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Philip_J
Junior Member
Themenstarter
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- 06.05.2018
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Hallo allerseits,
Kurz vor meinem Rückflug letzte Woche gab‘s die frohe Nachricht mit auf den Weg.
Jetzt könnte ich guten Rat von allen die mit der Vaterschaft schon weiter sind gebrauchen.
Leider gibt es keinen allgemeingültigen Weg dazu seinem Kind die deutsche Staatsbürgerschaft zukommen zu lassen und es zu sich zu holen. Alles ist bewusst vage gehalten um dem frechen Bürger es möglichst schwer zu machen. Zumindest hat mir bisher noch keine deutsche Behörde vom Standesamt, Jugendamt, etc. brauchbare und zuverlässige Informationen geben können.
Daher sind Erfahrenswerte um so wichtiger um Fallen zu vermeiden. Oft hängts ja von Kleinigkeiten ab ob mans sehr schwer oder eher leicht hat. - Ein paar Details zu meinem Fall, wir sind nicht zusammen verheiratet, Sie war es auch nie, hat aber ein Kind. Das gemeinsame Kind soll in Thailand geboren werden.
Meine Idee ist die Vaterschaft nach deutschem Recht vorgeburtlich anzuerkennen. Hier in groben Zügen wie ich mir das vorstelle:
In Kürze werde ich die Erklärung über die Vaterschaft und die gemeinsame Sorge beim Jugendamt abgeben. Termin steht. Die Urkunde schicke ich meiner Freundin zu. Diese vereinbart einen Termin bei der Botschaft zur Vaterschaftsanerkennung [Jetzt schon möglich?] und lässt diese bei der Botschaft beurkunden womit die VA rechtskräftig wird.
(Was noch Interessant wäre ist ob Sie die Sorgeerklärung ebenda genauso beurkunden könnte? Laut Auskunft vom hiesigen Standesamt ist das nur im Jugendamt möglich und zwar nur da Oo. Was natürlich Blödsinn ist. Jeder Notar macht das auch. Antwort von der Botschaft ist noch ausstehend.)
Wie geht’s ab da weiter? - Sie kann darauf wohl ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
Mit welchen Bearbeitungszeiten ist zu rechnen, ich schätze 3 Monate? Welche Voraussetzungen bezüglich der Schwangerschaftswoche? Ich hab mal gelesen ab dem 3 Schwangerschafts-Monat braucht man ein Attest vom Arzt und kann darauf das o.g. Visum beantragen. Stimmt so?
Und wie lange ist das Visum dann gültig? Da das Kind in Thailand auf die Welt kommt und anschliessend noch eine gewisse Zeit benötigt wird wäre das wichtig. Ausser das Visum ist unbefristet.
Und natürlich braucht das Kind dann einen Reisepass. Kann dieser schon vor der Geburt bei der Botschaft beauftragt werden?
- Was die Geburt in Thailand angeht, werde ich in der Thai-Geburtsurkunde als Vater vermerkt? Wenn nicht spielt es eine Rolle? Reicht dazu mein Reisepass? Übersetzung vonnöten? Kann man für das Kind ab Geburt eine thailändische Id-Karte/ Reisepass bekommen?
Ratschläge zur besten Vorgehensweise sind sehr willkommen
Gruß
J
Kurz vor meinem Rückflug letzte Woche gab‘s die frohe Nachricht mit auf den Weg.
Jetzt könnte ich guten Rat von allen die mit der Vaterschaft schon weiter sind gebrauchen.
Leider gibt es keinen allgemeingültigen Weg dazu seinem Kind die deutsche Staatsbürgerschaft zukommen zu lassen und es zu sich zu holen. Alles ist bewusst vage gehalten um dem frechen Bürger es möglichst schwer zu machen. Zumindest hat mir bisher noch keine deutsche Behörde vom Standesamt, Jugendamt, etc. brauchbare und zuverlässige Informationen geben können.
Daher sind Erfahrenswerte um so wichtiger um Fallen zu vermeiden. Oft hängts ja von Kleinigkeiten ab ob mans sehr schwer oder eher leicht hat. - Ein paar Details zu meinem Fall, wir sind nicht zusammen verheiratet, Sie war es auch nie, hat aber ein Kind. Das gemeinsame Kind soll in Thailand geboren werden.
Meine Idee ist die Vaterschaft nach deutschem Recht vorgeburtlich anzuerkennen. Hier in groben Zügen wie ich mir das vorstelle:
In Kürze werde ich die Erklärung über die Vaterschaft und die gemeinsame Sorge beim Jugendamt abgeben. Termin steht. Die Urkunde schicke ich meiner Freundin zu. Diese vereinbart einen Termin bei der Botschaft zur Vaterschaftsanerkennung [Jetzt schon möglich?] und lässt diese bei der Botschaft beurkunden womit die VA rechtskräftig wird.
(Was noch Interessant wäre ist ob Sie die Sorgeerklärung ebenda genauso beurkunden könnte? Laut Auskunft vom hiesigen Standesamt ist das nur im Jugendamt möglich und zwar nur da Oo. Was natürlich Blödsinn ist. Jeder Notar macht das auch. Antwort von der Botschaft ist noch ausstehend.)
Wie geht’s ab da weiter? - Sie kann darauf wohl ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
Mit welchen Bearbeitungszeiten ist zu rechnen, ich schätze 3 Monate? Welche Voraussetzungen bezüglich der Schwangerschaftswoche? Ich hab mal gelesen ab dem 3 Schwangerschafts-Monat braucht man ein Attest vom Arzt und kann darauf das o.g. Visum beantragen. Stimmt so?
Und wie lange ist das Visum dann gültig? Da das Kind in Thailand auf die Welt kommt und anschliessend noch eine gewisse Zeit benötigt wird wäre das wichtig. Ausser das Visum ist unbefristet.
Und natürlich braucht das Kind dann einen Reisepass. Kann dieser schon vor der Geburt bei der Botschaft beauftragt werden?
- Was die Geburt in Thailand angeht, werde ich in der Thai-Geburtsurkunde als Vater vermerkt? Wenn nicht spielt es eine Rolle? Reicht dazu mein Reisepass? Übersetzung vonnöten? Kann man für das Kind ab Geburt eine thailändische Id-Karte/ Reisepass bekommen?
Ratschläge zur besten Vorgehensweise sind sehr willkommen
Gruß
J