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Blondinenfreund
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Moin Jungs,
jetzt hat es mich also auch getroffen - Visaalarm. Habe hier und auch ansonsten im Internet schon fleißig gelesen. Dennoch bleibt mir einiges unklar.
Da es mit den Touristenvisas zur Zeit nicht gut aussieht und andererseits meine kleine schon 29 ist und nen abgeschlossen Uniabschluß hat, recht lernbegierig ist (war mir bisher bei Thais entwas neues) und auch sehr gebildet rüberkommt, dachte ich mir ich probiere es mal mit nem Sprachvisum.
War dann auch mal beim Auslandsamt und habe mich recht dumm gestellt. Sie waren zwar recht freundlich, aber irgendwie hatte ich den Eindruck, auch nicht so furchtbar viel Ahnung.
Nun die Fragen:
1.) Wer ist denn bei dem Sprachvisum die ausführende und damit entscheidende Behörde? Ich bin immer vom Auslandsamt ausgegangen. Auf nem Merkzettel den die mir gegeben haben steht aber als Anmerkung: Entscheidende Behörde bei ALLEN Visas ist die jeweilige deutsche Auslandsvertretung. Das gibt mir zu denken.
2.) Auf der Verpflichtungserklärung muß man ja die Dauer des Aufenthalts angeben. Ich dachte eigentlich an zwei Kurse a 3 Monate, also 6 Monate. Nun meinte man aber auf dem Auslandsamt, tragen sie doch einfach ein Jahr ein, wenn sie früher geht ist es auch kein Problem. Was meint ihr dazu?
3.) Thema Krankenversicherung, da wurde mir gesagt, damit solle ich besser erst nochmal warten. Ich dachte, die muß ich jetzt schon abschließen. Wann ist denn der richtige Zeitpunkt dafür?
Fragen über Fragen.
Blondi, der schon mal danke sagt
jetzt hat es mich also auch getroffen - Visaalarm. Habe hier und auch ansonsten im Internet schon fleißig gelesen. Dennoch bleibt mir einiges unklar.
Da es mit den Touristenvisas zur Zeit nicht gut aussieht und andererseits meine kleine schon 29 ist und nen abgeschlossen Uniabschluß hat, recht lernbegierig ist (war mir bisher bei Thais entwas neues) und auch sehr gebildet rüberkommt, dachte ich mir ich probiere es mal mit nem Sprachvisum.
War dann auch mal beim Auslandsamt und habe mich recht dumm gestellt. Sie waren zwar recht freundlich, aber irgendwie hatte ich den Eindruck, auch nicht so furchtbar viel Ahnung.
Nun die Fragen:
1.) Wer ist denn bei dem Sprachvisum die ausführende und damit entscheidende Behörde? Ich bin immer vom Auslandsamt ausgegangen. Auf nem Merkzettel den die mir gegeben haben steht aber als Anmerkung: Entscheidende Behörde bei ALLEN Visas ist die jeweilige deutsche Auslandsvertretung. Das gibt mir zu denken.
2.) Auf der Verpflichtungserklärung muß man ja die Dauer des Aufenthalts angeben. Ich dachte eigentlich an zwei Kurse a 3 Monate, also 6 Monate. Nun meinte man aber auf dem Auslandsamt, tragen sie doch einfach ein Jahr ein, wenn sie früher geht ist es auch kein Problem. Was meint ihr dazu?
3.) Thema Krankenversicherung, da wurde mir gesagt, damit solle ich besser erst nochmal warten. Ich dachte, die muß ich jetzt schon abschließen. Wann ist denn der richtige Zeitpunkt dafür?
Fragen über Fragen.
Blondi, der schon mal danke sagt
phi mee