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Erstmals Gefangene von Thailand in die Schweiz überstellt
Bern (AP) Erstmals sind Schweizer Gefangene zur Verbüssung ihrer Reststrafe von Thailand in die Schweiz überliefert worden. Zwei Häftlinge landeten am Freitag in Kloten und wurden laut Mitteilung des Bundesamts für Justiz in den kantonalen Strafvollzug überführt. Eine dritte Überstellung soll noch dieses Jahr erfolgen.
Die Überstellungen erfolgen laut BJ gestützt auf ein bilaterales Übereinkommen. Sie gehen auf Gesuche seit vergangenem Frühling zurück. Das BJ bat um die Überstellung von insgesamt sechs Schweizer Staatsangehörigen, die wegen Drogendelikten zu Haftstrafen zwischen 44 Monaten und 40 Jahren verurteilt worden waren. Die thailändischen Behörden haben laut BJ bislang die Überstellung in drei Fällen bewilligt. Der dritte Strafgefangene wird in die Schweiz kommen können, sobald ein Schweizer Gericht erklärt hat, dass das thailändische Urteil in der Schweiz vollstreckt werden kann. Die drei anderen Gesuche sind noch hängig. Justizministerin Ruth Metzler hatte im letzten Sommer bei einem Besuch in Thailand das Interesse der Schweiz an einer sofortigen Prüfung der Gesuche betont. Sie nahm dabei auch einen Augenschein im Zentralgefängnis von Bangkok und sprach mit Schweizer Gefangenen.
Bern (AP) Erstmals sind Schweizer Gefangene zur Verbüssung ihrer Reststrafe von Thailand in die Schweiz überliefert worden. Zwei Häftlinge landeten am Freitag in Kloten und wurden laut Mitteilung des Bundesamts für Justiz in den kantonalen Strafvollzug überführt. Eine dritte Überstellung soll noch dieses Jahr erfolgen.
Die Überstellungen erfolgen laut BJ gestützt auf ein bilaterales Übereinkommen. Sie gehen auf Gesuche seit vergangenem Frühling zurück. Das BJ bat um die Überstellung von insgesamt sechs Schweizer Staatsangehörigen, die wegen Drogendelikten zu Haftstrafen zwischen 44 Monaten und 40 Jahren verurteilt worden waren. Die thailändischen Behörden haben laut BJ bislang die Überstellung in drei Fällen bewilligt. Der dritte Strafgefangene wird in die Schweiz kommen können, sobald ein Schweizer Gericht erklärt hat, dass das thailändische Urteil in der Schweiz vollstreckt werden kann. Die drei anderen Gesuche sind noch hängig. Justizministerin Ruth Metzler hatte im letzten Sommer bei einem Besuch in Thailand das Interesse der Schweiz an einer sofortigen Prüfung der Gesuche betont. Sie nahm dabei auch einen Augenschein im Zentralgefängnis von Bangkok und sprach mit Schweizer Gefangenen.