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Volker M. aus HH.
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Und was willst du in Thailand mit einer Ledigkeitsbescheinigung?

Du scheinst als einer der Letzten ohne Konsularbescheinigung geheiratet zu haben, alle mir per PN zugeschickten Amphoren wollen jetzt eine Konsularbescheinigung sehen. Wärest Du bitte so freundlich mir den Namen zu verraten?Vielen Dank an alle, die hier geschrieben bzw. mir eine Nachricht zukommen lassen haben. Wir sind nun glücklich verheiratet![]()
Hier!!!Wo ist eigentlich das Problem sich das EFZ zu besorgen,
Ich habe diese Ledigkeitsbescheinigung incl. Postille, Übersetzt von einem vereidigten Übersetzter und Legalisiert vom Generalkonsulat in Thailand... bringt mir aber rein gar nix......... Eingeführt um Rassenreinheit zu gewährleisten und nicht wie Schlaumeier hier behaupten die Ledigkeit zu bescheinigen.
Dieses wird durch eine Aufenthalts-/Meldebescheinigung (ausgestellt durch das Einwohnermeldeamt des Wohnortes für ca. 5€) mit Eintragung des Familienstandes amtlich bescheinigt.
Wie wollen die das sehen???heute wollen die deutschen Behoerden sehen dass derauslaendische Partner nicht schon verheiratet ist
Das thailaendische Heiratsregister aber nicht.Na zusenden der Papiere an den deutschen Bräutigam heiratet die Thailändische Braut einen anderen Ausländer.
Was nun??? Die Papiere, welche in D sind, besagen das die Braut ledig ist!!!

Super schlau Herr Professor!Es bescheinigt somit nicht die Ledigkeit einer thailaendischen Braut, sondern die Faehigkeit eines/einer bestimmten DEUTSCHEN Staatsbuergers/Staatsbuergerin zur Eheschliessung mit einer anderen klar bestimmten Person im Ausland.
Stimmt nicht, Österreicher und Schweizer brauchen es mittlerweile auch.Ausser von Deutschen.
Stimmt auch nicht, musste mich auch eines besseren belehren lassen:Das Gesetz stammt aus dem Jahre 1938...
Falsch. Natürlch wird dir jeder Standesbeamtin/e dir sagen das du ein EFZ/Konsularbescheinigung brauchst, wenn du danach fragst.eine Heirat ohne Konsularbescheinigung (vorhergehend das EFZ) ist für DACHler in Thailand nicht mehr möglich!
Da bist Du leider auf dem Holzweg....Hätteste du das ganze anders angefangen (es gibt hier und in anderen Foren kompetente Leute, die hätten dir helfen können).

In der Tat, speziell im Vergleich zu Dir. Die einzige wirklich fundierte Aussage von Dir.WOW, du hast es wirklich drauf.



Lese mal genau, dieses Gestz bezieht sich auf die Hochzeit eines Ausländers in PreussenDas Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) § 144 erforderte bei Heiraten mit Auslaendern ein Zeugnis:
§. 144. .
Warum man sich das antut ? Vielleicht, weil eine Heirat in Hongkong oder Daenemark in Deutschland nicht anerkannt wird ????Bei Scheidungen müssen diese vom OLG anerkannt werden und vorher in TH legalisiert werden, dies erteilt die Ausnahmegenehmigung mit der Befreuung vom EFZ da es in Thailand kein EFZ für deine Frau gibt.
In Hessen 3 - 6 Wochen OLG
also rechne mal 3 - 6 Monate wenn Vorehen vorhanden, wie gesagt in Hessen aneder Bundesländer keine Ahnung.
Deweiteren sagte mir die Dame vom Standesamt, warum tun Sie sich das überhaupt an, gehen Sie nach Dänemark oder HK