In meinem, unseren Fall ist eigentlich alles klar. Eheliche Gemeinschaft hat 14 Monate bestanden. Punkt. Also ByeBye Jermanie. Was ist aber mit dem Trennungsjahr, wo den Eheleuten Gelegenheit gegeben werden soll, wieder zusammen zufinden. Hier doch ad Absurdum geführt. Ob sie ein Visum erhält, um am Scheidungstermin teil zunehmen ist auch fraglich. Hinweis des Sachbearbeiters im AA auf anwaltliche Vertretung, obwohl das Familiengericht normalerweise beide Parteien vorlädt.
Im Moment nährt uns die Hoffnung, auf die langsam mahlenden Mühlen. Das es möglichst lange dauern möge, bis das VWG eine Entscheidung trifft. Aber so richtig beruhigt mich das nicht, wenn ich so sehe, was alles bei mir in den letzten 3 Jahren schief gelaufen ist. Ok, nicht alles. Die Kleine ist für mich ein wirklicher Sonnenschein und wächst mir mit jedem Tag mehr ans Herz.