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dobby110
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Hallo zusammen,
kann mich jemand aufklären was hinter der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 44a AufenthG steht?
Meine Frau hat den "Wisch" von der AB erhalten und es wurde angekreuzt, dass sie in besonderer Weise integrationsbedürftig ist.
Meine Fragen wären jetzt:
Mir ist bewusst, dass der Kurs gerne gesehen wird, wenn es vor allem um die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis geht und sie ja auch durch die Teilnahme nach drei Jahren einen deutschen Pass beantragen könnte.
Aber gibt es wirklich eine Verpflichtung? Wenn ich es richtig verstehe vermutlich nur im Fall, wenn Leistungen bezogen werden ?
kann mich jemand aufklären was hinter der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 44a AufenthG steht?
Meine Frau hat den "Wisch" von der AB erhalten und es wurde angekreuzt, dass sie in besonderer Weise integrationsbedürftig ist.
Meine Fragen wären jetzt:
- reicht die Teilnahme aus oder muss ein bestimmtes Niveau wie A2, B1 oder höher erreicht werden?
- geht es dabei nur um die Bezahlung des Kurses? Also wird der Kurs vom BAMF übernommen bzw. teilweise übernommen oder was steckt da noch dahinter?
Mir ist bewusst, dass der Kurs gerne gesehen wird, wenn es vor allem um die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis geht und sie ja auch durch die Teilnahme nach drei Jahren einen deutschen Pass beantragen könnte.
Aber gibt es wirklich eine Verpflichtung? Wenn ich es richtig verstehe vermutlich nur im Fall, wenn Leistungen bezogen werden ?