
Rooy
Senior Member
Themenstarter
- Dabei seit
- 26.04.2004
- Beiträge
- 1.558
- Reaktion erhalten
- 237
Hallo,
wir sind ja jetzt 12 Jahre verheiratet, haben 2 Kinder und sind alle 2-3 Jahre zur ABH wegen der Verlängerung!
Im April waren wir bei der ABH wegen der Niederlassungserlaubnis! Aber leider von einer unfähigen Mitarbeiterin bedient worden! (Polin oder Russin??) Die konnte nicht mal eine Einkommensbescheinigung verstehen und hat uns immer zur Chefin verwiesen :-) weil sie es nicht entscheiden kann!??? Ich hab gesagt nö und dann abgebrochen und gesagt ich mache einen neuen Termin mit jemanden der Entscheiden kann und eine Gehaltsabrechnung lesen und verstehen kann!
Dieses mal hatten wir eine Mitarbeiterin die sich die Originale und die Kopien angesehen hat und sogar gecheckt hat das für meine Frau die B1/2 Regel gar nicht zur Anwendung kommt! Zack, hat Sie die ID Karte!
Es geht doch :-)
Wenn verheiratet und deutsche Kind/er (gemeinsame) und ein ausreichendes Einkommen vorhanden ist, sollte man fordern und nicht als "Bittsteller" vorstellig werden! Das ist deutsches Recht!
wir sind ja jetzt 12 Jahre verheiratet, haben 2 Kinder und sind alle 2-3 Jahre zur ABH wegen der Verlängerung!
Im April waren wir bei der ABH wegen der Niederlassungserlaubnis! Aber leider von einer unfähigen Mitarbeiterin bedient worden! (Polin oder Russin??) Die konnte nicht mal eine Einkommensbescheinigung verstehen und hat uns immer zur Chefin verwiesen :-) weil sie es nicht entscheiden kann!??? Ich hab gesagt nö und dann abgebrochen und gesagt ich mache einen neuen Termin mit jemanden der Entscheiden kann und eine Gehaltsabrechnung lesen und verstehen kann!
Dieses mal hatten wir eine Mitarbeiterin die sich die Originale und die Kopien angesehen hat und sogar gecheckt hat das für meine Frau die B1/2 Regel gar nicht zur Anwendung kommt! Zack, hat Sie die ID Karte!
Es geht doch :-)
Wenn verheiratet und deutsche Kind/er (gemeinsame) und ein ausreichendes Einkommen vorhanden ist, sollte man fordern und nicht als "Bittsteller" vorstellig werden! Das ist deutsches Recht!