...und wieder das leidige Thema EFZ

Diskutiere ...und wieder das leidige Thema EFZ im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Leider jedoch auch nicht unbegruendet. Schwarze Schafe machen es letztendlich allen schwer. In D wie auch in TH. Wie sagte mir einmal ein...
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Tramaico

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Man wird von vorne herein des Betrugsversuchs bezichtigt !
Leider jedoch auch nicht unbegruendet. Schwarze Schafe machen es letztendlich allen schwer. In D wie auch in TH.

Wie sagte mir einmal ein ehemaliger Entscheidungstraeger der Deutschen Botschaft nach drei Jahren Dienst bei der Botschaft in BKK mit einer gewissen Frustration in der Stimme. "Reicht man manchen Leuten die Hand, dann nehmen sie den Arm."

Geht der Immi in TH auch oftmals nicht anders und was ist die Folge. Die Zuegel werden mehr und mehr angezogen, leider auch zum Nachteil der legitimen Spieler.

Bestehende Gesetze sind einzuhalten und zwar auch dann, wenn die nicht das Gelbe vom Ei sind. Wird versucht die umzugehen, dann werden diese Gesetze und Verordnungen entsprechend angepasst, um eben diesem Umgehen entgegenzuwirken.

Deutsche Sprachkenntnisse im Ausland erwerben ist meiner Meinung nach absolut nicht das Gelbe vom Ei. Nachweis von Sprachkenntnissen nach einem Jahr im Land ist da eine weitaus bessere Konstellation, doch dann bedarf es einer Korrektur in Sachen Aufenthaltsgesetz bis hin zum Grundgesetz. Kurzum, Abschiebung muesste vereinfacht werden und zwar fuer alle die, die partout nicht nach den Regeln spielen wollen.

Wenn es in der Premiumwelt nicht moeglich ist selbst Mehrfachstraftaeter einfach abzuschieben, nun dann muss natuerlich in Sachen Einreiseerlaubnis sehr sensibel agiert werden. Leider auch zu Lasten der legitimen Player. Fair play von allen Beteiligten waere zwar wuenschenswert, wird aber wohl immer Utopie bleiben. :unsure:
 
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JT29

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Nur dass einer verheirateten Thai ein Besuchsvisum fuer einen 3-monatigen Besuch grundsaetzlich immer verweigert wird, wie hier xander1977 im Auslaenderamt Augsburg gehoert haben will, das ist ausgeschlossen.
Das hat er so nicht geschrieben. Er schrieb von holen und nicht von besuchen. Gemeint ist die Möglichkeit, mit Schengenvisum einzureisen und dann hier bei der AB eine AE zu beantragen - diese Tür ist schon eine Weile zu.
 
xander1977

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Nur dass einer verheirateten Thai ein Besuchsvisum fuer einen 3-monatigen Besuch grundsaetzlich immer verweigert wird, wie hier xander1977 im Auslaenderamt Augsburg gehoert haben will, das ist ausgeschlossen.
Das will ich nicht nur gehört haben, dass wurde mir so gesagt!
Ich hatte nach der Ablehnung des Schengenvisums einen Termin und mich über eine Stunde mit der "Beamtin" unterhalten...
Die Dame meinte der Knackpunkt im Visumsantrag war, dass ich meine bessere Hälfte als meine Verlobte angegeben habe. Hätte ich geschrieben "Tochter eines Arbeitskollegen, die Deutschland mal besuchen wollte" wäre er nicht abgelehnt worden...


Ein Besucher-/Touristenvisum wird generell nicht gewährt, da in der Vergangenheit die Ausländerbehörde Augsburg sehr viele Fälle hatte, wo die Damen mit einem Touristen-/Besuchervisum gekommen sind und nicht wieder ausreisen wollten. Da ein Besucher-/Touristenvisum nicht in einen Aufenthaltstitel umgewandelt werden können, wird hier prinzipiell abgelehnt (wie gesagt, Augsburg!). Es kann zwar vor dem Verwaltungsgericht in Berlin dagegen geklagt werden (ich habe auch schon mit mehreren Anwälten gesprochen, da uns das Schengenvisum 2 x abgelehnt wurde), dauert aber im Durchschnitt 12-16 Monate...
 
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Tramaico

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Schengenvisa (C Kategorie) liegen in ausschliesslichen Zustaendigkeit des Auswaertigen Amtes, vertreten durch die deutschen Auslandsvertretungen. Diese entscheiden autonom, in Unabhaengikeit von den deutschen Auslaenderbehoerden, die dem Ministerium fuer Inneres unterstehen.

Ein nationales Visum der Kategorie D, ein nationales Visum zwecks Beantragung eines deutschen Aufenthaltstitels, bedarf der Zusammenarbeit BEIDER Ministerien. Das Visum ist aus Deutschland seitens der zustaendigen Auslaenderbehoerde zwingend zustimmungspflichtig, obwohl letztendlich die Visumhoheit bei den Auslandvertretungen liegt.

Ergo, ohne Zustimmung der Auslaenderbehoerde darf ein D-Visum nicht erteilt werden. Mit Zustimmung kann es, muss aber nicht.

Somit obliegt es einer Auslandsvertretung auch, ob ueberhaupt ein D-Visumantrag nach Deutschland zwecks Zustimmungsverfahren geschickt wird. Wird bei Antragsstellung ein Visumbegehren bereits von der Auslandsvertretung als nicht qualifiziert gewertet, kann somit die Auslandsvertretung bereits von sich aus den Antrag ablehnen ohne ueberhaupt die deutsche Auslaenderbehoerde einzubeziehen. :rolleyes:
 
xander1977

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Weiß jemand von Euch (Erfahrungswerte) wie lange in der Regel die dt. Botschaft braucht, um die thailändischen Papiere zu beglaubigen und zu mir nach Deutschland zu schicken?

Auch wenn meine bessere Hälfte nicht verheiratet gewesen ist, umfasst die "Ledigkeitsbescheinigung" vom Zentralregisteramt in BKK 9 Seiten! 1 Seite die eigentliche "Ledigkeitsbescheinigung" und 8 Kopien der Suche :confused: :banghead: die 8 Kopien habe ich nicht zur Beglaubigung mitgegeben, nur die eigentliche "Ledigkeitsbescheinigung"
 
markobkk

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Sehr unterschiedlich da die Bearbeitungszeit im wesentlichen davon abhaengt wie schnell die thailaendischen Aemter die Anfrage der Botschaft beantworten. Von daher Zeitrahmen 2 bis 8 Wochen, wobei eher 6 bis 8 Wochen als 2 bis 3.
 
franki

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Bei uns hat es sogar 10 Wochen gedauert, wegen 1 Dokument, diese Amphoe hat offenbar einfach nicht auf die Anfrage der Botschaft geantwortet.
 
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dsching dschog

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Ok, das mit dem finanziellen kann ich jetzt aber nicht nachvollziehen,

das Standesamt hat vielleicht 30-40 Euro verlangt,
das ist ja nun nicht die Welt
und Zeitgrund ?
Die Unterlagen müssen übersetzt, beglaubigt und überbeglaubigt werden.
Ich musste sie sogar ein zweites mal übersetzen lassen da der werten Standesbeamtin ein in Deutschland beeideter Übersetzer nicht gut genug war, es musste ein in Österreich beeideter sein.

Gesamtkosten an die 500 Euro. Und das wo es bei meiner Frau absolut keine Vorgeschichte gab.
Wenn es da Scheidungen (gar mehrere) Namensänderungen und Kinder gibt kann das schnell komplett aus dem Ruder laufen.

Durch den bürokratischen Aufwand ist mein Sohn dann in Thailand geboren was die Einreise natürlich weiter verzögert hat....


Die Thailändischen Behörden würden eigentlich nur eine beglaubigte Ledigkeitsbestätigung des Mannes brauchen.
Dem heimischen Standsamt gehen die Papiere der Frau ja eigentlich einen Dreck an wenn ich in Thailand heirate denn die werden eh von den dortigen Standesbeamten überprüft.

Das ganze ist aber so gewollt, es gibt zu viele Spinner welche nach zwei Wochen Pattayaurlaub grenzenlos verliebt sind und gleich Heiraten wollen. Wegen dieser unmündigen Idioten muss man sich diesen ganzen bürokratischen Marathon antun.

Unsere Bürokratie ist im Übrigen so und so eine einzige Blamage. Für das EFZ musste ich den "Auszug aus dem Geburtenbuch" am Geburtsstandesamt beantragen welches die nach wie vor nur auf Papier im Keller gelagert hatten.....

Zum Vergleich in Thailand: In Bang Rak gab es einen kleinen Schockmoment, da wir die Ehfähigkeitsbescheinigung der Frau vom Aphoe nicht mehr hatten (dieses hatte die Standesbeamtin in Österreich einkassiert). Kein Problem meinte der Beamte, der Personal Ausweiss genügt, setzte sich an einen uralten Computer mit flimmrigen Bildschirm und druckte so ziemlich alle behördlichen Unterlagen meiner Frau aus welche jemals ausgestellt wurden.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
ja, in Bangrak, Da muesste man mal deutsche Beamte zur Schulung vorbeischicken. Dort darf ein Englaender seine EFZ oder Konsularbescheinigung, die er auf seiner Botschaft nach dem Spruechlein "Ich schwoere dass ich nicht bereits verheiratet bin" erhalten hat, vorlegen. Und das Gebaeude nach 10 Minuten als anerkannt verheirateter Mann verlassen.

Neee Scherz beiseite, es ist wirklich so wie Du nun auch erkannt hast, wir Jungs mit den ehrlichen Absichten muessen die Gesetze ausbaden, welche nach zahlreichem Missbrauch der vorher einfacheren Bestimmungen extra zum Schutz der deutschen und ACH Gesellschaft erlassen wurden. So dreht sich die Spirale weiter und immer weiter. In Richtung buergerliche Unfreiheit, Knebelung und Gaengelung.

Wir sollten uns zusammentun und mit unseren Freundinnen in einem stabilen Schlauchboot von Tunis nach Lampedusa. Ich habe mal gehoert man bekommt dort nach der Einreise eine warme, trockene Decke, eine Mahlzeit und ein Bahnticket nach Deutschland. Kann das hier jemand verifizieren ?
 
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Volker M. aus HH.

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Offensichtlich besteht hier ein Verstaendnisproblem des EFZ.
Das EFZ bestaetigt, das BEIDE Partner nach deutschem Recht in Deutschland die Vorraussetzung fuer eine Ehe erfuellen. Wo letztendlich geheiratet wird, ist Wurst.

Fuer den Fall, dass ein deutscher eine Thai heiraten moechte spielt man das wie folgt:
Mann geht zu dem fuer ihn zustaendigen Standesamt und fragt,welche Unterlagen erforderlich sind.
Dort bekommt man einen Vordruck auf dem angekreuzt wird, was man bringen muss
Das waren bei uns:

Ich:
Pass oder Ausweis
Abstammungsurkunde vom Geburtsstandesamt
Aufenthalts- Ledigkeitsbescheinigung NEU ausgestellt von der zustaendigen Meldebehoerde

Bei Vorehen:
Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe (Heiratsurkunde)
Scheidungsurteil


Sie:
beglaubigte Passkopie
Geburtsurkunde (bai goed)

Bei Vorehen:
Heiratsurkunde (gibt es nicht, da bei der Scheidung eingezogen. Das zustaendige Amphor stellt einen Zettel Fliesstext aus (bei uns Fanrang baba bobo, hihihihi, aber bekommen)
Scheidungsurteil der letzten Ehe mit Bescheinigung der Rechtskraft (bai yah)
Anerkennung der Scheidung durch die Landesjustizverwaltung (zusaendig fuer Thais Senatsverwaltung fuer Justiz, Drehbahn 36, Berlin, Tel.: 42843.1799)
Familienstandsbescheinigung der Thai Behoerde (bai soht)
Uebersetzung durch vereidigten Dolmetscher
Legalisierung durch die Deutsche Botschaft in Khun Trep

Keines dieser Dokumente muss ueberbeglaubigt werden, das gilt nur fuer die Kosularbescheinigung, wenn man nicht in Bang Rak heiratet

Ueberstetzung und Legalisierung macht man z. B. ueber Kiesow oder L. O. W. Travel oder man schickt das Geraffel zu Richard.
Uebersetzung und Legalisierung haben vor etwa 7 Jahren jeweils 1.000 Baht/ Din A 4 Seite gekostet.

Eigentlich doch ein vertretbarer Aufwand, wenn man mit der Frau den Rest seines Lebens verbringen moechte. Anyway ich schweife ab.


@Richard, bitte ggf korrigieren, ist schon 7 Jahre her.
 
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hier mal copy+paste der eMail meines Standesamtes:

Standesamt Augsburg

Fr. A******


Sehr geehrter Herr Rabl,

Sie benötigen eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes und eine beglaubigte Kopie Ihres Geburtseintrages aus Pasing.

Von Ihrer Verlobten benötigen wir:

- eine Geburtsurkunde oder eine Geburtsbescheinigung
- Urkunden über die Namensänderung
- Aktuelle Familienstandsbescheinigung des Bezirksamtes
- Aktuellen Auszug aus dem thailändischen Zentralregister vom Zentralregisteramt in Bangkok
- Hausregister oder Melderegisterauszug (ggf. beglaubigte Kopie, angefertigt von der deutschen Botschaft)

Alle diese Dokumente müssen übersetzt werden und mit einer Echtheitsbescheinigung durch die Deutsche Botschaft versehen werden.
Im Anhang übersende ich Ihnen auch den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses. Den Sie bitte ausfüllen und unterschrieben an uns mit den erforderlichen Unterlagen zusenden.

Mit freundlichen Grüßen,

K. A******
Standesbeamtin
 
markobkk

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Das sind die Standarddokumente fuer das EFZ. Nun ist es abhaengig vom Standesamt ob der ganze Kram legalisiert werden muss oder ob einfache Uebersetzungen reichen. Danach richtet sich dann der Preis und der Zeitaufwand.

Wir hatten damals Glueck und brauchten keine Legalisation der Papiere fuer das EFZ. Die Uebersetzung von Kiesow war ausreichend, allerdings wohl auch nur weil wir in Thailand geheiratet haben.
 
Joerg_N

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Heiraten muss ja echt schwer sein,

es ist doch fuers Leben, was soll die rumtrickserei !
 
W

Willi

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Nun ist es abhaengig vom Standesamt ob der ganze Kram legalisiert werden muss oder ob einfache Uebersetzungen reichen.
Hat die Tante ihm doch geschrieben das sie die Dokumente legalisiert haben möchte.

Von Ihrer Verlobten benötigen wir:
Alle diese Dokumente müssen übersetzt werden und mit einer Echtheitsbescheinigung durch die Deutsche Botschaft versehen werden.
 
markobkk

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Willi, die obige Aussage war nicht speziell auf Xander bezogen sondern allgemein. Das sein Standesamt alles legalisiert moechte hatte ich gelesen.
 
xander1977

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So, die deutsche Botschaft hat jetzt alle Papiere legalisiert und sind laut Botschaft mit dem nächsten Kurierdienst auf dem Weg zu mir.
Die "einfache" Legalisierung (nicht das Legalisationsersatzverfahren) hat aber dennoch länger gedauert, wie auf der Homepage angegeben.
Der Eingang der Dokumente meiner Verlobten war am 13.08.2014, heute ist der 10.09.2014, also doch stolze 4 Wochen - anstelle der angegebenen ca. 1 Woche.
Bin ja mal gespannt wie lange das Standesamt braucht für das EFZ^^
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
das Beste kommt noch . . so eine Heirat auf dem Amphur, wird in Deutschland nicht anerkannt.

Deswegen die Konsularbescheinigung.

Diese eruebrigt nicht, den Papierkrieg in Deutschland wiederholen zu muessen.

Nachlesen ueber dieses Thema macht schlau.

Besser mit Schlauchboot ueber Lampedusa. Kommt sofort nach Deutschland ohne lange Fragen.

Muss sie nur sagen "Pass verloren, ich bin aus Somalia"

schon hat sie Aufenthaltsstatus in Schengenland
 
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