Visum für uneheliches Kind und Mutter

Diskutiere Visum für uneheliches Kind und Mutter im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo zusammen, angenommen meine thail. Freundin hat ein uneheliches Kind und ich bin der Vater - wie sieht es denn dann visumstechnisch aus...
T

tee-rak

Junior Member
Themenstarter
Joined
Oct 4, 2007
Messages
44
Reaction score
0
Hallo zusammen,

angenommen meine thail. Freundin hat ein uneheliches Kind und ich bin der Vater - wie sieht es denn dann visumstechnisch aus?
Könnte sie dann dauerhaft in D bleiben und mich heiraten?

Alles nur mal rein hypothetisch ;-)

Danke für alle Antworten!

tee-rak
 
F

ffm

Senior Member
Joined
Aug 6, 2005
Messages
4,860
Reaction score
1,116
Location
Bangkok
tee-rak" said:
angenommen meine thail. Freundin hat ein uneheliches Kind und ich bin der Vater - wie sieht es denn dann visumstechnisch aus?
Könnte sie dann dauerhaft in D bleiben und mich heiraten?
Ja, kann sie. Sogar ohne Sprachkurs. Aber sie muss dich dann nicht heiraten um dauerhaft in Deutschland bleiben zu können. In Deutschland hat sie a) das alleinige Sorgerecht für das Kind, b) damit verbunden ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht bis das Kind volljährig ist, und c) einen Anspruch auf Kindesunterhalt.
 
wingman

wingman

Senior Member
Joined
Nov 30, 2004
Messages
14,087
Reaction score
261
Location
Natakwan
wenn du das kind in bangkok bei der deutschen botschaft anerkennst, ja.
durch deine anerkennung wird das kind deutscher staatsbürger, theoretisch bräuchte deine freundin dich nicht einmal mehr, denn durch das kind erwirbt sie ein anrecht auf die einreise mit dem kind. das ist der entscheidende punkt daran.
zudem hat sie mit der einreise alle sozialen anrechte, du bist zahlungspflichtig für das kind (unterhalt) allerdingst nicht für die frau.
soweit dieses, da ihr heiraten wollt, könnten diese umstände alles etwas vereinfachen und möglicherweise beschleunigen. ich weis aber nicht genau ob sie diesen deutschkurs umgehen kann.
 
T

tee-rak

Junior Member
Themenstarter
Joined
Oct 4, 2007
Messages
44
Reaction score
0
ffm" said:
tee-rak" said:
angenommen meine thail. Freundin hat ein uneheliches Kind und ich bin der Vater - wie sieht es denn dann visumstechnisch aus?
Könnte sie dann dauerhaft in D bleiben und mich heiraten?
Ja, kann sie. Sogar ohne Sprachkurs. Aber sie muss dich dann nicht heiraten um dauerhaft in Deutschland bleiben zu können. In Deutschland hat sie a) das alleinige Sorgerecht für das Kind, b) damit verbunden ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht bis das Kind volljährig ist, und c) einen Anspruch auf Kindesunterhalt.
Gilt das auch in Zukunft?
Welches Visum müsste dann nach der Vaterschaftsanerkennung gestellt werden - Schengen und dann in D Aufenthaltserlaubnis beantragen oder Familienzusammenführungsvisum?
Ist das dann 100%ig, das sie und das Kind das Visum bekommen?

Danke für eure Antworten!

tee-rak
 
strike

strike

Moderator
Joined
Dec 8, 2007
Messages
32,318
Reaction score
6,139
Location
Superior
tee-rak" said:
.................
Gilt das auch in Zukunft?
............
Wer soll das schon voraussagen können?
Ich nicht ;-)

tee-rak" said:
.................
Ist das dann 100%ig, das sie und das Kind das Visum bekommen?
............
Naja, was ist schon 100%.
Ich denke aber, dass einer FZF in solchen Fällen zugestimmt wird.
Auch ohne A1.
Und unabhängig ob verheiratet oder nicht.
Sogar sofort arbeiten darf sie ;-)

Siehe das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
(Aufenthaltsgesetz - AufenthG)

.....................

§ 28 Familiennachzug zu Deutschen


(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

1. Ehegatten eines Deutschen,

2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,

3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen
, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.

.................

(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

.................

Wenn die Mutter dauerhaft beim Vater mit Kind in D leben will, muss meines Wissens ein nationales Visa auf Familienzusammenführung beantragt werden.
Dieses Visum bedarf (natürlich) der Zustimmung der Ausländerbehörde, die Bearbeitungsdauer beträgt wohl im Regelfall 2-3 Monate.

Heisst aber nach meinem Verständnis auch, dass das Kind sich bei Dir aufhält.
Oder nicht?
Vielleicht weiss dies einer ein bisschen genauer?


Gruss,
Strike
 
T

tee-rak

Junior Member
Themenstarter
Joined
Oct 4, 2007
Messages
44
Reaction score
0
Danke mal für diese ausführliche Antwort!
Auf weitere Einzelheiten bin ich gespannt!

Gruss

tee-rak
 
S

schauschun

Senior Member
Joined
Apr 16, 2003
Messages
483
Reaction score
0
Location
ruhrpott/pty
wingman" said:
....theoretisch bräuchte deine freundin dich nicht einmal mehr, denn durch das kind erwirbt sie ein anrecht auf die einreise mit dem kind.

..... du bist zahlungspflichtig für das kind (unterhalt) allerdingst nicht für die frau.
@wingman:

ist leider nicht korrekt deine aussage. die freundin braucht ihn trotzdem um nach d einzureisen, denn der aufenthalt gilt nur bei gemeinsamer personensorge fuer das kind (= der vater muss sich also auch in d-land aufhalten. wenn vater in z.b. th oder i etc. =keine einreise, weil keine gemeinsame personensorge....)

zahlungspflichtig bist du als vater eines unehelichen, anerkannten kindes auch fuer die mutter (betreuungsunterhalt), allerdings nur fuer die ersten drei lebensjahre des kindes (aber keine angst, unsere netten politiker(innen) arbeiten bereits fleissig an der verlaengerung dieser drei jahres-regel). :wai:

der anspruch auf kindesunterhalt besteht ausserdem unabhaengig vom aufenthaltsort des kindes.
d.h. auch aus dem ausland, koennen die unterhaltsansprueche geltend gemacht werden.
 
wingman

wingman

Senior Member
Joined
Nov 30, 2004
Messages
14,087
Reaction score
261
Location
Natakwan
hallo marco, lasse mich gern belehren. nun gut die politiker basteln ja laufend an den gesetzen rum. was sollen sie auch sonst machen?
 
S

schauschun

Senior Member
Joined
Apr 16, 2003
Messages
483
Reaction score
0
Location
ruhrpott/pty
wingman" said:
... nun gut die politiker basteln ja laufend an den gesetzen rum. was sollen sie auch sonst machen?
@wingmann:

auch hier soll eine weitere "luecke" geschlossen werden:

„Seit einiger Zeit wird in der Presse vermehrt über so genannte„Scheinvaterschaften“, in denen rechtsmissbräuchlich ein Bleiberecht erschlichen worden sein soll, berichtet. Dieses geschieht vor dem Hintergrund folgender Gesetzeslage:

Seit 1993 ist geregelt, dass auch nichteheliche Kinder deutscher Väter mit Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, sofern eine wirksame Vaterschaftsanerkennung vorliegt. 1998 wurde dann eine Vaterschaftsanerkennung erheblich vereinfacht. Insbesondere ist seitdem nur noch die Anerkennung des Vaters und die Zustimmung der nicht verheirateten Mutter des Kindes erforderlich - nicht mehr aber des Kindes, vertreten durch das Jugendamt.

Bei dieser Gesetzeslage besteht die Möglichkeit, dass ein uneheliches Kind einer ausländischen Mutter allein durch eine Vaterschaftsanerkennung eines deutschen Staatsbürgers mit Zustimmung der Mutter deutscher Staatsbürger wird, auch wenn der deutsche Staatsbürger weder der biologische Vater ist noch irgendeine familiäre Beziehung zu dem Kind unterhält. Die Mutter erhält dann in der Regel ebenfalls ein Bleiberecht in Deutschland. Es liegt auf der Hand - alles andere wäre weltfremd -, dass in der Vergangenheit in dem einen oder anderen Fall von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde......

Dennoch verwundert es nicht, dass nunmehr die Bundesregierung das Gesetz entsprechend ändern will. Sie hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Nach diesem Gesetzesentwurf soll nunmehr wieder eine öffentliche Stelle ein Anfechtungsrecht gegen eine Vaterschaftsanerkennung erhalten. Das Jugendamt soll an dem Anfechtungsverfahren beteiligt werden. Die Anfechtung soll nur erfolgreich sein, wenn zwischen dem Kind und dem Anerkennenden keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder zum Zeitpunkt der Anerkennung bestanden hat.

Außerdem soll die Anfechtung voraussetzen, dass durch die Anerkennung der Vaterschaft rechtliche Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes oder eines Elternteiles geschaffen wurden. Wie im einzelnen dann das Verfahren der Vaterschaftsanfechtung ausgestaltet bzw. verändert wird, steht noch nicht fest. Es ist aber zu erwarten, dass der Gesetzgeber der Behörde auch durchaus effektive Möglichkeiten einräumen wird, eine Nichtvaterschaft falls erforderlich durch ein entsprechendes Gutachten beweisen zu können.

Bei Erfolg der Anfechtungsklage würde die Vaterschaft des Anerkennenden mit Rückwirkung auf den Tag der Geburt des Kindes entfallen. Das Kind gilt dann nicht mehr als Deutscher

Es verwundert auch nicht, dass viele Ausländerbehörden ihre Bedenken gegen diese Vorgehensweise hatten. Einige Gerichte lehnten bei einem entsprechenden Sachverhalt auch ein Aufenthaltsrecht der Mutter als rechtsmissbräuchlich herbeigeführt ab.

Nach zutreffender Ansicht, die unter anderem auch vom Innenministerium NW und anderen Gerichten geteilt wird, ist zur Zeit die Gesetzeslage aber eindeutig. Das Kind wird deutscher Staatsbürger und die Mutter erhält ein Aufenthaltsrecht, auch wenn der deutsche Staatsbürger lediglich die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat.
Quelle:fluechtlingsrat-nrw.de ,SCHNELLINFO 6/2006, 16. August 2006
 
T

tee-rak

Junior Member
Themenstarter
Joined
Oct 4, 2007
Messages
44
Reaction score
0
...
Bei dieser Gesetzeslage besteht die Möglichkeit, dass ein uneheliches Kind einer ausländischen Mutter allein durch eine Vaterschaftsanerkennung eines deutschen Staatsbürgers mit Zustimmung der Mutter deutscher Staatsbürger wird, auch wenn der deutsche Staatsbürger weder der biologische Vater ist noch irgendeine familiäre Beziehung zu dem Kind unterhält. Die Mutter erhält dann in der Regel ebenfalls ein Bleiberecht in Deutschland. Es liegt auf der Hand - alles andere wäre weltfremd -, dass in der Vergangenheit in dem einen oder anderen Fall von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde......
Das würde die Leute mit "kriminellem" Hintergrund betreffen.
Für alle "Ehrlichen" würde sich doch dann nix ändern oder?
Das heisst es besteht wirklich eine familiäre Beziehung zwischen Kind, Mann und Frau!
 
strike

strike

Moderator
Joined
Dec 8, 2007
Messages
32,318
Reaction score
6,139
Location
Superior
tee-rak" said:
..................
Für alle "Ehrlichen" würde sich doch dann nix ändern oder?
..................
Träum´ weiter.
Grundsätzlich kannst Du davon ausgehen, dass es immer auch die "Ehrlichen" treffen wird - die in der Regel die Mehrzahl der Fälle stellen, aber eben in Mithaftung genommen werden.

Zwangsehen - keiner weiss wieviel es wirklich sind - gibt es in deutsch/ausländischen Beziehungen meines Wissens nicht, dennoch wurde das Zwangsehenverhinderungsgesetz für alle (ausser Amerikaner, Kanadier, usw...... ) und insbesondere für deutsche Staatsbürger "gebastelt".
Da keiner genaue Zahlen nennt - wohl auch nicht nennen kann - lässt sich ein "Erfolg" auch lediglich fühlen.

Messbar wird lediglich, dass viele Unbescholtene nun Betroffene sind.
Sozusagen Kollateralschäden......

Gruss,
Strike
 
F

ffm

Senior Member
Joined
Aug 6, 2005
Messages
4,860
Reaction score
1,116
Location
Bangkok
schauschun" said:
die freundin braucht ihn trotzdem um nach d einzureisen, denn der aufenthalt gilt nur bei gemeinsamer personensorge fuer das kind (= der vater muss sich also auch in d-land aufhalten. wenn vater in z.b. th oder i etc. =keine einreise, weil keine gemeinsame personensorge....)
Schauschun, das stimmt so nicht. Wo hast du das denn her? Personensorgeberechtigt ist nach deutschem Recht automatisch die Mutter; der Vater ist da erst mal draussen vor. Aber trotzdem darf das Kind in Deutschland leben, es ist ja deutscher Staatsbürger. Und die sorgeberechtigte Mutter hat einen Anspruch darauf mit dem Kind zusammen zu leben. Sie bekommt zur Einreise auch völlig unabhängig vom Vater ein Schengen-Visum.
 
F

funboy68

Junior Member
Joined
Dec 4, 2007
Messages
46
Reaction score
0
was ich noch nicht ganz verstehe ist: wie kommt denn das kind überhaupt erst mal nach deutschland. das ist doch nehme ich mal an die grundvoraussetzung damit die mutter nachkommen kann.

oder geht die mutter mit ihrem deutschen sprössling einfach zur botschaft uns sagt wir wollen deutschland. das wird doch so sicherlich nicht funktionieren.
 
Thema:

Visum für uneheliches Kind und Mutter

Visum für uneheliches Kind und Mutter - Ähnliche Themen

  • Dauer für die Bearbeitung eines Visums

    Dauer für die Bearbeitung eines Visums: Hallo zusammen, kann jemand aus seiner Erfahrung berichten wie lange zurzeit die Bearbeitung für ein Touristen-Visum dauert (in Frankfurt)?
  • 6 Monats Tourist Visa - Multiple Entry wo zu beantragen?

    6 Monats Tourist Visa - Multiple Entry wo zu beantragen?: Ist es möglich ein solches Visum in einem Nachbarland von Thailand oder gar in Thailand selber zu beantragen? Eine geplante Reise soll 10 Monate...
  • Frage zu Visum für verh. mit Thai und ü50, Investment, selbständigkeit etc.

    Frage zu Visum für verh. mit Thai und ü50, Investment, selbständigkeit etc.: Hallo, bin u.a. dank Eurer Hilfe nun mit einer Thailänderin verheiratet und wir leben aktuell zusammen in D. Da ich Ü50 bin und gerne möchte das...
  • Visum für Thais Afrika?

    Visum für Thais Afrika?: Hi Leute, kann jemand Berichten, bei welchen Afrikanischen Länder Thais mit unbefristeten Schengenaufenthalt ein Visum benötigen? Im speziellen...
  • Visum für Thai Frau nach Deutschland

    Visum für Thai Frau nach Deutschland: Hallo ich brauche ein Dauervisum für meine Frau nach Deutschland .Sie hat hier auch schon gelebt in Deutschland und ist jetzt wieder in Thailand...
  • Visum für Thai Frau nach Deutschland - Ähnliche Themen

  • Dauer für die Bearbeitung eines Visums

    Dauer für die Bearbeitung eines Visums: Hallo zusammen, kann jemand aus seiner Erfahrung berichten wie lange zurzeit die Bearbeitung für ein Touristen-Visum dauert (in Frankfurt)?
  • 6 Monats Tourist Visa - Multiple Entry wo zu beantragen?

    6 Monats Tourist Visa - Multiple Entry wo zu beantragen?: Ist es möglich ein solches Visum in einem Nachbarland von Thailand oder gar in Thailand selber zu beantragen? Eine geplante Reise soll 10 Monate...
  • Frage zu Visum für verh. mit Thai und ü50, Investment, selbständigkeit etc.

    Frage zu Visum für verh. mit Thai und ü50, Investment, selbständigkeit etc.: Hallo, bin u.a. dank Eurer Hilfe nun mit einer Thailänderin verheiratet und wir leben aktuell zusammen in D. Da ich Ü50 bin und gerne möchte das...
  • Visum für Thais Afrika?

    Visum für Thais Afrika?: Hi Leute, kann jemand Berichten, bei welchen Afrikanischen Länder Thais mit unbefristeten Schengenaufenthalt ein Visum benötigen? Im speziellen...
  • Visum für Thai Frau nach Deutschland

    Visum für Thai Frau nach Deutschland: Hallo ich brauche ein Dauervisum für meine Frau nach Deutschland .Sie hat hier auch schon gelebt in Deutschland und ist jetzt wieder in Thailand...
  • Top