Hey, hey keine Versprechungen, denn niemand kann das Unmoegliche moeglich machen. Auch ein Tramaico allein macht noch lange kein Visum
Ob ueberhaupt ein Visumsantrag oder auch eine Remonstration gemacht werden sollte, haengt von vielen Kriterien ab. Eine gewisse Expertise hilft, aber in den seltesten Fallen kann ein bereits im Brunnen liegendes Kind herausgefischt werden.
Am Ende zaehlen Fakten, Dokumentationsfaehigkeit und Transparenz in einer stichhaltigen Argumentation muendend. Selbst dann haengt letztendlich immer noch alles von der persoenlichen Befragugn der antragstellenden Personen ab. Hier kann ein Dritter bestenfalls nur vorbereiten, aber nicht die Verantwortung der Wortfuehrung aus der Hand nehmen. Somit kann NIEMAND, selbst die Entscheidungstraeger der Visastelle nicht, vor der Befragung eine feste Zusage zur Visumserteilung machen, sondern bestenfalls sich zur der Aussage "es bestehen berechtigte Chancen (oder auch nicht) in einem Fall" hinreissen lassen.
In Sachen Visum nach dem schengener Durchfuehrungsabkommen ist und bleibt das Thema "DOKUMENTIERBARE Verwurzelung zum Ausgangsland" die wesentlichste Huerde, die es zu nehmen gilt. Nur die Dokumentierbarkeit und nicht vermeindlich logische Schlussfolgerungen sind von Wert.
Die Beweisfuehrung liegt ausschliesslich auf der Seite der antragsstellenden Person und meist kann da die einladende Person wenig Einfluss nehmen, ausser natuerlich mit dem generell erforderlichen Basiselement, der finanziellen Garantie waehrend des Aufenthaltes, die aber auch nicht moegliches Fehlverhalten einer dritten Person ausschliessen kann.
Ein Visumsantrag und die begleitende Dokumentation muss schluessig sein. Immer.
Worauf im Detail zu achten ist, wurde bereits haeufig in vergangenen Posts darauf hingewiesen und kann sicherlich mit der entsprechen Suchfunktion gefunden werden.
Viel Glueck,
Richard
