Vaterschaftsanerkennung und dt. Pass fürs Kind

Diskutiere Vaterschaftsanerkennung und dt. Pass fürs Kind im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Dein Name wird auf Thai in der Geburtsurkunde stehen. Bei der notwendigen Uebersetzung wird das Uebersetzungsbuero in der Regel fragen wie Dein...
markobkk

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Dein Name wird auf Thai in der Geburtsurkunde stehen. Bei der notwendigen Uebersetzung wird das Uebersetzungsbuero in der Regel fragen wie Dein Name auf Deutsch richtig geschrieben wird da die der Thaiversion auch nicht trauen. Fuer die Vaterschaftsanerkennung ist es dagegen wieder relativ egal da man im Zuge selbiger den Nachnamen fuer Deutschland sowieso nochmal schriftlich definieren kann. Das heisst theoretisch kann das Kind in Thailand den Familiennamen der Mutter haben und in Deutschland den vom Vater oder umgekehrt.
 
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habbla

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Vielen Dank für die Erklärungen. Vermutlich ist das Beibringen der Unterlagen gar nicht so schwierig wie es sich im ersten Moment anhört.
Wenn man sich aber die Merkblätter anschaut, kommt einem das einfach gigantisch vor was da alles zu erledigen ist. Vor allem, wenn die Zeit vor Ort immer so beschränkt ist!
 
markobkk

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Die Unterlagen fuer die Vaterschaftsanerkennung auf der Botschaft sind in der Regel sehr einfach zu besorgen und der ganze Prozess geht relativ zuegig und unkompliziert vonstatten. Da die Vaterschaftsanerkennung auf der Botschaft aber fuer Dich als Vater rechtlich gesehen so gut wie nichts bringt stellt sich die Frage ob das reicht oder nicht, aber das muss jeder fuer sich selber entscheiden. Mit der Vaterschaftsanerkennung auf der Botschaft wird das Kind rechtlich Deutscher Staatsbuerger und kann somit den deutschen Pass erhalten. Ein Sorgerecht fuer Dich beinhaltet das allerdings nicht. Wenn Du auch das Sorgerecht haben moechtest bleibt nur der Weg der Vaterschaftsanerkennung ueber die Familiengerichte.
 
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habbla

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Danke für die Hinweise! Ist mir klar das ich mir damit nur Pflichten "aufhalse", auf Rechte aber quasi verzichte. Ich bin mir auch noch nicht sicher wie ich das haben will. Evtl. kann ich das gem. Sorgerecht ja hier in Deutschland auf dem Jugendamt beantragen.
 
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