...und wieder das leidige Thema EFZ

Diskutiere ...und wieder das leidige Thema EFZ im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Und was willst du in Thailand mit einer Ledigkeitsbescheinigung?
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Volker M. aus HH.

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Und was willst du in Thailand mit einer Ledigkeitsbescheinigung?
 
xander1977

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Aus dem Thema vom 11.06.14: Heirat ohne EFZ in Thailand - Anleitung

Vielen Dank an alle, die hier geschrieben bzw. mir eine Nachricht zukommen lassen haben. Wir sind nun glücklich verheiratet :biggrin:
Du scheinst als einer der Letzten ohne Konsularbescheinigung geheiratet zu haben, alle mir per PN zugeschickten Amphoren wollen jetzt eine Konsularbescheinigung sehen. Wärest Du bitte so freundlich mir den Namen zu verraten?
 
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Doby

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Wo ist eigentlich das Problem sich das EFZ zu besorgen,
Hier!!!


Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis wird erstmals als Rechtsbegriff im Gesetzestext 1934 erwähnt, um zu verhindern, "daß geistig oder körperlich erkrankte Blutströme sich überhaupt fortpflanzen....Die Eheschie-
ßung ist nur rassereinen, erbgesunden Vollbürgern zu gestatten, daher E h e f ä h i g k e i t s z e u g n i s ."
(Zentralorgan des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen, Hrsg. D. Hans Frank S.151 vom 10.04.
1934). BGB Anhang 8a.: Verordnung zur Vereinheitlichung der Zuständigkeit in Familien- und Nachlaß-
sachen vom 31.Mai 1934 (Reichsgesetzblatt I S.472.) § 4 "Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer" und § 5
"Ehefähigkeitszeugnis für einen Deutschen im Auslande". Heute § 1309 BGB (das Wort "Ausländer" wurde
1998 durch 3 Zeilen ersetzt) und § 39 PStG. Nur im deutschsprachigen Raum bekannt und durch zwischen-
staatliche Abkommen nach dem II. Weltkrieg wirksam. Schon vor der Rassegesetzgebung sollte somit eine
Grundlage geschaffen werden und eine Umgehung im Ausland verhindert werden. Aufgrund der Geschichte (Freiheitsbewegung) lehnen die USA und Frankreich eine derartige staatliche "Heiratserlaubnis" ab.
Das englische "certificate of no impediment" ist letzlich eine Ledigkeitsbescheinigung für eine Person. Das
deutsche "Ehefähigkeitszeugnis" ist ein Zwei-Personenzeugnis und behindert in verschiedenster Weise
je nach Art des Standesbeamten oder Gerichtes die Eheschließung eines Deutschen mit einem Ausländer.
Neuerdings muss der Ausländer (z.B bestimmte Asiaten) erst Deutsch lernen, um seinem Partner in die
deutsche Heimat begleiten zu können.
Das deutsche "Ehefähigkeitszeugnis" ist international unbekannt, rechtlich ohne zwischenstaatliche Ab-
kommen ein Unding, da eine ausländische "innere Behörde" ein derartiges Zeugnis nicht ausstellt und nicht
ausstellen kann. Daher müssen in der Regel bei Heiraten in Deutschland Ausländer hiervon vom deutschen
Gericht befreit werden (§ 1309 Abs.2 BGB), dies war auch die Absicht der NS-Juristen. Eine Verfassungs-
beschwerde meinerseits gegen § 1309 BGB wurde am 23.09.1999 auch vom heutigen Präsidenten ("Hans-Jürgen Papier") nicht angenommen, da sie offensichtlich nicht von allgemeiner Bedeutung war.!!!!!


So stammt dieses EFZ aus dem 3 Reich und ist ein Relikt von den ...... Eingeführt um Rassenreinheit zu gewährleisten und nicht wie Schlaumeier hier behaupten die Ledigkeit zu bescheinigen.
Dieses wird durch eine Aufenthalts-/Meldebescheinigung (ausgestellt durch das Einwohnermeldeamt des Wohnortes für ca. 5€) mit Eintragung des Familienstandes amtlich bescheinigt.
 
xander1977

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...... Eingeführt um Rassenreinheit zu gewährleisten und nicht wie Schlaumeier hier behaupten die Ledigkeit zu bescheinigen.
Dieses wird durch eine Aufenthalts-/Meldebescheinigung (ausgestellt durch das Einwohnermeldeamt des Wohnortes für ca. 5€) mit Eintragung des Familienstandes amtlich bescheinigt.
Ich habe diese Ledigkeitsbescheinigung incl. Postille, Übersetzt von einem vereidigten Übersetzter und Legalisiert vom Generalkonsulat in Thailand... bringt mir aber rein gar nix...

Naja, die Rassenreinheit wird mit Sicherheit nicht mehr Gewährt sein 555+

Aber dennoch interessant zu Wissen... ich werde das morgen mal auf der dt. Botschaft ansprechen 555+
 
Joerg_N

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Naja Doby, der 1. Mai als Feiertag stamm auch aus dem dritten Reich,

heute wollen die deutschen Behoerden sehen dass derauslaendische Partner nicht schon verheiratet ist
 
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Doby

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heute wollen die deutschen Behoerden sehen dass derauslaendische Partner nicht schon verheiratet ist
Wie wollen die das sehen???

Angenommen:

Na zusenden der Papiere an den deutschen Bräutigam heiratet die Thailändische Braut einen anderen Ausländer.

Was nun??? Die Papiere, welche in D sind, besagen das die Braut ledig ist!!!
 
Joerg_N

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100 Prozent gewappnet, aber sicher wollen sie nicht das deutsche Blut rein halten
 
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Tramaico

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Na zusenden der Papiere an den deutschen Bräutigam heiratet die Thailändische Braut einen anderen Ausländer.
Was nun??? Die Papiere, welche in D sind, besagen das die Braut ledig ist!!!
Das thailaendische Heiratsregister aber nicht.

Ausserdem, das deutsche Ehefaehigkeitszeugnis bescheinigt, dass nach Pruefung der vorgelegten Unterlagen ein deutscher Staatsbuerger/eine deutsche Staatsbuergerin mit dem Namen........ und weitere Daten, im Ausland die Ehe mit, Namen....... und weitere Daten, schliessen kann.

Es bescheinigt somit nicht die Ledigkeit einer thailaendischen Braut, sondern die Faehigkeit eines/einer bestimmten DEUTSCHEN Staatsbuergers/Staatsbuergerin zur Eheschliessung mit einer anderen klar bestimmten Person im Ausland.

Ein deutsches Ehefaehigkeitszeugnis kann somit auch nur von einem deutschen Staatsbuerger bzw. einer deutschen Staatsbuergerin beantragt werden bzw. einem hierzu bevollmaechtigeten Vertreter oder auch einer Vertreterin. :rolleyes:
 
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Doby

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Es bescheinigt somit nicht die Ledigkeit einer thailaendischen Braut, sondern die Faehigkeit eines/einer bestimmten DEUTSCHEN Staatsbuergers/Staatsbuergerin zur Eheschliessung mit einer anderen klar bestimmten Person im Ausland.
Super schlau Herr Professor!

Wozu brauchen sie dann die ganzen Papiere der/s Ausländerin/ders???

Für eine Heirat in Thailand wird von einem Ausländer (im Regelfall) kein EFZ verlangt! Ausser von Deutschen.

Vergleiche auch § 14. Das Gesetz stammt aus dem Jahre 1938 und hierdrin ist erklärt was ein Ehefähigkeitszeugnis besagt. Das hat nichts damit zu tun was du oben beschrieben hast, aber du weißt es ja wieder ganz genau und kannst ganze Romane darüber schreiben.



WOW, du hast es wirklich drauf. Denk mal drüber nach!
 

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xander1977

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Das Gesetz stammt aus dem Jahre 1938...
Stimmt auch nicht, musste mich auch eines besseren belehren lassen:

Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) § 144 erforderte bei Heiraten mit Auslaendern ein Zeugnis:

§. 144. Kann er dies nicht bewerkstelligen: so muß er durch gerichtliche oder beglaubte Notariatszeugnisse nachweisen, daß an dem Orte seiner Heimath kein Ehehinderniß wider ihn bekannt sey.
 
xander1977

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Aber wo der Ursprung des Ganzen ist bringt mich nicht weiter, Fakt ist:

eine Heirat ohne Konsularbescheinigung (vorhergehend das EFZ) ist für DACHler in Thailand nicht mehr möglich!


Papiere habe ich jetzt zusammen, gehen morgen zur dt. Botschaft für die Legalisierung. Bin ja mal gespannt wie lange die brauchen, dann geht's zum Übersetzten und dann an das dt. Standesamt für das EFZ...
 
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Doby

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eine Heirat ohne Konsularbescheinigung (vorhergehend das EFZ) ist für DACHler in Thailand nicht mehr möglich!
Falsch. Natürlch wird dir jeder Standesbeamtin/e dir sagen das du ein EFZ/Konsularbescheinigung brauchst, wenn du danach fragst.
Zum Teil wissen diese Leute nicht mal was das ist und wollen ihr Gesicht nicht verlieren indem sie das zugeben. Da sagen sie doch sicherheitshalber mal, dass es gebraucht wird.

Hätteste du das ganze anders angefangen (es gibt hier und in anderen Foren kompetente Leute, die hätten dir helfen können).

Hier der Ursprung des EFZ. Vergleiche §§ 4 und 5.

ÖNB-ALEX - Deutsches Reichsgesetzblatt Teil I 1867-1945
 
Schwarzwasser

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Meine jugendliche Gespielin und ich haben das ganze Prozedere schon längst hinter uns und sind seit 2011 glücklich verheiratet. Schon damals war die Diskussion um Heirat ohne EFZ im Nitty in vollem Gange und ich staune darüber, dass man immer noch darüber diskutiert.

Offensichtlich stören sich immer noch Heiratswillige, das beizubringen, was eigentlich sinnvoll ist. Nicht nur für den Staat sinnvoll, sondern auch für die beiden Partner. Mittlerweile bin ich der Meinung, dass man als Staat gut daran tut, den deutschen Heiratswilligen die eine oder andere bürokratische Hürde mehr aufzubürden, damit sie bereits im Vorfeld daran erkennen, das auch die folgende Ehe kein Leichtes wird oder damit sie früh scheitern und das Vorhaben aufgeben, bevor es in D zu Unterhaltsverfahren und Folgen oft zu Lasten der Staatskasse (des Steuerzahlers).

Denn wen man das Beibringen eines EFZ bereits als Zumutung erachtet, kann es mit Liebe, Willenskraft & Liquidität (keine enumerative Aufzählung..da gibt es noch viel mehr Gründe) nicht weit her sein. Wenn man hieran schon verzweifelt und immer nur die halbseidenen Auswege sucht, dann wird eine Ehe gerade mit einer Thai nicht von Dauer sein.

Wir haben nun im November Abgabetermin für die deutsche Staatsbürgerschaft und haben uns einen Riesenspaß daraus gemacht, jede einzelne unserer Urkunden, Dokumente, Übersetzungen, Beglaubigungen oder Zeugnisse, Sterbeurkunden der Eltern und zwei Dutzend andere Unterlagen mehr zu sortieren, zu kopieren, chronologisch abzuheften, in Klarsichthüllen zu verpacken und werden der Sachbearbeiterin bei der Staatsangehörigkeitbehörde dann mit einem freundliche Lächeln etwa zweihundert Seiten auf den Tisch legen und ihr dann eines ums andere zu präsentieren. Das gibt einen Riesenspaß..den gleichen Spaß hatten wir auch in Bang Rak und in der Deutschen Botschaft - dort allerdings unter Zuhilfenahme von Richards kompetenten Diensten.
 
xander1977

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Hätteste du das ganze anders angefangen (es gibt hier und in anderen Foren kompetente Leute, die hätten dir helfen können).
Da bist Du leider auf dem Holzweg....

Keiner kann mehr helfen, sämtliche "Servicedienste" geben dieselbe Antwort: Es ist NICHT mehr möglich ohne Konsularbescheinigung als DACHler zu heiraten....

Aber wenn es Du so gut besser weißt, dann nenn mir doch eine Amphoe wo es noch möglich ist ;-)
 
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Tramaico

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WOW, du hast es wirklich drauf.
In der Tat, speziell im Vergleich zu Dir. Die einzige wirklich fundierte Aussage von Dir.

Der Hinweis war aber ansich hier im Forum nicht noetig, ist groessenteils bereits bekannt. :rolleyes:
 
T

Tramaico

Gast
Zur Zeit benötigen Staatsangehörige folgender Länder ein Zeugnis der zuständigen Behörde ihres Heimatstaates, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht.

Bulgarien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Japan, Kenia, Kroatien, Kuba, Liechtenstein, Luxemburg, Montenegro, Mosambik, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Serbien, Spanien, Tansania, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Quelle: Ehefähigkeitszeugnis


Deutsches Ehefaehigkeitszeugnis:

EhefaehigkeitszeugnisBeispiel_1.jpg


Also keinerlei Bestaetigung, dass jemand von "a.rischem" Blute oder sowas ist, sondern lediglich qualifiziert, nach deutschem Recht mit einer bestimmten Person im Ausland die Ehe zu schliessen.

Thema Ehefaehigkeitszeugnis nach derzeit gueltigem Gesetz:

http://dejure.org/gesetze/PStG/39.html

Ehevoraussetzungen

http://dejure.org/gesetze/PStG/12.html

Pruefung der Ehevoraussetzungen

Aufhebungsgruende

http://dejure.org/gesetze/BGB/1314.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/1303.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/1304.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/1306.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/1307.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/1311.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/1353.html

Hat sich doch einiges seit 1938 geaendert, wobei man im Wesentlichen nur dem etwas bizarr anmutenden Begriff "Ehefaehigkeitszeugnis" treu geblieben ist, was schon mal den einen oder anderen auf einen falschen Dampfer bringen kann. So wie auch z. b. "Autobahn". :rolleyes:



http://dejure.org/gesetze/PStG/13.html

:rolleyes:
 
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Doby

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Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) § 144 erforderte bei Heiraten mit Auslaendern ein Zeugnis:

§. 144. .
Lese mal genau, dieses Gestz bezieht sich auf die Hochzeit eines Ausländers in Preussen
.

Hier will ein Deutscher aber in Thailand (nicht in Preusse) heiraten.

Das erstemal wird das EFZ 1934 erwähnt.

Hier nochmal der Link:

ÖNB-ALEX - Deutsches Reichsgesetzblatt Teil I 1867-1945
 
crazygreg44

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Apr 3, 2009
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Sued-Isaan
Bei Scheidungen müssen diese vom OLG anerkannt werden und vorher in TH legalisiert werden, dies erteilt die Ausnahmegenehmigung mit der Befreuung vom EFZ da es in Thailand kein EFZ für deine Frau gibt.

In Hessen 3 - 6 Wochen OLG

also rechne mal 3 - 6 Monate wenn Vorehen vorhanden, wie gesagt in Hessen aneder Bundesländer keine Ahnung.

Deweiteren sagte mir die Dame vom Standesamt, warum tun Sie sich das überhaupt an, gehen Sie nach Dänemark oder HK
Warum man sich das antut ? Vielleicht, weil eine Heirat in Hongkong oder Daenemark in Deutschland nicht anerkannt wird ????
 
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