www.thailaendisch.de

Vollmacht nach Ablehnung Schengenvisum

Diskutiere Vollmacht nach Ablehnung Schengenvisum im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Vollmacht Hiermit bevollmächtige ich, , Wohnhaft in, geboren am Herrn Wohnhaft in, geboren am Zur Vertretung und Wahrnehmung...
S

Stephan baaa

Gast
Vollmacht

Hiermit bevollmächtige ich, , Wohnhaft in, geboren am

Herrn Wohnhaft in, geboren am

Zur Vertretung und Wahrnehmung meiner Rechte in dem Verfahren zur Erteilung eines Visums zum Zwecke der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der deutschen Botschaft in Bangkog.

Herr ist insbesondere bevollmächtigt Verhandlungen mit der deutschen Botschaft sowie anderen Behörden zu führen, erforderlichenfalls Akteneinsicht zu nehmen sowie alle notwendigen Maßnahmen zur Visumserteilung in meinem Namen zu ergreifen.

Diese Vollmacht umfasst auch die Berechtigung zur Erteilung von Untervollmachten, z. B. an Rechtsanwälte.


Ort, Datum, Unterschrift


Sollte ich was vergessen haben bitte ich um Ergänzungen für den Text. Ich werde sie dann einarbeiten...

Gruß Stephan :cool:
 
DisainaM

DisainaM

Senior Member
Dabei seit
15.11.2000
Beiträge
37.270
Reaktion erhalten
1.945
Ort
Hannover
Bei der jeweiligen Vollmacht abklären, ob es eine beglaubigte Vollmacht sein muß.
In diesem Fall wird vom Amt die Echtheit der Unterschrift mit dem Ausweispapier kontrolliert.

Ansonsten würde eine Kopie des Ausweises mit der Vollmacht ausreichen.

Prozessvollmacht für RA
bitte im Orginal unterschreiben lassen,
Name + Anschrift des Anwaltes kann später immer noch nachgetragen werden.

Rechtsanwalt
---------------------------------------------------
---------------------------------------------------
---------------------------------------------------

wird hiermit in Sachen

.................................................

wegen

.................................................

unbeschränkt Vollmacht erteilt,

1. den oder die Vollmachtgeber außerprozessual und prozessual gegenüber jedermann, insbesondere gegenüber allen Gerichten und Behörden zu vertreten;

2. zur Prozeßführung (u. a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen;

3. zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluß von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften;

4. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach §§ 411 II StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145 a III StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozeßordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren;

5. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer);

6. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen).

Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Konkurs- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfaßt insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.
 
J

JT29

Senior Member
Dabei seit
05.02.2004
Beiträge
8.387
Reaktion erhalten
289
Ort
Toskana Deutschlands
Nur mal nebenbei ..mein Chef sagte mal zu mir: JT, man muss sich immer überlegen, wofür es sich lohnt zu kämpfen!

"Der zahlenmäßige Anstieg der Erledigung älterer Klageverfahren hat insoweit zu einem leichten Anstieg der statistischen Werte der Verfahrensdauer erledigter Verfahren geführt. Die im Jahre 2003 erledigten Klageverfahren hatten von der Klageerhebung bis zu ihrer Erledigung im Durchschnitt 20,00 Monate gedauert; dies bedeutet einen Anstieg von einem halben Monat gegenüber den im Jahre 2002 erledigten Verfahren."

-> Quelle: VG Berlin


juergen
 
Thema:

Vollmacht nach Ablehnung Schengenvisum

Vollmacht nach Ablehnung Schengenvisum - Ähnliche Themen

  • Beglaubigte Vollmacht des Ehemannes?

    Beglaubigte Vollmacht des Ehemannes?: Hallo Gestern ist eine Bekannte von uns (Thailänderin) nach Thailand gefahren und wollte dort ein Haus kaufen. Weiß nicht genau von wem, steht auf...
  • Vollmacht bestätigen lassen

    Vollmacht bestätigen lassen: ich möchte meine Wohnungen in Deutschland verkaufen. Ich möchte jedoch nicht extra nach Deutschland fliegen, nur um die Unterschrift zu leisten...
  • Vollmacht für Kind-Ausreise D nach TH und zurück?

    Vollmacht für Kind-Ausreise D nach TH und zurück?: Moin ! Im Dezember fliegt meine Frau alleine mit unserer Tochter für ca. 6 Wochen nach Thailand. Braucht Sie eine Vollmacht von mir, das Sie das...
  • Vollmacht für Namensgebung

    Vollmacht für Namensgebung: Ich habe eben gerade die Papiere meiner zukünftigen per UPS bekommen, eigentlich alles vollständig. Nun war ich schon im Vorfeld beim zustaändigen...
  • Vollmacht für Landkauft - Verzichtserklärung Ehemann

    Vollmacht für Landkauft - Verzichtserklärung Ehemann: Hi, nun ist es bei uns soweit, meine Holde möchte Land in Thailand kaufen. Da wir aktuell ein passendes Grundstück im Visier haben, aber...
  • Vollmacht für Landkauft - Verzichtserklärung Ehemann - Ähnliche Themen

  • Beglaubigte Vollmacht des Ehemannes?

    Beglaubigte Vollmacht des Ehemannes?: Hallo Gestern ist eine Bekannte von uns (Thailänderin) nach Thailand gefahren und wollte dort ein Haus kaufen. Weiß nicht genau von wem, steht auf...
  • Vollmacht bestätigen lassen

    Vollmacht bestätigen lassen: ich möchte meine Wohnungen in Deutschland verkaufen. Ich möchte jedoch nicht extra nach Deutschland fliegen, nur um die Unterschrift zu leisten...
  • Vollmacht für Kind-Ausreise D nach TH und zurück?

    Vollmacht für Kind-Ausreise D nach TH und zurück?: Moin ! Im Dezember fliegt meine Frau alleine mit unserer Tochter für ca. 6 Wochen nach Thailand. Braucht Sie eine Vollmacht von mir, das Sie das...
  • Vollmacht für Namensgebung

    Vollmacht für Namensgebung: Ich habe eben gerade die Papiere meiner zukünftigen per UPS bekommen, eigentlich alles vollständig. Nun war ich schon im Vorfeld beim zustaändigen...
  • Vollmacht für Landkauft - Verzichtserklärung Ehemann

    Vollmacht für Landkauft - Verzichtserklärung Ehemann: Hi, nun ist es bei uns soweit, meine Holde möchte Land in Thailand kaufen. Da wir aktuell ein passendes Grundstück im Visier haben, aber...
  • Oben