Unterhaltsleistungen in BRD steuerlich geltend machen

Diskutiere Unterhaltsleistungen in BRD steuerlich geltend machen im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Wie so viele Thais überweist auch meine Frau regelmäßig Geld an ihre im Rentenalter befindliche Mutter. Nun haben wir das für die deutsche Steuer...
Sweatpete

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Wie so viele Thais überweist auch meine Frau regelmäßig Geld an ihre im Rentenalter befindliche Mutter. Nun haben wir das für die deutsche Steuer nötige Formular nach Thailand versandt und ausfüllen lassen.

Frage:
Welche thail. Behörde gibt denn nun den erforderlichen "Stempel" drauf - die hiesige Steuerbehörde verweigert dies mit der Begründung dies sei kein thail. Formular und mögliche daraus resultierende rechtliche Folgen werden befürchtet.
 
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siamthai1

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du brauchst eine bedürftigkeitsbescheinigung, die man in thailand lesen kann, und dort auch unterschrieben und amtlich gestempelt wird, roter garuda stempel .dafür ist das amphöe deiner frau zuständig. dann bei einem thailändischen konsulat in deutschland in deutsch übersetzen lassen mit amtlichen roten thai garudastempel versehen und unterschrieben. so habe ich das mal gemacht,und wurde viele jahre vom finanzamt anerkannt. mit dieser Bedürftigkeitsbescheinigung,musst du die Bedürftigkeit deiner familie nachweisen können,das ist alles.
 
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Chak

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du brauchst eine bedürftigkeitsbescheinigung, die man in thailand lesen kann, und dort auch unterschrieben und amtlich gestempelt wird, roter garuda stempel .dafür ist das amphöe deiner frau zuständig. dann bei einem thailändischen konsulat in deutschland in deutsch übersetzen lassen mit amtlichen roten thai garudastempel versehen und unterschrieben. so habe ich das mal gemacht,und wurde viele jahre vom finanzamt anerkannt. mit dieser Bedürftigkeitsbescheinigung,musst du die Bedürftigkeit deiner familie nachweisen können,das ist alles.
Das Thema haben wir hier doch schon zu genüge durchgekaut.

Warum nicht das offizielle zweisprachige Formular der deutschen Finanzverwaltung nehmen? Dann spart man sich die Übersetzung. Aber wenn man es lieber ein bisschen umständlich mag kann man das natürlich so wie du machen.

Zuständig ist auch natürlich nicht das Ampür der Ehefrau, sondern dass der Unterhaltsempfänger.
 
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siamthai1

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blödsinn neunmal kluger chak, die frau stammt von dort,also ist es auch ihr amt.und deshalb muss die mutter der frau dort hin,um sich ihre bedürftigkeit bescheinigen zu lassen.
 
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Chak

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blödsinn neunmal kluger chak, die frau stammt von dort,also ist es auch ihr amt.und deshalb muss die mutter der frau dort hin,um sich ihre bedürftigkeit bescheinigen zu lassen.
Wenn es zufälligerweise das gleiche Amt ist, dann ist das so in Ordnung. Generell ist es aber eher irreführend zu sagen, die Frau muss zu ihrem Heimatampür. Denn generell ist die Behörde des Unterhaltsempfängers zuständig, und wenn die Mutter woanders gemeldet ist, dann schicktest die Leute zum falschen, unzuständigen Ampür.

Insofern ist das diesmal nicht nur Besserwisserei, sondern ein wichtiger Hinweis.
 
Sweatpete

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Hallo und danke für die Auskunft.
Ja die mutter meiner frau war nun bei dem für sie Zuständigen Ampoe - dort sagte man ihr dass sie nun auch noch einen Nachweis Ihrer Bank benötigt, dass regelmäßige Zahlungen eingegangen sind.
Nur leider kann sie diesen Nachweis gar nicht führen, denn meine Schwiegermutter hebt das geld monatlich mittels Kreditkarte von meinem Kreditkartenkonto ab - eine direkte Überweisung auf ein thail. Konto wäre viel zu teuer, deshalb haben wir uns für die Lösung mit der Kreditkarte entschieden. Sie muß nun klären ob auch entsprechende Kontoauszüge als Nachweis ausreichen.
Dass das ganze so kompliziert ist hätte ich nicht erwartet.....
 
Ferdinand

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Hausen
eine direkte Überweisung auf ein thail. Konto wäre viel zu teuer, deshalb haben wir uns für die Lösung mit der Kreditkarte entschieden.
nur so nebenbei
Bei Transferwise zahlst du nur 2€ + 0,7% für eine Überweisung nach Thailand. Da aber der Wechselkurs besser ist, als der der Kreditkarte, ist es insgesamt günstiger. Alleine die Abhebung mit einer Kreditkarte am Automaten in Thailand macht schon 1% aus, wenn man für 20.000฿ ein Gebühr in Höhe von 200฿ zahlen muss.
 
Sweatpete

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Die von und praktizierte Lösung mit Kreditkarte ist komplett kostenneutral (Automatengebühren werden von meinem Kreditinstitut zurückerstattet-weitere Gebühren fallen nicht an).

Die Frage allerdings bleibt weiterhin offen ob ich diese Transferleistungen steuerlich geltend machen kann - mit der Bedürftigkeitsbescheinigung alleine ja wohl nicht.
 
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nicht mehr hier
Hallo und danke für die Auskunft.
Ja die mutter meiner frau war nun bei dem für sie Zuständigen Ampoe - dort sagte man ihr dass sie nun auch noch einen Nachweis Ihrer Bank benötigt, dass regelmäßige Zahlungen eingegangen sind.
Nur leider kann sie diesen Nachweis gar nicht führen, denn meine Schwiegermutter hebt das geld monatlich mittels Kreditkarte von meinem Kreditkartenkonto ab - ...
ich dachte deine Frau überweist ,Geld an ihre Mutter,hat sie kein Konto in Thailand? Zahlt sich das Gedöns wegen der paar Oken überhaupt aus?
 
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Chak

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Die Frage allerdings bleibt weiterhin offen ob ich diese Transferleistungen steuerlich geltend machen kann - mit der Bedürftigkeitsbescheinigung alleine ja wohl nicht.
Nein, die Zahlungsnachweise sind natürlich auch noch notwendig. Aber die hast du ja mit den Kreditkartenabrechnungen. Welches Problem siehst du dann noch?

In die Anlage Unterhalt deiner Einkommensteuererklärung musst du die Zahlungen natürlich auch noch eintragen zusammen mit allen anderen dort abgefragten Angaben.
 
Sweatpete

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So. Das Thema ist wohl erledigt. Das Ampoe in Thailand akzeptiert nur Zahlungseingänge die auf das Konto meiner Schwiegermutter eingehen - Abhebungen die sie von meinem Kreditkartenkonto tätigt werden nicht akzeptiert.

Also werde ich nun doch nach kostenpflichtigen günstigen Überweisungen suchen müssen - Das Forum hier ist ja voll mit Empfehlungen....
 
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Somso

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Wir haben das zweisprachige Formular aus Deutschland mitgenommen, vor Ort ausgefüllt und beim Ampore beglaubigen und stempeln lassen (hat mit Wartezeit und diversen Diskussionen da die Beamten dort das Formular wohl zum ersten Mal gesehen hatten, trotzdem nur ca. 1 Stunde gedauert).
Zusätzlich (bei einem anderen Amt gleich nebenbei) eine Erklärung über die Renteneinkünfte der Eltern erstellen lassen.
Beim Finanzamt nur das Formular vom Ampore eingereicht, die Rentenbestätigung wollten die in Deutschland garnicht sehen.
 
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Somso

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Ach ja, in Deutschland wollte das Finanzamt noch Kopien der Banküberweisungen haben.
Dann war es aber auch schon erledigt, also völlig problemlos...
 
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Chak

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So. Das Thema ist wohl erledigt. Das Ampoe in Thailand akzeptiert nur Zahlungseingänge die auf das Konto meiner Schwiegermutter eingehen - Abhebungen die sie von meinem Kreditkartenkonto tätigt werden nicht akzeptiert.

Also werde ich nun doch nach kostenpflichtigen günstigen Überweisungen suchen müssen - Das Forum hier ist ja voll mit Empfehlungen....
Was gibt es denn da zu akzeptieren seitens der thailändischen Behörde? Die Behörde soll doch nur die erste Seite bestätigen (Abschnitt A.) und abstempeln, da steht gar nichts von Unterhaltszahlungen drauf.

Abschnitt B und C füllt ihr aus und in Abschnitt D unterschreiben der Unterhaltsempfänger, das ganze dann für jede ünterstütze Person.

Nebenbei hier auch noch der offizielle Link anstatt über irgendwelche Drittseiten:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?$context=0E8E8EA86D482C656E0A

Ob die Zahlungen dann akzeptiert werden ist ein Problem, was du mit dem deutschen Finanzamt ausdiskutieren darfst. Da sollten aber Kreditkartenabhebungen, die ja nachweisbar sind, kein Problem darstellen.

Ich hatte gerade einen Fall mit Alipay, das war dann ein wenig schwieriger, weil erst alles aus dem Chinesischen übersetzt werden musste, wurde aber letztendlich dann auch anerkannt.
 
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