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Vollmacht bei alleiniger Ausreise mit Kind?

Diskutiere Vollmacht bei alleiniger Ausreise mit Kind? im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Demnächst wird meine Frau zum ersten Mal alleine mit unserem Sohn nach Thailand reisen. Könnte es sein, dass die Grenzer bei der Ausreise aus...
A

Abu

Gast
Demnächst wird meine Frau zum ersten Mal alleine mit unserem Sohn nach Thailand reisen.

Könnte es sein, dass die Grenzer bei der Ausreise aus Deutschland bzw. bei der Ausreise aus Thailand eine Vollmacht o. ä. von mir sehen wollen, im der ich zustimme, daß meine Frau mit meinem Sohn das Land verläßt?

In manchen Ländern scheint so was verlangt zu werden. Kann´s mir kaum vorstellen, daß das auch in D oder TH der Fall ist, will aber sicher gehen...

Übrigens, falls es was zur Sache tut:
Ausreise aus D erfolgt bei meinem Sohn mit deutschen Pass, Ausreise aus TH mit thailändischen Pass.

Abu
 
S

Schulkind

Gast
Abu" schrieb:
Demnächst wird meine Frau zum ersten Mal alleine mit unserem Sohn nach Thailand reisen.

Übrigens, falls es was zur Sache tut:
Ausreise aus D erfolgt bei meinem Sohn mit deutschen Pass, Ausreise aus TH mit thailändischen Pass.

Abu
Hallo, zunächst - bin ganz neu in diesem Forum und Grüsse alle mit

" Hurra, ich bin ein Schulkind
und nicht mehr klein.
Drum will ich auch ganz
friedlich sein. "

Geht noch weiter, aber gleich muss ich in die Schule den Rest lernen.
Wenn Deine Frau noch den alten Familiennamen im Pass hat, das heist noch nicht im Ampö umgemeldet ist eine Vollmacht dringend zu entfehlen. Es könnte als Kindesentführung aussehen, zumal viele Grenzer auch noch die Hautfarbe beachten.
Dann , Du schreibst Ausreise De. ist Ok. , nur muss auch die Ein.- u. Ausreise in Thailand mit dem gleichen Pass erfolgen, da kommt ein Einreisevisumstempel ( Sichtvermerk ) rein. Sonst haste Probleme mit der Ausreise in Th. Aber warum willst Du mit zwei Pässen reisen, wenn einer genügt. Ein Zweite könnte in Th. ins Auge gehen und Scherereinen sind mit Sicherheit drinn. Bei der ersten Ausreise aus Th. muss ein Sichtvermerk in Form eines Beiblattes und eines Stempels ( dreieckig ) sein, den möchten die gerne wiedersehen.
Device heist : " sowenig wie möglich
soviel wie muss "
Solang korekte Daten in den Documenten sind, nehme ich nur mit was sein muss. Allein schon aus Gründen - Verlust.

Doch noch die Erfahrung mit meinem Sohn.
Einmal Ausreise aus De. von FRA aus, deutsche Passkontrolle: Frau ( leibl. Mutter )Thai und leibl. Sohn deutsch. Trotz des neuen Ehenamen in Reisepass der Mutter wurde bei der Ausreise eine Vollmacht von mir verlangt. In weiser Voraussicht schon dabei. Leider haben die Begleitpersonen in Flughafen keine Möglichkeit in die Passkontrolle ein zusehen.
Einreise und Ausreise nach Urlaub in Th kein Problem, konnte sogar beim Thai - Schalter mit durch.
Wiedereinreise in De.. Wiedervorlage der Vollmacht von mir und Befragung wer die Begleitperson ist.

Der zweite Fall in MUC : deutsche Stieftochter meiner Frau, intensieve Nachfrage wie die Familienbande zusammen gehören. Bei der Einreise in MUC dann bis auch genaueste Kontrolle keine Probleme. Auch in Dong Muang ging alles glatt.

Der dritte Fall war da schon aufreibender: Anläslich der Familenzusammenführung holte ich meine Stieftochter, damals 7 Jahre alleine in Thailand ab. Ohne eine übersetzte ( thai - engl. ) Vollmacht von meiner Frau, bestempelt vom KVR München hätte ich das Kind nie rausgebracht. Aus privaten Gründen sind wir dann in FRA eingereist und da war der Aufstand schon grösser. Sogar eine tel. Nachfrage wurde nicht unterlassen. Trotz eines Familienzusammenführungsvisum, was für ein schönes Wort, ,genehmigt vom KVR - München. Im Nachtrag, die Tochter hatte damals noch den Familiennamen meiner Frau, die wiederum das alleinige Sorgerecht mit den nötigen Beglaubigungen hat -- Nur war das Kind in Th. noch schulpflichtig und ich hatte keine Abmeldebescheinigung der dortigen Schule dabei. Auch in Thai sind die Kinder bis zur 4ten Klasse schulpflichtig.
Das gute war, der Flieger ist in der Nacht von dort weg und da waren die schon ein bischen müde.
Das grosse Schwitzen war der eventuelle Aufstand der Restfamilie in Th., in der Berechnung, - Kind weg - Geld weg vom Falang. Dadurch habe ich mich entschlossen einen Tag früher zu fliegen. War ein bischen teurer aber efektvoller.

So, das war mein erster Beitrag, in der Hoffnung wohlwollend in die Gemeinschaft der Thailandsüchtigen aufgenommen zuwerden, um Smaltalk aber auch ernstes zu erhaschen.

Da ich nicht weis , wie die Rechtschreibprüfung funktioniert, ob schon in der neuen Form, Spiegel und Bild lassen grüssen,las ich es lieber und schenke dem Finder viele kleine Sterne in sein Aufgabenheft.

Einen lieben Gruss an alle die noch einmal klein sein wollen.

Das Schulkind
 
W

waanjai

Gast
Hallo Schulkind, willkommen an Board. Im Treffpunkt-Forum gibt es noch einen speziellen Vorstell-Thread, der gern gesehen wird, um sich auf Neue ein wenig besser einzustellen.

Bringst ja ´ne Menge praktische Erfahrung mit. Das kommt hier immer gut an.

Gerade beim Thema: Ausreise von Kindern ohne beide Elternteile bin ich übrigens stark der Meinung, dass da beide Seiten strikt kontrollieren sollten, ob das alles seine Richtigkeit hat. Man weiß ja im vornhinein, was für Papiere man dabei haben sollte und auch eine Vollmacht ist schnell geschrieben. Sei es in Deutsch oder in Thai, für letztere gibt es gar einen Vordruck, den man leicht abwandeln kann.
 
T

Tel

Gast
Abu" schrieb:
Übrigens, falls es was zur Sache tut:
Ausreise aus D erfolgt bei meinem Sohn mit deutschen Pass, Ausreise aus TH mit thailändischen Pass.
Wozu? Wie lange wollen sich Frau und Kind denn von dir absetzen? Und einfach mal so mit Thaipass aus Thailand ausreisen?
 
C

Chak2

Gast
Warum denn nicht, Tel? Thais können problemlos aus Thailand ausreisen, es ist ja schließlich nicht die DDR, nur mit der Einreise woanders könnte es dann schwierig werden, da dürfte dann aber auch der deutsche Pass benutzt werden nehme ich an.
 
A

Abu

Gast
Schulkind" schrieb:
Wenn Deine Frau noch den alten Familiennamen im Pass hat, das heist noch nicht im Ampö umgemeldet ist eine Vollmacht dringend zu entfehlen.
Bei meiner Frau ist der Familienname im Pass ist geändert.
nur muss auch die Ein.- u. Ausreise in Thailand mit dem gleichen Pass erfolgen, da kommt ein Einreisevisumstempel ( Sichtvermerk ) rein. Sonst haste Probleme mit der Ausreise in Th.
Klar, wird auch so gemacht!

Darüber hinaus noch besten Dank für Deine Erfahrungsberichte bezüglich Vollmacht.
Zwar ist meine Frau zwischenzeitlich bereits nach Thailand gereist und auch ohne Vollmacht gab es keine Probleme, aber jetzt weiß ich zumindest, daß solche auftreten können und werde beim nächsten Mal meiner Frau aus Sicherheitsgründen eine Vollmacht mitgeben.

waanjai" schrieb:
Sei es in Deutsch oder in Thai, für letztere gibt es gar einen Vordruck, den man leicht abwandeln kann.
Wo gibt´s den?

Abu
 
K

Kimau

Gast
Kleine Geschichte zum Thema passend.

Im Winter 2002/2003 waren meine Frau Eui(Thai) mein Stiefsohn Jeam(Thai 7 Jahre) meine Mutter und ich in Thailand. Da Jeam mittlerweile in Deutschland zur Schule geht und nur 2 Wochen Ferien hatte musste er und Muttern Anfang Januar schon wieder den Heimweg antreten. Von Samui mit dem Flieger nach BKK.
Im Airport eingecheckt für den Flug zurück nach Deutschland und dann wie alle duch die Passkontrolle.
Zu erwähnen wäre noch, dass Muttern so gut wie kein Englisch spricht und Jeam kein Wort Thai.
Zwei Stunden saßen die zwei im Ausreiseoffice, immer neue Beamte, mit immer noch mehr Lametta am Jacket kamen hinzu. Sie brachten Cola, Kaffee und Donuts.
Meine Mutter hatte weder die genaue Adresse noch die Telefonnummer unsere Familie auf Ko Phangan parat.
Doch nach zwei Stunden waren die Beamten wohl mit ihrem Latein (wird dort mit Hand und Fuß gesprochen) am Ende und ließen die zwei nach Hause fliegen.

Ich bin mir natürlich im Klaren, dass ich es versäumt habe daran zu denken eine Vollmacht von meiner Frau schreiben zu lassen. Auch möchte ich niemanden ermutigen es ohne zu versuchen.

Gruß

Kimau
 
C

Chak2

Gast
Kimau, vielen Dank für deinen Bericht, der zwei Dinge zeigt:
1. Eine Vollmacht ist ratsam.
2. In Thailand gibt es ganz schön nette Beamte. Oder glaubt ihr, dass der BGS in so einem Fall ähnliche Erfrischungen angeboten hätte?
 
S

Schulkind

Gast
Chak2" schrieb:
2. In Thailand gibt es ganz schön nette Beamte. Oder glaubt ihr, dass der BGS in so einem Fall ähnliche Erfrischungen angeboten hätte?

aber sicher , -------------------- Motorradhelm und dann eigene K.------..
 
S

Schulkind

Gast
Kimau" schrieb:
Kleine Geschichte zum Thema passend.
Vor so etwas habe ich auch immer Angst. Darum gebe ich wenn nicht selber dabei, am liebsten den ganzen Ordner mit einschlieslich Vollmachten für alle möglichen Vorkommnisse.

Aber stell Dir vor da ist ein deutsches Kind mit Thai - Oma, was dann ?
 
Thema:

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