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Gast
RA Robert Stancke
Vertrauensmann der Deutschen Botschaft
301/75 Moo 12 Thepprasit, 20260 Chonburi (Pattaya)
Tel.: +66-38 300951, Fax.: +66-38 300952
Innerhalb der deutschen Gemeinde in Pattaya, gab es unterschiedliche Informationen, welche Verwaltungsangelegenheiten von mir erledigt werden können und in welchen Fällen weiterhin die Reise nach Bangkok erforderlich ist. Daher möchte ich klarstellend auf folgendes hinweisen:
Anträge auf Ausstellung von Reisepässen können bei mir gestellt werden. Der Paß wird dann auch von mir ausgehändigt, so daß die Fahrt nach Bangkok nicht mehr erforderlich ist.
Gleiches gilt für Visaanträge thailändischer Staatsangehöriger, die ebenfalls bei mir gestellt werden können. Sowohl Schengen Visa als auch Visa für Eheschliessung, Sprachaufenthalt etc. können bei mir gestellt werden. Der Pass mit dem Visum wird von mir ausgehändigt, so dass eine Reise nach Bangkok in der Regel nicht erforderlich ist. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel weniger als eine Woche. Hierbei gilt allerdings die Besonderheit, daß die für Schengen-Visa erforderliche Verpflichtungserklärung bislang nicht von mir ausgestellt werden kann. Liegt keine in Deutschland ausgestellte Verpflichtungserklärung vor, so ist hierfür weiterhin die Fahrt nach Bangkok erforderlich.
Lebensbescheinigungen, sowie Bescheinigungen über den Bezug von Rente oder einen Wohnsitz in Thailand können ebenfalls bei mir beantragt werden. Auch hier gilt, daß die Bescheinigungen von mir ausgehändigt werden und eine Fahrt nach Bangkok nicht erforderlich ist.
Aufträge zur Legalisation von thailändischen Urkunden, die beispielsweise für eine Eheschließung benötigt werden, können ebenfalls bei mir erteilt werden.
Die Fahrt zur Botschaft ist nach wie vor erforderlich in allen Fällen, in denen Beglaubigungen oder Beurkundungen vorgenommen werden müssen. Ein Beispiel hierfür sind Vaterschaftsanerkennungen. Auch in diesen Fällen stehe ich jedoch zur Information und Beratung zur Verfügung und kann vorbereitend tätig werden.
Robert A. Stancke
Rechtsanwalt
Vertrauensmann der Deutschen Botschaft
301/75 Moo 12 Thepprasit, 20260 Chonburi (Pattaya)
Tel.: +66-38 300951, Fax.: +66-38 300952
Innerhalb der deutschen Gemeinde in Pattaya, gab es unterschiedliche Informationen, welche Verwaltungsangelegenheiten von mir erledigt werden können und in welchen Fällen weiterhin die Reise nach Bangkok erforderlich ist. Daher möchte ich klarstellend auf folgendes hinweisen:
Anträge auf Ausstellung von Reisepässen können bei mir gestellt werden. Der Paß wird dann auch von mir ausgehändigt, so daß die Fahrt nach Bangkok nicht mehr erforderlich ist.
Gleiches gilt für Visaanträge thailändischer Staatsangehöriger, die ebenfalls bei mir gestellt werden können. Sowohl Schengen Visa als auch Visa für Eheschliessung, Sprachaufenthalt etc. können bei mir gestellt werden. Der Pass mit dem Visum wird von mir ausgehändigt, so dass eine Reise nach Bangkok in der Regel nicht erforderlich ist. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel weniger als eine Woche. Hierbei gilt allerdings die Besonderheit, daß die für Schengen-Visa erforderliche Verpflichtungserklärung bislang nicht von mir ausgestellt werden kann. Liegt keine in Deutschland ausgestellte Verpflichtungserklärung vor, so ist hierfür weiterhin die Fahrt nach Bangkok erforderlich.
Lebensbescheinigungen, sowie Bescheinigungen über den Bezug von Rente oder einen Wohnsitz in Thailand können ebenfalls bei mir beantragt werden. Auch hier gilt, daß die Bescheinigungen von mir ausgehändigt werden und eine Fahrt nach Bangkok nicht erforderlich ist.
Aufträge zur Legalisation von thailändischen Urkunden, die beispielsweise für eine Eheschließung benötigt werden, können ebenfalls bei mir erteilt werden.
Die Fahrt zur Botschaft ist nach wie vor erforderlich in allen Fällen, in denen Beglaubigungen oder Beurkundungen vorgenommen werden müssen. Ein Beispiel hierfür sind Vaterschaftsanerkennungen. Auch in diesen Fällen stehe ich jedoch zur Information und Beratung zur Verfügung und kann vorbereitend tätig werden.
Robert A. Stancke
Rechtsanwalt