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Visum über 90 Tage

Diskutiere Visum über 90 Tage im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Mal wieder ein Visum-Problem wie folgt: Zwei Thais beantragen ein Schülervisum für 180 Tage bzw. ein normales Heiratsvisum für 90 Tage. Obwohl...
S

seven

Gast
Mal wieder ein Visum-Problem wie folgt:

Zwei Thais beantragen ein Schülervisum für 180 Tage bzw. ein normales Heiratsvisum für 90 Tage. Obwohl alle Unterlagen vorliegen werden diese beiden Anträge abgelehnt. Bedeutet diese Ablehnung gleichzeitig, dass man es in der nächsten Zeit vergessen kann ein normales 90-Tage-Touristenvisum zu beantragen oder hat diese Ablehnung keine weitere Auswirkung auf einen weiteren Antrag auf Besuchsvisum?

Hintergrund ist der, dass wir zwei Thais einladen möchten. Eine mit Heiratsvisum zum ... genau zum heiraten (liegt ja auch nahe). Darüber gibt es ja schon einige Infos hier.
Die zweite Thai mit einem Schülervisum zum Besuchen eines Intensiv-Deutschkurses. Alle Unterlagen wie auf der Botschaftsseite beschrieben sind vorhanden.
Das Schülervisum wurde beantragt, um mehr Zeit für den Sprachkurs zu haben. Da die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass dieses Visum abgelehnt wird, gab es immer noch die Option nach der Ablehnung ein normales 90-Tage-Visum zu holen. Dieses gibt es ja - zumindest hatte ich bisher das Gefühl - ohne größere Probleme.

Jetzt erhielten wir die Info, dass nach einem verweigerten Antrag auf Schülervisum oder Heiratsvisum nicht unbedingt ein normales 90-Tage-Visum erteilt wird. Die Ablehnung des ersten Antrages gilt gleich für den Folgeantrag mit.

Ist dies so? Dann würde ich mir nämlich überlegen überhaupt dieses Schülervisum zu beantragen. Lieber den Spatzen in der Hand als die Taube auf dem Dach ...

Besten Dank! :wink:
 
M

MichaelNoi

Gast
Hallo Seven,
warum wurde denn das Heiratsvisum abgelehnt ???
Du schreibst, alle nötigen Papier lagen vor !
 
S

seven

Gast
Bisher wurde noch gar nichts abgelehnt, da noch nicht mal was beantragt wurde. Ist alles etwas kompliziert :-)
Uns wurde gesagt, dass eine Ablehnung eines Antrags auf Aufenthaltserlaubnis gleichzeitig die Verweigerung eines in Zukunft gestellten Antrags auf Touri-Visum bedeutet.
Das Hauptproblem ist auch das Schülervisum, weniger das Heiratsvisum, da letzteres wohl eher nicht abgelehnt wird. Wir kennen niemanden, der mit Schüler-Visas bereits Erfahrungen hat. Ich möchte verhindern, dass ich ein Schülervisum beantrage, dieses abgelehnt wird und nachher nicht mal mehr die Einreise mit Besuchsvisum ermöglicht wird. So ein Schülervisum hätte aber den Vorteil, dass eine Einreise für bis zu 12 Monate möglich ist.
 
M

MichaelNoi

Gast
Hast du das mit den möglichen Spätfolgen nach der Ablehnung des Schülervisums schon von der Botschaft selbst gehört ? Wenn nicht, maile denen die Frage, dann bekommst du schnell eine kompetente Antwort ! Ich habe bei Anfragen immer am nächsten Arbeitstag berscheid bekommen !
 
S

seven

Gast
Ich habe das bisher nicht für besonders geschickt gehalten die Botschaft danach zu fragen. Man muss ja keine schlafende Hunde wecken. Aber ich kann es ja mal probieren.
 
M

MichaelNoi

Gast
Mach das mal, du mußt ja nicht gerade deine komplette Adresse angeben :-)
und berichte bitte über das Ergebniss, das ist sicher für viele interessant
Viele Grüße
Miochael
 
S

seven

Gast
Es war also doch nur ein Gerücht. Die Botschaft hat widererwartend innerhalb eines Tages geantwortet und folgendes geschrieben:


wenn die Schule für sechs Monate besucht werden soll, wird eine
Aufenthaltserlaubnis benötigt. Im Falle einer Ablehnung des Visaantrages bzgl. dieser Aufenthaltsgenehmigung kann ohne Wartefrist ein Schengen Visum für 3 Monate beantragt werden.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Sabine Greifzu


Jetzt kann ich bloß hoffen, dass das Visum auch genehmigt wird und die Bearbeitungszeit nicht zu lang wird!
 
S

stefan

Gast
@Seven
Meine FReundin ist im MOment mit einem Studienbewerbervisum in Deutschland. Ein Schülervisum gibt es meines Wissens nicht. DIES IST WICHTIG!!!!! kleinste Formfehler, wie einen Antrag auf ein Schülervisum zu stellen, führen immer zur Ablehnung. Wichtig ist z.B daß die Person Universitäts- oder Hochschulreife hat, dies ist zumindest die Vorrausstzung für solch ein Visum, desweiteren muß jemand den " Bewerber" vorher schon an einer Schule anmeldest. Aber es gibt noch jede Menge andere Dinge zu beachten. Mail mir wenn Du möchtest, ich schicke Dir dann meinen Antrag zu, eventuel können wir uns auch tel. austauschen.
stefan
 
S

seven

Gast
Besten Dank für das Angebot. Ich schicke Dir eine Mail damit wir ein paar Details besprechen können.
 
S

seven

Gast
Ich habe mich mal ein wenig schlau gemacht und die Bedingungen in Bayern (ich gehe mal davon aus, dass diese Regelungen bundesweit gelten) für die Erteilung eines Studienbewerbervisums und eines Visums zum Erlernen der deutschen Sprache zum Zwecke der Berufsausbildung zusammengetragen. Eventuell hilft dies ja jemand in der Zukunft.

Gleich vorweg, das alles ist nicht einfach. Die deutschen Behörden haben sich ein paar Gemeinheiten einfallen lassen.

Die Botschaft stellt Thais ein Visum für bis zu 12 Monate aus, wenn der / die Thai in Deutschland die deutsche Sprache erlernen will und glaubhaft machen kann, dass diese Sprachkenntnisse für das weitere Leben berufliche Vorteile bringt.
Neben den üblichen Unterlagen wie Ticket und Krankenversicherung ist eine Bestätigung über einen bereits gebuchten Intensivsprachkurs in Deutschland und eine Bestätigung eines thailändischen Unternehmens notwendig, dass der / die Thai mit Deutschkenntnissen eine Anstellung bekommt. Es sollte natürlich auch ein Unternehmen sein, das aufgrund seiner Tätigkeit Menschen mit deutschen Sprachkenntnissen benötigt.

Bei einem Studienbewerbervisum muss die Thailänderin zusätzlich Hochschulreife besitzen. Vor der Aufnahme eines Studiums ist ein mehrmonatiger Deusch-Kurs möglich. Erst nach Abschluss von diesem ist eine Bestätigung einer Universität notwendig.

Für beide Visas benötigt der Einladende auch eine Verpflichtungserklärung. Diese unterscheidet sich aber von der für ein normales Besuchsvisum. Die Anforderungen, die der Einladende erfüllen muss sind wesentlich höher. So wird ein eigenes Zimmer für den Schüler / Studenten verlangt. Dies wird allerdings nicht kontrolliert, die Vorlage eines Mietvertrages über eine ausreichend große Wohnung reicht aus.

Weiterhin stehen einem Schüler / Studenten EUR 550,- im Monat zu. Die muss der Einladende neben der Miete für die Wohnung und seinen eigenen Kosten aufbringen können. Die eigenen Kosten errechnen sich aus dem Sozialhilfesatz und einem Zuschlag für Berufstätige, was allein schon EUR 800,- im Monat bedeutet. Wer weniger im Monat als EUR 1.350,- netto (!!!) zzgl. Miete verdient wird ein Problem haben.

Dann besteht aber immer noch die nicht billige Möglichkeit für jeden Monat, den sich der Schüler in Deutschland aufhalten will EUR 550,- auf ein Sparbuch einzuzahlen, womit man dann bürgen kann. Jeden Monat, den sich der Schüler hier aufhält, dürfen dann EUR 550,- abgehoben werden.

Wichtig ist jedoch, dass die Thailänderin beim Gespräch in der Botschaft klarmacht, dass der Einladende nicht der Freund ist bzw. dass die Thai bereits einen Freund / Verlobten in Thailand hat und deshalb auch auf jeden Fall zurück nach Thailand möchte. Sollte die Botschaft das Gefühl haben, dass "an der Rückkehrwilligkeit gezweifelt werden muss", dann gibt es auch kein Visum.

Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 2 Monate betragen. Ein Telefonat mit der Botschaft kann dies aber u. U. beschleunigen.

Diese Art der Einladung hat zwar den Vorteil, dass eine Aufenthaltsdauer von bis zu 12 Monaten möglich ist, jedoch bedeutet dies auch eine Menge Arbeit und Streß, bis man alle Unterlagen hat.

Vielleicht nützen diese Infos ja jemanden. :wink:
 
M

MichaelNoi

Gast
Ganz schön hoch die Hürden, so wie man es halt in diese Beziehung gewohnt ist :-(
Für jemanden der nur zum Schein diesen Weg gehen will, um eine längerer Probezeit vor der Heirat zu haben, nicht gerade empfehlenswert. Da wäre dann ein Vergleich mit dem "Aupairvisum" interessant.
Habe heute erfahren, dass es das ganze Brimborium bei Brasilianerinnen zum Beispiel nicht gibt, die dürfen wie Urlauber einfach einreisen. Diese Diskriminierung der südostasiatischen Frauen durch solche Vorschriften haben wir wohl den Machenschaften mancher Bordellbetreiber zu verdanken :zorn:
 
S

seven

Gast
Bei einem Au-Pair-Visum sind die Hürden doch noch höher. Man muss doch erstmal eine Familie haben, bei der die Thailänderin unterkommt. Ein großes Problem ist dann auch noch, dass die Frau nicht älter als 25 sein darf.
Mit etwas Pech landet man dann auch noch bei einer Gastfamilie, die die Thai so in Anspruch nimmt, dass diese nur noch ein paar Stunden am Wochenende Zeit hat. Dann hat man auch nchts von seiner Freundin. Klar darf ein Au-Pair gar nicht soviel arbeiten, aber die Realität sieht oft ganz anders aus.
 
P

Pustebacke

Gast
Habe so ebend eine Interessante Email erhalten die vielleicht ein bisschen aufschlußt gibt über dieses Thema:

"Hallo Zusammen,

habe mit einigem Interesse die fortwaehrende Diskussion zum Thema
Jahresvisum verfolgt, glaube aber zwischenzeitlich geht es ein wenig
durcheinander, da es beim Non-Immigrant-Visum verschiedene Varianten gibt.

Die Erfordernisse fuer Kategorie "O" = Non-Business sind relativ
unkompliziert, aber hier faellt eben auch das Thema Arbeitserlaubnis weg.
Ruehestaendtler: Mindestens 50 Jahre oder sogar 55 Jahre alt und Nachweiss,
dass ein staendiges Einkommen (Rente) aus dem Ausland kommt und zwar in
Hoehe von Baht 60.000 oder alternativ Baht 800.000 auf dem Konto einer
thailaendischen Bank. That's it. Ein Jahr Aufenthalt wird gewaehrt,
Ausreisen sind nicht erforderlich.
Personen mit thailaendischen Familienangehoerigen: Entsprechende Dokumente,
wie Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder, Hausregistrierung der
Familienangehoerigen etc. und es muss sichergestellt sein, dass der
Unterhalt betritten werden kann entweder durch den Farang selbst oder die
thailaendische Familie. Es kann moeglicherweise auf dieser Basis auch eine
Arbeitserlaubnis beantragt werden, aber die Dokumentanforderungen sind die
absolute Hoelle. Qualifikationsnachweis (die Person ist nuetzlich fuer das
Land, da sie Arbeiten ausfuehren kann, die nicht von einem Thai erledigt
werden koennen) plus Einstellungserklaerung des zukuenftigen Arbeitsgebers,
Firmenregistrierung und den steuerlichen Werdegang der Firma der letzen 2
Jahre. Die Firma muss ausserdem ueber eine entspechende Anzahl von
thailaendischen Arbeitnehmer (gewoehnlich 7) verfuegen. Wird auch nur eine
Bedingung nicht voll und ganz erfuellt dann wird es schwierig und
entsprechende Kontakte bzw. Verhandlungsgeschick wird benoetigt, da im
Zweifelsfall weder fuer das Visum und/oder die Arbeitserlaubnis kein volles
Jahr gewaehrt wird.

Non-Immigrant "B" (Gueltigkeit 1 Jahr - zwischenzeitliche Ausreise nicht
erforderlich)
Die Creme de la Creme unter den Visa, wird nur noch von der permanenten
Aufenthaltsgenehmigung uebertroffen. In der Regel kann dieses Jahresvisum
erst nach einem Jahr auf Bais von 3-monatigen Verlaengerungen beantragt
werden. Hat man den gewaltigen Papierkrieg des ersten Jahres hinter sich
gebracht, kann von nun ab jetzt auf 12 Monate umgestellt werden. Schafft man
es drei Mal ein Jahresvisum zu erwirken ist die Qualifikation fuer die
permanente Aufenthaltsgenehmigung gegeben. Hier gibt es Auschreibungen von
der Regierung und Quoten wie maximal 100 Gewaehrungen pro Jahr. Selbstredend
laeuft natuerlich auch alles mit entsprechenden Gebuehren Hand in Hand.
Ein Kapitalnachweis der Firma ist nicht unbedingt erforderlich (im
schlimmsten Fall muss lediglich gezeigt werden dass sich Baht 200.000 auf
dem Firmenkonto befinden). Das Gruendungskapital (mindestens Baht 2.000.000)
muss zu keiner Zeit durch Bankpapiere (Kontoauszug) physisch nachgewiesen
werden, es reicht hier das Gruendungspapier der Firma, das das Kapital und
die Anteilseigner aufzeigt.

Fazit: Ohne entsprechende Kontakt innerhalb der Immigration und der Versuch
des Farangs alles in Eigenarbeit durchzuziehen ist sicherlich zum Scheitern
und entsprechenden Kopfschmerzen verdammt. Die Dokumente gemaess Checkliste
(gibt es nur in Thai) ist unwahrscheinlich lang und sicherlich das
wichtigste ist hierbei das Thema Steuer. Kann nicht nachgewiesen werden,
dass der Arbeitgeber ordnungsgemaess seine Steuern abgefuehrt hat bzw. der
Antragsteller seine Einkommenssteuer, dann hilft auch kein Lamentieren auch
selbst keine "Spendenaktionen". Deutsche Logik zu implementieren ist
zwecklos, der Beamte faengt erst dann an zuzuhoeren, wenn er JEDES
erforderliche Dokument lt. Liste als beigebracht abhaken kann.
Will mit Dirk, dem Initiator des Themas die Sache vor Ort angehen und die
Moeglichkeiten zusammen mit meiner thailaendischen Rechtshilfe eroertern,
die dann "unter Freunden" den Sachverhalt mit der Einwanderungsbehoerde
ausloten wird. Falls Interesse, kann dann zur gegebenen Zeit ueber den
neusten Stand der Dinge gemaess aktueller Gesetzgebung und der
Moeglichkeiten berichtet werden.

Mein eigener Werdegang:
- Am 16.02.2000 mit 60 Tage Touristenvisum eingereist, nachdem Vorarbeiten
bezueglich Gruendung einer eigenen Firma ab Deutschland eingeleitet wurden.
- Vor Ort Firmengruendung abgeschlossen und als Hauptanteilseigner (49%) der
Firma eingetragen
- Touristenvisum in Non-Immigrant B (3 Monate umgewandelt). Es gibt bei der
Einwanderungsbehoerde in Bangkok (Soi Suan Plu) eine spezielle Stelle, die
sich ausschliesslich mit Umwandlung von Visa befasst.
- Beantragung einer Arbeitserlaubnis (3 Monate Gueltikeit im Einklang mit
dem Visa)
- Verlaengerung von Visa und Arbeitserlaubnis um weitere 3 Monate
- Verlaengerung von Visa und Arbeitserlaubnis bis zum 15.02.2001
- Verlaengerung von Visa und Arbeitserlaubnis bis zum 15.02.2002
- Verlaengerung des Visas bis zum 15.02.2003 - Arbeitserlaubnis wurde jedoch
nur bis zum 15.05. gewaehrt, da der derzeitige Erfolg meiner Exportfirma als
nicht ausreichend erachtet wurde. Grundkapitalerhoehung auf Baht 2.500.000.
Zur Zeit Frist bis zum 29.05. gewaehrt, um saemtliche Dokumente, die zur
Beantragung der Arbeitserlaubnis erforderlich sind, erneut beizubringen.

Ich halte mich seit dem 15.02.2000 kontinuierlich und legal in Thailand auf,
eine Ausreise war nie erforderlich. Bei JEDER Verlaengerung war ein Wust von
Dokumenten erforderlich. Seit Februar diesen Jahres habe ich ca. 200
Unterschriften geleistet. Am 15.05. habe ich persoenlich beim Department of
Labour (Arbeitsministerium) vorgesprochen, ohne erneut die Papiere vom
15.02. beizulegen. Obwohl die Verhandlungen in Thai verliefen, ich Beweis
fuer die Aktivitaeten meiner Firma vorlegte, sowie ein Erklaerungschreiben
in Thai zur Thematik der Langwirigkeit eines Geschaeftserfolges einer
neugegruendeten Firma stiess ich auch absolut taube Ohren, da ich nicht alle
Papiere gemaess Checkliste dabeihatte. Mein Hinweis, dass alle diese Papiere
bereits am 15.02. an dieser Stelle abgeben wurden resultierte in die Frage
der Beamtin "Wo sind sie jetzt?". Dies geht absolut parallel mit der
Situation hier - es zaehlt nur der Augenblick und das Rad wird immer wieder
neu erfunden, ein Umstand der sicherlich mit Schuld am Abholzen der Waelder
in Thailand traegt. Moeglicherweise arbeiten die hiesigen Behoerden mit der
Papierindustrie zusammen, dies wuerde einiges erklaeren.

Durch die fehlenden Dokumente kam ich keinen Schritt weiter. Selbst das
Opfer, dass ich mich bei 35 Grad Celsius in Anzug und Kravatte gezwaengt
hatte resultierte lediglich in respektvolleres Laecheln von saemtlichen
Thais, die meinen Weg kreuzten, doch den begehrten Stempel in mein kleines
blaues Buch (Arbeitserlaubnis) habe ich nicht bekommen.

Am 29.05.2002 erneuter Versuch. Eine neuer Erlass der Regierung hilft den
Farangs, die hier legal leben und arbeiten moechten jedoch weiter: "Jede
Ablehnung einer Arbeitserlaubnis muss offiziell begruendet werden".
Hierdurch versucht man die Korruption einzudaemmen, denn es hat sich
teilweise eine Art Wettbewerb entwickelt. Derjenige der am meisten zahlt
kommt immer an den Anfang der Warteschlange und wird ein wenig wohlwollender
behandelt (obwohl der Papierkrieg nach 08/15 bleibt trotzdem nicht erspart).

Fuer diejenigen, die hier in Bangkok Hilfe benoetigen der kleine Tip: Khun
Anna, Managing Director von Professional Tanslation Service Ltd., Part. in
Ploenchit. Telefon: 02-650-8972 - 4, Fax: 02-650-8975. Ich erlaube mir ein
wenig Reklame fuer sie zu machen und sie zu empfehlen, denn ohne ihr Zutun
waeren meine Plaene in Sache Thailand vermutlich bereits im April 2000 zu
Ende gewesen.

In Bezug auf ein kommendes Leben werde ich vermutlich lieber eine
Sahara-Durchquerung (zu Fuss und ohne Wasser) oder eine Mount Everest
Besteigung ins Auge fassen, als eine Existenzgruendung im Land des
Laecheln - strengt weniger an und haelt den Frustpegel niedriger.

Just in diesem Moment kommt ein amtlicher Brief ins Haus. Steuererstattung
fuer das vergangene Jahr!!!??? Ein Scheck augestellt von der thailaendischen
Steuerbehoerde an einen Farang!!!!!!!!! Suche natuerlich nach Spuren von
getrockneten Traenen auf dem Papier - vergebens. Gibt es vielleicht doch
noch Hoffnung fuer unsere Spezies in diesem Land???

Mit herzlichem Gruss "von der Front",
Richard"
 
L

LungTom

Gast
Hallo Pustebacke,

immer wieder interessant Deine "reinkopierten" Beiträge. Aber mit Verlaub gesagt, in diesem thread etwas unpassend. Kann es sein das Du da mal wieder was verwechselt hast? ( analog KW 19 und 20?)

Der thread in der mailing Liste aus dem Du dies oben kopiert hast, heißt doch eindeutig "multiple re-entry business visum", oder nicht? Es geht in der Diskussion dort auch nicht darum, wie man für seine thail. Freunde/in ein Visa über 90 Tage für einen Aufenthalt in Deutschland erhält, sondern um besagtes mrb Visum für Farangs in Thailand.

Wäre aber sicherlich auch einen eigenen thread Wert, wenn es den nicht sogar schon mal hier gegeben hat? Interessant sicherlich für diejenigen, die mal in Thailand (legal) arbeiten wollen.

Sawasdee Khrap
 
D

Diggy

Gast
Moin Moin

Ich versuche gerade ein Schulvisum für eine Thai zu bekommen. Die Dame wohnt allerdings in Hongkong. Die Antworten, die ich vom Konsulat dort bekomme sind sehr viel ruppiger als die aus Bangkok. Zunächst kam eine eher abschmetternde Antwort auf meine Frage nach dieser Form des Visums.
So ungefähr mit dem Tenor "wenn die entsprechende Person keine Zugangsvoraussetzung für die Uni oder Fachhochschule hat, dann veriß es".

Ich denke aber, dass auch jemand der keinen elitären Schulabschluss besitzt die Chance haben sollte, seine beruflichen Perspektiven zu verbessern. Ich hab das Gefühl, dass das jeder versteht auch die Sachbearbeiter der Botschaft, die auch die Aufgabe haben, so manches Problem mit der Einwanderung zu verhindern.

Es ist glaubhaft zu vermitteln, dass die Person nicht beabsichtigt in Deutschland zu bleiben und sie ernsthaft versucht ihre Zukunftschancen in ihrem Heimatland zu verbessern. Dann ist der Papierkrieg auch nicht so groß, wie viele glauben. Sollte die Ausländerbehörde auch nur die geringsten Zweifel an der Motivation zur Rückkehr haben, dann verlangen Sie einen Arbeitsvertrag für die Zeit nach dem Aufendhalt in Deutschland, für den die Kenntnis der deutschen Sprache dringend notwendig ist. Wer kann den schon beibringen? Es sei den ein netter Hotelbesitzer in Südthailand stellt so eine Versicherung in Englisch oder Deutsch aus. Dort ist es schon sehr vorteilhaft, wenn man deutsch kann und als Thai auf Arbeitsuche ist. Aber es ist egal was immer ihr für ein Visum beantragen wollt, eure Freundin oder Freund sollte auf keiner Internetseite für Kontaktanzeigen zu sehen sein.

Wir sind noch dabei das Schulvisum durchzubringen, deshalb kann ich nicht sagen, welche Hürden wir noch zu nehmen haben aber ich werde ich davon erzählen.

Drückt uns die Daumen. Ich finde diesen Weg wesentlich besser. Die Notwendigkeit der Heirat besteht nicht so dringend. Damit ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass es mit uns nicht klappt geringer. Und, wenn es nicht funktioniert, hat sie wenigstens noch bessere Chancen nicht im Puff zu landen.
 
B

Bökelberger

Gast
Hi Diggy !
Das mit dem Schulvisum habe ich gerade für meine Freundin durchgezogen. Noch dazu in einer fast sensationell kurzen Bearbeitungszeit. Von etwaigen schulischen Voraussetzungen ist mir nichts bekannt, jedenfalls in unserem persönlichen Fall nicht von nöten gewesen.
Wenn Du Interesse haben solltest, dann lies mal hier:

http://www.nittaya.de/viewtopic.php?t=1968&start_t=60&topicdays=0
 
D

Diggy

Gast
Hi Dom

Das verschafft einen doch schon mal den Eindruck, dass die Gründe für eine Visaerteilung eher subjektiv sind. Aber ich glaube auch, dass Ihr das irgendwie begründen musstet. Falls Du die Begründung noch hast, wäre es schon interessant sie mal zu lesen.

Unser Hauptproblem ist, dass meine Freundin und ich nur telefonieren und wenn ich sie Frage "Khun Khautschai mai" antwortet sie fast immer "nidnoi". Es ist schwierig ihr klar zu machen, wie sie sich am Konsulat am besten verhalten soll . Ich suche deswegen nach jemanden der/die ihr das erklären kann.

Meine erste Einladung nach Deutschland hat nicht funktioniert. Ich habe zwar mit ihr einige Thais hier kennengelernt aber die wollen mir nicht mehr helfen. Das beruht auf ein Mißverständnis aber wenn Thais in Schweigestellung sind, gibt es keine Weg zurück.

Ich hoffe wir kriegen das auch so hin. Wenn aber jemand aus dem Forum in der Nähe von Münster (NRW) wohnt und uns mit einem Telefonat von meinem Anschluss aus helfen könnte. Bin ich fast sicher, dass wir die Sache durchkriegen.


Liebe Grüsse an die Gemeinde
Frank


P.S. Ich bin nicht oben und auch nicht unten.
 
B

Bökelberger

Gast
Hi Diggy !
Was meinst du mit Begründung?? Wir mußten nichts begründen und Lamai mußte auch keine schulischen Vorkenntnisse (obwohl Hochschule vorhanden) nachweisen. Die Beantragung des Schulvisas lief nahezu problemlos ! Nein, eigentlich völlig problemlos !
 
D

Diggy

Gast
Hi Dom

An der Visastelle des Ausländeramtes, hat der Sachbearbeiter mich darauf hingewiesen, dass er gerne eine schlüssige Begründung für einen Schulbesuch in Deutschland sehen will. Verbesserung der beruflichen Chancen wäre z.B. ein sinnvoller Grund für einen Schulaufenthalt hier. Ohne würden Sie den Antrag ablehnen.

Ein Begründung zu formulieren fällt aber nicht schwer.
Der ganze Papierkrieg beschränkt sich damit auf:
Schulanmeldung
Verpflichtungserklärung und
Begründung.
Damit kann man leben, finde ich.

Das ihr das Visum so leicht durchbekommen habt, lässt hoffen, dass wir auch keine grösseren Probleme bekommen werden.

Im Januar kann der Rest des Lebens dann beginnen.


Viele Grüsse
Dig
 
B

Bökelberger

Gast
Hi Diggy !
Hoffe es wird in euerem Falle auch alles so reibungslos laufen wie bei uns !
Viel Glück !
 
Thema:

Visum über 90 Tage

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