tee-rak" said:
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Gilt das auch in Zukunft?
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Wer soll das schon voraussagen können?
Ich nicht
tee-rak" said:
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Ist das dann 100%ig, das sie und das Kind das Visum bekommen?
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Naja, was ist schon 100%.
Ich denke aber, dass einer FZF in solchen Fällen zugestimmt wird.
Auch ohne A1.
Und unabhängig ob verheiratet oder nicht.
Sogar sofort arbeiten darf sie
Siehe das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
(Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
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§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1)
Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3.
Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.
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(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
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Wenn die Mutter dauerhaft beim Vater mit Kind in D leben will, muss meines Wissens ein nationales Visa auf Familienzusammenführung beantragt werden.
Dieses Visum bedarf (natürlich) der Zustimmung der Ausländerbehörde, die Bearbeitungsdauer beträgt wohl im Regelfall 2-3 Monate.
Heisst aber nach meinem Verständnis auch, dass das Kind sich bei Dir aufhält.
Oder nicht?
Vielleicht weiss dies einer ein bisschen genauer?
Gruss,
Strike