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Visum zwecks Eheschließung = Schengenvisum?

Diskutiere Visum zwecks Eheschließung = Schengenvisum? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo Freunde, habe das Board schon durchwühlt, konnte aber keine Antwort auf meine obige Frage finden. Im Antrag zum Schengenvisum steht unter...
alhash

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Hallo Freunde,

habe das Board schon durchwühlt, konnte aber keine Antwort auf meine obige Frage finden. Im Antrag zum Schengenvisum steht unter Punkt 16:Zweck des Aufenthalts....

Hintergrund ist folgender:Während unseres letzten Urlaubs hat meine Frau ihre Tochter mitgenommen (90 Tage Schengenvisum). Die Tochter hat dann jemand kennen gelernt und sie beschlossen die Heirat in Angriff zu nehmen. Leider haben sie vom Standesamt erst für Juli einen Termin bekommen, was natürlich zu spät ist (ihr Visa läuft am Sonntag ab). Eine Vorsprache bei der Ausländerpolizei brachte auch nicht den erhofften Erfolg und für DK ist es auch zu spät.

Kann mir jemand diese Frage beantworten?

Gruß
AlHash
 
K

Kheldour

Gast
bei meinem Freund war die Konstellation ähnlich. Seine jetzige Ehefrau war damals auch mit Schengenvisum hier und dann haben Sie festgestellt, daß sie heiraten wollen.......also Aufgebot bestellt und mit dieser Bescheinigung dann zum Ausländeramt und dort das Visum um nochmals 90 Tage verlängert bekommen. Sollte bei Euch dann auch so funktionieren. ;-D
 
Jinjok

Jinjok

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@AlHash
Zu Deiner Frage in der Überschrift: Das Heiratsvisum ist nur für die BRD gültig - also kein Schengenvisum.

Es gibt eine Ausländerpolizei (in Deutschland)? Also die Fälle die wir hier im Forum hatten und auch einen aus dem privaten Umfeld, in diesen Fällen hat die Ausländerbehörde das Schengenvisum für 2 bis 3 Monate verlängert zwecks (unerwarteter) Eheschließung. Die Ausländerbehörde ist bei allen Visa immer Dreh- und Angelpunkt. Entweder stellen sie die Garantie-Erklärung für Schengenvisum aus, treiben für die deutsche Botschaft in Bangkok nötige Papiere für andere Visumsformen ein oder erteilen einen Aufenthaltstitel.
mfg jinjok
 
alhash

alhash

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@Kheldour,

das ist natürlich optimal, aber in unserem Fall liegt ja der Termin für ein Aufgebot im Juni, bzw. war das der erste Termin um die Papiere abzugleichen. Ohne einen schriftlichen Aufgebotstermin vom Standesamt hat der Herr von der Ausländerbehörde eine Visaverlängerung abgelehnt. Möglich, daß mein Schwiegersohn in spe das nötige Durchsetzungsvermögen nicht aufgebracht hatte.

@jinjok,

verstehe ich Deine Antwort dahingehend, daß sie beim Konsulat in BKK ein Visum fuer einen Aufenthalt ueber 3 Monate (Nationales deutsches Visum) beantragen muss? Ich habe auf der Page des Konsulats nur diese beiden Visaarten endeckt.

Ein immer noch ratloser
AlHash
 
Jinjok

Jinjok

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@AlHash
Ja, deutsches nationales Visum zum Zwecke der Eheschließung.
Jinjok
 
alhash

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@Kheldour

ist mir ehrlich gesagt zu unsicher. Bedenke mal, welcher Arzt schreibt schon 4 Wochen oder länger (bis zum Standesamttermin)krank.

@Jinjok,

OK, Danke für den Tip. Werde mal das Formular runterladen und der Kleinen am Sonntag ausgefüllt mitgeben.

Gruß
AlHash
 
M

MichaelNoi

Gast
Bitte auch bedenken, dass nicht jede Ausländerbehörde so wie die andere entscheidet, das hängt leider viel vom Sachbearbeiter ab.
Immer freundlich bleiben, auch wenn´s schwer fällt.
Grüße von
Michael
 
Wittayu

Wittayu

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Hi Alhash,
würde es mal bei einem anderem Standesamt probieren. Denn Ihr könnt ja heiraten wo Ihr wollt. Ausserdem ist es ja der Hammer, dass die erst im Juli die Papiere zur Vorabstimmung annehmen wollen. Meine Frau hatte damals auch nur ein Schengenvisum, und hat 8 Wochen Duldung nach Ablauf bekommen, da noch Papiere zum Legalisieren unterwegs waren. Das stand auch auf der Bescheinigung fürs Ausländeramt und der Termin stand noch nicht fest.

Viel Glück ....

Gruß,
Wittayu
 
Jinjok

Jinjok

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Das Standesamt braucht man für 2 Dinge. Für die Ehefähigkeitsbescheinigung (wenn man auswärts heiraten möchte) und zum Heiraten selbst. Wie Wittayu bereits schrieb, kann man letzteres überall in D, ja sogar der EU tun. Ersteres bekommt man aber nur beim für den Wohnort zuständigen Standesamt und dabei sollte es keine Frist geben, da zählt allein die Vorlage aller nötigen Papiere.
Jinjok
 
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