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Visumsantrag für Freundin meiner Frau

Diskutiere Visumsantrag für Freundin meiner Frau im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo zusammen, :hilfe: undzwar will meine Frau, dass ihre Freudin nach Deutschland kommt. Ich weiß, dass sie ein Schengenvisum bei der DeBo...
R

roloss

Gast
Hallo zusammen, :hilfe:

undzwar will meine Frau, dass ihre Freudin nach Deutschland kommt. Ich weiß, dass sie ein Schengenvisum bei der DeBo beantragen muss.
Müssen wir eine Verpflichtungserklärung unterschreiben und wer prüft das dann, die Ausländerbehörde oder wird das der DeBo vorgelegt ?
Ist es einfach ein Schengenvisum zu bekommen ?
Ist Sprachvisum eventuell sinnvoller und einfacher ?
Wie sieht es mit einem "Au Pair Visum " aus ?

Ich wäre Euch echt dankbar für sinnvolle Ratschläge!!! :computer:

:wink:
Roland
 
J

JT29

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"Müssen wir eine Verpflichtungserklärung unterschreiben"
Derjenige wo einlädt, muss die VE abgeben. Manchmal haben diese auch die Väter für den Sohn abgegeben, wenn die Hürde zu groß war. :lol:

"und wer prüft das dann, die Ausländerbehörde oder wird das der DeBo vorgelegt ?"
Die VE gibt es bei der AB (kannst Du aber auch persönlich auf der Botschaft machen). Die Behörde prüft Bonität und Wohnraum. Die vE muss im Original bei der Botschaft vorgelegt werden.

"Ist es einfach ein Schengenvisum zu bekommen ? "
Wenn die Rückkehrwilligkeit nachgewiesen wird, ja.

"Ist Sprachvisum eventuell sinnvoller und einfacher ? "
Gegenfrage: Soll die Dame hier zu Besuch kommen oder einfach nur unterkommen? :nixweiss:
Ansonsten ist das Schengenvisum für Besuche da, das Sprachvisum zum Erlernen der deutschen Sprache.

"Wie sieht es mit einem "Au Pair Visum " aus ? "
Das muss dann schon eine junge Freundin sein :lol:
-> siehe auch die entsprechenden Merkblätter auf der Botschaftsseite.

Juergen
 
S

Sakon Nakhon

Gast
@ JT29


Du schreibst: Die VE gibt's bei der Ausländerbehörde. Wieso hab ich dann div. VEs in Berlin und Hamburg immer bei der Meldestelle (Einwohnermeldebehöde) abgeholt?

Bei einem normalen Touri-Visum wird die AB m.E. überhaupt nicht aktiv!
Das interessiert die nicht im geringsten, oder geht dein Reiseveranstalter zur AB in den USA, wenn Du 2 Wochen nach Miami willst?

Gruss...
 
J

JT29

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Siehste, andere (Bundes)länder, andere Sitten ?

Glaube ich aber kaum - du verpflichtest dich nach §84 AuslG und das geht die AB schon was an; mit der Erteilung des Schengenvisums hat die AB in der Tat nichts zu tun, das ist aber ein ganz anderes Blatt.

Ich gehe davon aus, dass deine Meldebehörde den Antrag weitergeleitet hat so wie du bei uns hier dort auch einen Sozialhilfeantrag oder Führerscheinantrag abgeben kannst.

Weiteres guugste hier

Juergen

Nachtrag: In manchen Stadtgemeinden ist die Ausländerbehörde dem Amt für öffentliche (Un)Ordung integriert, dazu gehört auch die Meldebehörde - dürfte damit bei dir in Personal(amts)union geschehen sein.
 
C

Chak2

Gast
JT29" schrieb:
Nachtrag: In manchen Stadtgemeinden ist die Ausländerbehörde dem Amt für öffentliche (Un)Ordung integriert, dazu gehört auch die Meldebehörde - dürfte damit bei dir in Personal(amts)union geschehen sein.
Nicht ganz richtig, in Hamburg ist die Ausländerbehörde der Innebehörde unterstellt. Mittlerweile gibt es auch nicht mehr die zentrale Ausländerstelle, sondern solche bei den einzelnen Bezirksämtern. Nur die Meldestellen sind noch unter den Bezirksämtern, es gibt also je Bezirk mehrere Meldestellen (sogenannte Ortsämter) und bei denen gibt es die Verpflichtungserklärungen, wie Sakon Nakhorn ganz richtig schreibt.
 
J

JT29

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@chak2

Aha, bis auf die "Ortsämter" läuft es also ähnlich bei Euch Südschweden, bei uns Norditaliener ist die AB zuständig - also wieder einmal was gelernt :super:

Juergen
 
S

Sakon Nakhon

Gast
Gut, wusste ich auch nicht - ist eben Deutschland.
 
M

maikpenrai

Gast
hallo,zum schengenvisum steht hier in den foren auch schon einiges.
du brauchst antrag auf schengenvisum.verpflichtungserklärung,z.t.
bekommt man es beim ausländeramt oder bei bürgerämtern,muß man sich erkundigen,dort muß man dann 3 gehaltsabrechnungen,mietvertrag,
aktuellen kto.auszug der überwiesenen miete,ausweisdaten der freudin
aus thailand und je nach dem was gefordert wird vorlegen.besser vorher anrufen.du brauchst auch eine reisekrankenversicherung für die
90 tage aufenthalt,z.bsp.vom adac.von allen papieren müssen kopien gemacht werden.eine flugbuchung bzw.reservierung muß auch mit zu den unterlagen,an und abreisetag werden jeweils als halber tag gezählt bei den 90 tagen.du mußt die seite der deutschen botschft.in thailand
besuchen da steht was noch so gefordert wird.auf grund der gesetzes-
verschärfung ist die größte hürde die rückkehrwilligkeit glaubhaft
darzustellen,z.bsp. grundbesitz,dickes konto,arbeitsplatz,zurückgelssenes kind usw.
viel glück andere habens auch geschaft.
ach ja,werden bei einreise bei der thaidame papiere gefunden,die daraufhin deuten das eine heirat beabsichtigt wird,fliegt sie direkt wieder zurück.also vorsicht.
 
Thema:

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