Abu" schrieb:
Demnächst wird meine Frau zum ersten Mal alleine mit unserem Sohn nach Thailand reisen.
Übrigens, falls es was zur Sache tut:
Ausreise aus D erfolgt bei meinem Sohn mit deutschen Pass, Ausreise aus TH mit thailändischen Pass.
Abu
Hallo, zunächst - bin ganz neu in diesem Forum und Grüsse alle mit
" Hurra, ich bin ein Schulkind
und nicht mehr klein.
Drum will ich auch ganz
friedlich sein. "
Geht noch weiter, aber gleich muss ich in die Schule den Rest lernen.
Wenn Deine Frau noch den alten Familiennamen im Pass hat, das heist noch nicht im Ampö umgemeldet ist eine Vollmacht dringend zu entfehlen. Es könnte als Kindesentführung aussehen, zumal viele Grenzer auch noch die Hautfarbe beachten.
Dann , Du schreibst Ausreise De. ist Ok. , nur muss auch die Ein.- u. Ausreise in Thailand mit dem gleichen Pass erfolgen, da kommt ein Einreisevisumstempel ( Sichtvermerk ) rein. Sonst haste Probleme mit der Ausreise in Th. Aber warum willst Du mit zwei Pässen reisen, wenn einer genügt. Ein Zweite könnte in Th. ins Auge gehen und Scherereinen sind mit Sicherheit drinn. Bei der ersten Ausreise aus Th. muss ein Sichtvermerk in Form eines Beiblattes und eines Stempels ( dreieckig ) sein, den möchten die gerne wiedersehen.
Device heist : " sowenig wie möglich
soviel wie muss "
Solang korekte Daten in den Documenten sind, nehme ich nur mit was sein muss. Allein schon aus Gründen - Verlust.
Doch noch die Erfahrung mit meinem Sohn.
Einmal Ausreise aus De. von FRA aus, deutsche Passkontrolle: Frau ( leibl. Mutter )Thai und leibl. Sohn deutsch. Trotz des neuen Ehenamen in Reisepass der Mutter wurde bei der Ausreise eine Vollmacht von mir verlangt. In weiser Voraussicht schon dabei. Leider haben die Begleitpersonen in Flughafen keine Möglichkeit in die Passkontrolle ein zusehen.
Einreise und Ausreise nach Urlaub in Th kein Problem, konnte sogar beim Thai - Schalter mit durch.
Wiedereinreise in De.. Wiedervorlage der Vollmacht von mir und Befragung wer die Begleitperson ist.
Der zweite Fall in MUC : deutsche Stieftochter meiner Frau, intensieve Nachfrage wie die Familienbande zusammen gehören. Bei der Einreise in MUC dann bis auch genaueste Kontrolle keine Probleme. Auch in Dong Muang ging alles glatt.
Der dritte Fall war da schon aufreibender: Anläslich der Familenzusammenführung holte ich meine Stieftochter, damals 7 Jahre alleine in Thailand ab. Ohne eine übersetzte ( thai - engl. ) Vollmacht von meiner Frau, bestempelt vom KVR München hätte ich das Kind nie rausgebracht. Aus privaten Gründen sind wir dann in FRA eingereist und da war der Aufstand schon grösser. Sogar eine tel. Nachfrage wurde nicht unterlassen. Trotz eines Familienzusammenführungsvisum, was für ein schönes Wort, ,genehmigt vom KVR - München. Im Nachtrag, die Tochter hatte damals noch den Familiennamen meiner Frau, die wiederum das alleinige Sorgerecht mit den nötigen Beglaubigungen hat -- Nur war das Kind in Th. noch schulpflichtig und ich hatte keine Abmeldebescheinigung der dortigen Schule dabei. Auch in Thai sind die Kinder bis zur 4ten Klasse schulpflichtig.
Das gute war, der Flieger ist in der Nacht von dort weg und da waren die schon ein bischen müde.
Das grosse Schwitzen war der eventuelle Aufstand der Restfamilie in Th., in der Berechnung, - Kind weg - Geld weg vom Falang. Dadurch habe ich mich entschlossen einen Tag früher zu fliegen. War ein bischen teurer aber efektvoller.
So, das war mein erster Beitrag, in der Hoffnung wohlwollend in die Gemeinschaft der Thailandsüchtigen aufgenommen zuwerden, um Smaltalk aber auch ernstes zu erhaschen.
Da ich nicht weis , wie die Rechtschreibprüfung funktioniert, ob schon in der neuen Form, Spiegel und Bild lassen grüssen,las ich es lieber und schenke dem Finder viele kleine Sterne in sein Aufgabenheft.
Einen lieben Gruss an alle die noch einmal klein sein wollen.
Das Schulkind