T
Tramaico
Gast
Eine in Thailand auf einem thailaendischen Bezirksamt geschlossene Ehe bedarf keiner Anerkennung in Deutschland, da sie von vornherein formgueltig ist, wenn sie nach Ortsform geschlossen wurde.
Anders verhaelt es sich bei Scheidungen. Auslaendische Entscheidungen in Ehesachen (Scheidungen) beduerfen einer Anerkennung durch die deutsche Gerichtsbarkeit, wenn es sich bei der Scheidung um eine sogenannte Privatscheidung auf einem thailaendischen Bezirksamt im gegenseitigen Einvernehmen ohne Gerichtsurteil handelt, da nach deutschem Gesetz die deutsche Gerichtsbarkeit das Scheidungsmonopol hat.
Ob eine thailaendische Privatscheidung anerkennbar ist in der eine Person mit nicht thailaendischer Staatsbuergerschaft oder zusaetzlicher Staatsbuergerschaft neben der thailaendischen beteiligt ist, haengt von verschiedenen Umstaenden ab. Wesentlich ist, wo sich der gewoehnliche Aufenthaltsort der Scheidenden zum Zeitpunkt des Verfahrens und/oder auch im Wesentlichen der Aufenthaltsort der ehelichen Gemeinschaft befunden hat.
Anders verhaelt es sich bei Scheidungen. Auslaendische Entscheidungen in Ehesachen (Scheidungen) beduerfen einer Anerkennung durch die deutsche Gerichtsbarkeit, wenn es sich bei der Scheidung um eine sogenannte Privatscheidung auf einem thailaendischen Bezirksamt im gegenseitigen Einvernehmen ohne Gerichtsurteil handelt, da nach deutschem Gesetz die deutsche Gerichtsbarkeit das Scheidungsmonopol hat.
Ob eine thailaendische Privatscheidung anerkennbar ist in der eine Person mit nicht thailaendischer Staatsbuergerschaft oder zusaetzlicher Staatsbuergerschaft neben der thailaendischen beteiligt ist, haengt von verschiedenen Umstaenden ab. Wesentlich ist, wo sich der gewoehnliche Aufenthaltsort der Scheidenden zum Zeitpunkt des Verfahrens und/oder auch im Wesentlichen der Aufenthaltsort der ehelichen Gemeinschaft befunden hat.
was willst Du mir damit sagen???
wieder mal 70 Eure das Klo runtergespült 