E
edean
Gast
An alle, die sich mit Steuererklärungen auskennen!
Habe endlich jetzt meinen Steuerbescheid 2002 bekommen, nachdem ich meine Unterlagen im September 2003 eingereicht hatte.
1. Ich zitiere aus meinem Steuerbescheid:
"Die Unterhaltsleistungen für die Schwiegereltern wurden mangels Zahlungsnachweis und Empfangsbestätigung der dortigen Behörde/Bank nicht anerkannt."
Da mein Schwiegervater kein Bankkonto hat, habe ich die Zahlungen per Western Union jeweils an die Tochter geschickt, die sich gerade in Bangkok aufhielt. Die Western Union Quittungen lagen dem Finanzamt vor.
2. Ich zitiere weiter:
"Der Sprachkurs für die Ehefrau wurde nicht anerkannt, weil Kurse, in denen Grundkenntnisse einer Sprache vermittelt werden, regelmäßig als Kosten der Privaten Lebensführung gem. §12 Nr. 1 EStG nicht absetzbar sind." :O :O :O
Wer kann dies so nachvollziehen? :???: :???: :???:
Für Tips in diesem Zusammenhang wäre ich sehr dankbar
Gruß edean



Habe endlich jetzt meinen Steuerbescheid 2002 bekommen, nachdem ich meine Unterlagen im September 2003 eingereicht hatte.



1. Ich zitiere aus meinem Steuerbescheid:
"Die Unterhaltsleistungen für die Schwiegereltern wurden mangels Zahlungsnachweis und Empfangsbestätigung der dortigen Behörde/Bank nicht anerkannt."
Da mein Schwiegervater kein Bankkonto hat, habe ich die Zahlungen per Western Union jeweils an die Tochter geschickt, die sich gerade in Bangkok aufhielt. Die Western Union Quittungen lagen dem Finanzamt vor.
2. Ich zitiere weiter:
"Der Sprachkurs für die Ehefrau wurde nicht anerkannt, weil Kurse, in denen Grundkenntnisse einer Sprache vermittelt werden, regelmäßig als Kosten der Privaten Lebensführung gem. §12 Nr. 1 EStG nicht absetzbar sind." :O :O :O
Wer kann dies so nachvollziehen? :???: :???: :???:
Für Tips in diesem Zusammenhang wäre ich sehr dankbar

Gruß edean
