Unterhaltszuschuss ???

Diskutiere Unterhaltszuschuss ??? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Bekommt man nur auf Antrag. Dafür gibt's ein Formblatt und die Bewerbungen/Absagen müssen in Kopie beigelegt werden. Wurde mir so gesagt, habe ich...
Status
Not open for further replies.
P

Paddy

Gast
Monta" said:
Interessiert mich jetzt.
Wenn man keine Absagen nachweisen kann, bekommt amn also auch keine Erstattung der Bewerbungskosten?
Soviel ich weiß, bekommt man die doch nur ganz selten.
Bekommt man nur auf Antrag. Dafür gibt's ein Formblatt und die Bewerbungen/Absagen müssen in Kopie beigelegt werden. Wurde mir so gesagt, habe ich aber nie beantragt. Bis 240 Euro/Jahr werden pauschal erstattet (5 Euro/pro).

Übrigens finde ich es eine Ungehörigkeit zu verlangen, ich solle ungefragt wildfremden Menschen meine persönliche Vita inkl. Zeugnissen, Photo, etc. zuschicken, ohne jedes Vertrauensverhältnis zu haben und ohne den Rechtsanspruch auf Antwort und Rücksendung der Unterlagen. :zorn:
 
Ralf_aus_Do

Ralf_aus_Do

Senior Member
Joined
Jan 11, 2005
Messages
3,787
Reaction score
2
Location
Immer JWD ...
Paddy ... ahmmmm ... das ist jetzt nicht so Dein voller Ernst, oder?
 
A

antibes

Gast
bis jetzt werden absagen nicht benötigt, aber bei der vielzahl der bewerbungen hat man auch genug schriftliche absagen, die man beifügen kann. nur schriftliche und nicht email-bewerbungen werden gefördert. maximalbeitrag € 260/ jahr (€ 5/Bewerbung). hört sich viel an, wenn man aber die kosten für internetanschluß, druckerpapier, umschläge, toner und briefmarken gegenüberstellt ist das nie ausreichend. trotzdem ist das sehr hilfreich, dass unserer staat diese förderung überhaupt im programm hat. die 20 bewerbungen/monat werden vom sachbearbeiter sehr unterschiedlich ausgelegt bzw. eingefordert.
 
B

big_cloud

Gast
da kann ich den Paddy schon verstehen allein watt sonne dusseligen Bewerbungs Mappen kosten

da kann schon Kohle bei draufgehen

der
Lothar aus Lembeck :cool:
 
P

Paddy

Gast
Ralf_aus_Do" said:
Paddy ... ahmmmm ... das ist jetzt nicht so Dein voller Ernst, oder?
Doch ist es das. Warum habe ich nicht die Gelegenheit mir die Bilanzen meines potentiellen Arbeitgebers vorlegen zu lassen?

Was gehen einen potentiellen Arbeitgeber alle die Phasen meines Lebens an, die mit der Stellenbeschreibung nicht im Zusammenhang stehen?
 
hschub

hschub

Senior Member
Joined
Mar 31, 2005
Messages
1,065
Reaction score
2
Location
München/Phuket
Hartz4 ist u.A. ein Druckmittel (auch auf den Lohn) auf bestehende Beschäftigungsverhältnisse. Siehe u.A., niedrigster Krankenstand seit Jahrzehnten
da ist was wahres dran!

:wink:
 
P

Paddy

Gast
antibes" said:
die 20 bewerbungen/monat werden vom sachbearbeiter sehr unterschiedlich ausgelegt bzw. eingefordert.
Es steht auch nirgends geschrieben, daß ein ausbleiben dieser Vorlage zu Repressionen führen darf. Im Gegensatz zur Ablehnung eines Angebots.

Die machen sich ihre Bestimmungen manchmal selbst.

Z.B. hatte ich eine Wohnungskaution auf Darlehensbasis beantragt und gleichzeitig die Aussetzung der Tilgung während des Hartz4 Bezugs. Letzteres wurde einfach ignoriert und es wurde versucht, einen monatl. Betrag von 10 % des Regelsatzes einzuziehen. Nach einem Jahr Widersprüchen und Ablehnungen derselben, blieb mir nur noch der Weg zum Sozialgericht.

Noch bevor es zur Verhandlung kam, erklärte die Behörde gegenüber dem Gericht die Sinnlosigkeit meiner Klage, da eine Aufrechnung mit laufenden Leistungen nach § 43 SGBII nicht möglich sei.

Doch nur das galt es mir festzustellen, womit sich dann auch die Klage erledigte. Nutzloser Aufwand entsprechend ca. der Höhe der Gesamtforderung. ;-D
 
hschub

hschub

Senior Member
Joined
Mar 31, 2005
Messages
1,065
Reaction score
2
Location
München/Phuket
Warum habe ich nicht die Gelegenheit mir die Bilanzen meines potentiellen Arbeitgebers vorlegen zu lassen?
Du kannst und sollst Ihn ja bei dem Bewerbungsgespräch
danach fragen, nur wirst Du bei fehlender Vita gar nicht
dazu kommen :lol:

:wink:
 
C

Chak3

Gast
Weder Kopien der Bewerbungen noch der Absagen müssen beigefügt werden, es reicht wenn die Unetrnehmen aufgelistet werden mit Ansprechpartnern, dann überweist die Arbeitsagentur ohne Bescheid.

Es stimmt auch nicht, dass nur schriftliche BEwerbungen gefördert werden, im Gegenteil, auch E-Mail und online.
 
Ralf_aus_Do

Ralf_aus_Do

Senior Member
Joined
Jan 11, 2005
Messages
3,787
Reaction score
2
Location
Immer JWD ...
@Lothar

Das die von einigen Arbeitgebern angewandte Masche, Bewerbungsmappen nicht zurückzusenden eine Sauerei ist steht außer Frage. Ich bezog mich allerdings hierauf:

Paddy" said:
[...] Ungehörigkeit zu verlangen, ich solle ungefragt wildfremden Menschen meine persönliche Vita inkl. Zeugnissen, Photo, etc. zuschicken [...]
Was Paddy wohl auch so sah

Paddy" said:
[...]

Doch ist es das. Warum habe ich nicht die Gelegenheit mir die Bilanzen meines potentiellen Arbeitgebers vorlegen zu lassen?

Was gehen einen potentiellen Arbeitgeber alle die Phasen meines Lebens an, die mit der Stellenbeschreibung nicht im Zusammenhang stehen?
Du kannst selbstverständlich auch ein kurzes Anschreiben verfassen, in etwa mit dem Wortlaut

"Sehr geehrter Herr Prommelskirchen,

ich brauche Geld, ohne Arbeit gibt´s davon zu wenig, ihr bietet nen Job, den will ich aus vorgenannten Gründen.

Euer Paddy"

Allerdings ist in dem Wort Bewerbung etwas enthalten, was darauf hindeutet, daß Du Werbung machen solltest, Werbung für Dich.

Dazu gehört beispielsweise, daß Dein Lebenslauf irgendwie erkennen läßt, was Du so in Deinem Leben geleistet hast. Der Arbeitgeber hat kein Recht dadrauf das alles zu sehen, er hat aber ein Recht darauf jemanden einzustellen, der diesbezüglich offener war (und wird es auch tun). Er wird bei Lücken im Lebenslauf im übrigen das Schlimmste annehmen, sprich wenn jemand sagt "ich habe in der Zeit von ... bis ... im Bau gesessen, weil ich meine Schwiegermama mit dem Hackebeilchen erledigte" ist das immer noch besser als sich über diese Zeit auszuschweigen.

Du hast im übrigen zwar kein Recht in die wirtschaftliche Lage der Firma einblick zu nehmen, Du kannst aber danach fragen, bei meinem letzten Vorstellungstermin hatte ich das gemacht, mir wurde Auskunft erteilt.
 
M

Monta

Gast
@antibes schreibt:
"...20 bewerbungen/monat..."

Wie kommst Du auf 20 Bewerbungen pro Monat?
260 Euro/Jahr bei 5 Euro pro Bewerbung Erstattung entspricht 52 Bewerbungen/Jahr, entspricht 4,3 Bewerbungen/Monat, welche bezuschußt werden.
Alle Bewerbungen über die 4/Monat müssen vom Regelsatz von 345 Euro gezahlt werden.
 
P

Paddy

Gast
Chak3" said:
Weder Kopien der Bewerbungen noch der Absagen müssen beigefügt werden, es reicht wenn die Unetrnehmen aufgelistet werden mit Ansprechpartnern, dann überweist die Arbeitsagentur ohne Bescheid.

Es stimmt auch nicht, dass nur schriftliche BEwerbungen gefördert werden, im Gegenteil, auch E-Mail und online.
Falls dem so ist, wäre es hilfreich, wenn die Bundesdruckerei mal eine Broschüre für die Betroffenen (und die Sachbearbeiter der ARGE) ausgibt und nicht jeder nach Gutdünken verfährt und andere Auskunft gibt.
 
P

Paddy

Gast
Ralf_aus_Do" said:
Dazu gehört beispielsweise, daß Dein Lebenslauf irgendwie erkennen läßt, was Du so in Deinem Leben geleistet hast. Der Arbeitgeber hat kein Recht dadrauf das alles zu sehen,...
Falls dem so ist, habe ich ja auch keine Pflicht, dieses Spiel mitzumachen, oder?

Dazu gehört nämlich auch eine gewisse Untertanenmentalität, die mir völlig abgeht. War immer selbständig. ;-D
 
C

Chak3

Gast
Übrigens sind das Erfahrungen mit der Arbeitsagentur Hamburg-Mitte.

Auch stimmt es nicht, dass man die Bilanzen nicht zu Gesicht bekommt, zumindest bei den Unternehmen, die diese veröffentlichen müssen.

Bei einer meiner letzten Bewerbungen war das aber einfacher, da waren die Jahresabschlüsse im Empfangsbereich ausgelegt.
 
C

Chak3

Gast
Paddy" said:
Ralf_aus_Do" said:
Dazu gehört beispielsweise, daß Dein Lebenslauf irgendwie erkennen läßt, was Du so in Deinem Leben geleistet hast. Der Arbeitgeber hat kein Recht dadrauf das alles zu sehen,...
Falls dem so ist, habe ich ja auch keine Pflicht, dieses Spiel mitzumachen, oder?

Dazu gehört nämlich auch eine gewisse Untertanenmentalität, die mir völlig abgeht. War immer selbständig. ;-D
Natürlich gibt es keine Pflicht, aber dann hat man eben auch kein Recht Lohnersatzleistungen zu beanspruchen.
 
A

antibes

Gast
email-bewerbungen wurden bei mir nicht anerkannt. mit der zeit wurde das verhältnis von email-bewerbungen zu schriftlichen bewerbungen 75/25. genug noch für die 260 €. einige jobanbieter fordern inzwischen nur noch emailbewerbungen an.
 
Ralf_aus_Do

Ralf_aus_Do

Senior Member
Joined
Jan 11, 2005
Messages
3,787
Reaction score
2
Location
Immer JWD ...
Paddy" said:
[...]
Dazu gehört nämlich auch eine gewisse Untertanenmentalität, die mir völlig abgeht. [...]
Worauf Du unbedingt bei Deiner nächsten Bewerbung eingehen solltest :super:
 
P

Paddy

Gast
Chak3" said:
Natürlich gibt es keine Pflicht, aber dann hat man eben auch kein Recht Lohnersatzleistungen zu beanspruchen.
Doch, ich lehne grundsätzlich keine Bewerbungsaufforderung ab.

Ich kläre bei Terminabsprache, ob man mich "noch" sehen will, nachdem ich einige mündliche Auskünfte wahrheitsgemäss gegeben habe. - Bisher reichte das immer, um das Fahrgeld zu sparen. ;-D
 
C

Chak3

Gast
Irgendwie habe ich immer weniger den Eindruck, dass der Arbeitsmarkt an Paddys fortdauernder Arbeitslosigkeit ist.
 
Status
Not open for further replies.
Thema:

Unterhaltszuschuss ???

Top