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Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis beantragen

Diskutiere Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis beantragen im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo zusammen, vielleicht hat jemand mit der folgenden Situation Erfahrung machen können und kann mir einen praktischen Tipp geben. Meine Frau...
J

jukis

Gast
Hallo zusammen,

vielleicht hat jemand mit der folgenden Situation Erfahrung machen können und kann mir einen praktischen Tipp geben.

Meine Frau muss demnächst ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen. Normalerweise hätte sie ihre erste Aufenthaltsgenehmigung entsprechend der Regelbefristungsdauer für 3 Jahre erhalten, aber tatsächlich wurde sie nur für nicht ganz 2 Jahre erteilt, weil ihr Pass nicht länger gültig war.

Nun stelle ich mir die Frage, für wie lange soll die Verlängerung beantragt werden:
1. für den Differenzzeitraum zu den 3 Jahren (etwa 1 Jahr und 3 Monate), um dann nach den 3 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen oder
2. für den vollen Zeitraum einer Regelbefristung, also weitere 3 Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis?

Im Fall 2 wäre dann die ungünstige Folge, dass sie auch erst später eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen kann. Denn solange sie im Besitz irgendeiner (noch) gültigen Aufenthaltserlaubnis ist, wird sie nicht nach 3 Jahren eine Änderung in eine unbefristete beantragen können.

Wie seid ihr damit umgegangen oder wie würdet ihr damit umgehen?

Viele Grüße,
Jürgen
 
C

conny

Gast
Re: Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis beantr

Hallo Jürgen,

wir haben bei der Beantragung der ersten Aufenthalterlaubnis überhaupt keinen Zeitraum angegeben, wie lange diese beantragt wird. Der Zeitraum wurde von der Ausländerbehörde festgelegt. Genauso werden wir es auch bei der Verlängerung machen.
Gruß
Conny
 
C

CNX

Gast
Re: Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis beantr

jukis schrieb:
Hallo zusammen,

vielleicht hat jemand mit der folgenden Situation Erfahrung machen können und kann mir einen praktischen Tipp geben.

Meine Frau muss demnächst ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen. Normalerweise hätte sie ihre erste Aufenthaltsgenehmigung entsprechend der Regelbefristungsdauer für 3 Jahre erhalten, aber tatsächlich wurde sie nur für nicht ganz 2 Jahre erteilt, weil ihr Pass nicht länger gültig war.

Im Fall 2 wäre dann die ungünstige Folge, dass sie auch erst später eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen kann. Denn solange sie im Besitz irgendeiner (noch) gültigen Aufenthaltserlaubnis ist, wird sie nicht nach 3 Jahren eine Änderung in eine unbefristete beantragen können.

Wie seid ihr damit umgegangen oder wie würdet ihr damit umgehen?

Viele Grüße,
Jürgen
Hallo Jürgen,

würde hier wie bereits gesagt keinen Zeitraum vorgeben.
Wenn die "Regelzeiten" erfüllt sind (hier 3 Jahre), könnt ihr die Aufenthaltserlaubnis immer noch ändern lassen. Hierzu müsst ihr nicht bis zum Ablauf des jetzt neu erteilten Zeitraums warten. Wichtig ist, dass sie sich 3 Jahre ohne grosse Unterbrechungen hier aufgehalten hat und auch ihr dauernder Wohnsitz hier ist.

Gruss
C N X
 
tira

tira

Senior Member
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Re: Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis beantr

CNX schrieb:
... Wichtig ist, dass sie sich 3 Jahre ohne grosse Unterbrechungen hier aufgehalten hat und auch ihr dauernder Wohnsitz hier ist.
hallo CNX,

nach aussage des für uns zuständigen ausländeramtes ist im ersten jahr ein auslandsaufenthalt bis 3 monaten möglich, nach der neuvergabe um weitere 2 jahre ein auslandsaufenthalt
bis 6 monate am stück möglich ohne dass die aufenthaltserlaubnis erlischt. die zeiträume werden bei uns, wie schon gepostet von amts wegen festgelegt.

gruss :cool:
 
C

CNX

Gast
Re: Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis beantr

Hallo Tira,

diese Fristen sind bekannt. Übrigens kann man diese 3 bzw. 6 Monate auch nach Rücksprache mit dem AA überschreiten.

Hier gings darum, ob bei einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu deren Ablauf gewartet werden muss, um die unbefristete zu erhalten. Und das muss man nicht.

Gruss
C N X
 
J

jukis

Gast
Re: Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis beantr

Hallo,

danke erstmal für die schnellen Antworten.

Hmm, das ist natürlich auch eine Möglichkeit überhaupt keinen Zeitraum anzugeben. Wenn es denn tatsächlich möglich ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, obwohl man noch im Besitz einer, wenn auch befristeten, ist, ist es wohl auch die beste Lösung.

Mir wäre es aber lieber nichts dem Zufall bzw. der Behörde zu überlassen. ;-)

Jürgen
 
C

CNX

Gast
Re: Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis beantr

jukis schrieb:
Hallo,

danke erstmal für die schnellen Antworten.

Hmm, das ist natürlich auch eine Möglichkeit überhaupt keinen Zeitraum anzugeben. Wenn es denn tatsächlich möglich ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, obwohl man noch im Besitz einer, wenn auch befristeten, ist, ist es wohl auch die beste Lösung.

Mir wäre es aber lieber nichts dem Zufall bzw. der Behörde zu überlassen. ;-)

Jürgen
Hallo,

kannst es beruhigt glauben. Hat mit Zufall oder Behördenwillkür nichts zu tun - das ist Recht und Gesetz. Ausser in Sachsen-Anhalt gehen die Uhren anders. :lol:

Grus
C N X
 
O

onnut

Gast
Re: Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis beantr

wadee tuk khon,
es muss überhaupt nichts beantragt werden.
einfach mit dem neuen thai-pass zur aa,die übertragen den derzeitigen status in den neuen pass.
hat bei uns 5 min. gedauert.
onnut
 
M

matthi

Gast
Re: Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis beantr

Die Fristen werden vom AA festgelegt. Bei meiner Ex(Philippina) habe ich nach Eheschliessung 3 Jahre bekommen. Besser, sie hat die befristete AE erhalten. Nach einem Jahr Antrag auf unbefristete gestellt und erhalten. Nach einem weiteren Jahr Antrag auf Aufenthaltsberechtigung gestellt und erhalten. Mittlerweise hat sie den dt.Pass und lebt auf den Ph. und muss jetzt dort Antrag auf AE stellen.
 
M

matthi

Gast
Re: Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis beantr

Habe gerade mit Freunden in Hannover telefoniert. Bei zwei Familien wurde der Antrag in Manila abgelehnt. Bei der dritten wurde Antrag auf Langzeitvisum genehmigt. Sie (23 Jahre) hat 6 Monate erhalten. Verstehe das wer will.
 
R

RA Buemlein

Gast
Re: Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis beantr

Da die Thailänderin gemäß § 23 AuslG nach drei Jahren einen Anspruch auf die unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat- natürlich sofern die ehelichen Lebensgemenshaft fortbesteht- wird die Ausländerbehörde den Aufenthalt um ein (weiteres) Jahr verlängern, damit danach geprüft werden kann, ob die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden kann. Auf den Antrag der Betroffenen kommt es nicht an.
Die Mindestverlängerung muss aber ein Jahr betragen.

Natürlich kann die Ausländerbehörde den Aufenthalt um weitere zwei oder drei Jahre verlängern. Dennoch besteht nach dreijährigem Gesamtaufenthalt der Anspruch auf die unbefristete Aufenthaltserlaubnis, wenn der Lebensunterhalt der Familie gesichert ist.

RA Bümlein
 
E.Phinarak

E.Phinarak

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Re: Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis beantr

Hi,
bei uns lag der Fall genauso.Eheschließung,Aufenthalt 3 Jahre befristet.Verlängerung nicht möglich,da Thaipass nur noch 1 Jahr gültig.Thaipass verlängert,zum AA und unbefristete bekommen.
Alles soweit ohne Probleme.
@RA Blümlein
"solange der Lebensunterhalt der Familie gesichert ist" bedeutet was ?
Ehemann wird arbeitslos,Aufenthaltstitel wird nicht verlängert,Ehefrau abgeschoben?
Gruß Phinarak
 
DisainaM

DisainaM

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Da die Thailänderin gemäß § 23 AuslG nach drei Jahren einen Anspruch auf die unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat- natürlich sofern die ehelichen Lebensgemenshaft fortbesteht- wird die Ausländerbehörde den Aufenthalt um ein (weiteres) Jahr verlängern, damit danach geprüft werden kann, ob die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden kann. Auf den Antrag der Betroffenen kommt es nicht an.
Die Mindestverlängerung muss aber ein Jahr betragen.

Natürlich kann die Ausländerbehörde den Aufenthalt um weitere zwei oder drei Jahre verlängern. Dennoch besteht nach dreijährigem Gesamtaufenthalt der Anspruch auf die unbefristete Aufenthaltserlaubnis, wenn der Lebensunterhalt der Familie gesichert ist.

RA Bümlein
sehr gut der Vorschlag

rückwirkende Erteilung des Aufenthaltstitels
Niederlassungserlaubnis für Familienmitglieder von Deutschen gemäß § 28 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz[FONT=&quot][FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Swiss,SunSans-Regular]Regelmäßig können Ausländer erst nach einem fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Eine Privilegierung enthält das Gesetz in § 28 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz, wonach die Familienangehörigen eines Deutschen bereits nach drei Jahren die Niederlassungserlaubnis beanspruchen können. Jedoch setzt die Erteilung der Niederlassungserlaubnis gemäß § 28 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz den dreijährigen Besitz einer speziell zum Familiennachzug zu Deutschen gemäß § 28 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnis voraus. Daneben muss die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen drei Jahre bestanden haben und zum Zeitpunkt der Erteilung der Niederlassungserlaubnis fortbestehen.
[/FONT][/FONT]

[FONT=&quot][FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Swiss,SunSans-Regular]D.h. für Ausländer, welche eine andere Aufenthaltserlaubnis besitzen (zum Beispiel zu Studienzwecken, zu Arbeitszwecken, zum Kindesnachzug etc.), kommt die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz auch dann nicht in Betracht, wenn sie drei Jahre in familiärer Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen gelebt haben.
[/FONT][/FONT]

[FONT=&quot][FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Swiss,SunSans-Regular]Eine ausländische Studentin muss sich daher nach der Heirat mit dem Deutschen so schnell wie möglich um die "Umwandlung" ihrer Aufenthaltserlaubnis bemühen. Denn nur die Jahre des Besitzes des Aufenthaltstitels zum Familiennachzug zu Deutschen gemäß § 28 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz zählen für den Anspruch auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis nach nur drei Jahren mit.
[/FONT][/FONT]

[FONT=&quot][FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Swiss,SunSans-Regular]Manchmal lässt sich die Ausländerbehörde bekanntermaßen Zeit mit der Erteilung der "richtigen" Aufenthaltserlaubnis. Wegen der möglichen Anwartschaft auf vorzeitige Niederlassungserlaubnis sollte in solchen Fällen auf die rückwirkende Erteilung des Aufenthaltstitels bestanden werden.
[/FONT][/FONT]

Hierzu beraten Sie gerne die spezialisierten Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Bümlein.
Rechtsfragen deutsch-thailändischer Ehen von RA Buemlein, 2017, FARANG-Magazin
 
Thema:

Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis beantragen

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