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Darwin
Senior Member
Hier gab es ja in den letzen Tagen einige Behauptungen bezüglich des Visums Non Immi O-A, die ich zwar angezeifelt hatte, die mich aber trotzdem ganz schön verunsichert haben. Jetzt hat sich @crazygreg44 bei mir gemeldet, den ich als kompetenten Kenner in Sachen Visafragen kannte. Der hat nun meine Aussagen noch mal ausdrücklich bestätigt:
„Ja, man kann das Visum Non Immi O-A durch Aus- und Wiedereinreise kurz vor Ablauf der Gültigkeit des Visums um ein weiteres Jahr verlängern, und ja, es ist möglich danach im zweiten Jahr auf der Immi eine one year extension of stay zu beantragen.“
Eigentlich beschreiben folgende Sätze der Thaibotschaft Berlin ja schon alles Wesentliche, und das ist ja hier auch schon von @Thairetter gepostet worden:
„Das Visum besitzt eine Gültigkeit von 1 Jahr. Während dieser Gültigkeit muss der Visainhaber in Thailand eingereist sein. Ab Einreise erhält der Visainhaber eine Aufenthaltserlaubnis von 365 Tagen. Ist eine Aus- und Wiedereinreise während der Gültigkeit des Visums geplant (siehe Gültigkeitsdatum auf dem Visasticker), so erhält der Visainhaber bei Wiedereinreise ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen.“
Natürlich war das keine böse Absicht von @ReinerS, aber er hat hier mit seiner Aussage, die Immi in Tha Yang hätte es verneint, dass man mit einer Aus-und Wiedereinreise innerhalb des ersten Jahres eine erneute Aufenthaltserlaubnis von 365 Tagen erhält, für ganz schön viel Verwirrung gesorgt. Möglicherweise war das nur ein Missverständnis. Es stimmt allerdings definitiv nicht.
Auch die Behauptung auf der website www.sawadee-thailand.com/jahresvisum-thailand/ dass man im zweiten Jahr keine Jahresverlängerung (one year extension) mehr bei der Immigration beantragen könne ist falsch. Selbstverständlich kann man das, wenn man die Bedingungen erfüllt (also Vermögensnachweise usw.)
Schon merkwürdig, dass es nicht mehr Leute gibt, die diese praktische Erfahrung mit diesem Visum gemacht haben. Neulich habe ich gelesen, dass es angeblich weltweit 38 Millionen Besitzer des O-A geben soll. (Bei der Diskussion um die angebliche Krankenkassenpflicht ab 01.07.019 für dieses Visum) Diese Zahl war natürlich auch völliger Blödsinn.
„Ja, man kann das Visum Non Immi O-A durch Aus- und Wiedereinreise kurz vor Ablauf der Gültigkeit des Visums um ein weiteres Jahr verlängern, und ja, es ist möglich danach im zweiten Jahr auf der Immi eine one year extension of stay zu beantragen.“
Eigentlich beschreiben folgende Sätze der Thaibotschaft Berlin ja schon alles Wesentliche, und das ist ja hier auch schon von @Thairetter gepostet worden:
„Das Visum besitzt eine Gültigkeit von 1 Jahr. Während dieser Gültigkeit muss der Visainhaber in Thailand eingereist sein. Ab Einreise erhält der Visainhaber eine Aufenthaltserlaubnis von 365 Tagen. Ist eine Aus- und Wiedereinreise während der Gültigkeit des Visums geplant (siehe Gültigkeitsdatum auf dem Visasticker), so erhält der Visainhaber bei Wiedereinreise ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen.“
Natürlich war das keine böse Absicht von @ReinerS, aber er hat hier mit seiner Aussage, die Immi in Tha Yang hätte es verneint, dass man mit einer Aus-und Wiedereinreise innerhalb des ersten Jahres eine erneute Aufenthaltserlaubnis von 365 Tagen erhält, für ganz schön viel Verwirrung gesorgt. Möglicherweise war das nur ein Missverständnis. Es stimmt allerdings definitiv nicht.
Auch die Behauptung auf der website www.sawadee-thailand.com/jahresvisum-thailand/ dass man im zweiten Jahr keine Jahresverlängerung (one year extension) mehr bei der Immigration beantragen könne ist falsch. Selbstverständlich kann man das, wenn man die Bedingungen erfüllt (also Vermögensnachweise usw.)
Schon merkwürdig, dass es nicht mehr Leute gibt, die diese praktische Erfahrung mit diesem Visum gemacht haben. Neulich habe ich gelesen, dass es angeblich weltweit 38 Millionen Besitzer des O-A geben soll. (Bei der Diskussion um die angebliche Krankenkassenpflicht ab 01.07.019 für dieses Visum) Diese Zahl war natürlich auch völliger Blödsinn.
Aber du musst keinen Nachweis darüber erbringen während der ersten 1 bis 2 Jahre.
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Die können mich wirklich bald am A.L., denke werde noch einmal 6 Monate machen und dann war`s gewesen nach wunderschönen langen Jahren............es gibt wirklich freundlichere Länder ohne Visum-belästigungs-
Preisschraube