Visa Non-Immigrant-Visum O-A (Long Stay) welche Botschaft M,B oder Frankfurt

Diskutiere Visa Non-Immigrant-Visum O-A (Long Stay) welche Botschaft M,B oder Frankfurt im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Hier gab es ja in den letzen Tagen einige Behauptungen bezüglich des Visums Non Immi O-A, die ich zwar angezeifelt hatte, die mich aber trotzdem...
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Darwin

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Hier gab es ja in den letzen Tagen einige Behauptungen bezüglich des Visums Non Immi O-A, die ich zwar angezeifelt hatte, die mich aber trotzdem ganz schön verunsichert haben. Jetzt hat sich @crazygreg44 bei mir gemeldet, den ich als kompetenten Kenner in Sachen Visafragen kannte. Der hat nun meine Aussagen noch mal ausdrücklich bestätigt:

„Ja, man kann das Visum Non Immi O-A durch Aus- und Wiedereinreise kurz vor Ablauf der Gültigkeit des Visums um ein weiteres Jahr verlängern, und ja, es ist möglich danach im zweiten Jahr auf der Immi eine one year extension of stay zu beantragen.“

Eigentlich beschreiben folgende Sätze der Thaibotschaft Berlin ja schon alles Wesentliche, und das ist ja hier auch schon von @Thairetter gepostet worden:

„Das Visum besitzt eine Gültigkeit von 1 Jahr. Während dieser Gültigkeit muss der Visainhaber in Thailand eingereist sein. Ab Einreise erhält der Visainhaber eine Aufenthaltserlaubnis von 365 Tagen. Ist eine Aus- und Wiedereinreise während der Gültigkeit des Visums geplant (siehe Gültigkeitsdatum auf dem Visasticker), so erhält der Visainhaber bei Wiedereinreise ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen.“

Natürlich war das keine böse Absicht von @ReinerS, aber er hat hier mit seiner Aussage, die Immi in Tha Yang hätte es verneint, dass man mit einer Aus-und Wiedereinreise innerhalb des ersten Jahres eine erneute Aufenthaltserlaubnis von 365 Tagen erhält, für ganz schön viel Verwirrung gesorgt. Möglicherweise war das nur ein Missverständnis. Es stimmt allerdings definitiv nicht.

Auch die Behauptung auf der website www.sawadee-thailand.com/jahresvisum-thailand/ dass man im zweiten Jahr keine Jahresverlängerung (one year extension) mehr bei der Immigration beantragen könne ist falsch. Selbstverständlich kann man das, wenn man die Bedingungen erfüllt (also Vermögensnachweise usw.)

Schon merkwürdig, dass es nicht mehr Leute gibt, die diese praktische Erfahrung mit diesem Visum gemacht haben. Neulich habe ich gelesen, dass es angeblich weltweit 38 Millionen Besitzer des O-A geben soll. (Bei der Diskussion um die angebliche Krankenkassenpflicht ab 01.07.019 für dieses Visum) Diese Zahl war natürlich auch völliger Blödsinn.
 
Yogi

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Mal blöd in den Raum gefragt.
Hast du mit dem Visum für 365 Tage eine Meldepflicht, alle 90 Tage mit Geldmittelnachweis auf einer Immi? Oder anders gefragt, darfst du mit diesem Visum 1 Jahr, auch ohne Geldmittel in Thailand sein?
 
ReinerS

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Mal blöd in den Raum gefragt.
Hast du mit dem Visum für 365 Tage eine Meldepflicht, alle 90 Tage mit Geldmittelnachweis auf einer Immi? Oder anders gefragt, darfst du mit diesem Visum 1 Jahr, auch ohne Geldmittel in Thailand sein?
Ich musste mich natürlich alle 90 Tage melden auf der Immi, allerdings ohne Geldmittel Nachweis.( Man muss doch bei Beantragung des Visas diverse Geldmittel nachweisen) Den Braucht man erst bei bei Antrag auf "Application for Extension of temporary Stay in the Kingdom", was ich in meinem Fall als "Rentner Visa" bezeichne - zur Abgrenzung vom "Heiratsvisa", weil da teilweise andere Voraussetzungen benötigt werden. Ich habe diese:Application for Extension of...... vor ein paar Tagen erhalten und muss mich jetzt wie üblich wieder in 90 Tagen melden. Wie die Immi dann allerding prüft, ob ich von meinen 800.000 Baht noch 400.000 auf dem Konto habe, weiss ich noch nicht.

mfg
Reiner


Zu deiner Frage: Ohne Geldmittel in Thailand? Wird schweres Leben.:) Aber du musst keinen Nachweis darüber erbringen während der ersten 1 bis 2 Jahre.
 
Buddy

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"Zu deiner Frage: Ohne Geldmittel in Thailand? Wird schweres Leben.:) Aber du musst keinen Nachweis darüber erbringen während der ersten 1 bis 2 Jahre."
Wie soll das bitte gehen ?? Hast Du da spezielle Infos?

Du musst doch schon bei der Beantragung des "Rentner Visa" 800.000.-THB nachweisen und dann nach den neuesten Immigration

Bestimmungen mindestens noch einmal nach 3 Monaten,oder nicht ??

Bin mal gespannt..... ; - )
 
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@socrates, du wolltest doch auf der Botschaft ein paar Fragen klären, die hier auch seit ein paar Tagen diskutiert wurden, und die dir doch auch nicht ganz klar waren: Kann das Visum Non Immi O-A durch Aus/Wiedereinreise kurz vor Ablauf der Gültigkeit des Visums um ein weiteres Jahr verlängert werden, und wenn ja, ist es möglich danach im zweiten Jahr auf der Immi eine one year extension of stay zu beantragen.

Beides ist hier z.T. angezweifelt worden. Lies dir mal bitte durch, was hier für Behauptungen diesbezüglich in den letzten Beiträgen aufgestellt wurden.
1. ja 2.ja quelle immi pattaya die zweifler verstehen die thematik nicht. im 2. jahr wird fuer eine wiedereinreise ein re-entry permit benoetigt

mfg
peter1
 
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Mal blöd in den Raum gefragt.
Hast du mit dem Visum für 365 Tage eine Meldepflicht, alle 90 Tage mit Geldmittelnachweis auf einer Immi? Oder anders gefragt, darfst du mit diesem Visum 1 Jahr, auch ohne Geldmittel in Thailand sein?
@yogi die gleiche frage gilt fuer das non-o multiple und lautet praktisch angewendet ja , da es niemand ueberprueft bis jetzt, hypothetisch nein da beim antrag gefordert wird thb 800k jaehrlich vorzuhalten.

mfg
peter1
 
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Mal blöd in den Raum gefragt.
Hast du mit dem Visum für 365 Tage eine Meldepflicht, alle 90 Tage mit Geldmittelnachweis auf einer Immi? Oder anders gefragt, darfst du mit diesem Visum 1 Jahr, auch ohne Geldmittel in Thailand sein?
Antwort: Ja, man muss mit dem Non-Imm-O/A die 90-Tage Meldungen auf seiner Immigration machen!

Dort wird aber kein Nachweis von Geldmitteln verlangt!

Der Finanznachweis muss beim Antrag auf der Botschaft oder dem Konsulat in Deutschland geführt werden,
nicht in Thailand. (1500 E mtl. oder 20,000 Euro steht auf der Website der TH Botschaft Berlin)

Es stimmt nicht dass man schon Rente oder Pension beziehen muss!
Die grundliegende Voraussetzung ist das Mindestalter von 50 Jahren.
Welchen Status man in seiner Heimat hat ist wurscht, solange man den Finanznachweis führen kann!
(und die übrigen Vorgaben) Der Text auf der Botschaftsseite ist da etwas irreführend. Diese unnötige Diskussion
hatte ich mit den Ungläubigen des Nitty schon einmal vor ein paar Jahren.

Der Nachweis von Geldmitteln wird erst verlangt, wenn man vom O/A Visum zur Extension wechseln möchte.
Man kann die Extension beantragen aufgrund marriage oder retirement, und die finanziellen Vorgaben sind
die bereits bekannten (45,000 oder 65,000 mtl. oder 400,000 / 800,000 THB auf dem th Konto) usw. usf.

mit Gruss, crazygreg44
 
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peter1

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In Thailand kann man gar kein Visa beantragen das geht gar nicht - Sie scheinen einem Irrtum zu unterliegen
das ist ihr irrtum denn wenn eine person ihren status in thailand umwandelt von z.b. 60 tage touri visum in extension of stay retirement dann erfolgt als erster schritt die beantragung eines non-o 90 tage visum auf der lokalen immi mit tm 86,tm87 dabei muessen thb 800 k vorgezeigt werden.

mfg
peter1
 
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peter1

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Antwort: Ja, man muss mit dem Non-Imm-O/A die 90-Tage Meldungen auf seiner Immigration machen!

Dort wird aber kein Nachweis von Geldmitteln verlangt!

Der Finanznachweis muss beim Antrag auf der Botschaft oder dem Konsulat in Deutschland geführt werden,
nicht in Thailand. (1500 E mtl. oder 20,000 Euro steht auf der Website der TH Botschaft Berlin)

Es stimmt nicht dass man schon Rente oder Pension beziehen muss!
Die grundliegende Voraussetzung ist das Mindestalter von 50 Jahren.
Welchen Status man in seiner Heimat hat ist wurscht, solange man den Finanznachweis führen kann!
(und die übrigen Vorgaben) Der Text auf der Botschaftsseite ist da etwas irreführend. Diese unnötige Diskussion
hatte ich mit den Ungläubigen des Nitty schon einmal vor ein paar Jahren.

Der Nachweis von Geldmitteln wird erst verlangt, wenn man vom O/A Visum zur Extension wechseln möchte.
Man kann die Extension beantragen aufgrund marriage oder retirement, und die finanziellen Vorgaben sind
die bereits bekannten (45,000 oder 65,000 mtl. oder 400,000 / 800,000 THB auf dem th Konto) usw. usf.

mit Gruss, crazygreg44
und was ist mit der option der multiplen 90 tage ausreise im 1rsten non-oa jahr, dann muss ich keine 90tg meldung machen.

mfg
peter1
 
ReinerS

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"Zu deiner Frage: Ohne Geldmittel in Thailand? Wird schweres Leben.:) Aber du musst keinen Nachweis darüber erbringen während der ersten 1 bis 2 Jahre."
Wie soll das bitte gehen ?? Hast Du da spezielle Infos?

Du musst doch schon bei der Beantragung des "Rentner Visa" 800.000.-THB nachweisen und dann nach den neuesten Immigration

Bestimmungen mindestens noch einmal nach 3 Monaten,oder nicht ??

Bin mal gespannt..... ; - )
Ich bin bei der Antwort auf die Frage von Yogi davon ausgegangen, er meint mit seiner Frage nach dem Visa über 365 Tage das NON Immi OA Visa. So ist meine Antwort zu verstehen. Hätte er aber das "Rentner Visa oder Heirats Visa gemeint", wäre meine Antwort falsch. Aber am besten halt ich mich raus bei der ganzen Visageschichte, entstehen ganz leicht Mißverständnisse, teilweise selber verschuldet. Lies die letzten 3-4 Seiten, dann verstehtst du was ich meine (oder auch nicht :)) Da hiess es u.a.man kann kein Visa beantragen in Thailand. #93 von RAR

Trotzdem schönes Wochenende an alle
Ich glaube, ist genug zu diesen Themen geschrieben worden, teilweise sehr gut verständlich, u.a. von Thairetter-kurz und bündig, aufs wesentliche beschränkt.

mfg
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Darwin

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Der Forenbrueller des Tages 8-) .
Brüller hin, Brüller her...Auf jeden Fall kamen von ihm mehr sachlich korrekte Beiträge zu Visafragen, als von so manch anderer Plappertasche hier, die nur für Verwirrung sorgen.
 
Dieter1

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Da ueberschaetzt du jetzt den Wert von angelesenem Halbwissen und Hoerensagen, das dazu auch noch meistens falsch interpretiert wurde.
 
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der antragsteller kann davon ausgehen, da die kvregel ab 1.7.19 greifen wird, in england ist bereits ein anfang gemacht. die entsprechenden web seiten werden in thai manier wie gewoehnlich zu spaet angeglichen.

mfg
peter1

Dann sollte eigentlich der Hinweis zur KV Pflicht ab 1.7.19 auf der HP der thailändischen Botschaft Berlin hinterlegt sein,ist aber nicht, also wie immer nur heisse Luft.
 
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Dann sollte eigentlich der Hinweis zur KV Pflicht ab 1.7.19 auf der HP der thailändischen Botschaft Berlin hinterlegt sein,ist aber nicht, also wie immer nur heisse Luft.
Aufgeschoben ist wohl leider nicht aufgehoben. :) Ändern kann man wohl eh nichts. "
Et kütt, wie et kütt sagen die Kölner

 
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DIe 'Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft' ist aber billig! Nur 1 Euro! :rolleyes:
 
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Na toll, neue/alte Regierung und die Preise für die bösen doofen Farangs gehen hinauf:mad2: Die können mich wirklich bald am A.L., denke werde noch einmal 6 Monate machen und dann war`s gewesen nach wunderschönen langen Jahren............es gibt wirklich freundlichere Länder ohne Visum-belästigungs-:psst:Preisschraube
 
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Die 'Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft' ist aber billig! Nur 1 Euro! :rolleyes:
Billig oder preiswert?
Gibt es die überhaupt?
Lt. Auskunft "meiner" AB entlässt TH niemand aus seiner Staatsangehörigkeit!

Oder ist das neu?
 
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Ich hätte mein Visum in Berlin beantragen sollen statt in Frankfurt:

Generalkonsulat fordert

3 Kopien des Wohnraumnachweises in Thailand z.B. Kopien des Mietvertrags in Thailand oder eine Einladung von dem Bürgen in Thailand oder Kopien des thailändischen Hausregisters

dies wird in Berlin nicht verlangt. Mündlich sagte man Nachweis für 1 Jahr.
:(

Hat jemand Ideen wie man entweder einen Wohnungsnachweis oder Bürgen herbekommen soll? Auf Anhieb finde ich kein Hotel das ich ein Jahr buchen kann (und wieder stornieren kann). Airbnb verlangt Stornierungsgebühr und niemand glaubt das ich für 100€ im Monat in einem Loch wohne.

Danke!

PS: Schade das niemand diesen Unterschied zwischen Berlin und F auf dem Schirm hatte.
 
Thema:

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