Hallo a-Nong
ich habe hier soviel von einem Generationenvertrag gelesen wo kann man diesen einsehen und wann ist dieser verabschiedet wurden habe bisher nichts darüber gefunden
hier das " Original "so sollte das mal aussehen sozialwissenschaftlich durchdacht :
Der ursprüngliche „Schreiber-Plan“
Versicherungspflicht auch für Selbstständige und Besserverdienende Ursprünglich sollte die „Gesamtheit aller Arbeitstätigen“ einbezogen werden, auch die „selbstständigen Arbeitstätigen“, wobei die Einkommensgrenze der Versicherungspflicht aufgehoben werden sollte. Die gesetzliche Rentenversicherung sollte damit auf ein möglichst großes Fundament gestellt werden, „um die Stetigkeit ihrer Rechnungsgrundlagen über alle möglichen Strukturveränderungen der Wirtschaftsgesellschaft und ihrer Zusammensetzung nach Beruf und Erwerbsart“ (S.32) sicherzustellen.
„Vollmitglied der Rentenkasse des deutschen Volkes ist kraft Geseztes jeder Bürger der Deutschen Bundesrepublik, der - als Arbeitnehmer oder Selbständiger - Arbeitseinkommen erzielt. (...) Empfänger höherer Einkommen verbleiben demnach dennoch Zwangsmitglieder, doch wird als Arbeitseinkommen in diesen Fällen nur das vierfache des jeweiligen durchschnittlichen Arbeitseinkommen zugrunde gelegt. (Ähnlich wie schon heute bei den Berufsgenossenschaften.)“ (S. 29)
Keine staatliche Zuschüsse [Bearbeiten]Ganz im Gegensatz zur heutigen politischen Praxis ist Schreibers Umlageverfahren vom Grundsatz her so ausgelegt, dass auf staatliche Zuschüsse komplett verzichtet werden kann. Schreiber forderte sogar die „
radikale Unterdrückung von Staatszuschüssen zur Sozialversicherung“ (S. 14).
„Es ist der Rentenkasse grundsätzlich untersagt, irgendwelche Vermögenswerte, seien es Zuschüsse oder Zuwendungen von juristischen oder natürlichen Personen oder Stiftungen entgegenzunehmen oder zu verwalten.“ (S. 29)
Als Grund dafür nannte er: „Es ist ersichtlich sinnlos, dem Steuerzahler zunächst Einkommensteile in Form von Steuern abzunehmen und sie ihm dann mit der Geste des Wohltäters zurückzugeben. Machen wir Schluß mit diesem Gaukelspiel, das nur der falschen Optik der Staatsomnipotenz Vorschub leistet. Der Staat verlangt von uns Unternehmern mit Recht Bilanzklarheit und Wahrhaftigkeit. Wir verlangen mit demselben Recht Klarheit und Wahrhaftigkeit der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.“ (S.14)
Die Kindheits- und Jugendrente
Der Schreiber-Plan beruhte ursprünglich auf einem
„Drei-Generationenmodell“ mit drei definierten Lebensphasen:
Kindheit und Jugend
Arbeitsalter
Lebensabend
Schreiber ging davon aus, dass ein umlagefinanziertes Rentensystem nur ungestört funktionieren kann, wenn ein ausgewogenes Verhältnis der Generationen vorhanden bleibt. Darunter verstand er nicht, das die Demographie gleich bleiben muss: „Etwaige Rentenverschlechterung durch „Überalterung„ unseres Volkes und durch die höhere Lebenserwartung der Rentner würde binnen kürzester Zeit durch die mit Sicherheit zu erwartenden Aufwärtsentwicklung der Arbeitseinkommen überkompensiert.“ (Schreiber, Seite 31, als spezielles Beispiel führte er die kriegsbedingte Demographiestörung an.). Die Erwerbsfähigen müssten daher nicht nur in die Rentenkassen einzahlen, sondern auch Kinder großziehen, um die Versorgung künftiger Rentner durch eine hinreichende Anzahl von Beitragszahlern zu gewährleisten.
Um die familiäre Leistung der Kindererziehung zu honorieren, schlug Schreiber eine zusätzliche „Kindheits-und Jugendrente“ vor, und zwar mit Staffelung der Rückerstattungsquoten nach Familienstand als „bewußtes Element der Bevölkerungspolitik“ (S. 35). Die „Institutionen der Altersrente und des Kindergeldes“ gehörten mit Notwendigkeit zusammen und müssten als Einheit gesehen werden, „weil beiden der gleiche und einheitliche Tatbestand und dasselbe Problem zugrunde liegen.“ (S. 37)
Erziehungsleistungen waren für Schreiber also ebenso Vorbedingung für die Beanspruchung einer späteren Altersrente wie das Einzahlen der Beiträge:
„Wer kinderlos oder kinderarm ins Rentenalter geht und, mit dem Pathos des Selbstgerechten, für gleiche Beitragsleistungen gleiche Rente verlangt und erhält, zehrt im Grunde parasitär an der Mehrleistung der Kinderreichen, die seine Minderleistung kompensiert haben. Es gibt allen Spöttern zum Trotz ein gesellschaftliches ‚Soll‘ der Kinderzahl, eben jene 1,2 Kinder, die jeder Einzelmensch haben muß, damit die Gesellschaft am Leben bleibt und auch für den Unterhalt ihrer Alten aufkommen kann.“