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Verpflichtungserklärung übernehmen?

Diskutiere Verpflichtungserklärung übernehmen? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo, ich habe in dem Bekanntenkreis ein Problemchen. Eine Thai-freundin ist mit Heiratsvisum nach D gekommen, kommt aber nicht wirklich mit dem...
P

Pracha

Gast
Hallo,

ich habe in dem Bekanntenkreis ein Problemchen. Eine Thai-freundin ist mit Heiratsvisum nach D gekommen, kommt aber nicht wirklich mit dem Zukünftigen aus.
Kann ich die Verpflichtungserklärung übernehmen und sie bei mir aufnehmen für die Dauer des Visums? Ich würde ihr dann gerne helfen einen vernünftigen Mann zu finden.

Der jetzige Gönner wäre wohl 'not amused' ... und wird versuchen sie heim zu schicken. Geht das?

Danke

Pracha
 
C

conny

Gast
Hallo Pracha !

Willkommen bei Nittaya.
Zu deiner Frage : Heiratsvisum bedeutet "Visum zum Zwecke der Eheschließung". Wenn diese nicht zustande kommt, dann wird das Visum ungültig. Die "Umwandlung" eines Heiratsvisums in ein "Besuchsvisum" ist m.W. nicht vorgesehen. Deine Bekannte sollte sich (vielleicht mit deiner Unterstützung) mit dem zuständigen Ausländeramt in Verbindung setzen und den Sachverhalt klären. Insbesonders, ob es Probleme gibt, wenn sie später erneut mit einem Heiratsvisum (dann für die Heirat mit jemand anders) einreisen möchte.
Gruß
Conny
 
K

khun_kao

Gast
Hallo Pracha,

erstmal Willkommen hier im Forum.

- Obsolet durch connys posting -

Gruß
Klaus

Letzte Änderung: khun_kao am 31.10.02, 13:00
 
M

MichaelNoi

Gast
Hallo Pracha,

Willkommen :-)

Gleich ein Riesenproblem, Conny hat natürlich recht !

Trotzdem würde ich bei der zuständigen Ausländerbehörde nachfragen,

ob es eine Möglichkeit gibt...es soll ja auch nette Sachbearbeiter geben.

Ihr könnt auch den offiziellen Status belassen und sie wohnt trotzdem bei dir und du zahlst an den ehem. Hochzeiter eine Abstandszahlung.
Irgendwann kommt dann die Ausländerbehörde und fragt, wo die Heiratsurkunde bleibt.
Dann mußt du dich natürlich fragen, wozu das ganze.
Willst du in der verbleibenden Zeit einen "Neuen" für sie finden , sicher nicht einfach.
Viele Grüße

Letzte Änderung: MichaelNoi am 31.10.02, 14:14
 
Jinjok

Jinjok

Senior Member
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Hallo Pracha
:wink:
Mach Dir mal folgendes klar:

Das Visum zur Eheschliessung wird von der Botschaft in Bangkok erteilt nachdem die örtliche Ausländerbehörde und das Standesamt ihre Zustimmung gegeben haben. Wenn man innerhalb der verbleibenden Zeit es schafft, mit allen nötigen Unterlagen beim Standesamt des neuen Ehemanns ein Aufgebot zu stellen, hat die Frau ein gültiges Heiratsvisum im Ausweis und alles ist ok.

Möglicherweise ist für den Nachfolger auch eine andere Ausländerbehörde zuständig. Das wird dann nochmal schwierig, die der Hochzeit folgende Anmeldung durchzubringen, weil keine Akte über die Frau bei dieser Ausländerbehörde existiert. Aber die Hochzeit ist dennoch rechtsgültig, weil die dafür nötigen Papiere allein ausschlaggebend sind, nicht die Angaben für die Erteilung des Visums.

Aber grau ist alle Theorie. Wenn das Visum verlängert werden muß, bricht das Kartenhaus zusammen. Ein neues Heiratsvisum zu einem späteren Zeitpunkt sehe ich nicht problematisch, da ja ein Irrtum bei der Partnerwahl nicht strafbar ist. Allerdings kanns mit Schengen-Visa bis dahin ganz schön mau aussehen.
Jinjok
 
DisainaM

DisainaM

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Das eine Problem besteht darin,
das das Heiratsvisum schon den zukünftigen Ehemann festgelegt hat.

Das bedeutet, das eine Verlängerung des Heiratsvisums fast unmöglich ist, wenn nicht der im Heiratsvisum bezeichnete Mann bei der Behörde erscheint.

Das andere Problem besteht darin, das auch im Falle der Anmeldung der Frau mit einem anderen Mann die Behörde argumentieren kann, das ja jetzt offenkundig ist, das der ehemalige Zukünftige nicht als Partner in Frage kommt, und damit die Visaerteilungsvorraussetzungen nicht mehr vorliegen. Die Frau müsste dann sofort ausreisen.

Dieses Problem könnte man nur umgehen, wenn man mit der Frau in Dänemark heiratet, da für die dortigen Behörden nur von Bedeutung ist, das ihr Visum zum Zeitpunkt der Ehe noch mindestens 1 Monat gültig ist.

Eine Übernahme der Verpflichtungserklärung scheidet aus, und kann nur auf privater Ebene zwischen Dir und dem ehemaligen Kandidaten gemacht werden, in etwas 'Freistellungserklärung - hiermit erkläre ich, ... das ich Herrn xyz von sämtlichen Kosten, die ab heute aus der gegebenen Verpflichtungserklärung für Frau ... entstehen, freistelle, und für diese aufkommen werde.'
Damit dürfte eine positive Ebene mit dem Herrn sicher sein.

Auch hat derjenige keine Möglichkeit, die Frau nach Hause zu schicken, oder ihr Visum zu verkürzen.

Wenn die Frau bei ihm auszieht,
etwa weil er sich nicht korrekt ihr gegenüber benommen hat,
dann kann sie ohne Probleme bei Dir einziehen,
und in der restlichen Laufzeit ihres Visums ihre Belange in Deutschland regeln.

Sollte der andere Mann für die Frau ev. noch Geld bei einer Heiratsagentur bezahlt haben, dürften sich sowieso die 'Drahtzieher' der ganzen Geschichte bald melden.
 
O

odysseus

Gast
Servus Pracha
Und herzlich willkommen im Forum, und ich wünsche dir viel Spaß beim Lesen und Schreiben.
 
P

Pracha

Gast
@ all.
Danke für die freundliche Aufnahme in Eurem Forum! :bravo:
Und auch thanks für die kompetente Beratung :super:

Derzeit sieht es wohl so aus, als ob sie es doch nochmal bei Ihm versuchen will ... ich würde Ihr gerne nur ein Hintertürchen aufhalten um sie nicht in ihr unglück rennen zu lassen.

Naja ... wird schon.

Bin eh ab nächster Woche in BKK für 3 Wochen :rofl: :rofl: :rofl:
(mit meiner Frau - auch Thai, aber in D aufgewachsen).

Ich werde bei Gelegenheit (wenn es soweit ist) mit was kommen, was noch nicht bei Euch im Forum war ... mal sehen wie tollerant Ihr seit :crazy:

Gruß bis dahin

Pracha
 
G

GernotPanida

Gast
@pracha

Na da bin ich aber neugierig :???:

mfg
Gernot
 
Thema:

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