@tira
meine frau vom lande hatte es erwähnt, für mit thailändern verheiratete ausländerinnen
wäre es ein leichtes aufenthaltserlaubnis ja sogar einen thailändischen passport
zu erhalten
Das war vor vielen Jahren so, als es in Thailand noch keine gesetzliche Gleichberechtigung gab. Die gesetzlich legitimierte Frau eines Thailänders konnte eine sehr schnelles spezielles Einbürgerungsverfahren durchlaufen. Im Prinzip damals Formsache, und nach 14 Tagen abgeschlossen. Sie erhielt dann die thailändische Staatsbürgerschaft, und selbstverständlich auch einen thailändischen Pass. Diese Einbürgerung wurde auch von Thailand vorgenommen wenn die Frau nicht aus ihrer alten Staatsbürgerschaft entlassen war.
Dieses Verfahren gibt es aber seit mehr als 20 Jahren nicht mehr!
@songthaeo
Man muss zwar ueber dieses Mindesteinkommen verfuegen koennen.Aber muss man es auch hierher transferieren?
Bisher hat sich die Immigration zumindest in Pattaya und in Chiang Mai mit einem Betrag von 100.000 THB zum Tag der Antragstellung einverstanden gezeigt.(+Bestaetigung der Botschaft/des Konsulats ueber die Hoehe der Rente)
Du beziehst dich ja auf die "ständige Aufenthaltsgenehmigung". Was das ganze so schwierig macht ist, dass es eben gesetzlich nicht geregelt ist. Im thailändischen Immigrationsgesetz stehen keine Geldbeträge oder Summen sondern ähnlich wie in deutschen Gesetzen auch, nur schwammige Formulierungen.
Ein Ausländer muss über ausreichend Einkommen oder Vermögen verfügen um seinen Lebensunterhalt während seines Aufenthalt aus eigenen Mitteln bestreiten zu können
Wieviel das (in THB) ist, und wie bei Vermögen möglichst die Anlageform auszusehen hat, wird von höheren Verwaltungsstellen durch "Ausführungsverordnungen" vorgegeben. Eben damit der einfache Beamte eine Richtlinie hat, wie solche Fälle zu beurteilen sind. Und diese Richtlinien werden auch in den Informationen für Ausländer von der thailändischen Immigration bekannt gemacht (z.B. auf deren Internetseiten). Wenn sich beide Seiten (Beamter und Antragssteller) dann daran halten, funktioniert die Bearbeitung der Anträge natürlich am reibungslosesten (in grösster Harmonie).
Im Gegensatz zum eigentlichen Gesetz, das die Marksteine setzt, hat der jeweilige Immigrationsbeamte gegenüber der "Ausführungsverordnung" jedoch einen geradezu riesigen Ermessensspielraum, der auch teilweise (wenn ihm für den Ausländer das nötig erscheint) auch ausgereizt wird.
Wenn es bei dir also bisher so geklappt hat, wird es sicher auch weiterhin so funktionieren. Du musst das "Einkommen" nur belegen, bzw. das du es eben jederzeit zu deiner Verfügung hast um deinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Es liegt sehr viel am Auftreten und der persönlichen Argumentation die man dort vorbringt. Deshalb jemand zum Vorsprechen mitnehmen der perfekt übersetzen kann.
@Johann
Es gibt hier viele Fälle von Ausländern, die in den vergangenen Jahren, in ihren Ländern verdientes Geld, hier in ihre "Familie" gesteckt haben, aber nicht verheiratet sind, manchmal auch Kinder haben. Geschäfte von den Frauen betrieben werden und der Ausländer wirklich nur das Know How liefert, ansonsten aber nicht arbeitet. Wobei arbeiten ein wohl relativer Begriff ist. Oder aber Rentner, welche 20 Jahre hier auf diese Art gelebt haben, aber nicht genügend Rente bekommen um ein legales Rentnervisa oder eben bei der anderen Gruppe, kein Kapital mehr haben um einen Aufenthalt mit 800000 Baht, zu erhalten ..... auch diese Gruppen haben das Geld in der Regel in die Beziehung investiert, oder in ein Geschäft der Frau gesteckt.
Persönlich rate ich immer, einfach zur Immigration zu gehen und die Situation zu schildern. Was hälst Du für sinnvoll?
Das was du beschreibst ist natürlich der "Worst Case". Im Prinzip kann man dieser Personengruppe nur empfehlen schnellstens ihre thailändische Lebenpartnerin zu heiraten (Kinder?). Damit ergibt sich für diese Menschen wenigstens die Möglichkeit sich im Ausland (Deutschland!) ein "Non-Immigrant-O" Visum zu besorgen. Mit diesem ist es dann nach Vorsprache im Immigration Office möglich, in Thailand die "ständige Aufenthaltserlaubnis" zu erhalten.
Ziel sollte es grundsätzlich sein, von der Visa-Schiene komplett herunterzukommen!
Nur mal kurz als Erklärung weil hier teilweise (wie leider so oft in Foren) ein Sprachwirrwar herscht.
In Thailand selbst werden keine Visa ausgegeben. Visa können nur von den thailändischen Vertretungen im Ausland ausgestellt werden. Was dagegen nur in Thailand selbst beantragt werden kann, ist die
ständige Aufenthaltsgenehmigung. Diese hat die Gültigkeit von einem Jahr und kann bei unveränderten Voraussetzungen ohne Probleme jährlich verlängert werden. Diese "ständige Aufenthaltsgenehmigung" wird an vielen Stelle im Internet fälschlicherweise oft als sog. Jahresvisa (Rentner-Visum..etc.) bezeichnet.
Und das ist absolut falsch! Es ist kein Visa und hat mit den Immigrationsgesetzen bezügl. Visa nicht das Geringste zu tun
Für den von dir geschilderten Fall nun den konkreten Rat:
1. Jeder der in Thailand
ständig leben will sollte dies möglichst nicht mit Visa`s bewerkstelligen. Leider sind die Immigrationsgesetze so streng (Thailand ist kein Einwanderungsland), das dies leider für Viele nur auf diesem illegalen Weg möglich ist.
Derjenige sollte sich (wenn ihm das möglich ist) ein "Non-Immigrant" Visa (O oder B) in Deutschland besorgen. Für das B Visum sollte ihm die Familie, die ja ein thailändisches Geschäft führt, den Nachweis für die geschäftliche Beziehung schriftlich bestätigen. Am besten wäre es, wenn kurz eine neue Company gegründet wird (billige Gesellschaftsform) wo er als Teilhaber eingetragen ist. Für das O Visum bleibt nur die Heirat (Kinder).
2. Mit dem Visum dann zurück nach Thailand und im Immigration Office versuchen das Visum in die besagte "ständige Aufenthaltserlaubnis" umzuwandeln. Für diesen Vorgang hat die Behörde einen weit grösseren Ermessensspielraum als deren Auslandsvertretungen bei der Visa-Vergabe.
Ist die betrffende Person schon über 50 könnte die Person auch unter Auslassung von Schritt 2 versuchen die "ständige Aufenthaltserlaubnis" in Thailand sofort zu erhalten. Jedoch wird der Behörde sehr bitter aufstossen, das derjenige sich zur Zeit nur mit einem "Touristenvisum" in Thailand aufhält. Und ganz schlecht, wenn es sogar nur eines dieser 30 Tage VOA (Visa on Arrival) ist. Sind zudem die in der Richtlinie vorgegebenen Einkommens-/Vermögenswerte nicht vorhanden, ist die Antragstellung im Prinzip chancenlos. Würde davon deshalb dringend abraten. Vorsprache bei der Immigration nur mit einem gültigen Non-Immigrant Visa, und zwar möglicht ausgestellt von einem Konsulat des Heimatlandes des Betreffenden.
Dies hat folgenden Grund:
Durch die Flugreise ins Heimatland sieht der entsprechende Immigration-Beamte das es um die finanzielle Situation des Antragstellers nicht zum schlechtesten bestellt sein kann. Und nur auf diese Beurteilung kommt es an!
Er muss den Eindruck gewinnen, das der Antragsteller über die finaziellen Mittel verfügt, um sein Leben in Thailand ein Jahr lang (die Gültigkeit der ständigen Aufenthaltserlaubnis) finanzieren zu können. Die in der Ausführungsrichtlinie beschriebene Summe (Rente, Bankguthaben, Anlageform..etc..) ist kein Gesetz, und kann vom Beamten jederzeit modifiziert werden.
Es ist in den Augen der höheren thailändischen Verwaltung lediglich die Summe, (als Richtlinie für thailändische Beamte, damit diese eine Vorstellung von der Lebensweise der Westler erhalten) die ein Frang mindestens braucht, um in Thailand überhaupt ein Jahr exitieren zu können. So das es eben für den thailändischen Staat zu keinen Problemen (z.B. Unkosten bei einer Abschiebung) kommt.
Deshalb ist es auch möglich, fehlende "Erträge" mit entsprechendem Bankguthaben zu kompensieren. Ist beides Nicht vorhanden (Einkommen, Bankguthaben) ist der Fall noch lange nicht verloren. Man kann in diesem Fall in die Waagschale werfen das man schon viele Jahre in Thailand mit weit geringerem Einkommen lebt. In einen Familienverbund eingegliedert ist. Und diese auch dafür bürgen können das man sein Auskommen hat (Bestätigung deren Einkommen). Was natuerlich besonders glaubwürdig klingt, wenn der Antragsteller auch an einer thailändischen Company (Familienunternehmen) als Gesellschafter beteiligt ist. Ideal auch, wenn jederzeit so viel "Vermögen" vorhanden ist um auch den Rückflug ins Heimatland des Antragstellers ohne Probleme bezahlen zu können. Man kann der Immigration auch "vorschlagen" das Rückfluggeld in "Verwahrung" zu nehmen :-).
Es gibt also sehr viele Möglichkeiten. Auf gar keinen Fall ist die Behörde aber an enge Regeln (oder exakte Geldmengen) gebunden. Deshalb ist die persönliche Vorsprache mit einer Person die gut übersetzen kann besonders wichtig. In diesem Fall auch eventuell mit weiteren Angehörigen der Familie. Gepflegtes und höfliches Auftreten sowie gute Argumentation wirken Wunder. Es macht einen sehr grossenr Unterschied, ob man als anständige in Thailand integrierte Person dort auftaucht, oder als zwielichtige Gestalt (vielleicht mit augenscheinlichem Bargirl im Schlepptau), den die Behörde lieber "Heute als Morgen" ausweisen würde.
Teilweise sind dies nämlich gerade die Personen, die die Voraussetzungen sowieso nur mit Tricksereien (z.b Leihen des Geldes zum Vorweisen) erfüllen konnten. Um diese Personengruppe wird es durch die verstärkte Kontrolle in Zukunft geschehen sein. Deshalb mein Rat, im Immigration Office ganz offen seine (Lebens)Situation schildern.
Es ist natürlich verlockend, dass wenn man sich erst einmal in dieser Situation befindet, sich den ganzen Aufwand (auch Non-Immigrant Visum) zu ersparen versucht, und alles wie bisher mit Tourist Visa´s (Visa-Runs) hinbiegen möchte. Dies ist ja weiterhin (auch mit den neuen Ausführungsverordnungen) theoretisch möglich.
Also 3 Visa-Runs, den es gibt ja halbjährlich 3 VOA (Visa on Arrival) mit je 30 Tagen. Für die restliche Zeit des Halbjahres könnte man zusätzlich Trips in die Nachbarländer unternehmen (2 Tages Aufenthalte), um sich auf dem dortigen Thaikonsulat jeweils echte Tourist Visa`s (1 Einreise) ausstellen zu lassen. Im nächsten Halbjahr beginnt dann das Spiel von vorne :-)
Der Haken ist nun, das dies alles im neuen neuen elektronischen Immigration-System abgespeichert wird. Und dieses wurde ja vor allem dazu geschaffen solche Peronen herauszufiltern. Also Leute, die auf diese Weise versuchen einen "illegalnen Daueraufenthalt" in Thailand zu bewerkstelligen.
Und es ist augenscheinlich, das es gerade die am wenigsten solventen (die VOA`s benutzen) als Erste treffen wird. Sie werden bald einen elektronischen Eintrag in ihre Daten haben, und die dadurch ausgelöste Verweigerung eines Tourist-Visas bedeutet für diese Menschen dann quasi ein Ende ihres Thailand-Lebens.
Den wer als "illegaler Einwanderer" auch nur ein wenig Geld hat, holt sich seine Visa`s (Tourist, Non-immigrant mit mehreren Einreisen) bequem in seinem Heimatland. Diese Art von Personen werden meines Erachtens vom thailändischen Staat sogar toleriert, obwohl sie faktisch dasselbe machen.
Ich rate deshalb jedem ab, weiterhin auf das "einfache" Spiel zu setzen.
Gruss an alle von
Netandy