Vaterschaftsanerkennung und dt. Pass fürs Kind

Diskutiere Vaterschaftsanerkennung und dt. Pass fürs Kind im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Nein, dem ist leider nicht so. Das wäre wunderbar. Aber Vaterschaftsanerkennung bei der dt. Botschaft + Beantragung des Passes beinhaltet kein...
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Johannis1980

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An deiner Stelle würde ich erst mal nur die Vaterschaftsanerkennung bei der Botschaft machen. Der thailändische Vaterschaftseintrag ist dafür keine Voraussetzung. Dann bekommst du den deutschen Pass für das Kind, und kannst es mit nach Deutschland nehmen.
Nein, dem ist leider nicht so. Das wäre wunderbar. Aber Vaterschaftsanerkennung bei der dt. Botschaft + Beantragung des Passes beinhaltet kein Sorgerecht. Und ohne Sorgerecht darf ich mit dem Kind nicht ausreisen.
So sind die Gesetze. Und wenn wir ehrlich sind, dann ist das auch gut so.
 
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Johannis1980

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In unserem Fall dauerte 2 Wochen von der Terminvereinbarung bis zur Beurkundung der Vaterschaft, plus weitere 2 Tage oder so fuer den vorlaeufigen Reisepass. Solange dauert das also nicht.
Wart dafür ihr auch bei Gericht oder wo habt Ihr die Vaterschaft beurkunden lassen? Beurkundung der Vaterschaft beinhaltet ja nicht das Sorgerecht, oder?

Ich bin letzetens sie Strecke geflogen. Da war ein Baby -vielleicht 3 Monate- mit an Bord. Sehr pflegeleicht und ruhig. Ich denke, dass ein Baby wahrscheinlich die meiste Zeit schlafen wird. Bei einem 1-jährigem kann ich mir das schon stressiger vorstellen.
Aber ich habe mir natürlich die selben Fragen gestellt.
 
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Johannis1980

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@ffm
ja, das ist mein Ziel, aber noch sehe ich den Weg dahin nicht.
 
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Und ohne Sorgerecht darf ich mit dem Kind nicht ausreisen.
Selbstverständlich darfst du mit dem Kind ausreisen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Sorgeberechtigte (die Mutter) damit einverstanden ist.

Diese Einverständniserklärung solltest du dir von der Mutter schriftlich geben lassen, am besten mit deutscher Übersetzung, damit auch bei der Einreise in Deutschland alle Fragen beantwortet werden können. Daneben solltest du die Geburtsurkunde dabei haben, aus der hervor geht, dass du der Vater bist. Ebenso mit deutscher Übersetzung, aber die musst du ja sowieso für die Vaterschaftsanerkennung machen lassen. Um ganz sicher zu gehen kannst du dich auch von der Mutter zum Flughafen begleiten lassen.

Schwierigkeiten gäbe es nur wenn der Eindruck entstehen würde, dass du das Kind gegen den Willen der Mutter nach Deutschland bringen wolltest.
 
markobkk

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Wart dafür ihr auch bei Gericht oder wo habt Ihr die Vaterschaft beurkunden lassen? Beurkundung der Vaterschaft beinhaltet ja nicht das Sorgerecht, oder?
Wir haben das auf der Botschaft gemacht und ja, dort beinhaltet die Vaterschaftsanerkennung kein Sorgerecht.

Wer sagt das Du mit Kind nicht ausreisen darfst? Ich war mit meinem Sohn 7 mal im Ausland, allein ohne Mutter. Hat nie auch nur irgend jemanden im geringsten interessiert. Ich hatte zwar seine Geburtsurkunde und einen Zettel von der Mutter auf Thai dabei wo drauf stand wo wir hinwollen und wann wir wieder da sind, aber nie hat jemand danach gefragt. Zur Sicherheit hat die Mutter noch am Flughafen gewartet bis wir durch die Immigration waren. Aus Thailand mit Thaipass ausgreist, in andere Laender mit deutschen Pass eingereist und das ganze wieder zurueck, voellig problemlos. Da mein Sohn in beiden Paessen auch meinen Familiennamen hat war zumindest offentsichtlich das wir irgendwie zusammen gehoeren.

Mein Sohn war auch mit seiner Mutter allein im Ausland und auch da gab's keine Probleme. Haette da allerdings eher welche erwartet aufgrund der unterschiedlichen Familiennamen. War aber auch egal.

Ledigleich einmal wollte ein Immigration Beamter in Hongkong unsere Zusammengehoerigkeit erklaert haben. Da waren wir alle 3 zusammen geflogen, aber das Problem war nicht das Kind sondern die Mutter. Er wollte wissen wieso die Mutter einen anderen Namen hat etc, haben nach einer kurzen Erklaerung war alles ok und wir konnten einreisen.

Auch wenn ich seit ein paar Jahren das Sorgerecht durch unsere Heirat auch habe, hat in all den Jahren vorher nie irgend jemand gefragt ob ich das Sorgerecht habe. Kindergarten, Schule, Immigration, Arzt, generell in Thailand oder Deutschland, war alles egal. Ich war fuer die der Vater mit allem drum und dran.
 
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Johannis1980

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Selbstverständlich darfst du mit dem Kind ausreisen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Sorgeberechtigte (die Mutter) damit einverstanden ist.
Ja, das wirst Du Recht haben. Ich hatte den Herrn von der Botschaft wahrscheinlich falsch verstanden. Er hat mir folgendes geschrieben: "Ohne ein Sorgerecht könnten Sie das Kind trotz deutschen Reisepass nicht mit nach Deutschland nehmen."
Damit meint er wahrscheinlich eher, dass ich mit dem Kind nicht in Deutschland allein leben kann.

Wie dem auch ei, es ist für mich keine Option ohne Sorgerecht das Land zu verlassen. Ich überlege, ob ich nicht zunächst das gemeinsame Sorgerecht beantrage und erst in Deutschland dann das alleinige. Vom Gefühl her sollte das leichter möglich sein. Was meinst Du?
 
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Johannis1980

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@markobkk

Wie eben erwähnt, habe ich das wohl falsch verstanden. Dennoch benötige ich das Sorgerecht, weil es alles deutlich vereinfacht. Du hattest die Mutter Deines Kindes ja die meiste Zeit bei Dir. Wenn ich in Deutschland bin, dann bin ich mit dem Kind auf mich allein gestellt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ohne Sorgerecht so einfach möglich ist. Allein wenn etwas mit dem Kind passieren sollte, dann habe ich absolut keine Rechte. Schon gar nicht möglich wäre dann die Beantragung der Elternzeit, die aber absolut notwendig für mich ist. Ich kann meinen unbezahlten Urlaub nicht beliebig weit ausdehnen. Das Sorgerecht ist also für mich vor der Ausreise aus Thailand absolute Pflicht. Wie von mir oben bereits erwähnt, ist vielleicht zunächst die Beantragung für das gemeinsame Sorgerecht und erst später aus Deutschland die Beantragung für das alleinige Sorgerecht sinnvoll. Ich hoffe, dass die Beantragung des gemeinsamen Sorgerechtes nicht so aufwendig sein wird, wie die Beantragung des alleinigen Sorgerechtes vor dem thailändischem Gericht. Aber ich weiß es leider einfach nicht.

Danke Dir auf jeden Fall für Deine Ausführung. Hab ein schönes Wochenende.
 
Chumpae

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Chumpae
Was mir an der gesamten Problematik nicht einleuchtet, ist die Haltung der zukünftigen Mutter zum Kind. Ich toleriere mal die Aussage des TS, daß er wiederum die Haltung der Kindesmutter akzeptiert.
Aus meiner Sicht hat dann die Mutter des Kindes zumindest unmittelbar nach der Geburt bis zur Klärung der Problematik im Sinne des Kindes die Versorgung desselben aus ethisch und moralischen Gründen sicherzustellen.In D gäbs dafür die sog. Babyklappe, ist zwar moralisch auch nicht besser- gewährt aber , daß das Kind "überlebt. Ich gehe mal davon aus , das der Kindesvater und zukünftige Sorgeberechtigte willens und in der Lage ist,dieses Minimum an Moral auch entsprechend finanziell zu honorieren. Einfacher gesagt: Ich als Vater stehe zum Sorgerecht, erwarte aber, daß Du bist zur Klärung der damit verbundenen"diplomatischen Probleme" dieses Kind nach Besten Wissen und Gewissen und unter meiner finanziellen Unterstützung versorgst".Das ist das Mindeste, was man in so einer Situation erwarten kann. Die nachträglichen Probleme in D werden ja für den Vater nicht ausbleiben.Entweder es tritt tatsächlich wie hier auch schon mal angedeutet ein Umdenken nach der Geburt bei der Mutter ein, oder aber bei Nichteinhaltung eines Mindestmaßes an "mütterlichem Instinkt"kannste die betreffende Person auch in die Tonne treten.
 
Yogi

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Was mir an der gesamten Problematik nicht einleuchtet, ist die Haltung der zukünftigen Mutter zum Kind. Ich toleriere mal die Aussage des TS, daß er wiederum die Haltung der Kindesmutter akzeptiert.
..................
Ich zitiere mal mein eigenes Post "16", weil mir weiterhin vieles suspekt ist.

Was ich mich frage, ob er mit einem Säugling die Reise nach D-Land antreten will.
Dann auch noch, wer sich in D-Land um das Baby kümmern wird.

Ich hoffe, meine Gedanken sind Bullkacke, aber so ein komisches Gefühl von Leihmutter etc., will sich einfach nicht abstellen.
 
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ffm

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Ich hatte den Herrn von der Botschaft wahrscheinlich falsch verstanden. Er hat mir folgendes geschrieben: "Ohne ein Sorgerecht könnten Sie das Kind trotz deutschen Reisepass nicht mit nach Deutschland nehmen." Damit meint er wahrscheinlich eher, dass ich mit dem Kind nicht in Deutschland allein leben kann.
Die Aussage wird sich auf mögliche Problem beziehen, die in Deutschland entstehen könnten. Aber wie ich bereits geschrieben haben, sofern die Zustimmung der Sorgeberechtigten vorliegt darfst du mit dem Kind nach Deutschland reisen. Mit Zustimmung der Sorgeberechtigten darfst du auch dort dauerhaft mit dem Kind leben.

Wie dem auch sei, es ist für mich keine Option ohne Sorgerecht das Land zu verlassen.
Das ist eine sehr deutsche Sichtweise der Dinge. Hauptsache alles ist formal korrekt. Aber damit gibst du dem Sorgerecht einen Stellenwert, der ihm nicht zustehen sollte, und den es in Thailand auch nicht hat.

Wichtig ist doch vor allem dass sich jemand um das Kind kümmert, und dass dessen Leben möglichst von Anfang an in geordneten Bahnen verläuft. Je nachdem wie die Umstände sind kann es hilfreicher sein einfach selbst Fakten zu schaffen, als auf die Entscheidung anderer zu warten.

Ich überlege, ob ich nicht zunächst das gemeinsame Sorgerecht beantrage und erst in Deutschland dann das alleinige. Vom Gefühl her sollte das leichter möglich sein.
Wer wird sich denn in den ersten Monaten in Thailand um das Kind kümmern? Du alleine? Oder du zusammen mit der Mutter? Oder jemand ganz anderes? Und wer würde sich in Deutschland um das Kind kümmern? Du selbst?

Das Jugendamt und das Gericht in Thailand werden sich in erster Linie bemühen herauszufinden, wer tatsächlich für das Kind sorgt, und die Entscheidung wird die realen Verhältnisse wahrscheinlich auch wiedergeben. Und darin liegt die besondere Problematik eines solchen Verfahrens. Denn bei einem Kind, das erst wenige Wochen oder Monate alt, ist werden beim Jugendamt und bei Gericht alle Alarmglocken läuten, weil nun mal der Verdacht einer Leihmutterschaft nahe liegt, und weil noch nicht über einen längeren Zeitraum nachgewiesen werden kann wer sich tatsächlich um das Kind gekümmert hat. Aus diesem Grund könnte sich das Gerichtsverfahren erheblich in die Länge ziehen.

Wenn es für dich möglich ist, dich auf unabsehbare Zeit in Thailand selbst so lange um das Kind zu kümmern bis alles gerichtsfest ist, dann könnte dieser Weg für dich in Frage kommen. Aber es gibt andere Wege, die ebenfalls zum Erfolg führen, und die leichter kalkulierbar sind.

1. Möglichkeit: Du heiratest die Mutter des Kindes noch vor der Geburt des Kindes in Thailand. Damit bist du automatisch der Vater des Kindes, eine Vaterschaftsanerkennung ist nicht nötig, auch wenn die Ehe wenig später wieder geschieden wird.

2. Möglichkeit: Nach der Vaterschaftsanerkennung bei der Botschaft beantragt die Mutter ein Schengen-Visum, und ihr fliegt gemeinsam nach Deutschland. Dort vereinbart ihr vor dem Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht, und dass das Kind mit dir zusammen in Deutschland leben soll. Danach fliegt die Mutter wieder zurück.

3. Möglichkeit (wie schon angesprochen): Nach der Vaterschaftsanerkennung bei der Botschaft fliegst du allein mit dem Kind nach Deutschland. Im Gepäck hast du die Geburtsurkunde des Kindes, in der du als Vater eingetragen bist, und eine Erklärung der Mutter, dass sie damit einverstanden ist dass du das Kind mit nach Deutschland nimmst. In Deutschland klärst du dann zu gegebener Zeit die Situation mit den Behörden.

Wir kennen alle die Mutter nicht, wir wissen nicht wie sie tickt und wo ihe persönlichen Probleme liegen, die sie davon abhalten sich um das Kind zu kümmern. Daher müssen wir das was du dazu schreibst als Tatsache akzeptieren. Wenn das alles so zutrifft, dann würde ich jedenfalls an deiner Stelle alles tun, um das Kind so schnell wie möglich nach Deutschland zu bringen und eine Hängepartie in Thailand zu vermeiden.
 
Knut_0815

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Das ist eine sehr deutsche Sichtweise der Dinge. Hauptsache alles ist formal korrekt.
Wenn Du Weitsicht mit deutscher Sichtweise meinst, hast Du Recht.

Eine Sorgerechtsvereinbarung zwischen den Eltern dürfte der Jurist als Willenerklärung behandeln. Seinen Willen kann man jederzeit ändern! Was wäre, zöge die Mutter ihr Einverständnis irgendwann zurück - nach Jahren gar? Das wäre sowohl für das Kind wie für den Vater eine Katastrophe. Und was, wenn mit einem solchen Schritt Gelder erpreßt werden sollen? Wir wissen alle, daß in Thailand (aber nicht nur) viele Entscheidungen rein materiellen Charakter haben.

Bei einer Gerichtsentscheidung sieht es da schon anders aus.
 
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Franky53

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nicht mehr hier
Wir kennen alle die Mutter nicht, wir wissen nicht wie sie tickt und wo ihe persönlichen Probleme liegen, die sie davon abhalten sich um das Kind zu kümmern. Daher müssen wir das was du dazu schreibst als Tatsache akzeptieren. Wenn das alles so zutrifft, dann würde ich jedenfalls an deiner Stelle alles tun, um das Kind so schnell wie möglich nach Deutschland zu bringen und eine Hängepartie in Thailand zu vermeiden.
vom TS wissen wir aber auch nicht mehr,da er auf keine Frage diesbezüglich eingeht,ist aber auch seine Sache.
 
Knut_0815

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vom TS wissen wir aber auch nicht mehr,da er auf keine Frage diesbezüglich eingeht,ist aber auch seine Sache.
Der Gentlemen genießt und schweigt...
 
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Was wäre, zöge die Mutter ihr Einverständnis irgendwann zurück - nach Jahren gar?

Dann gäbe es immer noch die Möglichkeit die Angelegenheit gerichtlich klären zu lassen. Aber wie wahrscheinlich ist es dass eine thailändische Mutter, die nach der Geburt vom Kind nichts wissen will und es dem Vater überlässt, dann Jahre später in Deutschland auftaucht und auf ihr Recht als Mutter pocht?

Bei einer Gerichtsentscheidung sieht es da schon anders aus.
Völlig richtig. Deshalb sollte der Threadstarter sich auch zu gegebener Zeit um das alleinige Sorgerecht bemühen, sei es in Thailand oder in Deutschland.

Es ist aber davon auszugehen dass Gerichte und Jugendbehörden sehr skeptisch gegenüber einem Vater sein werden, der für sein nur ein paar Wochen oder Monate altes uneheliches Kind das alleinige Sorgerecht erhalten, der also der Mutter das Sorgerecht entziehen lassen möchte.

Wenn das Kind mal zwei oder drei Jahre alt ist, in der Zeit von seinem Vater versorgt wurde und es ihm dabei erkennbar gut geht, dann werden Gerichte und Jugendbehörden auch eher dazu geneigt sein, diesen Zustand durch die Zuerkennung des alleinigen Sorgerechts zu zementieren. Deshalb ist es wichtig frühzeitig Fakten zu schaffen.
 
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Johannis1980

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Aus meiner Sicht hat dann die Mutter des Kindes zumindest unmittelbar nach der Geburt bis zur Klärung der Problematik im Sinne des Kindes die Versorgung desselben aus ethisch und moralischen Gründen sicherzustellen.
Das wird sie auch machen. Bis zur Rückreise nach Deutschland (Kind und ich) werden wir zu dritt zusammen sein. Die Behördengänge und alles weitere werden wir gemeinsam absolvieren. Sie wird sich dieser Verantwortung nicht entziehen.
 
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Johannis1980

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Ich zitiere mal mein eigenes Post "16", weil mir weiterhin vieles suspekt ist.
Um das Kind kümmere ich mich natürlich. Und es handelt sich natürlich nicht um eine Leihmutterschaft. Ich kann es nicht ganz nachvollziehen, dass es nicht akzeptiert wird, dass eine Frau für sich sagt, dass sie sich einfach nicht in der Lage sieht ein Kind aufzuziehen. Das ist doch in Deutschland durchaus auch mal der Fall. Es werden genügend Kinder von Müttern zur Adoption frei gegeben. Und ganz ehrlich, ich finde man kann einen solchen Schritt doch auch akzeptieren. Andere lassen es abtreiben. Diese Option hätte sie auch gehabt und da wären mir die Hände gebunden gewesen. Ich bin froh, dass sie diesen Weg gewählt hat. Ehrlich, sehr froh.
 
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Johannis1980

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@ ffm

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Es mag sein, dass ich eine sehr deutsche Sichtweise vertrete, Aber hey, ich bin Deutscher. Ich versuche alles im Vorfeld zu organisieren und zu planen. Ich möchte die nötige Rechtssicherheit haben. Ich finde das nicht so ganz verkehrt, kann Dich aber dennoch verstehen.

Ohne Sorgerecht habe ich aber Schwierigkeiten (insofern es überhaupt möglich ist) bei der Beantragung der Elternzeit, des Elterngeldes und des Kindergeldes. Seitens der Krankenkasse ist noch zu klären, ob das Kind dann überhaupt über mich familienversichert werden kann. Im ersten Gespräch hieß es noch Nein. Die Dame wollte sich aber wieter informieren.
Zudem, was noch viel wichtiger ist, habe ich keine Rechte. Wenn dem Kind etwas in Deutschland passiert, bin ich nicht befugt Entscheidungen zu treffen. Das ist mir alles etwas zu ungewiss. Vielleicht male ich mir aber auch zu viele Szenarien aus.

Ich denke, zurzeit sieht es so aus, dass wir zunächst das gemeinsame Sorgerecht beantragen wollen. Das dürfte ein recht normaler Vorgang sein, der nicht viele Fragen nach sich ziehen wird. Oder? Weißt Du zufällig, ob man das gemeinsame Sorgerecht auch beim Gericht beantragen muss oder läuft das mit der Vaterschaftsanerkennung beim örtlichen Bezirksamt?

Anschließend beantrage ich den Pass bei der dt. Botschaft.

Wir werden die gesamte Zeit zu dritt zusammen sein. In Deuschland kümmere ich mich dann um das Kind.
Nicht optimal, aber das wird klappen. Zum Glück habe ich tolle Geschwister und Eltern, auf die ich in der Not zählen kann. Aber das ist nicht der Alltag. Ich weiß schon, dass ich auf mich allein gestellt bin. Und das ist mir auch sehr bewusst. Und das ist in Ordnung. Ich werde das schaffen. Und ich glaube auch, dass ich es gut schaffen werde.

Zu deinen 3 Möglichkeiten: Ich könnte mir alternativ, wenn alles nicht so verläuft wie gewünscht, noch Variante 3 vorstellen. Muss mal schauen. Heirat haben wir beide ausgeschlossen, auch wenn es eine denkbare Alternative wäre.

Wäre schön, wenn Du eventuell wüsstest, wie das in Thailand mit der Benatragung des gemeinsamen Sorgerechtes abläuft.

Dank Dir.
 
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Johannis1980

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Es ist aber davon auszugehen dass Gerichte und Jugendbehörden sehr skeptisch gegenüber einem Vater sein werden, der für sein nur ein paar Wochen oder Monate altes uneheliches Kind das alleinige Sorgerecht erhalten, der also der Mutter das Sorgerecht entziehen lassen möchte.
Das sehe ich ebenfalls so. Ich möchte nur einmal kurz festhalten, dass ich ihr das Sorgerecht nicht entziehen, sondern sie es einfach nicht haben möchte. Aber selbst unter diesem Gesichtspunkt, glaube ich, hat es für die Gerichte einen seltsamen Beigschmack.
 
Yogi

Yogi

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Essen/ Nong Prue
Aha, so langsam scheint sich da was rauszustellen.

bei der Beantragung der Elternzeit, des Elterngeldes und des Kindergeldes.
Zum Glück habe ich tolle Geschwister und Eltern, auf die ich in der Not zählen kann.
Ich wünsche dir, dass das klappt.
 
Thema:

Vaterschaftsanerkennung und dt. Pass fürs Kind

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