1. Eigenschaften des/der ÜbersetzerIn
Kiesow schreibt in seinem Merkblatt:
"Alle in thailändischer Sprache verfassten Dokumente müssen in die deutsche Sprache übersetzt werden. Genügen dem Ausländeramt für die Bearbeitung des Visumantrages oft auch einfache Übersetzungen, verlangen die deutschen Standesämter und die diesen übergeordneten Oberlandesgerichte meist die Vorlage von Übersetzungen, die durch einen vor einem deutschen Gericht vereidigten und ermächtigten bzw. öffentlich bestellten Urkundenübersetzer gefertigt wurden.
Unrichtig ist im Übrigen, dass nur Übersetzungen „von einem vereidigten Übersetzer in Deutschland“ anerkannt werden, richtig, dass die Übersetzungen i.d.R. „von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer“ zu fertigen sind."
2. Eine Liste der in Deutschland amtlich zugelassenen Übersetzer gibt es zunächst auf der - inzwischen verschlechterten und unübersichtlicher gewordenen website der Deutschen Botschaft in Bangkok. Während die frühere Liste eindeutig und übersichtlich nach Bundesländern sortiert war, ist die neue Liste benutzerunfreundlich. Ob bei denen der Administrator "verstorben" ist?
Liste der Übersetzer Dt. Botschaft in Bangkok
3. Buddha sei Dank, gibt es vom thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt seit längerem eine Liste der "allgemein ermächtigten Übersetzer...."
Liste der Übersetzer des Generalkonsulats
4. Zu den Kosten ist bekannt, dass sie sich in D so etwa bei 25 Euro pro Dokument eingependelt haben, während sie in BKK am preiswertesten zu 1000-1100 Baht zu haben sind. Hierüber gibt es diverse Threads zum Thema "Übersetzer".
P.S. Mir fällt auf, dass nur von einer Ledigkeitsbescheinigung die Rede ist. Heutzutage ist es zumeist üblich, dass die Standesämter zwei (1x Amphoe 1x Zentralregisteramt in BKK) verlangen.