Ich hatte den Herrn von der Botschaft wahrscheinlich falsch verstanden. Er hat mir folgendes geschrieben: "Ohne ein Sorgerecht könnten Sie das Kind trotz deutschen Reisepass nicht mit nach Deutschland nehmen." Damit meint er wahrscheinlich eher, dass ich mit dem Kind nicht in Deutschland allein leben kann.
Die Aussage wird sich auf mögliche Problem beziehen, die in Deutschland entstehen könnten. Aber wie ich bereits geschrieben haben, sofern die Zustimmung der Sorgeberechtigten vorliegt darfst du mit dem Kind nach Deutschland reisen. Mit Zustimmung der Sorgeberechtigten darfst du auch dort dauerhaft mit dem Kind leben.
Wie dem auch sei, es ist für mich keine Option ohne Sorgerecht das Land zu verlassen.
Das ist eine sehr deutsche Sichtweise der Dinge. Hauptsache alles ist formal korrekt. Aber damit gibst du dem Sorgerecht einen Stellenwert, der ihm nicht zustehen sollte, und den es in Thailand auch nicht hat.
Wichtig ist doch vor allem dass sich jemand um das Kind kümmert, und dass dessen Leben möglichst von Anfang an in geordneten Bahnen verläuft. Je nachdem wie die Umstände sind kann es hilfreicher sein einfach selbst Fakten zu schaffen, als auf die Entscheidung anderer zu warten.
Ich überlege, ob ich nicht zunächst das gemeinsame Sorgerecht beantrage und erst in Deutschland dann das alleinige. Vom Gefühl her sollte das leichter möglich sein.
Wer wird sich denn in den ersten Monaten in Thailand um das Kind kümmern? Du alleine? Oder du zusammen mit der Mutter? Oder jemand ganz anderes? Und wer würde sich in Deutschland um das Kind kümmern? Du selbst?
Das Jugendamt und das Gericht in Thailand werden sich in erster Linie bemühen herauszufinden, wer tatsächlich für das Kind sorgt, und die Entscheidung wird die realen Verhältnisse wahrscheinlich auch wiedergeben. Und darin liegt die besondere Problematik eines solchen Verfahrens. Denn bei einem Kind, das erst wenige Wochen oder Monate alt, ist werden beim Jugendamt und bei Gericht alle Alarmglocken läuten, weil nun mal der Verdacht einer Leihmutterschaft nahe liegt, und weil noch nicht über einen längeren Zeitraum nachgewiesen werden kann wer sich tatsächlich um das Kind gekümmert hat. Aus diesem Grund könnte sich das Gerichtsverfahren erheblich in die Länge ziehen.
Wenn es für dich möglich ist, dich auf unabsehbare Zeit in Thailand selbst so lange um das Kind zu kümmern bis alles gerichtsfest ist, dann könnte dieser Weg für dich in Frage kommen. Aber es gibt andere Wege, die ebenfalls zum Erfolg führen, und die leichter kalkulierbar sind.
1. Möglichkeit: Du heiratest die Mutter des Kindes noch vor der Geburt des Kindes in Thailand. Damit bist du automatisch der Vater des Kindes, eine Vaterschaftsanerkennung ist nicht nötig, auch wenn die Ehe wenig später wieder geschieden wird.
2. Möglichkeit: Nach der Vaterschaftsanerkennung bei der Botschaft beantragt die Mutter ein Schengen-Visum, und ihr fliegt gemeinsam nach Deutschland. Dort vereinbart ihr vor dem Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht, und dass das Kind mit dir zusammen in Deutschland leben soll. Danach fliegt die Mutter wieder zurück.
3. Möglichkeit (wie schon angesprochen): Nach der Vaterschaftsanerkennung bei der Botschaft fliegst du allein mit dem Kind nach Deutschland. Im Gepäck hast du die Geburtsurkunde des Kindes, in der du als Vater eingetragen bist, und eine Erklärung der Mutter, dass sie damit einverstanden ist dass du das Kind mit nach Deutschland nimmst. In Deutschland klärst du dann zu gegebener Zeit die Situation mit den Behörden.
Wir kennen alle die Mutter nicht, wir wissen nicht wie sie tickt und wo ihe persönlichen Probleme liegen, die sie davon abhalten sich um das Kind zu kümmern. Daher müssen wir das was du dazu schreibst als Tatsache akzeptieren. Wenn das alles so zutrifft, dann würde ich jedenfalls an deiner Stelle alles tun, um das Kind so schnell wie möglich nach Deutschland zu bringen und eine Hängepartie in Thailand zu vermeiden.