J
jukis
Gast
Hallo zusammen,
vielleicht hat jemand mit der folgenden Situation Erfahrung machen können und kann mir einen praktischen Tipp geben.
Meine Frau muss demnächst ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen. Normalerweise hätte sie ihre erste Aufenthaltsgenehmigung entsprechend der Regelbefristungsdauer für 3 Jahre erhalten, aber tatsächlich wurde sie nur für nicht ganz 2 Jahre erteilt, weil ihr Pass nicht länger gültig war.
Nun stelle ich mir die Frage, für wie lange soll die Verlängerung beantragt werden:
1. für den Differenzzeitraum zu den 3 Jahren (etwa 1 Jahr und 3 Monate), um dann nach den 3 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen oder
2. für den vollen Zeitraum einer Regelbefristung, also weitere 3 Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis?
Im Fall 2 wäre dann die ungünstige Folge, dass sie auch erst später eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen kann. Denn solange sie im Besitz irgendeiner (noch) gültigen Aufenthaltserlaubnis ist, wird sie nicht nach 3 Jahren eine Änderung in eine unbefristete beantragen können.
Wie seid ihr damit umgegangen oder wie würdet ihr damit umgehen?
Viele Grüße,
Jürgen
vielleicht hat jemand mit der folgenden Situation Erfahrung machen können und kann mir einen praktischen Tipp geben.
Meine Frau muss demnächst ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen. Normalerweise hätte sie ihre erste Aufenthaltsgenehmigung entsprechend der Regelbefristungsdauer für 3 Jahre erhalten, aber tatsächlich wurde sie nur für nicht ganz 2 Jahre erteilt, weil ihr Pass nicht länger gültig war.
Nun stelle ich mir die Frage, für wie lange soll die Verlängerung beantragt werden:
1. für den Differenzzeitraum zu den 3 Jahren (etwa 1 Jahr und 3 Monate), um dann nach den 3 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen oder
2. für den vollen Zeitraum einer Regelbefristung, also weitere 3 Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis?
Im Fall 2 wäre dann die ungünstige Folge, dass sie auch erst später eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen kann. Denn solange sie im Besitz irgendeiner (noch) gültigen Aufenthaltserlaubnis ist, wird sie nicht nach 3 Jahren eine Änderung in eine unbefristete beantragen können.
Wie seid ihr damit umgegangen oder wie würdet ihr damit umgehen?
Viele Grüße,
Jürgen