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Verpflichtungerklärung und die Folgen

Diskutiere Verpflichtungerklärung und die Folgen im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Wenn ich für jemanden eine Verpflichtungserklärung unterschreibe, bedeutet dass ja nicht, dass ich denjenigen an die Kette legen kann wenn er in...
T

Thorsten

Gast
Wenn ich für jemanden eine Verpflichtungserklärung unterschreibe, bedeutet dass ja nicht, dass ich denjenigen an die Kette legen kann wenn er in Deutschland ist. Was kann ich machen, wenn derjenige seinen Aufenthaltsort in Deutschland selber, gegen meinen Wunsch, frei wählt. Also im Klartext nicht bei mir wohnen will. Ganz genau gesagt bei einem anderen Typen unterkriecht.

Wer hat die rechtlichen Kenntnisse dazu?
 
sunnyboy

sunnyboy

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Hat wohl Nelson im Nachbarforum sehr gut beantwortet. Vielleicht gibt ja unser neues Mitglied Stancke Auskunft. Interessant wäre die Geschichte auch insbesondere in Hapftpflichtfällen. Sie richtig wird das wohl niemand wissen.
Gruß Sunnyboy
 
Yala

Yala

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Du als die Einladene Person hast da schlechte Karten, wie du es in der Verpflichtungserklärungen angibst, haftest DU für alle Fälle.
 
H

HaveFun

Gast
hallo !

eine frage zur der verpflichtungserklärung wo bekomme ich so einen formular oder geht das formlos ?

vielen dank
gruß stefan
allgäu
 
T

Thorsten

Gast
@Stefan96

Auf dem Ausländeramt. Dort machst du die Angaben über die Person die du einladen möchtest. Dann legst du Verdienstbescheinigung und Mietvertrag deiner Wohnung vor. Wenn alles o.k. ist zahlst du (ich glaube um die 20 €uro), unterschreibst und kannst gehen.

Bei Selbstständigen und Hausbesitzern natürlich die entsprechenden anderen Papiere.

Die allererste Verpflichtungserklärung hab ich noch auf der dt. Botschaft in BKK unterschrieben. 1993 war das und ich musste dort lediglich meine Verdienstbescheinigung vorlegen. Ob das heute noch so einfach geht, entzieht sich meiner Kenntnis.
 
K

Kali

Gast
Wie der Name schon sagt: "Verpflichtungserklärung"
Derjenige, der sich 'verpflichtet' kommt im Eventualfall für alle, aber auch alle Kosten auf, die durch den Besuch entstehen.
Notfalls können diese Ansprüche durch entsprechende Pfändungen zwangseingetrieben werden.
Hört sich hart an, soll den Staat allerdings vor Unwägbarkeiten schützen.
 
S

Stefan642002

Gast
Hallo Thorsten,
kenne so einen Fall und da wurde das Ausländeramt informiert und es mußte eine neue Verpflichtungserklärung von demjenigen unterschrieben werden wo sich der Besuch aufhält,ansonsten müßte der Besuch zurück fliegen.Ging eigentlich problemlos.
Stefan642002
 
K

KLAUS

Gast
...im Klartext...:-)
Sollte also die eingeladene Person, nicht wie urspruenglich vorgesehen, Dein Haus bewohnen, sondern , die Wohnung eines "Anderen"..:-)
kannst Du Deine Verpflichtungserklaerung zurueckziehen, mit dem Hinweis der nicht ordentlichen Anreise , die ja auch mit einer ordentlichen Anmeldung verbunden sein sollte...
Dann wird wohl, wie oben bereits geschrieben, ein anderer fuer einstehen muessen, oder die "unerwuenschte " Person reist flugs in die Heimat, weil das Visa entzogen wird...:-)
Eigentlich ganz einfach,
meint
Klaus...:-)
 
O

onnut

Gast
wadee tuk khon,
genau so ist es!
vorausgesetzt man kennt den aufenthaltsort?
onnut
 
Jinjok

Jinjok

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@ll
Diejenigen, die hier jemand Gutgläubigen ausnutzen wollen indem sie sich unter falschen Versprechungen einladen lassen bauen fest darauf, daß die wenigsten davon zur Ausländerbehörde gehen werden und berichten, daß sie schmählichst ausgenutzt wurden um sich nicht zu blamieren.

Der Preis für diese Schamhaftigkeit kann dann am Ende eine dicke Rechnung sein. Wer also am Airport seine Dame aus TH an sich vorbeirauschen und den Armen eines anderen landen sieht, sollte sich schnurstrax zur Ausländerbehörde begeben und eine Entlassung aus der Verpflichtung beantragen.
mfg jinjok
 
Zange

Zange

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@Jinjok
Stimme dir voll und ganz zu. Da wäre es völlig falsch, es einfach hinzunehmen. Gleich zur Ausländerbehörde und die Sache klarstellen.
Zange
 
Jinjok

Jinjok

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@Zange
Eine Sache wäre für die potentetiellen Betrogenen noch interessant: Wie reagiert die Ausländerbehörde dann exakt? Wir verheirateten werden ja in absehbarer Zeit kaum irgendwelche familienfremde Frauen zum kennenlernen einladen.

@ll
Kennt jemand einen (annonymisierten) Fall, von dem bekannt ist, wie die AB dann handelt?
mfg jinjok
 
S

Stefan642002

Gast
Wie schon vorhin erwähnt habe ich sowas schon mitgemacht.Eine Bekannte wurde von jemandem eingeladen und sie wollte nicht mehr bei ihm bleiben sondern zu ihrem alten Bekannten gehen.Ich habe sie dann dort abgeholt und habe mich total schlecht gefühlt dabei.Der Sie eingeladen hatte war total fertig mit den Nerven,doch nach erläuterung der Situation hat er eingesehen das es das Beste ist wenn er sie gehen läßt.Der alte Bekannte hat dann die Flugkosten und eine neue Verpflichtungserklärung bei seinem zuständigen Ausländeramt unterschrieben und es wurde nocheinmal alles überprüft.So verliert man den Glauben an Thailand wenn man so etwas schon mitgemacht hat und wünsche keinem in die Situation zu geraten.Wollte der Thaifrau nur helfen und habe dem der sie zuerst eingeladen hat Leid zugefügt.Dies ist jetzt schon 4 Jahre her.War eine sch... Situation damals,doch war es für denjenigen besser wie ich heute weiß.
Stefan642002
 
DisainaM

DisainaM

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Bei der Verpflichtungserklärung steht im Text, der unterschrieben wird :
Mein Besuch soll sich bei mir aufhalten.
Da man als Einladender kein Weisungsrecht hat, konnte dies auch nicht anders formuliert werden, da man schließlich in Menschenhändlerprozessen alleine die Handlung, wo der Einladende dem Mädchen bei Ankunft den Pass abgenommen hatte, als Indiz bewertete, das dem Mädchen ihr Selbstbestimmungsrecht über ihren Aufenthalt entzogen wurde.

Wenn also das Mädchen sich in der Praxis nicht beim Einladenden aufhält, so ist dies für die Behörden völlig egal,
denn mit Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung hat sich der Einladende lediglich verpflichtet, für die Kosten aufzukommen.

Sollte also das Mädchen zum Sozialamt gehen, um sich Geld zu holen, oder vielleicht bei einer Freundin in der Nachbarstadt einer illegalen Beschäftigung nachgehen, und wird dabei erwischt, dann weiß der Staat halt, an wen er sich schadlos halten kann.
 
Jinjok

Jinjok

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@DisainaM
Mit anderen Worten: Du meinst oder weißt, daß man auch wie bei zuvor geschilderten Mißbrauch durch die Eingeladene nicht von seiner Verpflichtungserklärung zurücktreten kann?
mfg jinjok
 
DisainaM

DisainaM

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@ jinjok,

da die Verpflichtungserklärung Vorraussetzung
(und zwar eine conditio sine qua non, also eine Kondition, ohne die das Visum nie erteilt worden wäre)
für das bereits erteilte Visum ist, ist ein einseitiger Rücktritt nicht möglich.
Sollte aber die Behörde bereit sein, im gemeinsamen Einvernehmen die Aufhebung der Verpflichtungserklärung zu vollziehen, weil ein anderer Mann nun eine Verpflichtungserklärung bringt, und die Behörde aus reiner Kulanz bereit ist, den Einladenen aus seiner finanziellen Haftung zu entlassen, weil sie sich durch die Verpflichtungserklärung des anderen Mannes sich nicht schlechter stellt,
(und dadurch keinen Rechtsnachteil erleidet);
dann ist eine Aufhebung der ersten Verpflichtungserklärung möglich.

Für das Amt gilt der Grundsatz, für jeden Besuch aus einem Land mit Visumverpflichtung für D., muß eine Person für das Kostenrisiko haften.
Ist der Besuch da, und will der Einlader raus aus der Haftung, dann läßt sich die Behörde nur darauf ein, wenn ein anderer dann für das Kostenrisiko gerade steht.

Wechselt der Besuch seinen Besuchsort, ist das alleine keine visumsbeendende Handlung.

mfg
 
Jinjok

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@ll
Damit löst sich der Gehalt der verherigen Postings in Wohlgefallen auf und der eingangs gemachte Auspruch, man möge äußerst kritisch prüfen, für wen man den Kopf respektive das Konto hinhält und eine Verpflichtungserklärung abgibt, gewinnt wieder enorm an Wahrheitsgehalt.
mfg jinjok
 
Zange

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Das hätte ich nicht gedacht. Da kann man aber ganz schön auf die Schnauze fallen und finanziell bluten. Wenn ich mir da so ein Schreckensszenario ausdenke kann einem ganz anders werden und man hat keine Gelegenheit aus der Sache rauszukommen. Zum Glück habe ich alles hinter mir und brauche da nicht mehr nachzudenken.
Zange
 
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