schaden zu zahlen. Ein von mir gemachtes Tatortfoto lies keine Zweifel offen bzgl. Schuldfrage.
Die Thai sagte bei der 2 Tage späteren Anhörung bei der Polzei sie hätte kein Geld. Auf meinen ironischen Einwand (wie sie sich dann ein italienisches Motorrad leisten kann) behauptete sie rotzfrech das wäre nicht ihr Motorrad...
SIM-Karte hat sie bereits gewechselt, ist weder von mir noch der Polizei erreichbar.
Habe jetzt mit meinen wiederholten Besuchen bei der Polizei erreicht dass endlich die Halterermittlung gemacht wurde. Sie ist laut Polizei die Besitzerin!
Und wie es aussieht hat sie gar keinen Führenschein, sondern den ihrer eilig herbei gerufenen Freundin bei der Polizei vorgelegt am Unfalltag, zwecks Protokoll.
Ich möchte diese rotzfreche Person, mit einer genau so rotzfrechen Mutter, die um ein Haar aus der Polizeistation geworfen worden wäre, wenn sie nicht irgendwann ihren Mund gehalten hätte, nicht so einfach (ohne für die Unfallkosten aufzukommen) davon kommen lassen.
Allerdings hinterher auch nicht auf den Kosten eines Rechststreites vor Gericht - die dann um ein vielfaches höher wären als die Schadenssumme - sitzen bleiben...
