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ffm
Senior Member
Das ist nur per Gerichtsentscheid möglich, jedenfalls so lange das Kind in einem Alter ist in dem es noch keine Willenserklärung abgeben kann (< 7). Und das Gericht wird eine Entscheidung auf der Grundlage eines Gutachtens der Jugendbehörden treffen wollen. Ohne Gerichtsentscheid wird das Bezirksamt die Eintragung der Vaterschaft verweigern.Ich denke, zurzeit sieht es so aus, dass wir zunächst das gemeinsame Sorgerecht beantragen wollen. Das dürfte ein recht normaler Vorgang sein, der nicht viele Fragen nach sich ziehen wird. Oder? Weißt Du zufällig, ob man das gemeinsame Sorgerecht auch beim Gericht beantragen muss oder läuft das mit der Vaterschaftsanerkennung beim örtlichen Bezirksamt?
Bist du eigentlich sicher dass die thailändische Gerichtsentscheidung zum Sorgerecht in Deutschland automatisch anerkannt wird?
Dir ist aber schon klar dass der thailändische Vaterschaftseintrag und die Vaterschaftsanerkennung bei der Botschaft, die zur Ausstellung eines Reisepasses für das Kind führt, zwei völlig unterschiedliche und voneinander unabhängige Verfahren sind?Anschließend beantrage ich den Pass bei der dt. Botschaft.
