Vaterschaftsanerkennung und dt. Pass fürs Kind

Diskutiere Vaterschaftsanerkennung und dt. Pass fürs Kind im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Das ist nur per Gerichtsentscheid möglich, jedenfalls so lange das Kind in einem Alter ist in dem es noch keine Willenserklärung abgeben kann (<...
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ffm

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Ich denke, zurzeit sieht es so aus, dass wir zunächst das gemeinsame Sorgerecht beantragen wollen. Das dürfte ein recht normaler Vorgang sein, der nicht viele Fragen nach sich ziehen wird. Oder? Weißt Du zufällig, ob man das gemeinsame Sorgerecht auch beim Gericht beantragen muss oder läuft das mit der Vaterschaftsanerkennung beim örtlichen Bezirksamt?
Das ist nur per Gerichtsentscheid möglich, jedenfalls so lange das Kind in einem Alter ist in dem es noch keine Willenserklärung abgeben kann (< 7). Und das Gericht wird eine Entscheidung auf der Grundlage eines Gutachtens der Jugendbehörden treffen wollen. Ohne Gerichtsentscheid wird das Bezirksamt die Eintragung der Vaterschaft verweigern.

Bist du eigentlich sicher dass die thailändische Gerichtsentscheidung zum Sorgerecht in Deutschland automatisch anerkannt wird?

Anschließend beantrage ich den Pass bei der dt. Botschaft.
Dir ist aber schon klar dass der thailändische Vaterschaftseintrag und die Vaterschaftsanerkennung bei der Botschaft, die zur Ausstellung eines Reisepasses für das Kind führt, zwei völlig unterschiedliche und voneinander unabhängige Verfahren sind?
 
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Johannis1980

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Bist du eigentlich sicher dass die thailändische Gerichtsentscheidung zum Sorgerecht in Deutschland automatisch anerkannt wird?
Laut Aussage der dt. Botschaft ist das so. Das Sorgerecht kann ich laut der dt. Botschaft nur erhalten, wenn es durch das thailändische Familiengericht beurkundet wurde. Mit der Beurkundung und dem Eintrag ins Familienregister muss ich dann zur Botschaft und kann auch nach deutschem Recht das Sorgerecht eintragen lassen.

Dir ist aber schon klar dass der thailändische Vaterschaftseintrag und die Vaterschaftsanerkennung bei der Botschaft, die zur Ausstellung eines Reisepasses für das Kind führt, zwei völlig unterschiedliche und voneinander unabhängige Verfahren sind?
Ja, das ist mir klar. Zunächst werde ich das gemeinsame Sorgerecht beurkunden und anschließend im Vaterschaftsregister eintragen lassen. Danach geht es zur dt. Botschaft.

Du schreibst, dass das Gericht das Sorgerecht erst nach einem Gutachten der Jugendbehörde erteilt. Weißt Du, wie lange so ein Vorgang dauern wird? Das hört sich alles danach an, als ob es sich viele viele Monate hinziehen könnte.

Danke Dir auf jeden Fall für Deinen Beitrag.
 
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Chak

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Um das Kind kümmere ich mich natürlich. Und es handelt sich natürlich nicht um eine Leihmutterschaft. Ich kann es nicht ganz nachvollziehen, dass es nicht akzeptiert wird, dass eine Frau für sich sagt, dass sie sich einfach nicht in der Lage sieht ein Kind aufzuziehen. Das ist doch in Deutschland durchaus auch mal der Fall. Es werden genügend Kinder von Müttern zur Adoption frei gegeben. Und ganz ehrlich, ich finde man kann einen solchen Schritt doch auch akzeptieren. Andere lassen es abtreiben. Diese Option hätte sie auch gehabt und da wären mir die Hände gebunden gewesen. Ich bin froh, dass sie diesen Weg gewählt hat. Ehrlich, sehr froh.
Ich finde es sehr gut, dass du dich deiner Verantwortung stellst und dich um das Kind kümmerst.
 
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ffm

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Du schreibst, dass das Gericht das Sorgerecht erst nach einem Gutachten der Jugendbehörde erteilt. Weißt Du, wie lange so ein Vorgang dauern wird? Das hört sich alles danach an, als ob es sich viele viele Monate hinziehen könnte.
Bei uns hat es etwa vier Monate gedauert. Aber wir hatten uns auch nicht darum bemüht das Verfahren zu beschleunigen, weil ein Umzug nach Deutschland nie beabscihtigt war. Andererseits war zu der Zeit war unser Sohn schon 4 Jahre alt, und wir konnten dem Jugendamt deshalb ein über Jahre hinweg geregeltes Familienleben darstellen. Es wurde auch ein Zeuge verlangt, der das bestätigte.

Das ganze ist inzwischen auch schon vier Jahre her, es kann daher durchaus sein dass die die Verfahrensweisen des Familiengerichts sich inzwischen geändert haben.

Bei deinem Vorhaben wünsche ich dir jedenfalls alles erdenklich gute, und hoffe es wird trotz allem nicht zu kompliziert und langwierig werden.
 
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Johannis1980

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Ich finde es sehr gut, dass du dich deiner Verantwortung stellst und dich um das Kind kümmerst.
Das ist für mich absolut selbstverständlich und ich freue mich auch schon darauf. Sehr sogar. :-)
 
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Johannis1980

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wir konnten dem Jugendamt deshalb ein über Jahre hinweg geregeltes Familienleben darstellen. Es wurde auch ein Zeuge verlangt, der das bestätigte.
Bei deinem Vorhaben wünsche ich dir jedenfalls alles erdenklich gute, und hoffe es wird trotz allem nicht zu kompliziert und langwierig werden.
Danke Dir für Deine Antwort. Ich glaube, wir können mit nichts glänzen. Kein geregeltes Leben, keine Zeugen, kein nichts. Ich mache mir wirklich Gedanken, wie das letztendlich alles ablaufen wird. Ich habe Sorge, dass das Kind am Ende noch in die Obhut des Jugendamtes kommt. So viele Szenarien sind in meinem Kopf, dass ich manchmal denke, ich werde noch wahnsinnig.

Danke Dir für Deine Wünsche. Ich hoffe, dass am Ende alles gut wird. Und ich hoffe, dass das Ende nicht Jahre auf sich warten lässt.
 
Ralli

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Johannis1980;1205054 [B said:
Meine Freundin (Thailänderin) erwartet Ende April unser Baby. Für sie ist klar, dass sie das Baby nicht behalten kann bzw. möchte. Sie hat mir nun bereits im Oktober letzten Jahres zur Wahl gestellt, dass ich das Baby alleine großziehen soll oder sie es zur Adoption frei gibt. [/B]

Viele liebe Grüße

Johannis
noch wenige Wochen ... dann kommt das Baby ... April ist ja bald ... dann wird Johannis1980 PAPA :o) ;-) :)
 
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Johannis1980

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noch wenige Wochen ... dann kommt das Baby ... April ist ja bald ... dann wird Johannis1980 PAPA :o) ;-) :)
Und so ungüstig die Umstände auch sein mögen, wenn ich diesen Satz von Dir lese, dann geht es durch und durch. :-)
 
Claude

Claude

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hier und da
Die Eintragung des Sorgerechtes wird eine ganz schwierige Geschichte, ich kenne es aus dem Bekanntenkreis. Das groesste Problem ist aber, dass Du bis zur letzten Unterschrift vom guten Willen der Kindsmutter abhaengig bist. Du bist erpressbar.
Letztlich - sollte alles glatt laufen, was ich bezweifle - wird das Kind dich irgendwann mal nach seiner Mutter fragen. Und was willst Du dann sagen?
 
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Johannis1980

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Die Eintragung des Sorgerechtes wird eine ganz schwierige Geschichte, ich kenne es aus dem Bekanntenkreis. Das groesste Problem ist aber, dass Du bis zur letzten Unterschrift vom guten Willen der Kindsmutter abhaengig bist. Du bist erpressbar.
Letztlich - sollte alles glatt laufen, was ich bezweifle - wird das Kind dich irgendwann mal nach seiner Mutter fragen. Und was willst Du dann sagen?
An der Mutter zweifele ich nicht. Eher an den Behörden. Und da zweifele ich gewaltig.
Und was ich dem Kind mal sagen will? Die Wahrheit natürlich. Was anderes kommt nicht in Frage.
Es hat eine Mutter, die es immer lieben wird, auch wenn sie nicht in der Lage ist, es großzuziehen.

Wie auch immer es hier im Forum rüberkommen mag, die Mutter ist kein schlechter und schon gar kein herzloser Mensch.
 
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Johannis1980

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Die Eintragung des Sorgerechtes wird eine ganz schwierige Geschichte, ich kenne es aus dem Bekanntenkreis.
Du, Claude, ich hätte noch eine kurze Frage. Waren die beiden aus deinem Bekanntenkreis sich einig? Und wie alt war das Kind zu diesem Zeitpunkt?

Dank Dir schon einmal im Voraus.
 
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habbla

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Hallo zusammen,

ich würde mich gerne an diesen Thread hier anhängen, und die Fragen von Johannis nochmal aufgreifen wollen:
Ich glaube, meine Fragen würden nämlich keinen eigenen Thread rechtfertigen!

Hallo an alle Forumsleser,

2. Wie lange dauert das gesamte Prozedere von der Anerkennung der Vaterschaft bis zum Erhalt des deutschen Passes?

3. Welche Unterlagen muss ich bei der Vaterschaftsanerkennung vorlegen und welche Unterlagen bei der Beantragung des deutschen Passes? (Im Internet habe ich teilweise widersprüchliche Aussagen gefunden.)
Um die Vaterschaftanerkennung bei der Botschaft machen zu können braucht man ja u.a. eine Ledigkeitsbescheinigung der Mutter aus deren Landkreis und vom Zentralregister.

Wie lange dauert es, so eine Bescheinigung zu erhalten?

Weiterhin braucht man ja die Geburtsurkunde des Kindes in welcher der Name des Vaters inkl. richtigem Nachnamen drin steht. Gibt es diese Geburtsurkunde sofort nach der Geburt oder wie lange muss man darauf warten?

Wäre schön, wenn hier jemand von seinen praktischen Erfahrungen berichten könnte!

LG habbla
 
markobkk

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Um die Vaterschaftanerkennung bei der Botschaft machen zu können braucht man ja u.a. eine Ledigkeitsbescheinigung der Mutter aus deren Landkreis und vom Zentralregister.

Wie lange dauert es, so eine Bescheinigung zu erhalten?
In Bangkok bekommt man das normalerweise sofort.

Weiterhin braucht man ja die Geburtsurkunde des Kindes in welcher der Name des Vaters inkl. richtigem Nachnamen drin steht.
Was ist der "richtige" Nachname?

Gibt es diese Geburtsurkunde sofort nach der Geburt oder wie lange muss man darauf warten?
Mit den Papieren vom Krankenhaus bekommt man die Geburtsurkunde in der Regel zeitnah, allerdings nicht direkt nach der Geburt da die Urkunde ja vom Amt und nicht vom Krankenhaus ausgestellt wird.
 
michael59

michael59

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Der deutsche Name sollte richtig in Thaischreibweise gebracht werden. Kann man zB. für wenig Geld bei Kiesow erledigen lassen.
 
markobkk

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Wobei Kiesow eher fragt wie der Thainame in der deutschen Uebersetzung geschrieben werden soll. Andersherum schreibt doch sowieso jeder wie er lustig ist. Als wir den thailaendischen Reisepass fuer unseren Sohn beantragt haben, haben wir denen den deutschen Namen aufgeschrieben. So wurde das uebernommen und die Schreibweise in der Geburtsurkunde war scheinbar egal, beziehungsweise wurde fuer die Uebersetzung nicht heran gezogen.
 
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Chak

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So egal finde ich das nicht, markobkk. Wegen einer falschen Transkription spricht nun jeder der das auf thailändisch liest meinen Nachnamen falsch aus.
 
markobkk

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Es ist wohl wie mit dem Wort Pattaya. Fahr mal von Bangkok ins Seebad und Du wirst mindestens 10 verschiedene Schreibweisen von Pattaya auf den Schildern sehen. Alles wird halt irgendwie gleichartig ausgesprochen, aber schreiben kann's kaum einer. Im Reisepass und im Ausweis steht der Name so drin wie er geschrieben werden soll. Ob das nun mit der Geburtsurkunde 100% uebereinstimmt darf bezweifelt werden.
 
michael59

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Also der Kiesow hat meine Geburtsurkunde übersetzt und so sind alle Schreibweisen meines Namens in Thailand gleich. Und aussprechen kann es auch jeder des Thailesens mächtiger.
Und auch für das Seebad gibt es nur eine richtige Schreibweise. Das sich nicht jeder dran hält ist was anderes.
 
markobkk

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Ja wie gesagt, ich denke im Reisepass und im Ausweis steht's richtig und die Geburtsurkunde zeigt man ja doch eher selten von daher so what. Mit meinem Familiennamen haben die Thai's sowieso leichte Probleme egal wie der auf Thai oder Deutsch geschrieben wird. Hinzu kommt das die wenigsten einen mit Familienamen ansprechen, zumindest kenne ich kaum einen, wenn ich von schriftlich bestaetigten Hotelreservierungen mal absehe.
 
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habbla

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Ja wie gesagt, ich denke im Reisepass und im Ausweis steht's richtig und die Geburtsurkunde zeigt man ja doch eher selten von daher so what.
Das ist schon richtig das man die Geburtsurkunde eher selten vorzeigt. Wenn es aber um amtliche Belange im ersten Lebensjahr des Kindes geht, kann ich mir schon vorstellen, das es einfacher ist in der Geburtsurkunde steht "Martin Fritz Maier" als Vater drin und nicht nur "Martin Fritz" oder "Mardien Fitz Maer". In der Schwangeschaftsanzeige vom Thai-Doc wurde mein Nachnamen nämlich auch komplett unterschlagen. Der steht dort aber nicht in Thai sondern in lateinischen Buchstaben.

Aber wie ich gelernt habe, steht in der Geburtsurkunde mein Name dann eh' auf Thai?

Und vielen Dank für die schnellen Antworten zu meinen ursprünglichen Fragen!
 
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Vaterschaftsanerkennung und dt. Pass fürs Kind

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