
nevergiveup
Senior Member
Themenstarter
Angenommen, jemand aus DACH heiratet eine Thai, sie hat ein minderjähriges Kind von jemand anderen, alle Leben in Thailand, nur der Erzeuger nicht, der Lebt in DACH, kein Kontakt,
nun gibt der besagte Ehemann aus DACH den Löffel ab,
!!! hat die Thai nun Anspruch auf Witwenpension aus DACH und zahlt zb. der Deutsche Staat auch für das Kind Unterhalt bis 18?
Is mit grad so eingefallen beim stöbern im Forum...
würd mich echt interessieren!

nun gibt der besagte Ehemann aus DACH den Löffel ab,
!!! hat die Thai nun Anspruch auf Witwenpension aus DACH und zahlt zb. der Deutsche Staat auch für das Kind Unterhalt bis 18?
Is mit grad so eingefallen beim stöbern im Forum...
würd mich echt interessieren!
