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Visum nach Scheidung ?

Diskutiere Visum nach Scheidung ? im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo Forum, meine Ex Mia, hat nach unsere Heirat vom Ausländederamt ein Visum für erstmal für 3 Jahre bekommen. Da die Ehe für mich gescheitert...
L

Luetzchen

Gast
Hallo Forum,
meine Ex Mia, hat nach unsere Heirat vom Ausländederamt ein Visum für erstmal für 3 Jahre bekommen. Da die Ehe für mich gescheitert ist habe ich Januar 04 Scheidung eingereicht. Meine Frau ist zu einer Freundin gegangen und konnte sich auch selber versorgen.
Mittlerweile hat sich die Sache wieder gelegt und meine Frau möchte weiterhin mit mir ein gutes Verhältnis haben und weiterhin in Deutschland bleiben.
Ist es möglich dass sie ein unbefristetes Visum bekommen kann ?
Ich denke, dass die Scheidung anfang 2005 ist und Ihr Visum geht bis
04 2005.

Gruß
Lutz
 
K

Kali

Gast
Wenn die heliche Beziehung weiterbesteht - ja !

Wenn nicht, dan wird sie spätestens nach Abschluss des Scheidungsverfahrens wieder nach Thailand zurückkehren müssen.

Doch das Beste ist, Du fragst Dein Ausländeramt, die werden Dir das ganz genau sagen.

Ihr wollt doch nicht etwa einen thailändischen Türken bauen ? ;-D
 
T

Tel

Gast
Luetzchen" schrieb:
Mittlerweile hat sich die Sache wieder gelegt und meine Frau möchte weiterhin mit mir ein gutes Verhältnis haben und weiterhin in Deutschland bleiben.
Ist es möglich dass sie ein unbefristetes Visum bekommen kann ?
Ich denke, dass die Scheidung anfang 2005 ist und Ihr Visum geht bis
04 2005.
Ja ist sie nun weiterhin deine *Ehe*frau oder lebt ihr de facto getrennt und habt nur ein gutes Verhältnis? Ganz so dumm sind die bei der AB nun auch wieder nicht...
 
D

didl69

Gast
Hallo Luetzchen,

sind noch ein paar Fragen offen.

Wollt ihr euch auf jedenfall scheiden lassen ?

Hast du der Ausländerbehörde schon etwas von einer Scheidung gesagt ?

Weiss zwar nicht genau ob die Zeit der Ehe nur bis zum Zeitpunkt der Trennung, Einreichen der Scheidung oder bis zur Scheidung gerechnet wird. Aber mittlerweile reicht eine zweijährige Ehezeit um ein eigenständiges Aufenthaltrecht zu erwerben. Und da deine Frau sich selbst versorgen kann sollte es noch unproblematischer sein.

In Ausnahmefällen braucht man nicht einmal zwei Jahre mit einer/einem Deutschen verheiratet sein.
Aber nur in sogenannten Härtefällen (Prügel, Misshandlungen usw.).



PS. sehe gerade :
Maßgebend ist hier die Dauer des tatsächlichen Zusammenlebens bis zur Trennung und nicht bis zur offiziellen Scheidung.
D.h. also wenn du deiner Frau bescheinigst zwei Jahre mit dir zusammengelebt zu haben bekommt sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Die Erteilung der unbefristeten Arbeitserlaubnis nach drei Jahren für ausländische Ehegatten von Deutschen ist von dem Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft abhängig. Wenn Sie von Ihrem Ehemann getrennt leben, gelten für Ihren Aufenthalt die gleichen Regelungen, die auch für andere Migrant/-innen in Deutschland angewendet werden.
 
phimax

phimax

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Ein normales Scheidungsprozedere beinhaltet das Trennungsjahr, oder?
Wozu wurde das eingeführt resp. welchen Sinn soll es erfüllen?

Also...
...oder nicht?

Lutze, wichtig ist, das sie bei dir gemeldet bleibt, egal welche Freundin sie gerade besucht...
und laß die Zahnbürste etc. an ihrem Platz ;-D
 
C

Chak2

Gast
Phimax, was man dem Familienrichter erzählt, deckt sich häufig nicht ganz mit dem, was man dem Finanzamt oder der Ausländerbehörde erzählt, wobei die Maßstäbe ehelichen Zusammenlebens wohl durchaus unterschiedlich sein können. ;-)
 
K

Kali

Gast
Uwe" schrieb:
Der Typ ... lacht sich wahrscheinlich ueber diese hilfsbereiten Narren noch tot.
Mag auf den ersten Blick so sein.

Doch er kommt aus meiner Ecke, wir sind halt so: Stellen schon mal unbedarfte Fragen und können uns über die Antworten nicht so richtig freuen ;-D

Chak2" schrieb:
Phimax, was man dem Familienrichter erzählt, deckt sich häufig nicht ganz mit dem, was man dem Finanzamt oder der Ausländerbehörde erzählt, ...
Sowas gibt's ? :nixweiss:
 
M

MadMac

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falscher beitrag ;-D ...verschoben
 
phimax

phimax

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Chak2" schrieb:
...dem Familienrichter erzählt, deckt sich häufig nicht ganz mit dem, was man dem Finanzamt oder der Ausländerbehörde erzählt...
Jetzt mal allgemein gefragt.
Wenn wir uns scheiden lassen wollen, wir das alles bei den entsprechenden Stellen/Ämtern bekanntgeben, wir es uns aber innerhalb des Trennungsjahres anders überlegen (wieder zusammengelebt) und die Scheidung rückgängig machen wollen, kommt es zu Problemen?

Wenn ja, welche?
Wozu dann aber das Trennungsjahr seitens des Gesetzgebers?
 
W

waanjai

Gast
phimax" schrieb:
...Jetzt mal allgemein gefragt.
Wenn wir uns scheiden lassen wollen, wir das alles bei den entsprechenden Stellen/Ämtern bekanntgeben, wir es uns aber innerhalb des Trennungsjahres anders überlegen (wieder zusammengelebt) und die Scheidung rückgängig machen wollen, kommt es zu Problemen?
Wenn ja, welche?
Wozu dann aber das Trennungsjahr seitens des Gesetzgebers?
1. Es kommt zu keinen Problemen. Die Absicht, sich scheiden zu lassen, fällt ins Wasser. Man lebt wieder zusammen in ehelicher Gemeinschaft. Zahlt weniger Steuern usw.
2. Warum das Trennungsjahr? Man muß sich hierfür wieder einmal rückbesinnen, wie das Scheidungsrecht früher einmal aussah. Es herrschte damals das Verschuldungsprinzip. Eine Ehe konnte nur dann geschieden werden, wenn jemand des Ehebruchs überführt werden konnte. Das führte dazu, dass die Familiengerichte im Moor der "schmutzigen Wäsche" nahezu versanken, die vor Gericht zum Beweis des Ehebruchs gewaschen wurde.
Deshalb hat der Gesetzgeber das Verschuldungsprinzip aufgegeben und durch das Zerüttungsprinzip ersetzt. Wenn die Ehe gescheitert ist - und als Beweis gilt mindestens eine 1-jährige "Trennung von Tisch und Bett", dann kann geschieden werden. Punkt. Es werden allerdings standardmäßig gerichtliche Entscheidungen über Scheidungsfolgen getroffen, die wiederum teilweise auch einvernehmlich vorgeschlagen werden (z.B. Sorgerechte, Aufteilung des Hausrates, Aufteilung des Zugewinns, Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt).
Summa: Das einjährige Trennungsjahr muß einvernehmlich vor Gericht erklärt werden und dann braucht keine schmutzige Wäsche mehr gewaschen zu werden. Geschieden sind´s.
 
K

Kon Talüng

Gast
Kali" schrieb:
Doch er kommt aus meiner Ecke, wir sind halt so: Stellen schon mal unbedarfte Fragen und können uns über die Antworten nicht so richtig freuen ;-D
Sowas gibt´s ? :nixweiss:
Na Kali, haben denn alle in Eurer Gegend zwei Mias? :O

Mia Luang und Mia Noi, oder 2x Mia Luang ???

So geht das aber nicht!!! :nono:

Ich beantrage hiermit regionalen Ausgleich! ;-D

@phimax
Das Trennungsjahr macht schon Sinn, ohne wärs wohl so wie mit den Blitzhochzeiten in Las Vegas, nur halt am Ende der Ehe. :heul:

Und die Problematik, daß eine in der Ehebeziehung begonnene Schwangerschaft durch das Trennungsjahr abgesichert ist, kommt auch noch dazu.

Schützt natürlich auch bei den Kuckuckskindern nur die Mama. :fertig:

Natürlich kann das Trennungsjahr jederzeit wieder abgebrochen/aufgehoben werden.

Folgen: die Kosten des/der RA, denn die freuen sich über solchen Zinnober, vor allem wenn man nach ein paar Monaten wegen der gleichen Problematik noch mal vorbeischaut. :lol:
 
K

Kali

Gast
waanjai" schrieb:
...Deshalb hat der Gesetzgeber das Verschuldungsprinzip aufgegeben und durch das Zerüttungsprinzip ersetzt.
Nun, er hatte eben erkannt, dass die meisten Ehen durch die Schulden zerrüttet waren :cool:
 
W

waanjai

Gast
Kon Talüng" schrieb:
...Folgen: die Kosten des/der RA, denn die freuen sich über solchen Zinnober, vor allem wenn man nach ein paar Monaten wegen der gleichen Problematik noch mal vorbeischaut. :lol:
Deshalb sollte man sich bei einer geplanten Trennung auch möglichst einvernehmlich absprechen. Auch über das Trennungsjahr. Wenn beide Seiten übereinstimmend erklären, das X hier und Y dort sich in den letzten 12 Monaten aufgehalten haben, ist die Sache ja auch erledigt.
Und keine überflüssigen RA-Kosten.

@ Kali
Verschuldung reichte aber nicht. Mit dem letzten Kredit, den man bekam, mußte man zumindest 1x Ehebruch betreiben, sofern man dafür überhaupt jemand fand. War wahrscheinlich garnicht so einfach. :cool:
 
W

waanjai

Gast
Ja, der Kali hat schon recht. Die Rheinländer tun sich ab und zu schon etwas schwer mit dem Verschulden. Da heißt es - wie auch Beikircher ("Der Rheinländer an sich") schon aufgespießt hatte - er ist inschuld anstatt er ist schuld. Und so kann es nicht verwundern, wenn dann noch so ein Kölner gleich mehrfach von "Verschuldungsprinzip" schreibt, obwohl er ans "Verschuldensprinzip" gedacht hatte. Verschuldigung. :lol:
 
C

Chak2

Gast
Phimax, wo du schon an Scheidung denkst, ist es denn schon so ernst? Vergiss nicht die Einladungen zur Hochzeitsfeier. ;-D
 
tira

tira

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;-)

jau phimax,

erst mal heiraten, dann kommt scheidung - eventuell............. :baeh:

wie waanjai schon erwähnt hat, ist sowas, wenn das einvernehmilich über die bühne geht,
schon günstig zu machen, doch habert es halt des öffteren an dieser einvernehmlichkeit....... ;-D
einvernehmlich lässt sich ein trennungsjahr rückdatieren, gibt man offiziell die trennung
erst zum jahresanfang bekannt. mit einreichung der scheidungsklage bei gericht wird auch
der versorgungsausgleich aufgelöst, für das trennungsjahr wird der noch durchgeführt.

gruss :cool:
 
phimax

phimax

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Gestern ganz vergessen...
...bei diesem Thema frage ich wirklich nur für andere :cool:

Und falls (doch) noch in diesem Leben, seit ihr die ersten... :wink:
 
Thema:

Visum nach Scheidung ?

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