D
dan99
Junior Member
Themenstarter
- Dabei seit
- 06.11.2019
- Beiträge
- 3
- Reaktion erhalten
- 1
Hallo zusammen,
dies ist mein erster Post in diesem Forum, ich habe mich angemeldet da ich Eure Hilfe benötige.
Meine Thai-Freundin ist schwanger und wir möchten unser Kind in D entbinden.
Schwangerschaft wurde hierzulande attestiert, Vaterschaft anerkannt, Freundin ist ausgereist und wird nun mit Visum zur Personensorge des ungeborenen Kindes wieder einreisen.
Folgendes Problem haben wir nun:
Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt keine Kosten, welche durch Schwangerschaft und Entbindung verursacht werden. Eine Incoming-Krankenversicherung kommt auch nicht infrage, da diese bei bestehender Schwangerschaft ebenfalls nicht zahlen.
Meine Überlegungen zur Erlangung des Versicherungsschutzes:
Variante A: Heiraten (stand vorher schon zur Dikussion)
Dokumente sind vorhanden, lediglich das A1 Zertifikat ist abgelaufen. Durch die Schwangerschaft sollte es aber nicht mehr nötig sein. Nach Beantragung der vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung (Fiktion) und Meldebescheinigung dürfte die Ehefrau von meiner gKV mitversichert werden. Richtig?
Variante B: Arbeiten
Diese Variante ist sehr spekulativ, da ich noch nicht weiß ob der Freundin die Erwerbstätigkeit gestattet wird.
Die Freundin hätte dann die Möglichkeit, sozialversicherungspflichtig bei mir angestellt zu werden, da reeller Bedarf besteht. Die Problematik der Scheinbeschäftigung ist mir bekannt. Sie könnte sich dann selbst gesetzlich versichern. Vorausgesetzt natürlich, sie darf arbeiten. Irgendwelche Denkfehler?
Was ist sonst noch zu beachten und welche weiteren Alternativen gibt es?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
dies ist mein erster Post in diesem Forum, ich habe mich angemeldet da ich Eure Hilfe benötige.
Meine Thai-Freundin ist schwanger und wir möchten unser Kind in D entbinden.
Schwangerschaft wurde hierzulande attestiert, Vaterschaft anerkannt, Freundin ist ausgereist und wird nun mit Visum zur Personensorge des ungeborenen Kindes wieder einreisen.
Folgendes Problem haben wir nun:
Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt keine Kosten, welche durch Schwangerschaft und Entbindung verursacht werden. Eine Incoming-Krankenversicherung kommt auch nicht infrage, da diese bei bestehender Schwangerschaft ebenfalls nicht zahlen.
Meine Überlegungen zur Erlangung des Versicherungsschutzes:
Variante A: Heiraten (stand vorher schon zur Dikussion)
Dokumente sind vorhanden, lediglich das A1 Zertifikat ist abgelaufen. Durch die Schwangerschaft sollte es aber nicht mehr nötig sein. Nach Beantragung der vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung (Fiktion) und Meldebescheinigung dürfte die Ehefrau von meiner gKV mitversichert werden. Richtig?
Variante B: Arbeiten
Diese Variante ist sehr spekulativ, da ich noch nicht weiß ob der Freundin die Erwerbstätigkeit gestattet wird.
Die Freundin hätte dann die Möglichkeit, sozialversicherungspflichtig bei mir angestellt zu werden, da reeller Bedarf besteht. Die Problematik der Scheinbeschäftigung ist mir bekannt. Sie könnte sich dann selbst gesetzlich versichern. Vorausgesetzt natürlich, sie darf arbeiten. Irgendwelche Denkfehler?
Was ist sonst noch zu beachten und welche weiteren Alternativen gibt es?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!