So ich habs gefunden,
so schlecht hört sich das gar nicht an, schauts euch einmal an

.
Ich hoffe das hilft ihr evtl. ein wenig

. Vielleicht ein gangbarer Weg.
Liebe Grüsse
Wingman
Neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Saarland über das Bleiberecht einer Thailänderin
In einer neueren Entscheidung hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes entschieden, dass eine mit einem deutschen Staatsbürger verheiratete Thailänderin in der Bundesrepublik Deutschland bleiben darf, obwohl die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Ehemann weniger als 2 Jahre bestanden hatte.
Nach § 19 AuslG kann eine Ausländerin nach vorzeitiger Aufhebung der Ehe nur dann im Bundesgebiet verbleiben, wenn die Rückkehr in das Heimatland sie außerordentliche hart treffen würde - oder mit den Worten des Gesetzes: für sie eine "besondere Härte" bedeuten würde. Bislang wurde eine solche besondere oder außergewöhnliche Härte bei Frauen aus moslemischen Ländern bejaht, da sie in ihrer Heimat erheblichen Diskriminierungen bis hin zu Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt sind, da sie durch ihre Scheidung bzw. Trennung die moslemische Familienehre und Tradition verletzten.
Nunmehr hat das Verwaltungsgericht Saarland eine solche "besondere Härte" auch für eine thailändische Ehefrau bejaht, da sie bei ihrer Rückkehr nach Thailand als "Nutte" angesehen werden würde, weil sie einen Deutschen und keinen Einheimischen geehelicht hätte. Das Gericht sah es als ausreichend nachgewiesen an, dass - im Vergleich zu der "Normalsituation" einer geschiedenen und getrennt lebenden Ausländerin - bei der Thailänderin besondere Schwierigkeiten und Nachteile entstehen, wenn sie nach Aufhebung der Ehe zurück nach Thailand kehrt. Nach den Sitten- und Moralvorstellungen in Thailand würde eine junge Frau, die nach Europa gehe und dort einen deutschen Staatsangehörigen eheliche, als "Nutte" angesehen werden. Wer in Europa scheitere, habe bei Rückkehr nach Thailand keine Chancen mehr. Die betreffenden Frauen werden allgemein verachtet und aus der Gemeinschaft ausgeschlossen. Außerhalb der örtlichen Gemeinschaft könne eine alleinstehende junge Thailänderin nicht überleben. In Thailand bekomme man nur durch Beziehungen eine Arbeitsstelle, die die wenigsten haben. Von der Seite der Familie können solche Frauen keinerlei Hilfestellung erwarten. Aufgrund des in der Heimat bekannt gewordenen Schicksals müßten solche Thailänderinnen bei Rückkehr nach Thailand unter der allgemeinen Verachtung der Bevölkerung leben.
Demnach konnte die junge Thai, obwohl sie nicht mit ihrem deutschen Ehemann 2 Jahre zusammen gelebt hatte, vorerst in Deutschland bleiben. Dabei handelte es sich allerdings lediglich um eine Entscheidung im Eilverfahren, der Ausgang des Klageprozesses bleibt abzuwarten.
Dies ist die erste hier bekannt gewordene Entscheidung, in der eine "besondere Härte" bei einer Rückkehr nach Thailand gerichtlich bejaht worden ist.