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Visafrage

Diskutiere Visafrage im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo... Vielleicht kann mir einer in dieser Visafrage behilflich sein: Meine Freundin hat ein Multivisum für 90 Tage, gültig von 3.6. bis...
B

Bökelberger

Gast
Hallo...

Vielleicht kann mir einer in dieser Visafrage behilflich sein:

Meine Freundin hat ein Multivisum für 90 Tage, gültig von 3.6. bis 3.12.2002. Sie hat über dieses Visum zwei Einreisen durchgeführt:

1. Einreise war am 4.6.2002 bis 28. 6.2002 (25 Tage)
2. Einreise war am 10.9.2002 bis Mitte November 2002 (also die restlichen 65 der insgesamt 90 Tage)



Momentan weiss ich aber selbst nicht mehr was los ist. Hatte heute wegen der Unsicherheit bei der deutschen Botschaft in Bangkok angerufen und jetzt kommt der Knaller:

Zuerst hatte ich eine Dame am Telefon die meinte ganz kurz und knapp meine Freundin könne ein neues Visa zum 4.12.2002 beantragen. Das heisst sie könne Anfang Dezember 2002 wieder nach Schengen einreisen. Danach wurde ich mit dem Leiter der Visastelle verbunden und der meinte nun plötzlich dies ginge so nicht. Da sie erst Mitte November 2002 ausreist, kann sie Anfang Dezember kein neues Visa bekommen, da man sich innerhalb sechs Monate nicht länger als 90 Tage in Schengen aufhalten darf. Da sie sich seit dem 10.September 2002 bis Mitte November 2002 schon für insgesamt 65 Tage aufgehalten hätte, würde sie bei einer erneuten Einreise mit einem neuen 90-TageVisum Anfang/Mitte Dezember über die maximal zulässigen 90Tageaufenthalt innerhalb eines Halbjahres kommen. Seiner Angabe nach könne sie erst wieder frühestens Mitte Februar 2003 ein neues 90Tagevisum erhalten.

Alles verstanden? Ich kapier's immer noch nicht und durchkreuzt meine Pläne völlig. Kann diese Angabe einer bestätigen? Oder vielleicht gibt es ja doch noch einen Weg?

Beste Grüße
OldTravel
 
Jinjok

Jinjok

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Hallo Oldtravel
:wink:

Beide haben Recht, denn sie sprechen über 2 verschiedene Regeln betreffs des Schengen-Visums.

1) Antragstellung
Du kannst einen neuen Antrag erst stellen, wenn das alte Visum abgelaufen ist. Also genau alle halbe Jahre, da jedes Visum 180 Tage gültig ist.

2) Visaerteilung
Da der Aufenthalt in der Schengen-Zone auf 90 Tage pro Halbjahr begrenzt ist, kann das im Dezember beantragte Visum allerdings erst in reichlich 2 Monaten erteilt werden, damit es nicht zu einer Überschreitung der 90 Tage pro Halbjahr kommen kann. Da bei Deiner Dame 25 Tage schon länger zurückliegen und Anfang 2003 nicht mehr in das Halbjahr fallen, braucht sie nicht wie überlicherweise 3 Monate auf das nächste Visum zu warten, sondern nur 2 Monate und eine Woche. ;-)
Viele Grüße
Jinjok
 
B

Bökelberger

Gast
Hallo Jinjok !

Schönen Dank für dein Posting. In einem anderen Forum habe ich allerdings völlig gegenteilige Einschätzung erhalten. Selbst von einem deutschen Büro in Thailand was sich mit Visafragen ständig beschäftigt. Werde deshalb am Montag nochmal meine Ausländerbehörde kontaktieren.

Beste Grüsse
OldTravel
 
Jinjok

Jinjok

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3 Leute - 4 Meinungen. Also wie immer. ;-D ... und vergiß nicht potentielle Nutznießer Deiner Informationen auch hier zu informieren ;-)
Jinjok
 
M

MadMac

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@OldTravel

Ich hab auch so einen "komischen Fall". 2 Jahre gueltiges Schengenvisum fuer meine Frau. Wie es sich damit genau verhaelt ob und wann die 3 Monate verbraucht sind, weiss ich bisher auch nicht. Im Einzelfall wende Dich am Besten an die zustaendige Stelle, Botschaft oder Auslaenderamt. Die sollten es zumindest wissen.

...und sei vorsichtig mit "Vermittlern" wie dem FSC im Rami. Hab gesehen, dass Du da schon erst "korrekte" und nachtraeglich verwaesserte Antworten bekommen hast :p.

Gruss,
Mac
 
O

odysseus

Gast
Servus Old Travel.
Und herzlich willkommen im Forum. Ich wünsche dir viel Spaß beim Lesen und Schreiben.
 
B

Bökelberger

Gast
Hallo Jinjok,
scheint tatsächlich so zu sein. Ist für mich eine blöde Geschichte :-(

Hallo MadMac,
da die erhaltenen Informationen tatsächlich kaum noch unterschiedlicher sein können, werde ich mich noch mal mit meiner Ausländerbehörde in Verbindung setzen. Danke für den anderen Hinweis !

Hallo odysseus,
auch einen schönen Gruß von mir nach Rosenheim.

Beste Grüsse an alle
OldTravel
 
K

Kali

Gast
Hallo, Alte Reise, oder wie auch immer Du Dich nennst...
Zu nachmitternächtlicher Stunde eine herzliches Willkommen auf Dich drauf...
Wünsche Dir einfach viel Spaß, etwas Nachdenklichkeit, na ja, einfach Glück...
 
Jinjok

Jinjok

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Hallo Oldtravel
Unstrittig ist ja Punkt 1. Deine Frau kann ein neues Schengenvisum erst wieder beantragen, wenn die Gültigkeit des verherigen abgelaufen ist. Damit hat meine Frau ihrerzeit auch eigene Erfahrungen gemacht. Wenn Ihr das Visum dann habt, laß es und einfach wissen.
Viele Grüße
Jinjok
 
B

Bökelberger

Gast
Guten Morgen !
na ja ein bischen der ursprünglich guten Laune ist mir eben vergangen. Habe eben eine Antwort meiner Mailanfrage der deutschen Botschaft erhalten. Darin hieß es:

**********************************************************************
Sehr geehrter Herr ******,
zu Ihrer 1.Frage:
Ihre Lebensgefaehrtin kann zum 3.Dez. 2002 kein neues Visum beantragen.
Ihre 2. Frage muss ich dementsprechend ebenso verneinen.
Laut der Schengenbestimmungen ist es Ihrer Lebensgefaehrtin erst dann wieder
gestattet
ein neues Visum zu beantragen, wenn sie nach Ablauf des 3 -monatigen Visums
in Deutschland
erst nochmal 3 Monate in Thailand verbringt.
Nach den 3 Monaten in Thailand kann sie wieder 3 Monate
Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
beantragen.

Mit freundlichen Gruessen

i.A.
**********************************************************************



Fazit: Dann kann ich mir also weitere Aktionen bezüglich Visaerlangung wohl sparen. Leider !

Beste Grüsse
OldTravel
 
H

hamburg

Gast
Hallo OldTravel,

das heißt doch nur - eine 3 monatige Rundreise durcj Thailand für Dich - alles mal kennenlernen.

Viel Spaß dabei.

Gruss Jörg aus HH
 
B

Bökelberger

Gast
Hallo !

Eben habe ich noch eine Mail von der deutschen Botschaft erhalten und jetzt kommt der Knaller:
Da heisst es jetzt wiederum meine Freundin könne doch schon zum 3.12.2002 ein neues Besuchsvisa beantragen !!!!! Kaum zu glauben, heute zwei Mails von der Botschaft bekommen, in der einen heisst es es geht nicht, in der anderen wiederum geht es. Was soll man dazu jetzt noch sagen. Heilige Bürokratie !

**********************************************************************

Sehr geehrter Herr ******,

ich möchte Ihnen bei Ihrem Anliegen gerne weiterhelfen und Ihre Fragen
beantworten.

Ihre Lebensgefährtin kann zum 3.12.2002 ein neues Visum beantragen. Sie kann
auch schon früher (z.B. Mitte November) das neue Visum beantragen.

Es ist leider nicht möglich, Ihnen eine Vorabinformation zu erteilen. Es
reicht uns aber eine Flugreservierung, so dass für Sie nicht das Risiko
besteht, die Flugkosten vollständig vorfinanzieren zu müssen.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben
und verbleibe mit freundlichen Grüßen

******
Recht- und Konsularabteilung

**********************************************************************


Bin mal gespannt was ihr dazu sagt !

Beste Grüsse
OldTravel
 
M

MichaelNoi

Gast
Kurze Frage, wurden die beiden Schreiben von zwei verschiedenen Leuten verfasst ? Sind das zwei Antworten auf ein und dieselbe Anfrage von dir ? Schon seltsam ! Schick´ deiner Freundin doch das positive Schreiben und dann soll sie´s einfach mitnehmen und einen Antrag stellen !
 
B

Bökelberger

Gast
Hallo MichaelNoi !

Die zwei erhaltenen Antworten erklären sich so:
Hatte ein und die selbe Frage an zwei unterschiedlich angegebene emailadressen der deutschen Botschaft gesandt !

Die erste Antwort war daraufhin negativ, die zweite positiv !
In einem anderen Forum hat sich auch RA Stancke zu dieser Thematik geäussert. Darin meinte er auch es geht, im Gegensatz zum Chef der Visaabteilung in BKK. :-(

Um allen Unsicherheiten vorzubeugen kümmere ich mich jetzt um ein Jahresvisum zwecks Erlernung der deutschen Sprache für sie. Interesse dazu ist ohnehin von ihr vorhanden.

Der behördliche Aufwand und eigentlich auch die damit verbundenen Kosten sind auf's Jahr gerechnet nicht höher als die für zwei Touristenvisa's. Nun denn, da gibt's wenigenstes eine klare Linie.

Übrigens, den Tip zu diesem Jahresvisum hatte ich von einem anderen Rami-Member erhalten, den ich persönlich in Thailand kennen gelernt hatte. Leider kenn' ich seinen Nickname hier im Forum nicht, aber vielleicht kommt dazu ja noch ein OutingPost von ihm. An dieser Stelle noch einmal ein ganz dickes Dankeschön an Ch.... ! Dein Tip war richtig gut :-)

Beste Grüsse
OldTravel

Letzte Änderung: OldTravel am 29.10.02, 13:32
 
M

MichaelNoi

Gast
Da wünsch´ich dir natürlich, dass das klappt
und das sie alle Kriterien für das Sprachvisum erfüllen kann.
Alles Gute
Michael
 
B

Bökelberger

Gast
Hallo...

Also ich mache das jetzt für meine Freundin mit dem Jahresvisum zwecks Erlernung der deutschen Sprache. Vielleicht sind die nachfolgenden Informationen für den ein- oder anderen ja ganz interessant:

Für ein einjähriges Sprachvisa brauche ich folgende Unterlagen:

1. Verpflichtungserklärung,
2. Anmeldung zum Intensivkurs für Deutsch, zwanzig Stunden pro Woche,
in meinem Falle für insgesamt 520 Euro.
3. Krankenversicherungsnachweis für sie für insgesamt ein Jahr,
in meinem Falle 38 Euro pro Monat.

Das war schon alles :-) Unsere hiesige Ausländerbehörde wird nun die Botschaft in Bangkok beauftragen für meine Freundin ein einjähriges Bildungsvisa auszustellen. Hierzu braucht sie kein Hin- und Rückflugticket vorzulegen. Oneway reicht schon aus!
Ich denke, eine echte Alternative für diejenigen, die noch nicht bereit sind zu heiraten und trotzdem nicht auf ihre Partnerin verzichten können.

Beste Grüsse
OldTravel
 
K

KLAUS

Gast
Hi Oldtrvel,
was fuer viele vielleicht, die das gerne so handhaben wollen interessant sein koennte, sind die sonstigen Zugangsbedingungen, wie moeliche Alterbegrenzung, Voraussetzung einer Schulbildung und solche Dinge, kannst Du da mal was zu schreiben?
Beste Gruesse
Klaus
 
B

Bökelberger

Gast
Hallo Klaus !

Große Bedingungen werden von seiten der Ausländerbehörde nicht gestellt. Ebenso ist mir von einer Altersbeschränkung nichts bekannt. Als Sprachunterricht wird aber nicht die Volkshochschule anerkannt. Hier wird ein Intensivkurs mit mindestens 20 Stunden pro Woche verlangt. In meinem Falle nicht ganz billig. Für den ersten Kurs über vier Monate musste ich 520 Euro bezahlen.
Krankenversicherung richtet sich natürlich nach dem Alter, je höher dieses um so höher der monatliche Krankenversicherungsbeitrag. In Falle meiner Freundin (24) muß ich pro Monat 38 Euro entrichten.
Ansonsten wird nur noch die Verpflichtungserklärung verlangt, aber die ist ja auch bei jedem normalen Tourivisa erforderlich.

Der Vergleich zu einem normalen Tourivisa aufs Jahr gesehen ist akzeptabel, denn bei einem einjährigen Visa fällt nur einmal der Hin- und Rückflug an. Das eingesparte Geld für den zweiten Hin-u.Rückflug (normales Tourivisa aufs Jahr gesehen) kann man dann locker für den Sprachkurs verwenden. Darüberhinaus bekommt man das Visum problemloser. Die ganze Prozedur kann man hier in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde bis ins Detail nachfragen. Vorteil: Die Entscheidung liegt nicht bei der Botschaft in BKK, sondern die Botschaft wird durch die hiesige Ausländerbehörde angewiesen das Visum auszustellen.
Ich hoffe ich habe dir mit den Infos behilflich sein können.
Wenn du weitere Fragen haben solltest, no problem, soweit ich kann helfe ich gerne.


Beste Grüsse
OldTravel
 
K

KLAUS

Gast
Hi OldTravel,
danke,
das wars schon...:-)
Viel Erfolg beim gemeinsamen Lernen...:-)
Gruss
Klaus
 
M

MichaelNoi

Gast
Hallo Old Travel,
schön, dass es klappt.
Was für eine Schule ist es denn, welche schulischen Vorraussetzungen mußte deine Freundin denn erfüllen ?
Ich schätze deine Ausländerbehörde jedenfalls recht großzügig ein...welche Ecke Deutschlands ist das ?
Soviel ich weiß, ist immer die Ausländerbehörde maßgebend, ob ein Visum erteilt wird, oder nicht. Die Deutsche Botschaft hat hier kaum Einfluß, außer die Freundin gibt bei der Befragung falsche Gründe für den beabsichtigten Aufenthalt in Deutschland an. Sie sollte also auf keinen Fall etwas davon erwähnen, dass ihr beiden ein "engeres" Verhältnis und evtl. Heiratsabsichten habt!!!
 
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