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Visa - minderjähriges Kind in Thailand

Diskutiere Visa - minderjähriges Kind in Thailand im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo, ich habe gemeinsam mit meiner thailändischen Freundin, die in Bangkok lebt ein kleines Baby, Vaterschaft vor Geburt in Deutschland...
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Seven11

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Hallo,

ich habe gemeinsam mit meiner thailändischen Freundin, die in Bangkok lebt ein kleines Baby, Vaterschaft vor Geburt in Deutschland anerkannt, deutscher Reisepass liegt vor, nicht verheiratet. Ich selbst bin in Deutschland berufstätig, denke aber über etwas Elternzeit nach, um länger bleiben zu können.
Meine Frage: Ich kann ja meines Wissens ein Non-O Visum beantragen. Kann mir jemand die Modalitäten sagen, z.B. kann ich den finanziellen Nachweis auf einem deutschen Konto bringen oder nur auf Thai Konto? Und wie hoch ist dieser. Und wie lange kann ich maximal im Land bleiben, ohne ausreisen zu müssen. Und wie oft kann ich das Visa verlängern. Meine Planung liegt vermutlich Ende diesen Jahres, sodass ich nicht mehr mit Quarantäne rechne, wobei derzeit ja alles möglich ist.
Vielen Dank im voraus
 
Thairetter

Thairetter

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Suphan Buri
Bei nicht Verheirateten steht das Sorgerecht und damit der Anspruch auf Elternzeit grundsätzlich der Mutter zu. Der Vater kann beides erwerben durch Heirat mit der Mutter, durch Adoption oder durch eine gemeinsam mit der Mutter vor dem Jugendamt oder einem Notar abzugebende Sorgeerklärung (§§ 1626a ff. BGB).
Elternzeit: Anspruch, Antrag und Dauer / 2.2.1 Verhältnis des Kindes zum ...
 
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AlexaWeissAlles

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Nun mal unabhängig von Deiner Frage zur Elternzeit, die Dir „thairetter“ schon beantwortet hat, hier die notwendigen Schritte zu den möglichen Visa die für einen längeren Aufenthalt berechtigen



Du kannst als rechtsmässig anerkannter Vater eines thailändischen Kinds, auch als Unverheirateter, ein 90-Tage Non-Imm-O single entry Visum aufgrund Vaterschaft eines Thais“ beantragen.

Die beizubringenden Dokumente und der Hinweis auf das online abzuliefernde COE (Certificate of Entry) stehen im dem PDF des Thailändischen Generalkonsulats München. Es ist (noch) kein finanzieller Nachweis notwendig.

https://thaiconsulate.de/wp-content/uploads/2020/11/COE-Checklist-Family-ND.pdf


Mit diesem Visum bekommst Du bei der Einreise 90 Tage Aufenthaltsdauer in den Pass gestempelt. Du musst auch im Spätjahr 2021 noch damit rechnen, zunächst eine Quarantäne zu absolvieren.


Willst Du länger bleiben als die 90 Tage, bieten sich drei Möglicheiten an:


Je einmal pro Kalenderjahr einmal, kannst Du auf der Immigration für 1900 THB eine 60-tägige Verlängerung der Aufenthaltsdauer aufgrund Vaterschaft eines Thai Kinds (nennt sich family visit extension) erhalten. Nachweise der vaterschaft von thailändischer behördlicher Seite sind beizubringen. Finanziell Voraussetzungen müssen keine nachgewiesen werden.


Sind Dir die 90 plus 60 Tage zu wenig, kannst Du den grossen Sprung tun und auf der Immigration die „1-year Extension of Stay Permit based on being Father of a Thai Child“ beantragen. Das ist kein Visum, sondern eine Aufenthaltserlaubnis.

Dafür musst Du aber den sogenannten finanziellen Nachweis erbringen. Das sind

entweder

eine von der deutschen Botschaft Bangkok oder einem Honorarkonsul beglaubigte und übersetzte Einkommenserklärung über nachweisliches Mindesteinkommen von mehr als 40,000 THB pro Monat

oder

Der Nachweis über eine Mindesteinlage von 400,000 THB auf einem thailändischen Bankkonto auf Deinen alleinigen Namen, und der Bankbrief-Nachweis, dass sich diese Summe am Tag Deiner Antragsstellung bereits seit 2 Monaten auf diesem Konto befindet.


Du kannst als dritte Möglichkeit auch das STV wählen, das „Special Tourist Visa“ . .dieses bietet Dir ohne jeglichen Vaterschaftsnachweis, eine Aufenthaltsdauer von je dreimal 90 Tagen = 270 Tage


Hinweise zur Beantragung zu einem STV findest Du hier

Tourist (Visa Exemption 30, 45, 90 days) & Special Tourist Visa (STV) – Königlich Thailändisches Generalkonsulat München
 
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Seven11

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Nun mal unabhängig von Deiner Frage zur Elternzeit, die Dir „thairetter“ schon beantwortet hat, hier die notwendigen Schritte zu den möglichen Visa die für einen längeren Aufenthalt berechtigen



Du kannst als rechtsmässig anerkannter Vater eines thailändischen Kinds, auch als Unverheirateter, ein 90-Tage Non-Imm-O single entry Visum aufgrund Vaterschaft eines Thais“ beantragen.

Die beizubringenden Dokumente und der Hinweis auf das online abzuliefernde COE (Certificate of Entry) stehen im dem PDF des Thailändischen Generalkonsulats München. Es ist (noch) kein finanzieller Nachweis notwendig.

https://thaiconsulate.de/wp-content/uploads/2020/11/COE-Checklist-Family-ND.pdf


Mit diesem Visum bekommst Du bei der Einreise 90 Tage Aufenthaltsdauer in den Pass gestempelt. Du musst auch im Spätjahr 2021 noch damit rechnen, zunächst eine Quarantäne zu absolvieren.


Willst Du länger bleiben als die 90 Tage, bieten sich drei Möglicheiten an:


Je einmal pro Kalenderjahr einmal, kannst Du auf der Immigration für 1900 THB eine 60-tägige Verlängerung der Aufenthaltsdauer aufgrund Vaterschaft eines Thai Kinds (nennt sich family visit extension) erhalten. Nachweise der vaterschaft von thailändischer behördlicher Seite sind beizubringen. Finanziell Voraussetzungen müssen keine nachgewiesen werden.


Sind Dir die 90 plus 60 Tage zu wenig, kannst Du den grossen Sprung tun und auf der Immigration die „1-year Extension of Stay Permit based on being Father of a Thai Child“ beantragen. Das ist kein Visum, sondern eine Aufenthaltserlaubnis.

Dafür musst Du aber den sogenannten finanziellen Nachweis erbringen. Das sind

entweder

eine von der deutschen Botschaft Bangkok oder einem Honorarkonsul beglaubigte und übersetzte Einkommenserklärung über nachweisliches Mindesteinkommen von mehr als 40,000 THB pro Monat

oder

Der Nachweis über eine Mindesteinlage von 400,000 THB auf einem thailändischen Bankkonto auf Deinen alleinigen Namen, und der Bankbrief-Nachweis, dass sich diese Summe am Tag Deiner Antragsstellung bereits seit 2 Monaten auf diesem Konto befindet.


Du kannst als dritte Möglichkeit auch das STV wählen, das „Special Tourist Visa“ . .dieses bietet Dir ohne jeglichen Vaterschaftsnachweis, eine Aufenthaltsdauer von je dreimal 90 Tagen = 270 Tage


Hinweise zur Beantragung zu einem STV findest Du hier

Tourist (Visa Exemption 30, 45, 90 days) & Special Tourist Visa (STV) – Königlich Thailändisches Generalkonsulat München
Vielen Dank, leider habe ich die Vaterschaft derzeit nur nach deutschem Recht und werde die thailändische so schnell auch nicht bekommen können, da ich bis dahin ja nicht in Thailand sein werde. Könnte ich mit dem erstmaligen 90 Tage Visum auch eine 30 tägige Verlängerung ohne Thai Vaterschaft bekommen?
 
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AlexaWeissAlles

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Vielen Dank, leider habe ich die Vaterschaft derzeit nur nach deutschem Recht und werde die thailändische so schnell auch nicht bekommen können, da ich bis dahin ja nicht in Thailand sein werde. Könnte ich mir den erstmaligen 90 Tage Visum auch eine 30 tägige Verlängerung ohne Thai Vaterschaft bekommen?
Nein, dann bekommst Du erst gar keinen Non-Imm-O Visatyp, weil Du weder

Rentner bist, noch verheiratet bist,

noch die thailändische Vaterschaftsanerkennung hast, die man nur in Thailand vom family court bekommt oder auf dem Amphoe eintragen lässt.
Ich bezweifle ob die Vorlage der deutschen Vaterschaft auf der Botschaft oder dem Konsulat für die Antragstellung zum Non-Imm-O genügt

aber das könntest Du ja mal per Email dort anfragen.

So wäre das nächst mögliche Visum das Dir zumindestens 270 Tage Aufenthaltsdauer zubilligt, das STV. Damit bekommst Du derzeit 90 Tage Aufenthalt gestempelt, die Du zweimal um je weitere 90 Tage verlängern kannst.

Das "SE Tourist Visum" gibt Dir nur 60 Tage Aufenthalt, die Du um weitere 30 Tage verlängern kannst.

. . und bei beiden bietet sich Dir die Möglichkeit zur einer weiteren Verlängerung mit der "60 Tage visit family extension", falls Du es in der knappen Zeit schaffst, die thailändische Vaterschaft anerkennen zu lassen. Das ist eigentlich nach der Einreise machbar.

Das würde mit einem STV vielleicht bedeuten, 270 Tage plus zusätzliche 60 Tage . .aber ohne Gewähr, ich kann das nicht wissen, weil es auf manchen Immigrations passieren kann, dass sie zu den STV's überhaupt keine irgend welche Verlängerungen mehr erteilen. Die Zustände und der Regelwirrwar sind im Moment ein bisschen chaotisch
 
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Seven11

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Nein, dann bekommst Du erst gar keinen Non-Imm-O Visatyp, weil Du weder

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noch die thailändische Vaterschaftsanerkennung hast, die man nur in Thailand vom family court bekommt oder auf dem Amphoe eintragen lässt.
Ich bezweifle ob die Vorlage der deutschen Vaterschaft auf der Botschaft oder dem Konsulat für die Antragstellung zum Non-Imm-O genügt

aber das könntest Du ja mal per Email dort anfragen.

So wäre das nächst mögliche Visum das Dir zumindestens 270 Tage Aufenthaltsdauer zubilligt, das STV. Damit bekommst Du derzeit 90 Tage Aufenthalt gestempelt, die Du zweimal um je weitere 90 Tage verlängern kannst.

Das "SE Tourist Visum" gibt Dir nur 60 Tage Aufenthalt, die Du um weitere 30 Tage verlängern kannst.

. . und bei beiden bietet sich Dir die Möglichkeit zur einer weiteren Verlängerung mit der "60 Tage visit family extension", falls Du es in der knappen Zeit schaffst, die thailändische Vaterschaft anerkennen zu lassen. Das ist eigentlich nach der Einreise machbar.

Das würde mit einem STV vielleicht bedeuten, 270 Tage plus zusätzliche 60 Tage . .aber ohne Gewähr, ich kann das nicht wissen, weil es auf manchen Immigrations passieren kann, dass sie zu den STV's überhaupt keine irgend welche Verlängerungen mehr erteilen. Die Zustände und der Regelwirrwar sind im Moment ein bisschen chaotisch
Ich fliege heute aus Bangkok zurück, konnte nach der Geburt meiner Tochter ein Non-O visa bekommen und bin am 6.11. eingereist. Grundlage war die Geburtsurkunde in der mein Name drin steht. Ich wollte eigentlich zur Geburt da sein, doch die Vaterschaftserkennung war der Botschaft nicht genug, sie sagten, wenn das Baby geboren wurde und eine Geburtsurkunde da ist.
 
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Nein, dann bekommst Du erst gar keinen Non-Imm-O Visatyp, weil Du weder

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noch die thailändische Vaterschaftsanerkennung hast, die man nur in Thailand vom family court bekommt oder auf dem Amphoe eintragen lässt.
Ich bezweifle ob die Vorlage der deutschen Vaterschaft auf der Botschaft oder dem Konsulat für die Antragstellung zum Non-Imm-O genügt

aber das könntest Du ja mal per Email dort anfragen.

So wäre das nächst mögliche Visum das Dir zumindestens 270 Tage Aufenthaltsdauer zubilligt, das STV. Damit bekommst Du derzeit 90 Tage Aufenthalt gestempelt, die Du zweimal um je weitere 90 Tage verlängern kannst.

Das "SE Tourist Visum" gibt Dir nur 60 Tage Aufenthalt, die Du um weitere 30 Tage verlängern kannst.

. . und bei beiden bietet sich Dir die Möglichkeit zur einer weiteren Verlängerung mit der "60 Tage visit family extension", falls Du es in der knappen Zeit schaffst, die thailändische Vaterschaft anerkennen zu lassen. Das ist eigentlich nach der Einreise machbar.

Das würde mit einem STV vielleicht bedeuten, 270 Tage plus zusätzliche 60 Tage . .aber ohne Gewähr, ich kann das nicht wissen, weil es auf manchen Immigrations passieren kann, dass sie zu den STV's überhaupt keine irgend welche Verlängerungen mehr erteilen. Die Zustände und der Regelwirrwar sind im Moment ein bisschen chaotisch
Vielen Dank für deine Hilfe, vielleicht liegt es an der Geburtsurkunde. Die verantwortliche Gemeinde in Bangkok hat es akzeptiert, dass ich mit blauer Farbe überall unterschrieben habe abfotografiert und anschließend per line zurückgesendet. Auf jeden Fall ist mein Name und Ausweisnummer in der Geburtsurkunde drin.
 
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