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Verpflichtungserklärung = A-Karte?

Diskutiere Verpflichtungserklärung = A-Karte? im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo allerseits ! Ich hätte gern mehr über die möglichen negativen Folgen einer Verpflichtungserklärung gewußt. Was kann mir im schlimmsten...
spellbound hound

spellbound hound

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Hallo allerseits !

Ich hätte gern mehr über die möglichen negativen Folgen einer Verpflichtungserklärung gewußt.

Was kann mir im schlimmsten Fall passieren ?

Hat hier schon jemand extrem schlechte Erfahrungen machen müssen ?

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn sich der Gast nicht an den Zweck der Reise hält (Sprachkurs) ?

Lassen sich die Kosten irgendwie begrenzen, z.B. durch eine Verpflichtung des Gastes zur Nutzung von bereitgestellter Kost & Logis oder bin ich verpflichtet dem Gast auch einen Aufenthalt "im Ritz" zu finanzieren ?

Für Infos (auch Links) bedanke ich mich schon einmal.

Griesse!

spbh
 
C

Chak2

Gast
Wenn du so viel Angst hast abgezockt zu werden, vielleicht solltest du es dann lieber gleich lassen.
 
J

JT29

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Well, es ist halt eine Bürgschaft und wenn es schief geht, bürgt man - so einfach ist das.


Wenn Du googlest, findet man ein gutes Merkblatt:


hier

Wenn es nicht klappt, zahlst Du für alle Kosten die der BRD anfallen (also auch im Extremfall bis hin zur Abschiebung).
Man sollte sich also schon genau überlegen, für wen man eine Garantie abgibt.
Schlechte Erfahrung: Nein, ich habe aber auch nicht sofort immer eine Einladung ausgesprochen wie andere Zeitgenossen (Stichwort: Betreutes Wohnen)



Juergen
 
W

waanjai

Gast
Mit der Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde erklärst Du für alle Lebenshaltungskosten für Sie aufzukommen sowie für die Kosten, die evtl. dem Staat (z.B. bei einer Ausweisung) entstehen, gerade zu stehen. Dabei bist Du derjenige, der die Art der gemeinsamen Lebensführung bestimmt. Die Verpflichtungserklärung ist kein Freibrief für Dritte, die normalen Sorgfaltspflichten im Geschäftsverkehr zu ignorieren (also Vorauszahlung zu verlangen, wenn man sich ob der Zahlungsfähigkeit eines Kunden nicht sicher ist). Die Verpflichtungserklärung ist also kein Kreditbrief.
Gibt man der Eingeladenen Person die eigene Debit-Karte nebst Pin, dann ist dies eine Einladung zur Selbstbedienung bis zur Höchstgrenze, hat jedoch nichts mit der Verpflichtungserklärung zu tun. Ein Visum wird nur erteilt, wenn die Verpflichtungserklärung vorliegt (wobei auch der verfügbare Wohnraum geprüft wird) sowie ein entsprechender Krankenversicherungsschutz und eine Haftpflichtversicherung vorhanden sind. Diese Risiken sind also - bis zu den Höchstgrenzen - versicherungsmäßig abgedeckt.
Wenn Du jemanden einlädst, dann lädst Du jemanden zu Dir ein (deshalb wird ja auch Dein verfügbarer Wohnraum geprüft). Die Eingeladene kann sich nicht von sich aus ins Ritz einquartieren und die Rechnung Dir schicken wollen, weil Du ihr ja "verpflichtet" wärest. :lol:
 
S

Stephan baaa

Gast
und überhaupt, @ sphd, beantragt doch erstmal ein Visum bevor Du Dir Gedanken über ungelegte Eier machst. Das ist schon tricky genug...

Gruß Stephan :cool:
 
DisainaM

DisainaM

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Man sollte vielleicht erwähnen, daß das Nittaya-Forum im November 2000 gegründet wurde, und es in der Zeit bis heute noch niemals eine Rückmeldung eines Lesers gab, der praktisch in die Haftung genommen wurde.

Frau verläßt Mann, der die Verpflichtungserklärung gemacht hat - ja, kann passieren.

Frau, die danach Abschiebungskosten verursacht hat - praktisch sehr sehr selten.
 
C

Chak2

Gast
Ich denke auch eine Ehe ist finanziell weitaus riskanter als eine Verpflichtungserklärung.
 
K

Kali

Gast
DisainaM" schrieb:
Man sollte vielleicht erwähnen, daß das Nittaya-Forum im November 2000 gegründet wurde, und es in der Zeit bis heute noch niemals eine Rückmeldung eines Lesers gab, der praktisch in die Haftung genommen wurde.
Nicht ganz, Du hast allerdings insofern Recht, als dass es kein Member des Forums betraf.

Kali schrieb:
... Der eine wird als ´khiniau´ beschimpft, weil er sich beharrlich weigert, dem Vater und den beiden Nichten seiner Potentiellen reichlich Geld zu schicken, wobei die Tatsache, daß er für sie mittlerweile ca. 4.500,-- an Krankenhaus- und Arztrechnungen bezahlt hat, wo die Kasse erst einmal die Kostenübernahme abgelehnt hat; ...
Anm.: Nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes hatte die Kasse nach Monaten die Hälfte der Kosten, die sich nachher auf über 6.000 DM beliefen, erstattet
 
U

Uwe

Gast
Also, dass das Sprachvisum die Lady nun auch daran bindet, beim Verpflichteten zu leben, darauf wuerde ich nix verwetten. Schliesslich kann sich die Situation ergeben, dass man nicht miteinander auskommt. Dann kann sie auch keiner unter einem Dach halten. Und Sprachvisum steht ja auch nicht fuer Kennenlernvisum. Das werfen hier einige immer wieder durcheiander. Sie soll sprechen lernen, Deutsch naemlich. Und es verpflichtet sich nur einer, der Verpflichtete naemlich. Er verpflichtet sich u. a. dazu, ihr Wohnraum zur Verfuegung zu stellen. Das bedeutet nicht, dass man ein Bett benutzen muss!

Sie selbst verpflichtet sich nur, Deutsch zu lernen. Sie kann/darf also in jedem Fall ausziehen und der Verpflichtete steht fuer die Kosten gerade. Nicht gerade im Ritz, aber in einem angemessenen Rahmen.
 
W

waanjai

Gast
Uwe" schrieb:
...Sie kann/darf also in jedem Fall ausziehen und der Verpflichtete steht fuer die Kosten gerade. Nicht gerade im Ritz, aber in einem angemessenen Rahmen.
Sollte dies wirklich in Ausnahmefällen zutreffen, dann kommt es umso mehr an, in vergleichbar "völlig offenen" Situationen sich im Vorfeld auf eine gemeinsame Geschäftsgrundlage zu einigen: Was erwarten beide Parteien, worüber sind sie sich einig etc. Nur so entsteht auch auf Seiten beider Parteien ein gemeinsam getragenes Selbstverständnis, was in Grenzsituationen zu tun ist: z.B. den Besuch konsequent abzubrechen ohne den anderen über Gebühr zu belasten. Es müssen schon ganz schön "durchtriebene" Gäste sein, die ihre Gastgeber so eklatant ausbeuten. Ein eigenes, abschließbares, Zimmer (als Bestandteil des im übrigen ja speziell überprüften, verfügbaren Wohnraums des Einladenden) ist aber andererseits wohl auch ein Selbstgänger, denke ich. Wenn nicht, so ist "Fluchtverhalten" in der Tat nicht auszuschließen.
 
Thema:

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