Visa Non-Immigrant-Visum O-A (Long Stay) welche Botschaft M,B oder Frankfurt

Diskutiere Visa Non-Immigrant-Visum O-A (Long Stay) welche Botschaft M,B oder Frankfurt im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; M.E. ist das der 26.06.020. Ich habe im Moment auch ein Non Immi O-A. Bei meiner Ausreise aus Th. im Mai habe ich auf der Immi am Airport BKK...
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Darwin

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wenn ich ein Non-O-A mit Ausstellungsdatum 26.06.19 habe... und am 17.07.19 einreise...

wann ist der letzte Tag der Wiedereinreise an dem ich das Visum um 1 Jahr verlängert bekomme ?
M.E. ist das der 26.06.020.

Ich habe im Moment auch ein Non Immi O-A. Bei meiner Ausreise aus Th. im Mai habe ich auf der Immi am Airport BKK noch mal nachgefragt wann der letzte mögliche Tag meiner Wiedereinreise ist. Es wurde extra ein Oberoberofficer hinzugezogen und der erklärte mir, der letzte Tag der Wiedereinreise ist 364 Tage nach dem Ausstellungsdatum des Visums, ausdrücklich nicht nach dem Datum der ersten Einreise nach Thailand!

Du bist ja heute in München auf dem Konsulat. Ich hoffe, du bekommst dort auch die entprechenden Erklärungen.
 
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Darwin

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Diesem Irrglauben war ich auch mal aufgesessen. Ich dachte ich könne mit NON Immi OA multiple einreisen, dann z.B 2 Tage bevor 1 Jahr rum ist kurz ausreisen für paar Stunden, und bekäme dann bei Einreise wieder 1 Jahr Aufenthalt.. Diesen Zahn hat mir meine Immi auf Nachfrage ganz schnell gezogen. Ich könne zwar nach der ersten Einreise binnen eines Jahres problemlos mehrfach aus und wieder einreisen, das hätte nur Einfluss auf die 90 Tage Meldung, aber nicht auf die Dauer des Aufenthaltes.
Es läuft hier immer leicht alles quer durcheinander. Du hast mit deinem post ja gar nicht auf die Frage von Sokrates geantwortet. Die Frage war ja, „wann ist der letzte Tag der Wiedereinreise an dem das Visum um 1 Jahr verlängert werden kann?“

Und dann: Habe ich das jetzt richtig verstanden von dir, dass du behauptest, ein weiteres Jahr Aufenthaltsberechtigung ist bei einer Aus- und Wiedereinreise innerhalb der Gültigkeit des Visums O-A gar nicht möglich? Das ist doch aber gerade der Vorteil dieses Visums, kannst du doch auch überall nachlesen. Ganz ehrlich: Ich glaube diese Aussage ist genau so ein Quatsch und trägt hier zur Verwirrung bei, wie deine Behauptung, dass du in Thailand ein neues Non Immi O-A ausgestellt bekommen hast. (Was du ja freundlicherweise wieder zurückgenommen hast)
 
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Moin moin,
dann hätte ich auch mal eine Visa-Frage auf die das allwissende Forum sicher eine Antwort hat. Habe bis jetzt immer interessiert mitgelesen und vieles kann ich jetzt auch besser verstehen. Ich bin jetzt hier in Hua Hin heimisch geworden und habe folgende Frage: Ich habe ein O-A vom 15.01.19. Eingereist bin ich aber erst 15.05.19 (ging nicht anders). Kann ich das O-A im Januar 2020 auch hier in Thailand verlängern oder muss ich wirklich einen Visa-Run machen und einmal ausreisen? Oder soll ich schon im Januar eine Extension of Stay beantragen? Nochmal tue ich mir das mit dem O-A nicht an. Das Visum kostet ja jetzt mit allen Unkosten ca. 350 Euro (die ärztl. Bescheinigung kostete ja schon 150).
 
ReinerS

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Es läuft hier immer leicht alles quer durcheinander. Du hast mit deinem post ja gar nicht auf die Frage von Sokrates geantwortet. Die Frage war ja, „wann ist der letzte Tag der Wiedereinreise an dem das Visum um 1 Jahr verlängert werden kann?“

Und dann: Habe ich das jetzt richtig verstanden von dir, dass du behauptest, ein weiteres Jahr Aufenthaltsberechtigung ist bei einer Aus- und Wiedereinreise innerhalb der Gültigkeit des Visums O-A gar nicht möglich? Das ist doch aber gerade der Vorteil dieses Visums, kannst du doch auch überall nachlesen. Ganz ehrlich: Ich glaube diese Aussage ist genau so ein Quatsch und trägt hier zur Verwirrung bei, wie deine Behauptung, dass du in Thailand ein neues Non Immi O-A ausgestellt bekommen hast. (Was du ja freundlicherweise wieder zurückgenommen hast)
Als ich vor einem Jahr aus Deutschland eingewandert bin mit NON IMMI OA multiple gekommen, ausgestellt in Frankfurt,dachte ich auch, toll, warte ich 11 3/4 Monat, reise kurz aus und wieder ein, und schon bekäme ich ein weiteres Jahr (So hatte ich es unter anderem hier im Nitty gelesen) Sicherheitshalber habe ich aber hier auf der Immi bei einer meiner 90 Tage Meldungen diesbezüglich mal nach gefragt. Da wurde mir ganz deutlich gesagt, stimmt nicht, 1 Jahr nach Einreisedatum müsste Visa verlängert bzw. Rentnervisa beantragt werden. Ist also kein Quatsch-zumindest nicht von mir. Und ich muss ja meiner Immi glauben, oder? Damit wäre übrigens auch die Frage von Sokrates beantwortet, nämlich sein Visa müsste binnen 1 Jahr nach Ersteinreise verlängert werden. Wenn ich die Begriffe NON Immi OA und Rentnervisa verwechselt habe, bitte ich vielmals um Entschuldigung. Jeder kann mal was verwechseln, wenn er dazu steht, oder?

Zu deiner Frage:
Habe ich das jetzt richtig verstanden von dir, dass du behauptest, ein weiteres Jahr Aufenthaltsberechtigung ist bei einer Aus- und Wiedereinreise innerhalb der Gültigkeit des Visums O-A gar nicht möglich?

Das habe ich zwar indirekt behauptet, aber ganz ganz deutlich geschrieben, das ich diese Info von der Immi hier in Tha Yang habe (ganz genau allerdings von meiner Frau, denn die hat mit dem Beamten gesprochen und mir dann übersetzt. Sind aber 19 Jahre verheiratet, sie spricht recht gut deutsch, glaube nicht das da Verwechslung vorliegt) zumal ich ja selber wie gesagt gerne nach knapp 12 Monat ausgereist und wieder rein wäre, um weiteres Jahr zu bekommen.
Vielleicht sitze ich auch auf der Leitung, aber wo genau steht eigentlich, das man mit NON Immi OA multiple nach Ersteinreise mit kurzer Ausreise nach 12 Monat (minus 1-2 Tage) ein weiteres Jahr Aufenthalt bekommt. In dieser Deutlichkeit habe ich es nicht gefunden.

Nichts für ungut
Mit freundlichen Grüßen
Reiner
 
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Gast10796

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Zu deiner Frage:
Habe ich das jetzt richtig verstanden von dir, dass du behauptest, ein weiteres Jahr Aufenthaltsberechtigung ist bei einer Aus- und Wiedereinreise innerhalb der Gültigkeit des Visums O-A gar nicht möglich?
Behauptet habe ich gar nichts, nur gefragt. Und selbstverständlich kann man sein O-A um ein weiters Jahr verlängern. Die Frage war hier bei der Immi oder mit einer Aus-/Wiedereinreise. Visabestimmungen z.B. auf er Seite der Berliner Thai-Botschaft sagen 1 Jahr Verlängerung bei geplanter Aus- und Wiedereinreise.
 
ReinerS

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Behauptet habe ich gar nichts, nur gefragt. Und selbstverständlich kann man sein O-A um ein weiters Jahr verlängern. Die Frage war hier bei der Immi oder mit einer Aus-/Wiedereinreise. Visabestimmungen z.B. auf er Seite der Berliner Thai-Botschaft sagen 1 Jahr Verlängerung bei geplanter Aus- und Wiedereinreise.
Versteh ich nicht, deinen Beitrag. Ich habe mich doch eindeutig auf den Beitrag von Darvin bezogen und nicht auf deinen???
 
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Darwin

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Vielleicht sitze ich auch auf der Leitung, aber wo genau steht eigentlich, das man mit NON Immi OA multiple nach Ersteinreise mit kurzer Ausreise nach 12 Monat (minus 1-2 Tage) ein weiteres Jahr Aufenthalt bekommt. In dieser Deutlichkeit habe ich es nicht gefunden.
zB. hier: https://www.sawadee-thailand.com/jahresvisum-thailand/

"Das Besondere und der Vorteil dieses Visums ist, das man den finanziellen Nachweis in Deutschland und in deutscher Sprache erbringen muß und somit keine größeren Geldbeträge auf einem thailändischen Konto liegen haben muß.
Man bekommt, gleich bei der Einreise, 365 Tage Aufenthaltserlaubnis in den Pass gestempelt und braucht nicht zur Immigration für eine Verlängerung. Zumindest nicht während des 1. Jahres.
Außerdem bekommt man bei jeder Einreise mit diesem Visum, wieder 1 Jahr (365 Tage) Aufenthalt in den Pass gestempelt. Somit ist es theoretisch möglich, dass man kurz vor Ablauf des Visums noch mal schnell eine Aus- und wieder Einreise macht und dadurch nochmal ein ganzes Jahr Aufenthalt bekommt. Dafür braucht man zunächst auch keine Re-Entry Permit.
Mit dieser Methode kann man also fast 2 Jahre am Stück in Thailand bleiben.

Wichtig ist, das man die letzte Aus/Einreise kurz vor Ablauf der Visum Gültigkeit tätigt und nicht kurz vor Ablauf der Einreiseerlaubnis. Das sind 2 verschiedene Daten! Wenn die Aufenthaltserlaubnis von 365 Tagen zu Ende ist, dann ist die Visum Gültigkeit schon mindestens ein paar Tage abgelaufen und das Visum somit zur Einreise ungültig.
Alle die noch länger als die genannten knapp 2 Jahre im Land bleiben wollen, müssen das Visum noch vor Ablauf der Gültigkeit von einem Jahr (dem 1. Jahr ab Ausstellungsdatum), bei der Immigration verlängern lassen und unterliegen damit dem jährlichen Verlängerungs-Rhythmus wie alle anderen auch.
Das Ausstellungsdatum und das Ablaufdatum ist beides auf dem Visum aufgedruckt. Alle möglichen Aus/Einreisen oder Verlängerungen bei der Immigration müssen vor diesem Ablaufdatum getätigt werden. Nach dem Ablaufdatum ist das Visum nicht mehr gültig und zwar ohne wenn und aber!"

So, ähnliche Aussagen zu diesem Visum habe ich jetzt in mehreren Quellen gelesen, deshalb glaube ich, dass der officer in deiner Immi dich entweder missverstanden hat, oder die Sachlage wirklich nicht kannte.

Ich selbst habe diese Verlängerung nach einem Jahr durch Aus- und Wiedereinreise ja auch noch nicht praktiziert, kann also selber nur hoffen, dass das stimmt! Vielleicht kann ja mal jemand berichten, der das schon mal erfolgreich gemacht hat...
 
Thairetter

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Moin moin,
dann hätte ich auch mal eine Visa-Frage auf die das allwissende Forum sicher eine Antwort hat. Habe bis jetzt immer interessiert mitgelesen und vieles kann ich jetzt auch besser verstehen. Ich bin jetzt hier in Hua Hin heimisch geworden und habe folgende Frage: Ich habe ein O-A vom 15.01.19. Eingereist bin ich aber erst 15.05.19 (ging nicht anders). Kann ich das O-A im Januar 2020 auch hier in Thailand verlängern oder muss ich wirklich einen Visa-Run machen und einmal ausreisen? Oder soll ich schon im Januar eine Extension of Stay beantragen? Nochmal tue ich mir das mit dem O-A nicht an. Das Visum kostet ja jetzt mit allen Unkosten ca. 350 Euro (die ärztl. Bescheinigung kostete ja schon 150).

Das Visum besitzt eine Gültigkeit von 1 Jahr ab Ausstellung (Tag der Einreichung der Unterlagen). Während dieser Gültigkeit muss der Visainhaber in Thailand eingereist sein. Ab Einreise erhält der Visainhaber eine Aufenthaltserlaubnis von 365 Tagen. Ist eine Aus- und Wiedereinreise während der Gültigkeit des Visums (siehe Gültigkeitsdatum auf dem Visasticker) geplant, so erhält der Visainhaber bei Wiedereinreise ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen.
 
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Habe extra noch mal nachgeschaut in meinem Pass, bin echt mit NON Immi OA M eingereist. Trotzdem sagte mir die Immi hier, multiple bedeutet nur, ich kann innerhalb des 1 Jahres nach Aufenthaltsbeginn problemlos mehrfach aus und wieder einreisen. Aber ein weiteres Jahr bei erneuter Einreise bekäme ich nicht.
OK, ist jetzt auch nicht mehr zu ändern, warum wieso weshalb. Nichts für ungut :)

schönes Wochenende
Reiner


Habe mir gerade den Link von Darwin:https://www.sawadee-thailand.com/jahresvisum-thailand/
angeschaut. Da steht unter anderem:
Was man sonst noch beachten muß

Wichtig ist, das man die letzte Aus/Einreise kurz vor Ablauf der Visum Gültigkeit tätigt und nicht kurz vor Ablauf der Einreiseerlaubnis. Das sind 2 verschiedene Daten! Wenn die Aufenthaltserlaubnis von 365 Tagen zu Ende ist, dann ist die Visum Gültigkeit schon mindestens ein paar Tage abgelaufen und das Visum somit zur Einreise ungültig.
Alle die noch länger als die genannten knapp 2 Jahre im Land bleiben wollen, müssen das Visum noch vor Ablauf der Gültigkeit von einem Jahr (dem 1. Jahr ab Ausstellungsdatum), bei der Immigration verlängern lassen und unterliegen damit dem jährlichen Verlängerungs-Rhythmus wie alle anderen auch.

Könnte man so interpretieren. Für Auswanderer wie mich geht diese Verlängerung auf knapp 2 Jahre nicht, sondern ich muss spätestens 1 Jahr nach Einreise ein neues Visa (z.B. Rentnervisa) beantragen. Somit hätte der Immi Officer sogar Recht gehabt.

OK, jetzt aber genug davon :)
 
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Habe extra noch mal nachgeschaut in meinem Pass, bin echt mit NON Immi OA M eingereist. Trotzdem sagte mir die Immi hier, multiple bedeutet nur, ich kann innerhalb des 1 Jahres nach Aufenthaltsbeginn problemlos mehrfach aus und wieder einreisen. Aber ein weiteres Jahr bei erneuter Einreise bekäme ich nicht.
Haben die Dir denn erzählt, was für eine angebliche Aufenthaltsdauer Du sonst bekommen würdest wenn nicht ein Jahr?
 
ReinerS

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Haben die Dir denn erzählt, was für eine angebliche Aufenthaltsdauer Du sonst bekommen würdest wenn nicht ein Jahr?
Ich hatte sie gefragt, ob ich knapp 1 Jahr nach Beginn meines Aufenthaltes in Thailand kurz aus und einreisen könne, um ein weiteres Jahr zu bekommen. Da hieß es dann, nein, geht nicht, spätestens 1 Tag vor Ablauf von einem Jahr muss ich Rentnervisa beantragen (oder ähnliches) Also bezüglich deiner Frage- natürlich habe ich dann nicht gefragt, bekomme ich wenigstens 3 Monate oder einen Monat. Das war mir dann auch egal. Ich muss als Rentner eh jedes Jahr neues Visa beantragen. Ob ich das beim ersten Mal nach 12 oder 18 oder 24 Monat machen muss, ist letztlich egal. Wenn man bedenkt das ich das noch 30 bis 40 Mal beantragen muss (falls ich 100 Jahre alt werde :bounce:
 
RAR

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Ich hatte sie gefragt, ob ich knapp 1 Jahr nach Beginn meines Aufenthaltes in Thailand kurz aus und einreisen könne, um ein weiteres Jahr zu bekommen. Da hieß es dann, nein, geht nicht, spätestens 1 Tag vor Ablauf von einem Jahr muss ich Rentnervisa beantragen (oder ähnliches) Also bezüglich deiner Frage- natürlich habe ich dann nicht gefragt, bekomme ich wenigstens 3 Monate oder einen Monat. Das war mir dann auch egal. Ich muss als Rentner eh jedes Jahr neues Visa beantragen. Ob ich das beim ersten Mal nach 12 oder 18 oder 24 Monat machen muss, ist letztlich egal. Wenn man bedenkt das ich das noch 30 bis 40 Mal beantragen muss (falls ich 100 Jahre alt werde :bounce:
In Thailand kann man gar kein Visa beantragen das geht gar nicht - Sie scheinen einem Irrtum zu unterliegen
 
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Darwin

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Habe mir gerade den Link von Darwin:https://www.sawadee-thailand.com/jahresvisum-thailand/
angeschaut. Da steht unter anderem:
Alle die noch länger als die genannten knapp 2 Jahre im Land bleiben wollen, müssen das Visum noch vor Ablauf der Gültigkeit von einem Jahr (dem 1. Jahr ab Ausstellungsdatum), bei der Immigration verlängern lassen und unterliegen damit dem jährlichen Verlängerungs-Rhythmus wie alle anderen auch.
Das finde ich jetzt sehr verwirrend, denn da wird ja noch eine neue Problematik ins Spiel gebracht, auch in den Kommentaren dazu. Im Prinzip wird da behauptet, mit dem O-A könne man zwar eine weitere 365 Tage Verlängerung bekommen durch einmalige Aus-und Wiedereinreise. Wenn man diese Verlängerung dann aber hat, könne man dann aber keine Jahresverlängerung (extension of stay) für weitere Jahre bei der Immi beantragen, weil die Gültigkeit des Visums abgelaufen sei.

Ich bezweifle diese Aussage zwar, trotzdem verunsichert mich das alles gewaltig!

Wie schön wäre es, wenn jemand hier mal bestätigen könnte: Ja, das O-A ist durch Aus/Einreise um ein weiteres Jahr zu verlängern und ja, es ist möglich danach im zweiten Jahr auf der Immi eine one year extension of stay zu beantragen.

Halllooooo crazygreg, wo bist du??? :rolleyes:
 
ReinerS

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In Thailand kann man gar kein Visa beantragen das geht gar nicht - Sie scheinen einem Irrtum zu unterliegen

RTVISA.jpg

Diesen Wisch habe ich von meiner Immi erhalten, darauf steht ganz oben-bitte aufmerksam lesen-in etwa, welche Anforderung es bedarf zum Erhalt eines Retirement Visas.!!!!! Zwar steht auf dem benötigten TM7 Antrag dann Extension for longstay....oder so ähnlich, allerdings sind auch im Nitty die Bezeichnungen: Rentner Visa oder Heiratsvisa mit einer Thai sehr wohl gebräuchlich. Also bitte nicht päpstlicher als der Papst. Danke

mfg
Reiner
 
Socrates010160

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war nun das 2. mal in dieser Woche in München auf der thailändischen Botschaft - und habe mein Non-O-A erhalten.

Das Procedere ist ja auf der Webseite genau beschrieben.... dennoch möchte dazu noch was anmerken.

Die nach zu weisenden Geldmittel über 20.000 € müssen von der Bank abgestempelt werden. Ist insoweit ein Witz, weil man theoretisch einen Kredit für 3 Monate aufnehmen kann, den man nach Erhalt des Visum, wieder zurück bezahlt.

Was interessant war, war die Reaktion der Mitarbeiterin in dem Glaskasten....

Sie hatte eine Liste, auf der sie meine "Mitbringsel" alle abhakte... als dann der Papierstapel auf ihrer Seite lag, hatte ich noch Kopien von meinem gelben Hausbuch und ein Einladungsschreiben von meiner Frau... (beides war nicht gefragt, aber ich hatte es mal vorsorglich eingepackt).

Als ich ihr das Einladungsschreiben meiner Frau zeigte, fing sie an zu lächeln... und schon war eine angenehmere Atmosphäre. Sie bat mich auch im diese Kopien.

Ich hab dann bei der Heimfahrt darüber nachgedacht, was der Grund dafür gewesen sein konnte... und habe für mich die Erklärung gefunden, dass sie dort an diesem Arbeitsplatz schon Verantwortung haben und wenn jemand sein berechtigtes Interesse für ein Langzeitvisum nachweist, sie sich leichter tun, es zu genehmigen...

Übrigens ist der Betrieb in der Botschaft sehr überschaubar. Einmal waren 2 Personen vor mir und bei der Abholung war ich der einzige am Schalter.

Für mich waren es halt insgesamt 800 km... und München am Nordeingang am Morgen ist eine Katstrophe
 
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Darwin

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@socrates, du wolltest doch auf der Botschaft ein paar Fragen klären, die hier auch seit ein paar Tagen diskutiert wurden, und die dir doch auch nicht ganz klar waren: Kann das Visum Non Immi O-A durch Aus/Wiedereinreise kurz vor Ablauf der Gültigkeit des Visums um ein weiteres Jahr verlängert werden, und wenn ja, ist es möglich danach im zweiten Jahr auf der Immi eine one year extension of stay zu beantragen.

Beides ist hier z.T. angezweifelt worden. Lies dir mal bitte durch, was hier für Behauptungen diesbezüglich in den letzten Beiträgen aufgestellt wurden.
 
allsome

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@ Darwin..

wenn ein Member von hier, zu einem thl. Konsulat oder einer thl. Botschaft geht..
einfach mal die Fragen strukturiert hier schreiben !

So kann der Member, so er mag, sich das ausdrucken und vorlegen / vortragen..
evtl. mit dem Hinweis, das das aus einer NEWSGROUP kommt. :smoke2:

Also einfach mal strukturiert vorgehen und mitdenken auch für Andere.
 
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Darwin

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wenn ein Member von hier, zu einem thl. Konsulat oder einer thl. Botschaft geht..
einfach mal die Fragen strukturiert hier schreiben !

So kann der Member, so er mag, sich das ausdrucken und vorlegen / vortragen..
evtl. mit dem Hinweis, das das aus einer NEWSGROUP kommt. :smoke2:

Also einfach mal strukturiert vorgehen und mitdenken auch für Andere.
Hä? Was soll denn der Quatsch jetzt? Wenn du die letzten Seiten hier mitgelesen hättest, würdest du so etwas nicht schreiben. Wie strukturiert hättest du die Fragen denn noch gerne? Die waren doch klar formuliert. Und @Socrates schrieb bevor er nach München fuhr:

...Morgen werde ich es genau wissen, wenn ich mein O-A von der Botschaft in München hole.
Deshalb hatte ich angenommen, dass er die strittigen Fragen hier bei Abholung des Visums mal angesprochen hätte.
 
allsome

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@Darwin,
sorry hab mich wohl dumm ausgedrückt..

Was ich meinte war:

wer Fragen hat, bzgl. Visa ect.

die Fragen schreiben..
in einem extra Frage Thread z.B.

Z.B. Fragen an die thl. Botschaft / Konsulat..

Wer dann dorthin geht.. könnte die Fragen ausdrucken und dort vorlegen,so er mag.
Dann hier Antworten..

Hier..geht das doch drunter und drüber..

Nur eine Idee.
 
Thema:

Visa Non-Immigrant-Visum O-A (Long Stay) welche Botschaft M,B oder Frankfurt

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