auf dem Standesamt hat sich die Standesbeamtin viel Zeit genommen und uns eine genaue Liste gegeben.
Auf dem Ausländeramt hingegen war man "noch nicht zuständig" und hat uns im Grunde nichts gesagt.
**** Heißt auf Hochdeutsch: Haben noch keinen Antrag von der Botschaft in Bangkok erhalten. Mehr nicht.
Mittlerweile ist sie wieder ca. einen Monat in Thailand, hat alle Unterlagen besorgt, einschließlich Reisepässe für die Kinder,
**** was wohl auch bedeutet, dass das alleinige Sorgerecht bei Ihr liegt und sie die notwendige Bescheinigung hierüber schon besitzt.
und den Antrag (Visum für Eheschließung) gestellt. In der Botschaft sagte man ihr, die Kinder könnten gleich mit ihr einreisen und müssen nicht erst später geholt werden - ist auf jeden Fall einfacher so und auch besser für die Kinder.
**** Wieder einmal ein Beispiel für positives Verhalten der Botschaft. Man hätte sich auch auf den Standpunkt stellen können: Der sich Verpflichtende ist noch ein Fremder, ist erst nach Heirat Stiefvater.
Wie sind denn nun Eure Erfahrungen, wie es weiter geht?
Macht es Sinn, im Schulamt schon nachzufragen, obwohl noch gar kein Einreisetermin feststeht?
**** Natürlich kannst Du das. Da Ihr mit den Kindern später dahin müßt, kannst Du heute schon erfahren:
a. wo später die Anmeldung zum Seiteneinstieg der Kinder erfolgen muss
b. wo die Schule sein wird, in der eine Förderklasse für Kinder ohne Deutsch-Kenntnisse existiert
Wo könnte ich mich sonst noch erkundigen? Oder eher erstmal abwarten?
**** Wenn Du möglichst viel schon im voraus organisieren willst, kannst Du
a) bei Deiner Krankenkasse schon einmal die Unterlagen für die Anmeldung der Ehefrau und Kinder zur Familienversicherung anfordern. Relevant nach Eheschließung.
b) das Anmeldeformular bei der Meldebehörde bereits abholen (für Anmeldung unmittelbar nach Einreise)
c) ebenso von dort den neuen Vordruck Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung - ist inhaltsgleich mit dem Antrag auf Heiratsvisum, wird aber erst nach Eheschließung neu ausgefüllt - dient wohl zur Rechtfertigung des neuen Inkasso von Gebühren

d) von der zuständigen Familienkasse (Arbeitsamt oder Arbeitgeber) den Antrag auf Kindergeld sowie Vordruck "Haushaltsbescheinigung" für Antrag auf Kindergeld besorgen. Haushaltsbescheinigung wird von der Meldebehörde bestätigt.
Noch mehr Vorsorge als all dies wäre wohl unnütz, denn zunächst heißt es erst einmal: heiraten :-)