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tomtomHH
Gast
Ich werde meine Freundin aus Bangkok Ende diesen Jahres traditionell in ihrem Dorf heiraten. Sie ist 26 Jahre alt, hat ein Studium begonnen, aber seit einem Jahr unterbrochen, da sie für ihren Unterhalt und den ihrer Eltern Geld verdienen musste. Sie ist ledig, war nie verheiratet, hat keine Kinder und auch keine nennenswerten finanziellen Mittel. Derzeit unterstütze ich sie finanziell, sie hat (auf meine Bitte) ihren Job in einer Parfumerie beendet, geht zu einer Englisch-Sprachschule und wird Mitte nächsten Jahres ihr Studium wieder aufnehmen.
Da ich beruflich oft in Thailand bin, habe ich eine Wohnung gemietet, in welcher ich bei meinen Aufenthalten absteigen werde und sie durchgängig wohnen wird.
Unsere Zukunft haben wir uns (vorerst) so vorgestellt, dass wir uns Teile des Jahres in Bangkok sehen (während meines Urlaubes und wenn ich beruflich in Asien bin), sie auf der anderen Seite möglichst 3 Monate im Jahr nach Deutschland kommt, mit mir lebt und bei der Gelegenheit Deutsch bzw. Englisch lernt. Das ganze, bis wir uns entschlossen haben, wo wir gemeinsam leben wollen / können (Deutschland / Thailand / wo ganz anders…)
Und nun kommen auch schon die Probleme: Wir haben naiverweise geplant, dass sie Ende April 2007 mit mir zusammen nach einem Urlaub meinerseits in Thailand nach Deutschland geht und dort 3 Monate auf Basis eines Besuchervisums bei mir lebt und beginnt, Deutsch zu lernen.
Nach diversen Forschungen im Internet stelle ich nun fest, dass die Vergabe eines Besuchervisums für uns wohl ein sehr hohes Hindernis darstellt. Ich wäre auch bereit, ein Heiratsvisum zu beantragen und den Schritt der Hochzeit in Deutschland entsprechend bei ihrem ersten Aufenthalt zu machen, aber auch hier türmen sich für mich Fragen auf. Am besten schreibe ich diese einfach mal ‚runter’ in der Hoffnung, dass mir jemand antworten kann.
1) Macht es in beschriebenen Fall überhaupt Sinn, ein Besuchervisum für 3 Monate erlangen zu wollen. Gibt es irgendetwas, das wir tun können, um die Wahrscheinlichkeit einer Erteilung zu erhöhen ? Was ist, wenn ein solches abgelehnt wird, verschlechtert sich dann auch die Basis für die Erteilung eines Heiratsvisums ?
2) Welche Dinge / Papiere sind für ein Heiratsvisum für mich in Deutschland zu erledigen, welche für sie in Thailand, welche für uns beide gemeinsam in Thailand? Muss die Beantragung gemeinsam in der deutschen Botschaft erfolgen ? Wielange dauert die Genehmigung im Durchschnitt ? Kann es bei korrekten und vollständigen Papieren irgendwelche Ablehnungsgründe geben ?
3) Wie ist die Regelung nach Erteilung eines solchen Heiratsvisum ? Kann sie nach der Hochzeit in Deutschland wieder nach Thailand zurückkehren, dort leben und arbeiten und z.B. ein Jahr später wieder nach Deutschland einreisen ? Oder ist ihr der unbegrenzte Aufenthalt in Thailand dann verwehrt (was für sie eine Katastrophe darstellen würde) ?
4) Wenn wir nach deutschem Recht heiraten: Gibt es einen Weg, dass sie nicht das Recht verliert, in Thailand Land zu kaufen, ein Haus zu kaufen, ihre Erbschaft anzutreten ? Ggf. durch einen Ehevertrag der Gütertrennung vorsieht ?
5) Hat jemand einen Hinweis für mich, was an reinen Behörden / Notar und ggf. Rechtsanwaltskosten auf mich zukommt für ein Heiratsvisum / für die eigentliche (behördliche) Eheschließung / für die Gestaltung eines Ehevertrages (siehe Frage 4)) ?
6) Weiß jemand, inwieweit eine Hochzeit mit einer Thailänderin, die danach nicht dauerhaft (Hauptwohnsitz) mit mir zusammenwohnt, meine Steuerklasse ändert ?
Ich hoffe, dass mir jemand auf meine Fragen antworten kann. Noch habe ich ja genug Zeit, die notwendigen Schritte vorzubereiten….
Da ich beruflich oft in Thailand bin, habe ich eine Wohnung gemietet, in welcher ich bei meinen Aufenthalten absteigen werde und sie durchgängig wohnen wird.
Unsere Zukunft haben wir uns (vorerst) so vorgestellt, dass wir uns Teile des Jahres in Bangkok sehen (während meines Urlaubes und wenn ich beruflich in Asien bin), sie auf der anderen Seite möglichst 3 Monate im Jahr nach Deutschland kommt, mit mir lebt und bei der Gelegenheit Deutsch bzw. Englisch lernt. Das ganze, bis wir uns entschlossen haben, wo wir gemeinsam leben wollen / können (Deutschland / Thailand / wo ganz anders…)
Und nun kommen auch schon die Probleme: Wir haben naiverweise geplant, dass sie Ende April 2007 mit mir zusammen nach einem Urlaub meinerseits in Thailand nach Deutschland geht und dort 3 Monate auf Basis eines Besuchervisums bei mir lebt und beginnt, Deutsch zu lernen.
Nach diversen Forschungen im Internet stelle ich nun fest, dass die Vergabe eines Besuchervisums für uns wohl ein sehr hohes Hindernis darstellt. Ich wäre auch bereit, ein Heiratsvisum zu beantragen und den Schritt der Hochzeit in Deutschland entsprechend bei ihrem ersten Aufenthalt zu machen, aber auch hier türmen sich für mich Fragen auf. Am besten schreibe ich diese einfach mal ‚runter’ in der Hoffnung, dass mir jemand antworten kann.
1) Macht es in beschriebenen Fall überhaupt Sinn, ein Besuchervisum für 3 Monate erlangen zu wollen. Gibt es irgendetwas, das wir tun können, um die Wahrscheinlichkeit einer Erteilung zu erhöhen ? Was ist, wenn ein solches abgelehnt wird, verschlechtert sich dann auch die Basis für die Erteilung eines Heiratsvisums ?
2) Welche Dinge / Papiere sind für ein Heiratsvisum für mich in Deutschland zu erledigen, welche für sie in Thailand, welche für uns beide gemeinsam in Thailand? Muss die Beantragung gemeinsam in der deutschen Botschaft erfolgen ? Wielange dauert die Genehmigung im Durchschnitt ? Kann es bei korrekten und vollständigen Papieren irgendwelche Ablehnungsgründe geben ?
3) Wie ist die Regelung nach Erteilung eines solchen Heiratsvisum ? Kann sie nach der Hochzeit in Deutschland wieder nach Thailand zurückkehren, dort leben und arbeiten und z.B. ein Jahr später wieder nach Deutschland einreisen ? Oder ist ihr der unbegrenzte Aufenthalt in Thailand dann verwehrt (was für sie eine Katastrophe darstellen würde) ?
4) Wenn wir nach deutschem Recht heiraten: Gibt es einen Weg, dass sie nicht das Recht verliert, in Thailand Land zu kaufen, ein Haus zu kaufen, ihre Erbschaft anzutreten ? Ggf. durch einen Ehevertrag der Gütertrennung vorsieht ?
5) Hat jemand einen Hinweis für mich, was an reinen Behörden / Notar und ggf. Rechtsanwaltskosten auf mich zukommt für ein Heiratsvisum / für die eigentliche (behördliche) Eheschließung / für die Gestaltung eines Ehevertrages (siehe Frage 4)) ?
6) Weiß jemand, inwieweit eine Hochzeit mit einer Thailänderin, die danach nicht dauerhaft (Hauptwohnsitz) mit mir zusammenwohnt, meine Steuerklasse ändert ?
Ich hoffe, dass mir jemand auf meine Fragen antworten kann. Noch habe ich ja genug Zeit, die notwendigen Schritte vorzubereiten….