Meinst du etwa auch, von Franky habe ich dazu noch keine Antwort bekommen, dass Deutschland jedem nicht Vorbestraften ein Visum erteilen sollte? Inwiefern die freie Partnerwahl beschnitten wird, das wäre auch zu begründen.
Wo ist das Problem? Es gibt eine ganze Reihe von Staaten, da dürfen sogar neben der überwiegenden Zahl von normalen Personen die Vorbestraften, Kriminellen, ... visumfrei einreisen. Wieso dann nicht von Ländern, wo von dern Personen keine Gefahr für die Gesellschaft ausgeht, nicht mal bei nachgewiesener finanzieller Leistungsfähigkeit ein Besuchsvisum erlaubt wird ist nicht ersichtlich?
Was wäre für die dt. Wirtschaft besser? Die Thai kommt nach D und das Geld wird in D und Europa ausgegeben oder der Deutsche fliegt wiederholt nach Thailand? Sind wir uns da einig, dass diese Politik der Binnenwirtschaft Deutschlands schadet?
Auch scheinst du ein bisschen auf einfältig zu machen. Wir reden doch hier über die häufige Verwendung der fehlenden Rückkehrwilligkeit. Bisher -um es noch mal zu wiederholen - hast du auch kein anderer der Bewertung der Zahlen nie widersprochen. In D lebt eine der größten Thaicommunities Europas. Somit sollte es normal sein, dass auch Familienmitglieder, Kinder, Eltern überproportional nach D kommen. Hier regelt einfach das Schengenvisum die Rechte nach Art. 6 GG. Diejenigen die mit der Botschaft angeblich so viel zu tun haben, sollten sogar wissen, wann hier die meisten Visas zum Familienbesuch erteilt werden.
Kaum ein anderes europ. Land hat zwei Airports bei denen Thai Airways landet. Somit ist auch mehr Personal temporär beruflich/geschäftlich hier, die häufig Schengenvisa haben. In Deutschland sind einige führende Messen weltweit, ...
Auch ist die wirtschaftliche Verflechtung zwischen Thailand und D nicht die geringste in Europa. Somit ist auch ein ordentlicher Teil der erteilten Schengenvisa erklärbar. Die Ablehnungsquote interpretationsfähig und relativierbar.
Welche Fragen du nie irgendwie beantwortest sind z.B.
Welchen Grund kannst du anführen, dass man von einem Land jeden Hinz und Kunz reinlässt, von einem anderen Land nicht, auch wen von diesem Staat noch keiner versuchte an den Fundamenten des Staates zu rütteln. Für die WM 2006 hatte man einen Slogan nach dem Motto. Dei Welt zu Gast bei Freunden. Wieviel Gewinn wurde damit erzielt? Welche Stadien wurden da modernisiert? Wieso dürfen einige Deutsche gegenüber unbescholtenen Bürgern diese Gastfreundschaft nicht zeigen? Der Wille dazu dürfte ja durch eine VE gegeben sein. Vor diesem Hintergrund mutet die Vergabepraxis in einigen Fällen doch sehr befremdend an.
Beim Familiennachzug, was nicht Thema des Threat war, zwingt der dt. Staat eine Paar dass die dt. Gepflogenheiten über Bord geworfen werden müssen. Seit den 68 ern ist es fast die Regel, dass ein Verlobtes Paar zunächst zusammenlebt. Verlobt sein ist ein Eheversprechen. Wo ist das Problem zunächst ein Besuchsvisum zum künftigen Ehemann zu gewähren? Dies könnte auch ein längerfristiges nationales Visum sein. Normalerweise würde bei Thailand das Ehepaar auch wieder mal die Familie in Thailand besuchen, also ausreisen, oder?
Chak was du immer mit deinen besonderen Bevölkerungsschichten hast. Ich wüsste nicht, dass eine thailändische Euromillionärin so ohne weiteres einen Aufenthalt für 6- 12 Monaten bekommen würde. Das AufenthG gibt die Möglichkeit dafür. Warum dann immer die Mär von den nichtvisumfähigen Bevölkerungsschichten. Ist bekannt, dass beide heiraten wollen - irgendwann - oder verheiratet sind und/oder nur temporär in D leben wollen, dann wird i.d.R. auch rechtswidrig die AE bzw. das nationale Visum verweigert. Insbesondere dann wenn das Paar die Ehe in D lediglich im Sinne von einer Besuchsgemeinschaft pflegen möchte wird auch der Sprachnachweis gefordert. Wo steht dies, dass dies ein Paar nicht darf? Bzw. wie vereinbart sich eine Weigerung mit den hohem Schutz von Art. 6 GG.
Nehmen wir den Fall, dass ein Mann in D arbeitet 1200.-- Euro netto verdient. Die Frau lässt man ohne Integrationsvorleistung nicht nach D, der Mann würde es auch bei 50 % Arbeit nicht mehr schaffen den geforderten Mindestlohn für eine AE zu bekommen und könnte sich mit diesem reduzieren Gehalt auch nicht leisten in Thailand zu leben und zu pendeln. Würde das Paar in D Sozialleistungen bekommen? Was bleibt oder künftig kommen wird, ist Eheasyl in einem anderen Land.
Jetzt die Frage, weshalb wird der Deutsche Stammberechtigte der rechtlich verheiratet ist, steuerrechtlich schlechter gestellt, gleichwohl die Familie einen doppelten Wohnsitz unterhalten muss? Der Deutsche der für 2 Jahre von seiner dt. Firma nach Thailand geschickt wird und der Ehepartner in D verbleibt verliert nach meinem Kenntnisstand nicht das Ehegattensplitting und die Abzugsmöglichkeit im Rahmen von Montagetätigkeiten bzw. einer doppelten Haushaltsführung. Weshalb wird es einem binationalen Ehepaar nicht genehmigt? Die binationale Beziehung ist nur auf Grund staatl. Gewalt an der Aufnahme der Lebensgemeinschaft auch in D gehindert.
Weshalb darf die Frau eines EU Stammberechtigten ohne nationales Visum einreisen (nur mit einem Einreisevisum innerhalb von 15 Tagen) die Frau eines Deutschen nicht. Erklärtes Ziel bei der Gesetzgebung war es die Familiennachzugsrichtlinie 1 : 1 umzusetzen. Du nennst dies 1 :1 umsetzen? Eine Sprache besteht nicht nur aus Worthülsen sondern auch die Wortbedeutung gehört zu einer Sprache dazu. Jetzt gibt es einige, die glauben, selbstverständlich ist das 1 : 1. Sicherlich diejenigen die trotz der Diktion des Spracherwerbs und der propagierten wenigen Wörter Deutsch die in 30 h - also am WE mit Rosetta Stone - erlernbar sind, immer noch glauben, dass passt schon auch A1 nachweislich konzeptionell ein höheres Niveau ist. Klar kann man auch sagen, dass man halt die Problematik der Sprache falsch eingeschätzt hat. Die Frage wird sich stellen wie dies sein kann, denn die Kurse von Goethe hat es schon vorher gegeben und es auch Expertenbefragungen gab. Sicherlich ein Schelm wer böses dabei denkt, oder? Einem Antragsteller, der falsche Angaben macht, dem wird unterstellt, dass sich rechtswidrig verhält. hmhhhhhhh, .....
Seit der 68 er Zeit hat sich eine soziale Gepflogenheit in D etabliert, nämlich, dass i.d.R. ein Paar zunächst zusammenlebt. Beim ungeborenen Kind gibt es ein Schutzvorwirkung, wieso nicht auch bei Verlobten, da beide ja ein Eheversprechen eingegangen sind? Wieso wird diese zur Eheschließung dazugehördende Prozedur dem Deutschen in einer binationalen Beziehung mit einem Drittstaatenausländer verweigert? Darauf habe ich auch noch nie einen vernünftigen Grund genannt bekommen. z.B. ehemalige Sträflinge aus Ländern die visafrei nach D einreisen dürfen dies bei jeder Beziehung, sei es mit einem Landsmann, mit einem Europäer, mit einem Deutschen. Bei den bisher nichtstraffälligen Drittstaatenausländern wird dann die Rechtsordnung der Bundesrepublik aus den Angeln gehoben? Die Argumentationslogik erinnert nach meinem Rechtsempfinden nach erfolgreich durchgeführter Gehirnwäsche.
Wir wissen aber doch wohl alle, warum allerdings so überproportional viele Partner aus Bevölkerungsschichten gewählt werden, denen es schwer fällt ein Visum zu bekommen.
Gib doch mal dein Wissen zum Besten, dann kann man abgleichen ob jeder die gleiche Meinung vertritt oder du nur nicht sachgerecht generalisierst. Mit Visum meinst du nur Schengenvisum oder auch ein nationales Visum? Bei deinen Allgemeinphrasen fehlt mir der Inhalt für eine Diskussion. Auf den Punkt kommst du selten.
Deine Schichtentheorie ist immer wieder beeindruckend. Die ein oder andere hat ein B.A. Studium. International Qualifikationslevel 6 oder? Schau mal nach was ein Facharbeiter hat? In D gibt es keine Frisörinnen und Mannis mit nem Manta? Das sind doch die Facharbeiter auf die D baut, oder?