"Ungeschieden" nach Thailand zurück ?

Diskutiere "Ungeschieden" nach Thailand zurück ? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Dieses "vorübergehend" ist selbstverständlich Ermessenssache. Dazu muss aber auch gesagt werden, dass Grundvoraussetzung dafür der rechtmäßige...
T

Tel

Gast
Abu" said:
Zu ergänzen wäre nur noch, daß vorübergehende Trennungen nicht relevant sind. Vgl. Nr. 19.0.2 AuslG-VwV:
Die eheliche Lebensgemeinschaft ist aufgehoben, wenn die Ehe durch Tod oder Scheidung beendet oder diese Gemeinschaft tatsächlich durch Trennung auf Dauer aufgelöst ist. Ein vorübergehendes Getrenntleben der Ehegatten genügt diesen Anforderungen nicht.
Dieses "vorübergehend" ist selbstverständlich Ermessenssache.
Dazu muss aber auch gesagt werden, dass Grundvoraussetzung dafür der rechtmäßige Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet ist.
Das Bundesver­waltungs­gericht hat dazu auch folgendes festgestelt: "Ausser dem formalen rechtlichen Band der Ehe muss eine tatsächliche Verbundenheit der Ehegatten vorliegen, die regelmässig in der Pflege einer häuslichen Gemeinschaft zum Ausdruck kommt."
 
Nokgeo

Nokgeo

Gesperrt
Joined
Jan 18, 2001
Messages
11,346
Reaction score
151
Finde Tel. hat das gut erklaert.

War selbst mal in eine solche Scheidungssache involviert..

Der RA hatte genau aufgepasst ,das die " Daten " zur Scheidung fuers Gericht und die Daten zur Auslaenderbehoerde ...den richtigen " Abgleich " hatten. Und der Abgleich waren die beruehmten 2 Jahre.

Obwohl bei juengeren Thaifrauen, fuer eine Verlaengerung des Aufenthaltstitels ein Gericht aus Saarbruecken , auch bei unter 2 Jahren positiv in einer 1 sten !!! Entscheidung entschieden hatte.

Gabs vor ner Weile mal im Farang, von der RA Kanzlei Buemlein was nachzulesen...und auch hier im Nittaya.

Die entgueltige Entscheidung in DEM FALL, mir leider nicht bekannt, da nicht weiter verfolgt, obwohl schon interessant....gruss.
 
wingman

wingman

Senior Member
Joined
Nov 30, 2004
Messages
14,087
Reaction score
261
Location
Natakwan
Hallo,
ich glaube ich habe den Artikel des "Farang" noch in meinem Archiv, stimmt der enthält ein Grundsatzurteil das hier der Rettungsanker sein könnte :super: . Ich sammele grundsätzlich alles rechtliche, vor allem Grundsatzurteile in Bezug auf D-TH. .
Im groben besagte es folgendes zur Begründung: Diese Thai durfte in D verbleiben, weil in Th zu befürchten gewesen wäre, das sie von ihrer Familie ausgestossen würde (von einem Frang geschieden), zweitens nicht zu erwarten ist das sie sich dort allein versorgen ,sprich Arbeit etc. finden würde. Somit stellte diese Situation eine besondere Härte dar.
Ich muss nachschauen und sende dem Treadstarter das Ding per PM zu.

Liebe Grüsse
Wingman
 
Nokgeo

Nokgeo

Gesperrt
Joined
Jan 18, 2001
Messages
11,346
Reaction score
151
@ Wingman,

meine mal, dass du da einem Irrtum unterliegst, was sich auf dein angefuehrtes Grundsatzurteil bezieht...

Geb dir mal folgenden Tip.

Bezieh dich auf einen Artikel im Farang, der von der Kanzlei Buemlein ausging.
Zu dem Bezug, schreibst du die RA Kanzlei Buemlein per E-mail an...
und fragst nach dem Ausgang des endgueltigen Verfahrens, falls es das gibt.

Ergebniss bitte hier posten !
 
wingman

wingman

Senior Member
Joined
Nov 30, 2004
Messages
14,087
Reaction score
261
Location
Natakwan
Ok mache ich, kann mich nur an den Inhalt erinnern :cool: . Muss suchen (auf meiner Festplatte). Habs irgendwo, aber ich bin ein manchmal unordentlicher Mensch :heul: , schäm ;-D . Melde mich wieder.

Liebe Grüsse
Wingman
 
C

Chak2

Gast
Wenn das "ein Gericht in Saarbrücken" entschieden hat, dannw ar es wohl kein Grundsatzurteil sondern nur ein Einzelfall.
 
N

nicknoi

Senior Member
Joined
May 29, 2003
Messages
319
Reaction score
0
Location
Südbaden
Sie kann Unterhalt fordern, die berechtigte Frage ist ob sie es tun wird.

Die Scheidung kann eine sehr zähe Angelegenheit werden.

Geld beschleunigt in der Regel die Angelegenheit.

Sie hat sicherlich eine Aufenthaltgenehmigung in Deutschland und kann dann dementsprechend wieder einreisen, immerhin ist sie verheiratet.

Vielleicht kehrt sie auch zu dem Talüng zurück, dann sollte er sich Gedanken machen, Thais sind in dieser Angelegenheit äuserst nachtragend und die Rache kann nach Jahren erfolgen.

Tja wer "Scheisse" macht muss "Scheisse" ausbaden
 
Nokgeo

Nokgeo

Gesperrt
Joined
Jan 18, 2001
Messages
11,346
Reaction score
151
@ Wingman,

denke so wie Chak das schrieb, war das. (Einzelfallentscheidung)
und fuer mich eine Ueberraschung.

Bin mir nicht sicher, ob der angesprochene Artikel im Farang ueberhaupt onlinemaessig zu lesen war. gruss.
 
wingman

wingman

Senior Member
Joined
Nov 30, 2004
Messages
14,087
Reaction score
261
Location
Natakwan
So ich habs gefunden,
so schlecht hört sich das gar nicht an, schauts euch einmal an :super: .
Ich hoffe das hilft ihr evtl. ein wenig :cool: . Vielleicht ein gangbarer Weg.

Liebe Grüsse
Wingman

Neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Saarland über das Bleiberecht einer Thailänderin


In einer neueren Entscheidung hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes entschieden, dass eine mit einem deutschen Staatsbürger verheiratete Thailänderin in der Bundesrepublik Deutschland bleiben darf, obwohl die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Ehemann weniger als 2 Jahre bestanden hatte.


Nach § 19 AuslG kann eine Ausländerin nach vorzeitiger Aufhebung der Ehe nur dann im Bundesgebiet verbleiben, wenn die Rückkehr in das Heimatland sie außerordentliche hart treffen würde - oder mit den Worten des Gesetzes: für sie eine "besondere Härte" bedeuten würde. Bislang wurde eine solche besondere oder außergewöhnliche Härte bei Frauen aus moslemischen Ländern bejaht, da sie in ihrer Heimat erheblichen Diskriminierungen bis hin zu Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt sind, da sie durch ihre Scheidung bzw. Trennung die moslemische Familienehre und Tradition verletzten.


Nunmehr hat das Verwaltungsgericht Saarland eine solche "besondere Härte" auch für eine thailändische Ehefrau bejaht, da sie bei ihrer Rückkehr nach Thailand als "Nutte" angesehen werden würde, weil sie einen Deutschen und keinen Einheimischen geehelicht hätte. Das Gericht sah es als ausreichend nachgewiesen an, dass - im Vergleich zu der "Normalsituation" einer geschiedenen und getrennt lebenden Ausländerin - bei der Thailänderin besondere Schwierigkeiten und Nachteile entstehen, wenn sie nach Aufhebung der Ehe zurück nach Thailand kehrt. Nach den Sitten- und Moralvorstellungen in Thailand würde eine junge Frau, die nach Europa gehe und dort einen deutschen Staatsangehörigen eheliche, als "Nutte" angesehen werden. Wer in Europa scheitere, habe bei Rückkehr nach Thailand keine Chancen mehr. Die betreffenden Frauen werden allgemein verachtet und aus der Gemeinschaft ausgeschlossen. Außerhalb der örtlichen Gemeinschaft könne eine alleinstehende junge Thailänderin nicht überleben. In Thailand bekomme man nur durch Beziehungen eine Arbeitsstelle, die die wenigsten haben. Von der Seite der Familie können solche Frauen keinerlei Hilfestellung erwarten. Aufgrund des in der Heimat bekannt gewordenen Schicksals müßten solche Thailänderinnen bei Rückkehr nach Thailand unter der allgemeinen Verachtung der Bevölkerung leben.


Demnach konnte die junge Thai, obwohl sie nicht mit ihrem deutschen Ehemann 2 Jahre zusammen gelebt hatte, vorerst in Deutschland bleiben. Dabei handelte es sich allerdings lediglich um eine Entscheidung im Eilverfahren, der Ausgang des Klageprozesses bleibt abzuwarten.


Dies ist die erste hier bekannt gewordene Entscheidung, in der eine "besondere Härte" bei einer Rückkehr nach Thailand gerichtlich bejaht worden ist.
 
M

matthi

Senior Member
Joined
Jan 20, 2003
Messages
1,150
Reaction score
0
Location
Mönchengladbach
Nokgeo" said:
Bin mir nicht sicher, ob der angesprochene Artikel im Farang ueberhaupt onlinemaessig zu lesen war.
Der Text von Wingman stammt aus dem Farang. Ist immer noch online nachzulesen. Angeblich stammt diese Information von Bümlein. Inwieweit diese Einzelentscheidung eines Verwaltungsgerichtes bei anderen Fällen Berücksichtigung findet bleibt abzuwarten.
 
wingman

wingman

Senior Member
Joined
Nov 30, 2004
Messages
14,087
Reaction score
261
Location
Natakwan
Hallo,
zumindest wäre dies ja eine Möglichkeit ähnlich zu argumentieren zudem hier die Angelegenheit wirklich besch.... gelaufen ist :fertig: .
Dazu kommt das Scheidungsverfahren etc., ich denke die Chancen liegen gar nicht einmal so schlecht. Und wenn sie es halbwegs überwunden hat, vielleicht findet sie rechtzeitig wirklich den Richtigen :super: , Daumen sind gedrückt.

Liebe Grüsse
Wingman
 
M

matthi

Senior Member
Joined
Jan 20, 2003
Messages
1,150
Reaction score
0
Location
Mönchengladbach
Unser Anwalt hat diesen Text verwendet. Wollen wir mal sehen, wie das Verwaltungsgericht entscheidet.
 
S

Smint

Full Member
Themenstarter
Joined
Dec 11, 2004
Messages
67
Reaction score
0
Location
Köln
Hi.
Kann denn überhaupt eine Thailänderin die von ihrem Mann getrennt lebt, weil dieser die Scheidung will, vor der endgültigen Scheidung ausgewiesen werden?(Ehe bestand erst 14 Monate) Sie klagt gerade auf Unterhalt, weil Sie keinen Pfennig Geld hat und ihr Noch-Mann nicht mal mehr für sie einkauft (geschweige denn ihr Geld gäbe!) - Ich raff das nicht.
Meine Schwägerin muss in 2 Wochen beim Ausländeramt vorsprechen, um ihr Aufenthaltsrecht zu prüfen. Na spätestens dann werden wir es erfahren. Ich halte euch auf dem Laufenden.
Viele Grüße
Smint
 
wingman

wingman

Senior Member
Joined
Nov 30, 2004
Messages
14,087
Reaction score
261
Location
Natakwan
Hallo Smint,
nach dem gesunden Menschenverstand kann sie erst nach Thailand ausgewiesen werden, wenn die Scheidung vollzogen ist, also die Scheidungsurkunde vorliegt. Bis dahin ist sie nach dem Gesetz noch verheiratet. Und er wird ohnehin auf Unterhalt verknackt, zudem er jetzt ohnehin noch unterhaltspflichtig ist da noch verheiratet ;-D .
Davon abgesehen sollte sie sich neu orientieren. Denn das obige Verfahren das ich hier hineingesetzt habe ist kein Garant das sie bleiben kann. Kann funktionieren, das Gericht muss sich aber nicht daran orientieren.
So bitter es ist, die beste Bleibegarantie wäre wenn sie wieder (und hoffentlich jemanden der sie wirklich liebt) heiratet.

Liebe Grüsse
Wingman
 
wingman

wingman

Senior Member
Joined
Nov 30, 2004
Messages
14,087
Reaction score
261
Location
Natakwan
Hallo Smint,
da fällt mir auf, du schreibst, er will die Scheidung und weigert sich für sie einzukaufen. Hat er die Scheidung überhaupt schon eingereicht, sprich läuft die Scheidung überhaupt schon von Amtswegen :nixweiss: ?
Falls nein, was aber an der Rechtslage nichts ändert kann sie sogar gegen ihn klagen. Könnte sie aber so auch da er in jedem Fall unterhaltspflichtig ist. Sachen jibbst :fertig: .
Es gibt so viele nette Menschen du eine liebe Thaifrau suchen, bis vor kurzem war ich noch einer von ihnen :round: .

Liebe Grüsse
Wingman
 
S

Smint

Full Member
Themenstarter
Joined
Dec 11, 2004
Messages
67
Reaction score
0
Location
Köln
Hi Wingman.
Bisher hat er nur angekündigt, die Scheidung einzureichen.
Und wir haben ihn per Rechtsanwalt zur Unterhaltszahlung aufgefordert. Er hat die Frist verstreichen lassen und nicht reagiert.
Er versucht vermutlich, alles so lange zu ziehen bis das AA seine Frau ausweist, bevor überhaupt die Scheidung eingereicht ist.
Und so wie es aussieht, schafft er das sogar. Es ist unglaublich.
 
M

matthi

Senior Member
Joined
Jan 20, 2003
Messages
1,150
Reaction score
0
Location
Mönchengladbach
Grundlage der Aufenthaltserlaubnis ist das eheliche Zusammenleben. Erst mit 2 Jahren eigenständiges Aufenthaltsrecht. Bei 14 Monaten kann die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis verkürzen und die Ausreise verfügen. Ein anhängiges Scheidungsverfahren ist kein Grund in D bleiben zu können. Leider. So ist es auch in unserem Fall gelaufen Tina steht jetzt kurz vor der Abschiebung.
 
T

Tel

Gast
Smint" said:
Hi.
Kann denn überhaupt eine Thailänderin die von ihrem Mann getrennt lebt, weil dieser die Scheidung will, vor der endgültigen Scheidung ausgewiesen werden?
Selbstverständlich. Wie bereits mehrfach gesagt ist Grundlage für die Erteilung der AE die *eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet*.
Die Heiratsurkunde allein reicht nicht.
 
M

matthi

Senior Member
Joined
Jan 20, 2003
Messages
1,150
Reaction score
0
Location
Mönchengladbach
Es kommt sogar noch schlimmer. Gegen jedes Urteil oder Beschluss kann geklagt werden und solange der Rechtsstreit läuft, hat man noch Zeit. Wenn das Ausländeramt die sofortige Vollziehung der Ausreise verfügt, entfällt die aufschiebende Wirkung. Das heisst im Extremfall, man darf seinen Rechtsstreit und auch die Scheidung vom Ausland aus verfolgen. In unserem Fall, wollen wir sogar heiraten. Aber das Ausländeramt sagt trotzdem, dass Tina ausreisen soll. Dann kann sie ja wieder einen neuen Antrag auf Visum stellen.
 
Olli

Olli

Senior Member
Joined
Jan 9, 2004
Messages
2,899
Reaction score
1
Location
Isernhagen
Hallo matthi :wink:
tut mir leid für euch :-( glaube auch das du alles mögliche versucht hast. Wie sieht es aus wenn Sie beschäftigt gewesen wäre. Ihr Arbeitgeber auf Sie angewiesen ist :nixweiss: erhält Sie hierdurch vieleicht eine aufschiebung der Abschiedung :ohoh:
 
Thema:

"Ungeschieden" nach Thailand zurück ?

"Ungeschieden" nach Thailand zurück ? - Ähnliche Themen

  • Thailand Allgemein

    Thailand Allgemein: Hallo! Habe mich neu angemeldet, diesbezüglich auch eine Anfrage. So wie es aussieht wird Thailand eines der ersten Länder, wieder die grenzen...
  • Zweitwohnungssteuer Thailand

    Zweitwohnungssteuer Thailand: Thailand schaut gerne ab ,was für Steuern andere Länder haben. Das Lieblingskind in Punkte Steuern ist vermutlich Deutschland. ;-) Was flatterte...
  • Flugpreise von DACH nach Thailand haben sich verdoppelt - auch im Herbst und Winter 2021

    Flugpreise von DACH nach Thailand haben sich verdoppelt - auch im Herbst und Winter 2021: Wenn Ihr irgendwann nach Thailand fliegen wollt, solltet Ihr anfangen zu sparen. Preiswerte Flüge von DACH nach Bangkok kosteten früher für zwei...
  • Umzug nach Thailand / Schulbesuch, Bankkonto, Adresse in D und und und ....

    Umzug nach Thailand / Schulbesuch, Bankkonto, Adresse in D und und und ....: 27.03.2021, 13:22 MESZ EDIT// Ich habe den Thread Titel geaendert, weil ich es fuer besser halte, wenn nicht fuer jede Frage im gleichen...
  • Seit einem Jahr Leben in Chiang Mai 🙂

    Seit einem Jahr Leben in Chiang Mai 🙂: Hallo, ich bin seit bisschen über einem Jahr in Chiang Mai, direkt vor Corona eingereist und sehr glücklich 🙂 Ich habe auch einen kleinen YouTube...
  • Seit einem Jahr Leben in Chiang Mai 🙂 - Ähnliche Themen

  • Thailand Allgemein

    Thailand Allgemein: Hallo! Habe mich neu angemeldet, diesbezüglich auch eine Anfrage. So wie es aussieht wird Thailand eines der ersten Länder, wieder die grenzen...
  • Zweitwohnungssteuer Thailand

    Zweitwohnungssteuer Thailand: Thailand schaut gerne ab ,was für Steuern andere Länder haben. Das Lieblingskind in Punkte Steuern ist vermutlich Deutschland. ;-) Was flatterte...
  • Flugpreise von DACH nach Thailand haben sich verdoppelt - auch im Herbst und Winter 2021

    Flugpreise von DACH nach Thailand haben sich verdoppelt - auch im Herbst und Winter 2021: Wenn Ihr irgendwann nach Thailand fliegen wollt, solltet Ihr anfangen zu sparen. Preiswerte Flüge von DACH nach Bangkok kosteten früher für zwei...
  • Umzug nach Thailand / Schulbesuch, Bankkonto, Adresse in D und und und ....

    Umzug nach Thailand / Schulbesuch, Bankkonto, Adresse in D und und und ....: 27.03.2021, 13:22 MESZ EDIT// Ich habe den Thread Titel geaendert, weil ich es fuer besser halte, wenn nicht fuer jede Frage im gleichen...
  • Seit einem Jahr Leben in Chiang Mai 🙂

    Seit einem Jahr Leben in Chiang Mai 🙂: Hallo, ich bin seit bisschen über einem Jahr in Chiang Mai, direkt vor Corona eingereist und sehr glücklich 🙂 Ich habe auch einen kleinen YouTube...
  • Top