Visa rules will be tightened to stop abuse

Diskutiere Visa rules will be tightened to stop abuse im Thailand News Forum im Bereich Thailand Forum; Wenn ich mir die Wirklichkeit auf deutschen Strassen anschaue, die massenhafte Heiratsmigration, insbesondere die Aufenthaltsbestimmungen z.B. für...
Loso

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Otto-Nongkhai" said:
Euroland ,die Festung.
Wenn ich mir die Wirklichkeit auf deutschen Strassen anschaue, die massenhafte Heiratsmigration, insbesondere die Aufenthaltsbestimmungen z.B. für meine Frau, die Rechtssicherheit, Einbürgerungsmöglichkeit und die finanzielle Notfall-Absicherung (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld nach 3 Jahren), dann ist dieser Begriff zwar punktuell (Tourismus) richtig, summa sumarum aber immer noch eine Lachnummer auch im Vergleich mit Thailand.
 
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Sioux

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Loso, das haben Festungen so an sich. Ist schwer in sie hinein zu kommen.

Wenn man aber erst mal drin ist, dann ist man eben drin.

Sioux
 
Netandy

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@alhash

Netandy: Hierzu bedarf es einer "ständigen Aufenthaltsgehnemigung"

Bist Du in der Lage, dies näher zu erläutern?


Bei der ständigen Aufenthaltsgenehmigung handelt es sich um das Recht eines Ausländers, sich ein Jahr ständig (das bedeutet ununterbrochen) in Thailand aufhalten zur dürfen. Es besteht lediglich eine zyklische 90 Tage Meldepflicht im zuständigen Emmigration Office. Die ständige Aufenthaltsgenehmigung ist bereits ein Emigrationsdokument und durchaus als Vorstufe zur Einbürgerung (kommt sehr selten vor), und Erlangung der thailändischen Staatsbürgerschaft zu sehen.

Wegen der einjährigen Gültigkeitsdauer wird diese in vielen Postings irrtümlicherweise auch von Vielen als sog. "Jahresvisum" bezeichnet.

Die ständige Aufenthaltsgenehmigung hat aber mit einem Visum absolut nichts zu tun, und stellt rechtlich etwas völlig anderes dar.

Eine einmal erteilte "ständige Aufenthaltsgenehmigung" wird auf Antrag jedes Jahr verlängert, soweit die Voraussetzungen dafür seit der Erstbeantragung fortbestehen, bzw. geänderte Voraussetzungen erfüllt werden.

Es ist bei "nicht mit Thailändern Verheirateten", jetzt wirklich nur noch Pensionären ab dem 50. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen möglich diese zu erhalten.

Voraussetzungen sind:

Eine staatlich garantierte Rente von 65.000 THB, oder einem Guthaben bei einer thailändischen Bank von 800.000 THB. Niedrigere Renten können gemäss einem Verteilungsschlüssels durch Erhöung des Bankguthabens ergänzt werden.

Da es besonders bei der Hinterlegung des Bankguthabens z.B. durch vorübergehnede Kreditaufnahme mancher Antragsteller, zu vielen Betrugsversuchen kam, muss mit der neuen Ausführungsverordnung vom Oktober 2006 zum derzeit gültigen Immigrationsgesetz die Bank im 3 Monatszyklus nun das Guthaben ständig bestätigen.

Dies wird jedoch durch automatische Kontrollmitteilungen der Bank geschehen (für die der Antragssteller vorab seine Zustimmung abgibt). Es wird also keinerlei Mehraufwand für den Berechtigten einer Aufenthaltsgenehmigung bedeuten. Will der Berechtigte keine Zustimmung erteilen, so kann er auch stattdessen bei den jeweiligen Meldungen im Immigration Office auch jeweils sein Bankbuch vorlegen.


Es gibt weiterhin eine Sonderregelung für in Thailand lebende Ehepartner thailändischer Bürger mit Kindern. Auch diesen ist es möglich die "ständige Aufenthaltserlaubnis" zu erhalten. Voraussetzung für die Erstbeantragung ist nun ein vorangegangenes Non-immigrant-O Visa und eine makellose Visa-History (Vergangenheit).


Früher war es möglich das auch Angestellte mit einem Mindesteinkommen von 50.000 THB die "ständige Aufenthaltsgenehmigung" erhalten konnten. Dies wird ab Oktober 2006 nicht mehr möglich sein. Für diese Personengruppe wird es stattdessen ein Non-Imigration-B Visum mit einer Gültigkeit von 360 Tagen geben, bei der der Aufenthalt jedoch eingestempelt 360 Tage beträgt. Dieses befreit aber nicht von der 90 Tage Meldefrist im Immigration Office.


"Ständige Aufenthaltserlaubnis" für Investoren wird es ebenfalls nicht mehr geben. Früher konnte dieses ja nach Investitionsprüfung erteilt werden wenn der Ausländer mehr als 3.000.000 THB in Thailand investierte. Ob eine "bestehende ständige Aufenthaltserlaubnis" für Investoren verlängert wird ist derzeit fraglich. Nach zuerst ablehnender Haltung der thailändischen Behörden sieht es aber danach aus. Möglicherweise wird die Invsetitionssumme aber auf 10.000.000 THB erhöht.

Was sich sonst noch ändert:

Die VOA (Visa on Arrival) werden grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten nur noch 3 Mal vergeben. Dies bedeutet im Klartext strikt 3 mal je Halbjahr, egal wieviele Tage zwischen den einzelnen Beantragungen liegen, oder ob deren Aufenthaltsdauer (30 Tage) vollständig ausgenutzt wurde.

Touristen Visas werden grundsätzlich im Ausland nur noch mit einer Einreise nach Thailand (Single Entry) ausgestellt. Hierbei müssen nach neuer Ausführungsverordnung zwischen Antragsstellung und Erteilung mindestens 24 Stunden liegen. Auf diese Weise sollen "einfache" Visa-Runs verhindert werden.

Ausnahme ist hierbei das jeweilige Heimatland des Antragsstellers (also z.B. Deutschland). Hier gibt es nach wie vor 1-3 Einreisen mit sofortiger Austellung.

All dies stellt keine Änderung der thailändischen Immigrationsgesetze dar, sondern lediglich eine Änderung der Ausführungsverordnungen zu bestehenden Gesetzen. Es sind deshalb jederzeit (auch wöchentlich) nach einer Probezeit noch Änderungen möglich. So ist z.B. im Gespräch die Kontrolle des Bankguthabens für Pensionäre mit "ständiger Aufenthaltserlaubnis" monatlich durchzuführen. Jedoch nur, soweit dies technisch möglich wäre. Wie es aussieht hat es da eben besonders viele Manipulationen gegeben.

Momentan gibt es zu allem wenige Quellen und kaum Schriftliches. Eben weil es keine Gesetzesänderungen sind.

Gruss an alle von

Netandy
 
tira

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Netandy" said:
Es gibt weiterhin eine Sonderregelung für in Thailand lebende Ehepartner thailändischer Bürger mit Kindern. Auch diesen ist es möglich die "ständige Aufenthaltserlaubnis" zu erhalten.....
tach netandy,

zunächst wiederx anerkennung meinerseits für deine ausführungen an dieser stelle :bravo:

hatte es selbst in dem einen oder anderen fred angeschnitten,
meine frau vom lande hatte es erwähnt, für mit thailändern verheiratete ausländerinnen
wäre es ein leichtes aufenthaltserlaubnis ja sogar einen thailändischen passport
zu erhalten, was ja für einen mann/ausländer schier unmöglich iss, wird da vom
gesetz/rechtssprechung her explizit unterschieden?

gruss :wink:
 
songthaeo

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Hallo Netandy
danke fuer die ausfuehrliche Darstellung.Die ist denke ich recht differenziert.
Meine Frage : Man muss zwar ueber dieses Mindesteinkommen verfuegen koennen.Aber muss man es auch hierher transferieren?
Bisher hat sich die Immigration zumindest in Pattaya und in Chiang Mai mit einem Betrag von 100.000 THB zum Tag der Antragstellung einverstanden gezeigt.(+Bestaetigung der Botschaft/des Konsulats ueber die Hoehe der Rente)
 
Johann

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Netandy,

erst einmal danke für Deine ausführliche Stellungnahme, die sich mit meinen Informationen zu 100 % deckt ..... das Thema Hausbau ist für mich damit auch abgehakt.

Ich hätte aber eine andere Frage zu diesem Thema. Wie Du schon richtig geschrieben hast, gibt es in manchen Detailfragen noch Unklarheiten. Vielleicht weisst Du eine Antwort darauf.

Es gibt hier viele Fälle von Ausländern, die in den vergangenen Jahren, in ihren Ländern verdientes Geld, hier in ihre "Familie" gesteckt haben, aber nicht verheiratet sind, manchmal auch Kinder haben. Geschäfte von den Frauen betrieben werden und der Ausländer wirklich nur das Know How liefert, ansonsten aber nicht arbeitet. Wobei arbeiten ein wohl relativer Begriff ist. Oder aber Rentner, welche 20 Jahre hier auf diese Art gelebt haben, aber nicht genügend Rente bekommen um ein legales Rentnervisa oder eben bei der anderen Gruppe, kein Kapital mehr haben um einen Aufenthalt mit 800000 Baht, zu erhalten ..... auch diese Gruppen haben das Geld in der Regel in die Beziehung investiert, oder in ein Geschäft der Frau gesteckt.

Man kann das wohl als "Fehler" bezeichnen, ist aber menschlich verständlich. Viele davon kannten die gesetzlichen Regelungen nicht und haben einfach in gutem Glauben gehandelt. Siehst Du für diese Menschen eine Lösung, respektive gibt es dafür eine offizielle Lösung? Mir geht es dabei nicht um die wirklich illegal arbeitenden Unternehmer, welche es hier ohne Frage gibt und wo das Ganze wirklich nur vorgeschoben ist, oder eine Scheinbeziehung darstellt, oder Menschen die in ihrem Heimatland gesucht werden.

Persönlich rate ich immer, einfach zur Immigration zu gehen und die Situation zu schildern. Was hälst Du für sinnvoll? Ich gehöre auch zu diesem Personenkreis .... kann aber nach D fliegen und mir dort ein Mutiple O, auf Grund des gemeinsamen Kindes holen. Allerdings habe ich das in den vergangenen Monaten, aus Kostengründen, nicht gemacht und habe monatlichen Visarun vorgezogen, obwohl ich vorher Eines hatte. Da wäre meine Frage .... welche Du nicht beantworten musst ...... gäbe es auch für mich die Möglichkeit eine Lösung mit der Immigration zu finden, die mir einfach die Kosten spart, denn 800000 Baht habe ich nicht, sondern nur einen geringen Teil davon.

Schöne Grüße aus Khon Kaen

Johann
 
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Simpson

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Es müssen nicht unbedingt 800.000 Baht oder Rente sein.
Es geht auch ein Mix aus beidem. Z.B. 400.000 Baht und die Hälfte der benötigten Rente.
Um ein Non-Immigrant O zu besorgen musst du nicht unbedingt nach Deutschland, Penang sollte auch gehen.
Aber wie du schon selber sagst, informiere dich am besten bei der Immigration und schilder deine Situation, die sollten am besten wissen was du ihnen vorzeigen kannst um evtl. ein Non-Immigrant O ín Thailand verlängern zu können.
 
Johann

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Khon Kaen/irgendwo in D
Simpson" said:
Es müssen nicht unbedingt 800.000 Baht oder Rente sein.
Es geht auch ein Mix aus beidem. Z.B. 400.000 Baht und die Hälfte der benötigten Rente.
Um ein Non-Immigrant O zu besorgen musst du nicht unbedingt nach Deutschland, Penang sollte auch gehen.
Simpson,

dass ist mir bekannt ... war daher auch nicht meine Frage .... trotzdem Dank für Deine Antwort. Es geht mir um die Menschen welche eben diese Bedingungen nicht erfüllen können, weil sie soviel Geld nicht haben ...... es wurde eben vorher investiert .... in was auch immer, was nachzuweisen ist ...... glaube mir, dass ist die Mehrheit in dieser Gruppe.
 
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Simpson

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@ Johann
Schuldigung, hatte gedacht du bräuchtest ne Antwort auf deine Situation.
Für die Anderen in deinem Beispiel gibt es immernoch die Möglichkeit sich ein Touristen Visum im Nachbarland zu holen und das dann irgentwie mit den altbewährten Visa Runs zu kombinieren. (Guck mal bei "Neue Visaregelung" in diesem Forum) Man muss dan halt öffter mal ein bisschen tiefer in die Taschen greifen und einen Tripp zum nächsten Thai Konsulat machen.
 
Johann

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Khon Kaen/irgendwo in D
Simpson,

dies hatte ich geschrieben

Johann" said:
...........denn 800000 Baht habe ich nicht, sondern nur einen geringen Teil davon.
ich gehöre also sehr wohl auch zu dieser Gruppe, welche das Geld nicht zusammenbringt ..... aber das Geld hätte, um nach Europa zu fliegen um ein Non-Immi O zu bekommen. Doch das Geld würde ich mir gerne sparen, denn das könnte ich dann hier besser gebrauchen ..... für eine Jahresextention kann ich aber die Bedingungen nicht erfüllen.

Die andere Lösung mit Tourist .... dann 3 mal Visarun .... kenne ich auch ... nur liegen bisher noch keine Informationen vor, ob man dies überhaupt zulässt .... denn dies ist, wenn ich es richtig verstanden habe, eben nicht gewollt ...... dann könnte man ja auch den monatlichen Visarun bestehen lassen. So interpretiere ich das. Wenn das ginge, dann wäre es schon die Lösung ..... aber das ist Alles noch zu unklar.

Gruß Johann
 
x-pat

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netandy: Hierbei muss man auch sagen das Thailand kein "Einwanderungsland" ist UND SEIN WILL, und die Vergabe einer "Aufenthaltsgenehmigung" sehr starken Restriktionen unterliegt.

Das ist leider die bittere Wahrheit. ;-D Vielleicht sollte man diese Erkenntnis in Form von Broschüren und Schildern an den Immigrationssstellen verbreiten, um Unklarheiten zu vermeiden. Aber eigentlich spricht ja das thailändische Einwanderungsgesetz für sich...

Meine persönliche Konsequenz war vor einigen Jahren in Thailand (auch aus anderen Gründen) nichts Geschäftliches mehr zu machen, sondern das Land nur noch als eine Art Plattform für internationale Aktivitäten zu benutzen, was mir aufgrund des O-Visas möglich ist.

Ich kann verstehen, dass Thailand dem Missbrauch von Visa entgegenwirken möchte und begrüße die Maßnahmen. Allerdings würde ich noch mehr eine Öffnung des Staates gegenüber tatsächlicher Einwanderung begrüßen, die de facto existiert. Das wäre nur durch eine umfangreiche Neureglung der Residence und Work Permits möglich.

Dies ist in den letzten 10-20 Jahren nicht geschehen und vermutlich wird es auch in den nächsten 10 Jahren nicht geschehen. Der politische Wille dafür existiert einfach nicht.

Cheers, X-Pat
 
Mr_Luk

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@Netnandy,

Es gibt für einen Ausländer (Ausnahme: Grossinvestoren) in Thailand keine Möglichkeit Land als Eigentümer zu erwerben. Punkt!
Und dennoch gibt es die Möglichkeit einen verlängerbaren Pachtvertrag auf 30 Jahre abzuschliessen, der es ermöglicht das Land genauso zu nutzen als ob es das EIGENE wäre. Und ausser einem Bürgerkrieg oder dass sich eine Erdspalte von mehreren hundert Metern auftut, kann da nicht viel anbrennen. Der Unterschied ist demnach nur rechtlich, und eventuell gefühlsmässig - einen praktischen Unterschied gibt es bei der eignen Nutzung nicht. Auch Punkt!

E- im Normalfall auch keine Arbeitserlaubnis (und wenn dann nur zu sehr speziellen Bedingungen, Tricks)
Ausser dem 'Ausnahmefall', der nicht unbedingt ein Trick sein muss, gibt es in Thailand sehr wohl die Möglichkeit ganz legal zu arbeiten ohne auch nur zu wissen was eine Arbeitserlaubnis ist. Jegliche kaufmännische Tätigkeit, die nur auf Einkauf mit anschliessendem Export beruht, - ist so legal wie Händewaschen auf einer öffentlichen Toilette in ganz Grossthailand. Und beides darf man mit der selben Frequenz und ohne jegliches Limit. Auch Punkt.

Sogar Fakten können subjektiv ausgelegt werden ;-)

Was mir aber vor allem in dieser "Torschlussatmosphäre" die nun rezent verbreitet wird wichtig erscheint, ist dass man "sein Leben" (in Thailand oder anderswo) nicht an Rahmenbedingungen aufhängen soll ;-D
 
Loso

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Das Bankguthaben für das Non-Immirant-O...gibt es da eigentlich Spielraum für Staatsanleihen, Wertpapiere, Gold oder so etwas. Also alles was mit rund 1% Prozent Zinsen kein weggeworfenes Kapital ist?
Steht ausserdem nicht zu befürchten, dass die Behörden die Gebühren nach dem zu erwartenden Run auf die Non-Immirant-Visas erhöhen werden, die ja jetzt schon teurer sind als 12 Visaruns (von Laos abgesehen)?

Der Welt-Artikel steht jetzt übrigens schon 3mal als fullquote im Forum, kann man die nicht mal löschen???
 
altf4

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naja wenn man so die gesetzmaessigkeiten vergleicht ist thailand auch nicht schlechter als Deutschland was die aufenthaltsgenehmigung betrifft.

unbefristeter aufenthalt in thailand:
10 jahre dauerhaft im land + astreine vergangenheit + soziale verbindungen + nen guten grund bei der bewerbung + interview .. + paar tausend baht ... und nach gut 1 - 1,5 jahren hast ein alien book ;-)
 
B

Bukeo

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Die andere Lösung mit Tourist .... dann 3 mal Visarun .... kenne ich auch ... nur liegen bisher noch keine Informationen vor, ob man dies überhaupt zulässt
es wird in Zukunft für jeden Farang eine "Visa-History" angelegt. Ich gehe davon aus, dass auch der regelmäßige Visarun für ein Touristenvisa nach Penang o. dgl. in Kürze eschwert wird. Der Anfang wurde schon gemacht - Penang stellt nur mehr single entry Visas aus.

Für einen Europäer, der die notwenigen 800.000 nicht aufbringen kann, bietet sich noch der Visa-Trip nach Australien an, hier kosten die Flugtickets um die 15.000 Baht und sind somit um einiges billiger. Brisbane z.B. soll bis dato noch NON-0 ausstellen.

Aber auch diejenigen, die bisher die 800.000 mühsam zusammengekratzt hatten, wird es enger. Man wird nun von der gängigen Praxis abweichen und dieses Bankguthaben regelmäßig überprüfen, zur Zeit werden es 3-monatliche Überprüfungen sein, später ev. sogar monatliche.
D.h. die 800.000 Baht sind nicht mehr verfügbar.

Ich werde nächste Woche zur Thai-Botschaft nach K.L. fliegen und dann hier berichten, wie es dort momentan noch gehandhabt wird.
 
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Armin

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Mr_Luk" said:
Was mir aber vor allem in dieser "Torschlussatmosphäre" die nun rezent verbreitet wird wichtig erscheint, ist dass man "sein Leben" (in Thailand oder anderswo) nicht an Rahmenbedingungen aufhängen soll ;-D
Ja, Mr_Luk, wird mir jetzt erst wirklich bewußt und ich fühle mich glücklich immer rechtzeitig all die nervigen Mühen und den Papierkram selbst erledigt zu haben.

Und noch etwas macht mich glücklich und auch ein wenig stolz auf Thailand: Mit dieser neuen Regelung wird ein großer Müllberg Korruption aufgeräumt. So schmerzlich das auch für den einen oder anderen Farang sein mag. Auch mir bekannte thailändische Berater und Rechtsverdreher sind schon auf der Flucht.
 
Netandy

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@tira

meine frau vom lande hatte es erwähnt, für mit thailändern verheiratete ausländerinnen
wäre es ein leichtes aufenthaltserlaubnis ja sogar einen thailändischen passport
zu erhalten
Das war vor vielen Jahren so, als es in Thailand noch keine gesetzliche Gleichberechtigung gab. Die gesetzlich legitimierte Frau eines Thailänders konnte eine sehr schnelles spezielles Einbürgerungsverfahren durchlaufen. Im Prinzip damals Formsache, und nach 14 Tagen abgeschlossen. Sie erhielt dann die thailändische Staatsbürgerschaft, und selbstverständlich auch einen thailändischen Pass. Diese Einbürgerung wurde auch von Thailand vorgenommen wenn die Frau nicht aus ihrer alten Staatsbürgerschaft entlassen war.

Dieses Verfahren gibt es aber seit mehr als 20 Jahren nicht mehr!

@songthaeo

Man muss zwar ueber dieses Mindesteinkommen verfuegen koennen.Aber muss man es auch hierher transferieren?
Bisher hat sich die Immigration zumindest in Pattaya und in Chiang Mai mit einem Betrag von 100.000 THB zum Tag der Antragstellung einverstanden gezeigt.(+Bestaetigung der Botschaft/des Konsulats ueber die Hoehe der Rente)
Du beziehst dich ja auf die "ständige Aufenthaltsgenehmigung". Was das ganze so schwierig macht ist, dass es eben gesetzlich nicht geregelt ist. Im thailändischen Immigrationsgesetz stehen keine Geldbeträge oder Summen sondern ähnlich wie in deutschen Gesetzen auch, nur schwammige Formulierungen.

Ein Ausländer muss über ausreichend Einkommen oder Vermögen verfügen um seinen Lebensunterhalt während seines Aufenthalt aus eigenen Mitteln bestreiten zu können

Wieviel das (in THB) ist, und wie bei Vermögen möglichst die Anlageform auszusehen hat, wird von höheren Verwaltungsstellen durch "Ausführungsverordnungen" vorgegeben. Eben damit der einfache Beamte eine Richtlinie hat, wie solche Fälle zu beurteilen sind. Und diese Richtlinien werden auch in den Informationen für Ausländer von der thailändischen Immigration bekannt gemacht (z.B. auf deren Internetseiten). Wenn sich beide Seiten (Beamter und Antragssteller) dann daran halten, funktioniert die Bearbeitung der Anträge natürlich am reibungslosesten (in grösster Harmonie).

Im Gegensatz zum eigentlichen Gesetz, das die Marksteine setzt, hat der jeweilige Immigrationsbeamte gegenüber der "Ausführungsverordnung" jedoch einen geradezu riesigen Ermessensspielraum, der auch teilweise (wenn ihm für den Ausländer das nötig erscheint) auch ausgereizt wird.

Wenn es bei dir also bisher so geklappt hat, wird es sicher auch weiterhin so funktionieren. Du musst das "Einkommen" nur belegen, bzw. das du es eben jederzeit zu deiner Verfügung hast um deinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Es liegt sehr viel am Auftreten und der persönlichen Argumentation die man dort vorbringt. Deshalb jemand zum Vorsprechen mitnehmen der perfekt übersetzen kann.

@Johann

Es gibt hier viele Fälle von Ausländern, die in den vergangenen Jahren, in ihren Ländern verdientes Geld, hier in ihre "Familie" gesteckt haben, aber nicht verheiratet sind, manchmal auch Kinder haben. Geschäfte von den Frauen betrieben werden und der Ausländer wirklich nur das Know How liefert, ansonsten aber nicht arbeitet. Wobei arbeiten ein wohl relativer Begriff ist. Oder aber Rentner, welche 20 Jahre hier auf diese Art gelebt haben, aber nicht genügend Rente bekommen um ein legales Rentnervisa oder eben bei der anderen Gruppe, kein Kapital mehr haben um einen Aufenthalt mit 800000 Baht, zu erhalten ..... auch diese Gruppen haben das Geld in der Regel in die Beziehung investiert, oder in ein Geschäft der Frau gesteckt.

Persönlich rate ich immer, einfach zur Immigration zu gehen und die Situation zu schildern. Was hälst Du für sinnvoll?
Das was du beschreibst ist natürlich der "Worst Case". Im Prinzip kann man dieser Personengruppe nur empfehlen schnellstens ihre thailändische Lebenpartnerin zu heiraten (Kinder?). Damit ergibt sich für diese Menschen wenigstens die Möglichkeit sich im Ausland (Deutschland!) ein "Non-Immigrant-O" Visum zu besorgen. Mit diesem ist es dann nach Vorsprache im Immigration Office möglich, in Thailand die "ständige Aufenthaltserlaubnis" zu erhalten.

Ziel sollte es grundsätzlich sein, von der Visa-Schiene komplett herunterzukommen!


Nur mal kurz als Erklärung weil hier teilweise (wie leider so oft in Foren) ein Sprachwirrwar herscht. In Thailand selbst werden keine Visa ausgegeben. Visa können nur von den thailändischen Vertretungen im Ausland ausgestellt werden. Was dagegen nur in Thailand selbst beantragt werden kann, ist die ständige Aufenthaltsgenehmigung. Diese hat die Gültigkeit von einem Jahr und kann bei unveränderten Voraussetzungen ohne Probleme jährlich verlängert werden. Diese "ständige Aufenthaltsgenehmigung" wird an vielen Stelle im Internet fälschlicherweise oft als sog. Jahresvisa (Rentner-Visum..etc.) bezeichnet.

Und das ist absolut falsch! Es ist kein Visa und hat mit den Immigrationsgesetzen bezügl. Visa nicht das Geringste zu tun


Für den von dir geschilderten Fall nun den konkreten Rat:

1. Jeder der in Thailand ständig leben will sollte dies möglichst nicht mit Visa`s bewerkstelligen. Leider sind die Immigrationsgesetze so streng (Thailand ist kein Einwanderungsland), das dies leider für Viele nur auf diesem illegalen Weg möglich ist.

Derjenige sollte sich (wenn ihm das möglich ist) ein "Non-Immigrant" Visa (O oder B) in Deutschland besorgen. Für das B Visum sollte ihm die Familie, die ja ein thailändisches Geschäft führt, den Nachweis für die geschäftliche Beziehung schriftlich bestätigen. Am besten wäre es, wenn kurz eine neue Company gegründet wird (billige Gesellschaftsform) wo er als Teilhaber eingetragen ist. Für das O Visum bleibt nur die Heirat (Kinder).

2. Mit dem Visum dann zurück nach Thailand und im Immigration Office versuchen das Visum in die besagte "ständige Aufenthaltserlaubnis" umzuwandeln. Für diesen Vorgang hat die Behörde einen weit grösseren Ermessensspielraum als deren Auslandsvertretungen bei der Visa-Vergabe.

Ist die betrffende Person schon über 50 könnte die Person auch unter Auslassung von Schritt 2 versuchen die "ständige Aufenthaltserlaubnis" in Thailand sofort zu erhalten. Jedoch wird der Behörde sehr bitter aufstossen, das derjenige sich zur Zeit nur mit einem "Touristenvisum" in Thailand aufhält. Und ganz schlecht, wenn es sogar nur eines dieser 30 Tage VOA (Visa on Arrival) ist. Sind zudem die in der Richtlinie vorgegebenen Einkommens-/Vermögenswerte nicht vorhanden, ist die Antragstellung im Prinzip chancenlos. Würde davon deshalb dringend abraten. Vorsprache bei der Immigration nur mit einem gültigen Non-Immigrant Visa, und zwar möglicht ausgestellt von einem Konsulat des Heimatlandes des Betreffenden.

Dies hat folgenden Grund:
Durch die Flugreise ins Heimatland sieht der entsprechende Immigration-Beamte das es um die finanzielle Situation des Antragstellers nicht zum schlechtesten bestellt sein kann. Und nur auf diese Beurteilung kommt es an!

Er muss den Eindruck gewinnen, das der Antragsteller über die finaziellen Mittel verfügt, um sein Leben in Thailand ein Jahr lang (die Gültigkeit der ständigen Aufenthaltserlaubnis) finanzieren zu können. Die in der Ausführungsrichtlinie beschriebene Summe (Rente, Bankguthaben, Anlageform..etc..) ist kein Gesetz, und kann vom Beamten jederzeit modifiziert werden.

Es ist in den Augen der höheren thailändischen Verwaltung lediglich die Summe, (als Richtlinie für thailändische Beamte, damit diese eine Vorstellung von der Lebensweise der Westler erhalten) die ein Frang mindestens braucht, um in Thailand überhaupt ein Jahr exitieren zu können. So das es eben für den thailändischen Staat zu keinen Problemen (z.B. Unkosten bei einer Abschiebung) kommt.

Deshalb ist es auch möglich, fehlende "Erträge" mit entsprechendem Bankguthaben zu kompensieren. Ist beides Nicht vorhanden (Einkommen, Bankguthaben) ist der Fall noch lange nicht verloren. Man kann in diesem Fall in die Waagschale werfen das man schon viele Jahre in Thailand mit weit geringerem Einkommen lebt. In einen Familienverbund eingegliedert ist. Und diese auch dafür bürgen können das man sein Auskommen hat (Bestätigung deren Einkommen). Was natuerlich besonders glaubwürdig klingt, wenn der Antragsteller auch an einer thailändischen Company (Familienunternehmen) als Gesellschafter beteiligt ist. Ideal auch, wenn jederzeit so viel "Vermögen" vorhanden ist um auch den Rückflug ins Heimatland des Antragstellers ohne Probleme bezahlen zu können. Man kann der Immigration auch "vorschlagen" das Rückfluggeld in "Verwahrung" zu nehmen :-).

Es gibt also sehr viele Möglichkeiten. Auf gar keinen Fall ist die Behörde aber an enge Regeln (oder exakte Geldmengen) gebunden. Deshalb ist die persönliche Vorsprache mit einer Person die gut übersetzen kann besonders wichtig. In diesem Fall auch eventuell mit weiteren Angehörigen der Familie. Gepflegtes und höfliches Auftreten sowie gute Argumentation wirken Wunder. Es macht einen sehr grossenr Unterschied, ob man als anständige in Thailand integrierte Person dort auftaucht, oder als zwielichtige Gestalt (vielleicht mit augenscheinlichem Bargirl im Schlepptau), den die Behörde lieber "Heute als Morgen" ausweisen würde.

Teilweise sind dies nämlich gerade die Personen, die die Voraussetzungen sowieso nur mit Tricksereien (z.b Leihen des Geldes zum Vorweisen) erfüllen konnten. Um diese Personengruppe wird es durch die verstärkte Kontrolle in Zukunft geschehen sein. Deshalb mein Rat, im Immigration Office ganz offen seine (Lebens)Situation schildern.



Es ist natürlich verlockend, dass wenn man sich erst einmal in dieser Situation befindet, sich den ganzen Aufwand (auch Non-Immigrant Visum) zu ersparen versucht, und alles wie bisher mit Tourist Visa´s (Visa-Runs) hinbiegen möchte. Dies ist ja weiterhin (auch mit den neuen Ausführungsverordnungen) theoretisch möglich.

Also 3 Visa-Runs, den es gibt ja halbjährlich 3 VOA (Visa on Arrival) mit je 30 Tagen. Für die restliche Zeit des Halbjahres könnte man zusätzlich Trips in die Nachbarländer unternehmen (2 Tages Aufenthalte), um sich auf dem dortigen Thaikonsulat jeweils echte Tourist Visa`s (1 Einreise) ausstellen zu lassen. Im nächsten Halbjahr beginnt dann das Spiel von vorne :-)

Der Haken ist nun, das dies alles im neuen neuen elektronischen Immigration-System abgespeichert wird. Und dieses wurde ja vor allem dazu geschaffen solche Peronen herauszufiltern. Also Leute, die auf diese Weise versuchen einen "illegalnen Daueraufenthalt" in Thailand zu bewerkstelligen.

Und es ist augenscheinlich, das es gerade die am wenigsten solventen (die VOA`s benutzen) als Erste treffen wird. Sie werden bald einen elektronischen Eintrag in ihre Daten haben, und die dadurch ausgelöste Verweigerung eines Tourist-Visas bedeutet für diese Menschen dann quasi ein Ende ihres Thailand-Lebens.

Den wer als "illegaler Einwanderer" auch nur ein wenig Geld hat, holt sich seine Visa`s (Tourist, Non-immigrant mit mehreren Einreisen) bequem in seinem Heimatland. Diese Art von Personen werden meines Erachtens vom thailändischen Staat sogar toleriert, obwohl sie faktisch dasselbe machen.

Ich rate deshalb jedem ab, weiterhin auf das "einfache" Spiel zu setzen.

Gruss an alle von

Netandy
 
songthaeo

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@Netandy
In Bezug auf
"In Thailand selbst werden keine Visa ausgegeben. Visa können nur von den thailändischen Vertretungen im Ausland ausgestellt werden. Was dagegen nur in Thailand selbst beantragt werden kann, ist die ständige Aufenthaltsgenehmigung. Diese hat die Gültigkeit von einem Jahr und kann bei unveränderten Voraussetzungen ohne Probleme jährlich verlängert werden. Diese "ständige Aufenthaltsgenehmigung" wird an vielen Stelle im Internet fälschlicherweise oft als sog. Jahresvisa (Rentner-Visum..etc.) bezeichnet."
widerspreche ich Dir dann doch:
Du kannst auf der Immigration sowohl in Bangkok,wie auch den anderen Bueros Dein Visum aendern lassen, mit Vordruck TM 86
Application for change of Visa"
Kosten 1.900 THB Dafuer musst Du nicht ins Ausland,also Thailand nicht verlassen:
"http://www.mfa.go.th/web/12.php"
General Information
7. Please note that the period of visa validity is different from the period of stay. The visa validity is a period during which a visa can be used to enter Thailand. Generally, the validity of a visa is 3 months, but in some cases, we also issue visas valid for 6 months or 1 year. The validity of a visa is granted by the Embassy or Consulate-General and shown in the visa. The period of stay depends on the type of visa and is granted by an immigration officer upon arrival at the port of entry. For example, the period of stay for a transit visa does not exceed 30 days, for a tourist visa does not exceed 60 days and for a non-immigrant visa does not exceed 90 days from the arrival date. Travellers who wish to stay longer than such period may apply for extension of stay at offices of the Immigration Bureau in Bangkok, located in Soi Suan Plu, South Sathorn Road, Bangkok 10120, Tel 02-2873101-10 or at an Immigration office in the provinces. For information on application for extension of stay, please see the website of the Immigration Bureau at www.immigration.go.th"
Und dann anschliessend Deine temporary stay genehmigung erhalten.
 
Dieter1

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Du kannst ein bestehendes Visum bei der Immigration verlängern lassen, aber Du kannst Dir von der Immigration kein Visum ausstellen lassen. Hat Netandy doch expliziet erklärt :-).
 
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