Hallo Soi1
Auszug von: Deutsche Botschaft Bangkok
Die durch die Botschaft erteilten Visa sind fuer den Bereich der Vertragsstaaten des Schengener Abkommens (Belgien, Daenemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Oesterreich, Portugal, Schweden und Spanien) gueltig. Grundsaetzlich koennen Sie ein Visum mit einer oder mehreren Einreisen beantragen, die Gesamtaufenthaltsdauer kann jedoch nicht mehr als 90 Tage pro Halbjahr betragen, gerechnet vom Datum der ersten Einreise. Formulare zur Beantragung eines Visums und dieses Merkblatt erhalten Sie kostenlos von der Botschaft. Fuer Reisende unter 20 Jahren muss die Einverstaendniserklaerung der Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Ihren Antrag muessen Sie bei der Botschaft des Landes stellen, in dem Ihr Hauptreiseziel liegt. Wenn es nachweislich kein Hauptreiseziel gibt, ist die Botschaft des Landes zustaendig, in das Sie zuerst einreisen.
Die Botschaft gibt nachstehende Hinweise zur Beantragung eines Visums und weist gleichzeitig darauf hin, dass unter Umstaenden zusaetzliche Unterlagen vorgelegt werden muessen. Rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 2-3 Werktagen. Die Botschaft bittet um Verstaendnis, dass die Antragstellung persoenlich erfolgen muss.
Folgende Unterlagen muessen bei Antragstellung vorgelegt werden, bitte beachten Sie, dass ohne vollstaendige Unterlagen Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann:
Ein vollstaendig und inhaltlich korrekt ausgefuellter Antrag. Sie muessen jede Frage beantworten, sonst kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Ein Passfoto
Gueltiger Reisepass oder Reisedokument, das von allen Schengen-Staaten anerkannt wird und das mindestens noch drei Monate nach Ablauf des Visums gueltig ist.
Finanzierungsnachweis: eine Verpflichtungserklaerung fuer Besuchsreisen, eine Einladung Ihrer Geschaeftspartner in Deutschland fuer Geschaeftsreisen oder Unterlagen Ihrer Bank, aus denen hervorgeht, dass Sie die Reise selbst finanzieren koennen und Schreiben Ihrer Firma.
Nachweis des Reiseweges, z.B. Flugreservierung ueber Hin- und Rueckflug oder Hin- und Weiterflug aus den Schengen-Staaten.
Nachweis ueber ausreichende Kranken-/ Unfallversicherung fuer die Zeit Ihres Aufenthaltes in den Schengen-Staaten
Kopien aller vorgelegten Unterlagen
einschl. Kopie der 1.Seite des Reisepasses der Antragstellers )
Zur Beantwortung weiterer Fragen wenden Sie sich bitte an die Botschaft. Die Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in Bangkok wuenschen Ihnen eine gute Reise!
Gruß JP