...und wieder das leidige Thema EFZ

Diskutiere ...und wieder das leidige Thema EFZ im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Einer im Ausland geschlossenen Ehe kann in Deutschland die Anerkennung nicht verweigert werden, das würde gegen Internationales Recht verstoßen...
markobkk

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Tramaico

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Einer im Ausland geschlossenen Ehe kann in Deutschland die Anerkennung nicht verweigert werden, das würde gegen Internationales Recht verstoßen.
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist formgueltig, wenn sie nach Ortsform geschlossen wurde. :rolleyes:
 
crazygreg44

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Eine im Ausland geschlossene Ehe ist formgueltig, wenn sie nach Ortsform geschlossen wurde. :rolleyes:
KNACKPUNKT :

Wenn die Ortsform verlangt, dass der deutsche Ehepartner ein EFZ oder eine Konsularbescheinigung benoetigt, faengt das Karusell an zu laufen. Weil :

Wenn man als Deutscher von seinem Standesamt eine EFZ beantragen moechte, erhalt man zur Antwort, das man ALLEINE fuer sich kein EFZ bekommt. Es muessen immer BEIDE vom deutschen Standesamt ein EFZ ausgestellt bekommen haben. Also die Thai Freundin benoetigt auch eins, sonst bekommt der deutsche Michel keins.

Ich denke, die groesste Huerde bei thai-deutscher Heirat entsteht durch exakt diese Regeln der deutschen Standesaemter.

Da hilft auch die Reise nach Hongkong oder Daenemark kein bisschen weiter.
 
markobkk

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Wenn man als Deutscher von seinem Standesamt eine EFZ beantragen moechte, erhalt man zur Antwort, das man ALLEINE fuer sich kein EFZ bekommt. Es muessen immer BEIDE vom deutschen Standesamt ein EFZ ausgestellt bekommen haben. Also die Thai Freundin benoetigt auch eins, sonst bekommt der deutsche Michel keins.
Ja Du alter Stratege, das ist ja genau der Gag bei der Sache. Man will ja beide Verlobte ueberpruefen oder wissen wer da mit wem was macht. Im uebrigen wird nur ein EFZ ausgestellt, mit den Namen beider Verlobten. Die Frau bekommt kein eigenes.
 
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Ja Du alter Stratege, das ist ja genau der Gag bei der Sache. Man will ja beide Verlobte ueberpruefen oder wissen wer da mit wem was macht. Im uebrigen wird nur ein EFZ ausgestellt, mit den Namen beider Verlobten. Die Frau bekommt kein eigenes.
Ich beneide die Finnen, Englaender, Franzosen und andere. Immer wenn ich mitbekomme, wie sie lachend das Standesamt in Bang Rak betreten und 20 Minuten spaeter mit der Heiratsurkunde herauskommen.

Die besagten Farang bekommen Ihr EFZ von Ihrer Botschaft.. . es soll ein sehr einfacher Vorgang sein. Ein Brite muss nur auf der Botschaft den Eid schwoeren dass er nicht bereits verheiratet ist, das reicht
Das wollen wir alle auch !!!!

Was haben wir denn verbrochen, dass uns die Saupreissn, entschuldigung, die Preussen, eine Reichsverordnung zur Ehefaehigkeit in den Rachen gedrueckt haben ? Sollte der Preusse reingehalten werden von auslaendischen Einfluessen ?
 
markobkk

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Oesterreichern und Schweizern geht es genauso mittlerweile. In Thailand braucht man fuer die Ortsform nach wie vor keine Konsularbescheinigung per Gesetz, sonst koennten die anderen Nationalitaten ja nicht ohne heiraten und Thai's brauchen sowas schon gar nicht.

Es gibt aber wenn ich mich recht entsinne eine Verordnung vom auswaertigen Amt an alle Standesaemter worin fuer bestimmte Nationen die Konsularbescheinung gefordert wird. Ich habe diese Verordnung weder im Kopf noch zur Hand, aber da Tramaico hier noch mitliest kann der bestimmt mit einem Link aushelfen.
 
crazygreg44

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Oesterreichern und Schweizern geht es genauso mittlerweile. In Thailand braucht man fuer die Ortsform nach wie vor keine Konsularbescheinigung per Gesetz, sonst koennten die anderen Nationalitaten ja nicht ohne heiraten und Thai's brauchen sowas schon gar nicht.

Es gibt aber wenn ich mich recht entsinne eine Verordnung vom auswaertigen Amt an alle Standesaemter worin fuer bestimmte Nationen die Konsularbescheinung gefordert wird. Ich habe diese Verordnung weder im Kopf noch zur Hand, aber da Tramaico hier noch mitliest kann der bestimmt mit einem Link aushelfen.
wenn das durch ginge, dann waere es ein weiterer konsequenter Schritt zur Angleichung an Europa-uebliche Regeln. Nur zu begruessen. Die Konsularescheinigung ausschliesslich ueber die Botschaft zu erhalten , das wuerde die Prozedur erheblich vereinfachen. Wieso man Deutsche nicht einfach auch den Eid schwoeren laesst ? Wer riskiert schon Meineid und 5 Jahre Gefaengnis, wenn sich herausstellen sollte dass er tatsaechlich noch nicht geschieden war als er seine Thai Freundin heiratete ?
 
markobkk

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Die Konsularbescheinigung gibts nur auf der Botschaft, allerdings auch nur wenn ein EFZ vorliegt. Mit "ich schwoere" kommst Du das nicht weit.

Im uebrigen ist ja das EFZ noch lange keine Garantie dafuer das der Ehemann wirklich ledig ist.
 
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Mit "ich schwoere" kommst Du das nicht weit.
. . . wir nicht. Aber alle aus angelsaechsischen Laendern, in denen der EID noch was gilt. Armutszeugnis fuer Deutschland. Warum gibt's noch den Begriff Meineid, wenn man per Eid gar nicht mehr weit kommt ? Seit Barschel in der Badewanne einschlief ? hajo, der Uwe ist schuld daran !!
 
markobkk

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Reg Dich nicht auf. Mach das EFZ und Du hast Ruhe. Aufregen bringt da gar nichts. Kannst ja klagen, aber die Uebersetzung und die eventuell notwendige Legalisation der Papiere fuer's EFZ ist billiger und es geht schneller.
 
crazygreg44

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Reg Dich nicht auf. Mach das EFZ und Du hast Ruhe. Aufregen bringt da gar nichts. Kannst ja klagen, aber die Uebersetzung und die eventuell notwendige Legalisation der Papiere fuer's EFZ ist billiger und es geht schneller.
ja das werde ich wohl tun. Muss mir jetzt noch diverse Merkblaetter durchlesen und erstmal verstehen. Und muss VOR dem Abflug aus Deutschland wohl zum hiesigen Standesamt, anfragen welche Papiere sie sehen wollen.

Danke marcobkk !
 
Joerg_N

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Aufwendig scheint es wohl fuer die Jungs zu sein deren Freundin schon mal oder oefters verheirat war und Kinder hat,

oder sie meinen es ist Aufwendig, jedenfalls klagen oder schreiben sie bei dem Thema am meisten,
kann die Frau wohl meisst nichts fuer, lasst die Maedels doch einfach mal die Seite der deutschen Botschaft lesen, die gibts auch auf Thai
und schon wird den Damen manches klarer

oder man faehrt mal zusammen zur Botschaft und laesst sich beraten,
so schwer und schlimm kann das alles doch nicht sein
 
crazygreg44

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Aufwendig scheint es wohl fuer die Jungs zu sein deren Freundin schon mal oder oefters verheirat war und Kinder hat,

oder sie meinen es ist Aufwendig, jedenfalls klagen oder schreiben sie bei dem Thema am meisten,
kann die Frau wohl meisst nichts fuer, lasst die Maedels doch einfach mal die Seite der deutschen Botschaft lesen, die gibts auch auf Thai
und schon wird den Damen manches klarer

oder man faehrt mal zusammen zur Botschaft und laesst sich beraten,
so schwer und schlimm kann das alles doch nicht sein
Ist alles laengst geschehen. Die Merkblaetter der Botschaft und die von Kiesow, auf Thai, gab ich Ihr schon vor Jahren. Sie hat mich nach der Durchsicht GANZ VERZWEIFELT angeschaut. Verstaendlich !!!

Die Botschaft macht Heiratsberatung ???? Echt ???

Man meint ja schon nach halber Durchsicht der Merkblaetter, es haetten einen ZEHN PFERDE ins Gehirn getreten !

Nee, schwierig wuerde ich nicht dazu sagen. Eher wuerde ich sagen, es ist eine ZUMUTUNG.

Aktiv werden muss ich. Denn mit dem deutschen Standesamt kann ja nur ich reden, Sie nicht. Was die Botschaft macht, ist pille palle. Was das Standesamt alles von mir will, ist eine Zumutung. Da ich taub bin und nicht eben mal kurz anrufen kann, ist das alles sehr umstaendlich.

Aber was schreib ich da. Jedem das Seine. Frueher war es VIEL einfacher, das erfahre ich wenn mir langjaehrig in Th lebende Deutsche schildern was sie damals zum heiraten machen mussten. Pille Palle gegen das, was seit 12 Jahren usus war. Wahrscheinlich ist es den ganzen Aufwand nicht wert . . . . . ich bin schon am ueberlegen, gar nicht erst zu heiraten. Fuers 3-monatige Besuchsvisum unkompliziert zu erhalten , wie mir vorschwebt, da bekam ich neulich einen Tipp . . . . . den darf man hier aber nicht posten.
 
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Fuers 3-monatige Besuchsvisum unkompliziert zu erhalten , wie mir vorschwebt, da bekam ich neulich einen Tipp . . . . . den darf man hier aber nicht posten.
Na dann, Gratulation zu einer Frau, die alle 6 Monate für 3 Monate nach DE reisen kann und dabei immer noch eine tiefe Verwurzelung mit dem Heimatland nachweisen kann :rolleyes:
 
xander1977

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Fuers 3-monatige Besuchsvisum unkompliziert zu erhalten , wie mir vorschwebt, da bekam ich neulich einen Tipp . . . . . den darf man hier aber nicht posten.
Aussage Ausländerbehörde Augsburg: es ist NICHT möglich, eine Lebensgefährtin/Verlobte/Ehefrau mit einem Touristen-/Besuchervisum nach Deutschland (Augsburg) zu holen.
 
crazygreg44

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Aussage Ausländerbehörde Augsburg: es ist NICHT möglich, eine Lebensgefährtin/Verlobte/Ehefrau mit einem Touristen-/Besuchervisum nach Deutschland (Augsburg) zu holen.
Damit werden die wohl den Familiennachzug mit anschliessendem Bleiberechtsantrag gemeint haben. Dazu benoetigt man ein spezielles Visum von der Botschaft in Bangkok. Fuer einen 3-monatigen Besuch beim oder mit dem Ehemann in Deutschland wird sie sehr wohl ein Schengenvisum erhalten. Es gibt hierzu ein paar Auflagen, aber das heisst nicht dass es grundsaetzlich verweigert wird. Geht ja wohl gar nicht, ausser in einem bayerischen Beamtenhirn

Die Auflagen hat Tramaico in einem anderen thread beschrieben. Diese poste ich jetzt weiter unten !
 
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Na dann, Gratulation zu einer Frau, die alle 6 Monate für 3 Monate nach DE reisen kann und dabei immer noch eine tiefe Verwurzelung mit dem Heimatland nachweisen kann :rolleyes:
Hat Land, 2 Kinder, fettes Bankkonto, Kreditkarte, Familie. Rueckkehrwilligkeit wird geglaubt, hat ja schon mal geklappt. Mir ist zwar klar, dass man Verheirateten misstraut in der Botschaft, darauf hat Tramaico hingewiesen, das steht auch in den Merkblaettern. Ich will sie aber nicht alle 6 Monate fuer 3 Monate, sondern einmal im Jahr fuer 3 Monate besuchen lassen. Wenn sich die deutsche Botschaft verweigern sollte, gibts auch noch andere Mittel und Wege. Schengenland ist gross

Nur dass einer verheirateten Thai ein Besuchsvisum fuer einen 3-monatigen Besuch grundsaetzlich immer verweigert wird, wie hier xander1977 im Auslaenderamt Augsburg gehoert haben will, das ist ausgeschlossen.
 
crazygreg44

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Hierzu der thread von Tramaico (das er mir hoffentlich nicht uebelnimmt)


Besuche auf Basis des Schengener Durchfuehrungsuebereinkommens gestatten maximal 90 Tage innerhalb einer 180-taegigen Zeitperiode. Somit sind 6 Monate am Stueck nicht moeglich sondern nur maximal 90 Tage. Danach 90 Tage Wartezeit, bis erneut eingereist werden darf.

Bei dem Prozedre ist jedoch der Nachweis der unbedingten Rueckkehrwilligkeit zwingend erforderlich.

Im Regelfall wird davon ausgegangen, dass Eheleute in ehelicher Gemeinschaft leben wollen. Somit ist der gewoehnliche Aufenthalt der ehelichen Gemeinschaft wesentlich. Liegt dieser nachweisbar von Mann und Frau im Ausland, dann steht einem Schengenvisum fuer eine gemeinsame Einreise zu Besuchszwecken im Schengengebiet nichts im Wege.

Hat aber der Ehemann seinen gewoehnlichen Aufenthalt noch in Deutschland, dann empfiehlt sich bei der Beantragung eines Schengenvisums fuer die thailaendische Ehefrau der Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache. Somit kann dann argumentiert werden, dass die Ehefrau zwar qualifiziert ist eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen (deutscher Ehemann und Sprachnachweis), dieses aber nicht tut, weil kein Daueraufenthalt in Deutschland angestrebt sondern lediglich gependelt werden soll. Ohne Sprachnachweis wird jedoch schnell davon ausgegangen, dass versucht wird die Sprachnachweise zu umgehen, ins Schengengebiet eingereist werden soll, um dann auf Basis der obersten Gesetzgebung eine Duldung zu erzwingen.

Dies ist der Sachverhalt. Wenn alles passt und glaubhaft nachgewiesen wird, dann kann z. B. ein Schengenvisum mit einer Gueltigkeit von 2 Jahren gewaehrt werden, mit folgendem Wortlaut:

Gueltigkeit: 16-07-14 - 15.07.16
Visumkategorie: C
Anzahl Einreise: MULT
Dauer des Aufenthalts: 90 Tage
Aufenthaltsgrundlage: BESUCHS-/GESCHAEFTSVISUM, ERWERBSTAETIGKEIT NICHT GESTATTET, MAX. 90 TAGE/HALBJAHR

Solch ein Visum wird aber nur dann gewaehrt, wenn keinerlei Zweifel am Aufenthaltsgrund und dem Willen das Schengengebiet rechtzeitig zu verlassen bestehen.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Hat aber der Ehemann seinen gewoehnlichen Aufenthalt noch in Deutschland, dann empfiehlt sich bei der Beantragung eines Schengenvisums fuer die thailaendische Ehefrau der Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache. Somit kann dann argumentiert werden, dass die Ehefrau zwar qualifiziert ist eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen (deutscher Ehemann und Sprachnachweis), dieses aber nicht tut, weil kein Daueraufenthalt in Deutschland angestrebt sondern lediglich gependelt werden soll. Ohne Sprachnachweis wird jedoch schnell davon ausgegangen, dass versucht wird die Sprachnachweise zu umgehen, ins Schengengebiet eingereist werden soll, um dann auf Basis der obersten Gesetzgebung eine Duldung zu erzwingen.

DAS ist typisch deutsche Beamtenlogik, die Hoehe und die Kroenung aller Spitzfindigkeiten aus deutschen Amtsstuben ! !
Fuer mich sieht es ja eher so aus,dass die Thai Ehefrau gerade deswegen auf Kenntnisse der deutschen Sprache verzichtet und kein A1 ablegt, weil sie eh nicht vor hat, in Deutschland zu bleiben !!! Also das genaue Gegenteil von dem, was der Amtsschimmel uns zu denken vorschreibt. Einfach irre und krank. Man wird von vorne herein des Betrugsversuchs bezichtigt !
 
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