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Visum zur Arbeitsaufnahme in Restaurant?

Diskutiere Visum zur Arbeitsaufnahme in Restaurant? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo Forum, Ich habe eine spezielle Frage :hilfe: : Ist es als deutscher Arbeitgeber im Bereich Gastronomie (Thai-Imbiss} möglich, einen...
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Wowi

Gast
Hallo Forum,

Ich habe eine spezielle Frage :hilfe: :
Ist es als deutscher Arbeitgeber im Bereich Gastronomie (Thai-Imbiss} möglich, einen Thailändischen Staatsbürger nämlich den volljährigen Sohn meiner Frau und seine Freundin aus Thailand herüberzuholen (Visum für die Arbeitsaufnahme) und als Arbeitnehmer in der Küche etc. zumindest befristet einzustellen?

Kann jemand Auskunft über benötigte Qualifikationen der Bewerber erteilen?

Kennt jemand vergleichbare Fälle?

Ich war bisher noch nicht bei der Ausländerbehörde,um nichts falsch anzufassen.

Bin für jeden kompetenten Rat dankbar
Gruss Wolfgang :-)
 
Jinjok

Jinjok

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Hallo Wowi
Bevor Du Dir über die Qualifikationen für ein Arbeitsvisum Gedanken machst, solltest Du Dir die Praxis eines solchen Visums vergegenwärtigen.

1) Visum beantragen
2) Deine Arbeitsstelle wird dann bundesweit viele Wochen lang bei allen Arbeitsämtern und professionellen Arbeitsvermittlern ausgeschrieben und erst wenn sich nach einer "gewissen Zeit" (??) kein Deutscher auf diese Stelle bewirbt, dann wird das Visum erteilt. :fertig:

Bei der heutigen Arbeitsmarktlage würde ich vermuten, das ist recht hoffnungslos. Allerdings habe ich keine Ahnung ob man aus der Green-Card-Regel etwas machen kann. Wie man liest, werden die Dinger überhaupt nicht richtig genutzt. Wahrscheinlich kann man die nicht für jeden Beruf benutzen. :nixweiss: Mach Dich da mal schlau.
Viele Grüße
Jinjok
 
I

Isaanfreak

Gast
Hallo Wowi,

VISUM ZUR ARBEITSAUFNAHME (auch Spezialitaetenkoeche)
Dafür sind nötig:
A)Arbeitsvertrag
B)Zeugnisse des frueheren Arbeitgebers
c)Speziallitaetenkoeche muessen eine Bescheinigung der Thai Culinary Consultant/Thai Chef's Association haben.

Infos:z.Hd. Herrn Marco P.Brueschweiler/ Managing Director
21/ 848 Moo 12 Soi 4 Bangna trad Km.2, Bangna,
Bangkok 10260
Tel. 02-744 5803, Fax. 02-749 3933
Emailinfo unter: thaicook@loxinfo.co.th
 
M

matthi

Gast
Userem örtliches Thairestaurant wird von einem thailämdischen Ehepaar geführt. Sie beschäftigen eine Köchin aus Thailand, die hier mit einem befristeten Visum arbeitet.

Ich selbst habe in einer Softwarefirma gearbeitet. Die Nichte meines Chefs war mit ihrer Familie als Kind nach Kanada ausgewandert und mittlerweise kanadische Staatbürgerin. Nun wollte sie bei uns arbeiten. Visum war weniger das Problem, als die Arbeiterlaubnis. Ich musste eine lange Begründung schreiben, warum ausgrechnet sie und kein deutscher Arbeitssuchender die offene Stelle besetzen sollte. Aber es hat geklappt. Dies ist allerdings schon ein paar Jahre her und wir hatten gute Kontakte zur Kreisverwaltung.
 
DisainaM

DisainaM

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Man muß die Tätigkeit umbedingt spezifizieren,
(vor 3 Jahren bekam ein Kölner Thairestaurant vom Arbeitsamt einen deutschen Thaikoch, der vorgesehende Koch aus Thailand konnte nicht kommen)

also krass gesagt - Wasserkäfervorschmecker -
(also etwas, wo das Arbeitsamt keinen schicken kann,
und wo der Imbiss besonderen Wert auf besondere Isaan Spezialitäten legt)
 
Thema:

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