
Claude
Senior Member
Themenstarter
Hallo zusammen,
heute waren wir bei der Cousine meiner Frau, die seit 9 Jahren in D ist (verheiratet mit D-Mann, natuerlich). Sie verbringt mehere Monate pro Jahr in Th und sagte, das sie nie laenger als 6 Monate bleibt, da sonst ihr unefristetes Aufenthaltsrecht verfaellt - stimmt das? Vom gesunden Menschenverstand her ist dies nicht verstaendlich, aber Gesetze haben ja oft nichts mit dem Menschenverstand zu tun...wer weiss da mehr? Welche Konsequenzen hat der Verfall des unbefristeten Aufenthaltsrechtes? Welchen Antragsweg muss dann dann gehen? Gibt es Unterschiede, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind?
heute waren wir bei der Cousine meiner Frau, die seit 9 Jahren in D ist (verheiratet mit D-Mann, natuerlich). Sie verbringt mehere Monate pro Jahr in Th und sagte, das sie nie laenger als 6 Monate bleibt, da sonst ihr unefristetes Aufenthaltsrecht verfaellt - stimmt das? Vom gesunden Menschenverstand her ist dies nicht verstaendlich, aber Gesetze haben ja oft nichts mit dem Menschenverstand zu tun...wer weiss da mehr? Welche Konsequenzen hat der Verfall des unbefristeten Aufenthaltsrechtes? Welchen Antragsweg muss dann dann gehen? Gibt es Unterschiede, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind?